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MfS / BND

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Jan Philipp Wölbern

Der Häftlingsfreikauf aus der DDR 1962/63-1989

Zwischen Menschenhandel und humanitären Aktionen

Inhalt

Danksagung      9

Einleitung      11

Thema und Fragestellung      11

Forschungsstand  16

Quellenlage     19

Aufbau     32

I Die Entstehung des Freikaufs (1962-1964)      33

1 Politische Justiz und politische Häftlinge in der DDR  33

2 Die Anfänge    48

Private Freikäufe     48

Kreditverhandlungen und erster Freikauf durch die Bundesregierung      55

3 Die erste Hilfsaktion »großen Stils« und die Kirchen    73

Agentenaustausch: Bedingung für den Häftlingsfreikauf  74

Rückblende: Die Initiative des Ratsvorsitzenden der E K B      80

Die Freikäufe der Kirche und die Entlassungswelle im Sommer 1964    83

Skandalisierung durch die Medien, Übernahme der Trägerschaft durch die Kirchen 98

II Strukturen, Akteure und Mechanismen   105

1 Bundesrepublik       106

Evangelische und katholische Kirche      106

Bundesregierung, Berliner Senat und Westalliierte    115

2 Die Rechtsanwälte      123

Jürgen Stange (West)   124

Wolfgang Vogel (Ost)   128

3 DDR   136

Die Spitze des Machtdreiecks: Entscheidungen und Anweisungen durch die S E D   137

Durchführung im Auftrag der Partei: MfS    141

Die »Partner des Zusammenwirkens«: Staatsanwaltschaften, Gerichte, MdI, MdJ, Staatsrat  150

Der Bereich »Kommerzielle Koordinierung«  154

4 Funktionsmechanismen und ihre Konspiration  156

III Der Freikauf als regelmäßige »Sonderaktionen« (1964-1972)  163

1 Begrenzung der Hilfen auf »Langstrafer«, Fluchthelfer und  Sonderfälle       163

Verhandlungen unter Vorbehalt   166

»Appendix« des Häftlingsfreikaufs: Familienzusammenführungen  173

Fortsetzung und Streit um die »Mittäter«      176

2 Neue Marschrichtung in der Großen Koalition    185

Regierungsbildung      185

Ein Sozialdemokrat an der Spitze des Gesamtdeutschen Ministeriums  187

Ausdehnung der Hilfen auf »Kurzstrafer«     191

Am Scheideweg: Abbruch oder Fortsetzung der Verhandlungen?       196

Der Fall des KGB-Spions Heinz Felfe —Bremsschuh und Hebel für den Freikauf   204

Bilanz des Freikaufs in der Amtszeit Herbert Wehners  217

3 Häftlingshilfen im Zeichen der »Neuen Ostpolitik«  220

Die sozialliberale Koalition und das Konzept der »Neuen Ostpolitik«     221

Erweiterung der »Preisskala« 224

Das Abrechnungssystem     228

Der Grundlagenvertrag —Überlegungen für das Ende des Freikaufs   232

4 Entlassungen in die DD R    238

Arglosigkeit im Westen     255

Ostentlassungen 1966 bis 1972   257

Nachträgliche Ausreisen     262

Das Verfahren in den siebziger und achtziger Jahren  264

»Wenn man sich mit Halunken einlässt « - Betrugsfälle     267

IV Der Freikauf als institutionalisiertes Programm (1973-1989)281

1 Verstetigung im Rahmen der Entspannungspolitik, 1973-1982   281

»Kofferfälle«, Eierschecke und der »Kanal Wehner - Vogel - Honecker«       281

Pauschalierung der Gegenleistung   290

»Völlige Pauschalierung«, Ausweitung und Konsolidierung in der Ära Schmidt   297

Der Freikauf als deutsch-deutsche Normalität    303

Bilanz des Freikaufs in der sozialliberalen Ära    315

2 Zwischen Kooperation und Kollaboration, 1982-1989   316

Kontinuität nach dem Regierungswechsel      316

Der »Milliardenkredit« und die »Franz-Josef-Strauß-Fälle«    322

Die Verhaftungs- und Ausreisewelle 1984/85    330

Der Honecker-Besuch in der Bundesrepublik 1987  343

Eine zweite Verhaftungswelle aus ökonomischen Gründen?    347

Das Ende des Freikaufs 1989   352

V Der Freikauf und die Öffentlichkeit   357

1 Im »medialen Halbdunkel«, 1964-1972      361

2 Ein offenes Geheimnis, 1972-1989   367

3 Verbreitung in der DDR: Privatkontakte,

Westrundfunk, Menschenrechtsorganisationen    382

VI Auswirkungen des Freikaufs auf die DDR      395

1 Der Freikauf und die DDR-Opposition    395

2 Kalkulierter Freikauf     406

3 Erosionsprozesse im Partei- und Repressionsapparat  418

VII Die wirtschaftliche Dimension     437

1 Waren statt Devisen: Die Lieferungen in die DDR    437

2 Verwendung und wirtschaftliche Bedeutung der Gegenleistungen     441

VIII Die freigekauften Häftlinge   447

1 Profil und Deliktgruppen     447

Freikaufquote, Strafhöhen, Verbüßungsdauer, soziale Merkmale    447

Übersicht der Deliktgruppen   451

Erste Hauptgruppe: Spionage, Opposition und Widerstand   452

Untergruppe: Härte- und Sonderfälle    456

Zweite Hauptgruppe: Fluchthelfer, »Republikflüchtige« und Antragsteller     460

Kriminelle unter den Freigekauften   463

2 Doppelte Gewalterfahrung und Befreiung? Die Perspektive der Inhaftierten   466

Verhaftung, Stasi-U-Haft und Prozess    466

Im Strafvollzug      471

»Aktion Päppelanstalt«: Abschiebehaft Karl-Marx-Stadt und (Bus-)fahrt in den Westen   478

Notaufnahme in Gießen    485

Ende gut, alles gut? Neubeginn im Westen und Folgen der Haft  488

IX Schluss     495

Anhang      507

1 Quellen- und Darstellungsverzeichnis      509

Ungedruckte Quellen     509

Akten aus dem Vorzimmer des Büros von Oberst

Volpert (sämtlich HA IX )    510

Vermerke Volperts  über die Treffen mit Vogel sowie Berichte Vogels      511

Zeitzeugeninterviews, Telefonate, Hintergrundgespräche und schriftliche Auskünfte512

Gedruckte Quellen     512

Darstellungen   518

Film e     533

Internet  534

Bildnachweis    535

2 Abkürzungen    537

3 Tabellen und Dokumente    541

4 Personenregister      555

5 Angaben zum Autor     563


Zustand: gebraucht, gut, sie Fotos, die wesentlicher Teil meiner Artikelbeschreibung sind!


Ich habe mit den Büchern gearbeitet. Sie können also Anstreichungen u.ä. enthalten. Es isrt aber eher selten, wird von mir aber nicht in jedem Fall extra erwähnt.

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Aus Wikipedia:

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Wolfgang Heinrich Vogel (* 30. Oktober 1925 in Wilhelmsthal, Kreis Habelschwerdt, Provinz Niederschlesien; † 21. August 2008 in Schliersee) war Rechtsanwalt in der DDR, Organisator des ersten Agentenaustausches (1962) im Kalten Krieg und später Unterhändler der DDR beim so genannten Häftlingsfreikauf.

Leben

Wolfgang Vogel wuchs in einem katholischen Elternhaus auf; sein Vater war Lehrer. Von 1932 bis 1944 besuchte er die Schule und leistete anschließend seinen Reichsarbeitsdienst in Zobten ab. Dann begann er eine Ausbildung zum Navigationslehrer und war vom 1. März 1944 bis zum 30. Januar 1945 bei der Luftwaffe. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Vertreibung aus der schlesischen Heimat siedelte die Familie nach Jena um. An der Jenaer Universität begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften und wechselte 1946 an die Universität Leipzig, wo er 1949 das Erste Staatsexamen ablegte.

Anschließend absolvierte Vogel ein Referendariat am Amtsgericht Waldheim, wo er seinen Vorgesetzten und Mentor Rudolf Reinartz kennenlernte, der in das DDR-Justizministerium wechselte und Vogel als Referenten dorthin mitnahm. Am 18. September 1952 bestand Vogel vor einer Staatlichen Prüfungskommission (Justizprüfungsamt) in Ost-Berlin das zweite Staatsexamen. In der Folge arbeitete Vogel als Oberreferent in der Abteilung Gesetzgebung des Ministeriums. Justizminister Max Fechner wurde nach dem Aufstand des 17. Juni 1953 gestürzt und inhaftiert. Reinartz floh nach West-Berlin; er spielte Vogel einen Brief zu, in dem er ihn zu einem Treffen in West-Berlin einlud. Vogel übergab den Brief dem MfS und wurde in der Folge zunächst als „GI Eva“ angeworben. Dennoch blieb er von der „Säuberung“ des Justizministeriums unter Hilde Benjamin nicht verschont und musste es 1954 verlassen. Durch Unterstützung des späteren Generalstaatsanwalts Josef Streit wurde er 1954 als Anwalt in das Rechtsanwaltskollegium von Groß-Berlin aufgenommen und praktizierte in Ost-Berlin. Drei Jahre später wurde er auch an den West-Berliner Gerichten zugelassen. Im Jahr 1961 gelang es Vogel, den ersten Agentenhandel des Kalten Krieges zu organisieren. Bei diesem Agentenaustausch wurde am Morgen des 10. Februar 1962 auf der Glienicker Brücke in Potsdam der über der Sowjetunion abgeschossene US-Spionagepilot Francis Gary Powers gegen den enttarnten KGB-Oberst Rudolf Abel ausgetauscht.[1]

Danach begann für Wolfgang Vogel eine beispiellose Karriere. Bis zum Fall der Berliner Mauer war er an der Freilassung von 150 Agenten aus 23 Ländern beteiligt. Zu den Freigelassenen zählte unter anderem Günter Guillaume, Spion bei Bundeskanzler Willy Brandt. Daneben spielte Vogel auch eine zentrale Rolle beim so genannten Häftlingsfreikauf, bei dem die Bundesrepublik im Laufe der Jahre 33.755 politische Häftlinge freikaufte.[2] Vogel, ab den 1970er-Jahren offiziell Beauftragter des DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker für humanitäre Fragen, arbeitete eng mit den Bundesregierungen unter Willy Brandt, Helmut Schmidt und Helmut Kohl zusammen, ebenso mit den beiden großen christlichen Kirchen in der Bundesrepublik sowie vor allem mit dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Herbert Wehner; er wirkte bei der Ausreise von 215.019 DDR-Bürgern im Wege der Familienzusammenführung maßgeblich mit.

Im Sommer und Herbst 1989 spielte Vogel eine wichtige Rolle bei den Vorgängen in der Prager Botschaft, zuvor schon unter anderem in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ostberlin und in deren Botschaft in Budapest. Unterstützt wurde er dabei von Gregor Gysi. Die Angebote, die er den Botschaftsflüchtlingen unterbreiten konnte, wurden teils begeistert angenommen, teils wütend zurückgewiesen.[3]

Nach dem Mauerfall wurde Vogel im Dezember 1989 kurzzeitig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft der DDR warf ihm „verbrecherische Erpressung“ ausreisewilliger DDR-Bürger vor.[4] Daraufhin legte Vogel sein Mandat zur Verteidigung von Alexander Schalck-Golodkowski nieder.[4] Als Erich Honecker angeklagt wurde, war Vogel dessen Verteidiger; er legte dieses Mandat jedoch im Oktober 1990 nieder. Nach der Wiedervereinigung verzichtete er auf eine Zulassung als Anwalt. Es häuften sich in der folgenden Zeit die Vorwürfe, Wolfgang Vogel sei Stasi-Informant gewesen. 1992 wurde bekannt, dass Vogel in den 1950er Jahren als Geheimer Informator (GI) unter dem Decknamen „Eva“ und später als Geheimer Mitarbeiter „Georg“ vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) geführt worden war; die Akte war jedoch 1957 geschlossen und als gesperrte Ablage archiviert worden. Sein MfS-Führungsoffizier, Heinz Volpert, blieb bis zu dessen Lebensende sein Vertrauter und Kontaktmann beim MfS. Vogel arbeitete auch nach der Schließung des Stasi-Vorganges eng mit ihm zusammen.[5] Am 13. März 1992 wurde er deshalb festgenommen.[6]

Im August 1992 räumte Vogel ein, zeitweise inoffiziell für das MfS gearbeitet zu haben.[7] Vom Vorwurf der Erpressung ausreisewilliger DDR-Bürger wurde Vogel 1998 vom Bundesgerichtshof freigesprochen. Während des Prozesses erhielt Vogel Unterstützung von Helmut Schmidt und Hans-Dietrich Genscher. Er selbst gab zu den Vorwürfen einmal folgenden Kommentar ab: „Meine Wege waren nicht weiß und nicht schwarz. Sie mussten grau sein.“

In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass Vogel im Westen wie im Osten sehr gut verdient hatte. Bonn zahlte ihm für humanitäre Aktivitäten zuletzt eine Jahrespauschale von etwa 320.000 DM. Hinzu kamen Einkünfte durch den juristischen Beistand für DDR-Häftlinge – bis zu einer Million DM jährlich. Diese Summen brauchte er nicht zu versteuern.[6]

Familie

Im April 1946 heiratete Wolfgang Vogel in erster Ehe Eva Anlauf, mit der er die Kinder Manfred und Lilo hatte. 1966 wurde die Ehe geschieden. Seit 1974 war Vogel in zweiter Ehe mit Helga Fritsch verheiratet. Sie stammte aus Essen, wollte ursprünglich einen Freund aus der DDR freikaufen lassen, siedelte aber, nachdem sie Vogel 1968 kennengelernt hatte, 1969 in die DDR über. Sie arbeitete als Sekretärin in Vogels bekannter Kanzlei in der Reiler Straße 4 in Berlin-Marzahn. Das Ehepaar Vogel lebte nach der Wende bis zum Tod Wolfgang Vogels[8] in Schliersee (Bayern).

Heinz Volpert (geboren 21. Dezember 1932 in Rastenberg; gestorben 15. Februar 1986) war Leiter des Sonderaufgabenbereichs Devisenbeschaffung/Häftlingsfreikauf im Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Leben

Heinz Volpert besuchte die Volksschule und absolvierte in den Jahren 1947 bis 1950 eine Lehre als landwirtschaftlicher Gehilfe. Im Jahre 1948 trat Volpert in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ein. Im Jahre 1950 wurde er in die Volkspolizei (Schutzpolizei Weimar) eingestellt und wechselte 1951 zum Ministerium für Staatssicherheit, Landesverwaltung Thüringen, wo er als Kraftfahrer seinen Dienst verrichtete.

In den Jahren 1951 und 1952 absolvierte Volpert einen Lehrgang an der Schule des MfS in Potsdam-Eiche und wechselte im Anschluss zur damaligen Kreisdirektion Rudolstadt. Dann wurde Volpert stellvertretender Leiter der Abteilung V, zuständig für die Bekämpfung von Untergrundbewegungen,[1] in der Bezirksverwaltung Gera. Im Jahre 1954 wurde Volpert stellvertretender Abteilungsleiter in der Hauptabteilung V, bei der Zentrale des MfS in Berlin, welche zuständig war für die Abwehr gegen Zentren der Politischen Untergrundtätigkeit,[2] wo er 1956 Abteilungsleiter wurde. In den Jahren 1960 bis 1965 absolvierte Volpert ein Fernstudium an der Hochschule des MfS in Potsdam-Eiche und schloss dieses als Diplom-Jurist ab. Im Jahre 1964 wurde er stellvertretender Leiter in seiner Hauptabteilung, welche im März 1964 umbenannt wurde von Hauptabteilung V in Hauptabteilung XX.[3]

Im Jahre 1969 erfolgte die Versetzung Volperts zum Büro der Leitung, aus welchem 1971 das Sekretariat des Ministers gebildet wurde,[4] zur Durchführung von Sonderaufgaben, wo er als Sonderbeauftragter zuständig war für Devisenbeschaffung und Häftlingsfreikauf. Im Jahre 1970 erfolgte die Promotion zum Dr. jur. gemeinsam mit Alexander Schalck-Golodkowski. (Titel der Dissertation Zur Bekämpfung der imperialistischen Störtätigkeit auf dem Gebiet des Außenhandels.) Im Jahre 1972 wurde er zum Oberst befördert und erhielt 1975 den Vaterländischen Verdienstorden in Gold.

Ludwig A. Rehlinger (* 23. September 1927 in Berlin; † 28. März 2023[1]) war ein

Leben und Werk

Rehlinger war von 1957 bis 1969 Ministerialbeamter im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen der Bundesrepublik Deutschland (unter Minister Rainer Barzel, zuständig unter anderem für „politische Fragen“ und Sicherheitsbeauftragter) und von 1982 bis 1988 Staatssekretär im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen.

Er leitete als Präsident von Juli 1969 bis März 1972 das Gesamtdeutsche Institut. Rehlinger war ein Gegner des nach der Bundestagswahl 1969 von der der SPD/FDP-Koalition eingeleiteten neuen Kurses in der Ostpolitik. Ende 1971, als sich die Union aufgrund einiger Übertritte aus den Fraktionen der FDP und SPD Chancen ausrechnete, über ein konstruktives Misstrauensvotum den Bundeskanzler stellen zu können, ließ sich Rehlinger als Präsident des Gesamtdeutschen Instituts beurlauben und trat als Barzels Wahlkampfmanager in die Dienste der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sein Nachfolger im Gesamtdeutschen Institut war Detlef Kühn.

Von 1988 bis 1989 amtierte er kurzzeitig als Berliner Justizsenator im Senat Diepgen II.

Rehlinger bekleidete auf bundesdeutscher Seite bei Verhandlungen über den Häftlingsfreikauf aus der DDR eine Schlüsselrolle.[2]

Von 2005 bis 2007 war Rehlinger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft, einem Verein „zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa“. Zwischen 2007 und 2023 war er Ehrenvorsitzender des Vereins.

Sein Grab befindet sich auf dem Friedhof in Eichwalde.[3]

Als Häftlingsfreikauf bezeichnet man den Freikauf politischer Häftlinge aus der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland.

Für die Freilassung politischer Gefangener verzichtete die DDR bei selektierten Haftfällen auf einen Teil des Haftanspruchs, wofür die Bundesrepublik die DDR durch Devisen, vornehmlich jedoch durch geldwerte Leistungen in Form von Warenlieferungen entlohnte.[1] Im Westen wurden diese von Rechtsanwälten eingefädelten Transaktionen von den beteiligten Akteuren und in der Öffentlichkeit als Menschenhandel bezeichnet. In der DDR durfte über den Menschenhandel mit der Bundesrepublik nicht gesprochen werden. Daran anschließend forderte die SED-Führung von der Bundesrepublik Diskretion, sukzessive Einschränkungen der Pressefreiheit. Die westdeutschen Medien hielten sich mit der Berichterstattung dann auch etwas zurück, um das Zustandekommen der in größerem Umfang geplanten Freikaufsgeschäfte politischer Häftlinge nicht zu gefährden.

Auf die informierte DDR-Bevölkerung übte die Freikaufoption eine große Sogwirkung aus, weil sich an der menschenrechtsverletzenden Situation in der DDR nichts änderte. Viele Akademiker und Facharbeiter gelangten über den Umweg des Häftlingsfreikaufs in den Westen und der kursierende Witzspruch „Erich macht als Letzter das Licht aus“ bekam durch den Fachkräfteschwund immer mehr Realitätsbezug.[2]

Auf eigenen Wunsch wurden die freigekauften Gefangenen in die Bundesrepublik ausgebürgert; oft direkt aus der Haft heraus und ohne sich vorher von ihren Angehörigen oder Mithäftlingen verabschieden zu können.

Der Häftlingsfreikauf begann Ende 1962 und endete im Herbst 1989 mit der Freilassung der politischen Gefangenen in der Zeit der Wende und friedlichen Revolution in der DDR.[3]

Zwischen 1964 und 1989 wurden insgesamt 33.755 politische Häftlinge für 3.436.900.755,12 D-Mark[4] freigekauft. Außerdem musste die Bundesregierung „Gebühren“ für die Ausreise von etwa 250.000 Ausreisewilligen entrichten.[5]

Dieser Geldfluss von West nach Ost trug zur Stabilisierung der DDR bei, die ab den 1970er Jahren in ständigen Finanznöten steckte.

Das Diakonische Werk der EKD in Stuttgart spielte bei der Vermittlung eine gewisse Rolle. Der DDR-Begriff der daran Beteiligten für den Häftlingsfreikauf war Kirchengeschäft B oder B-Geschäft.[6] Die Kontakte zwischen Kirchen und Kirchengemeinden in Deutschland waren eng und wurden von der SED geduldet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Entwicklung des Häftlingsfreikaufs 1963–1989

Der erste Häftlingsfreikauf wurde Weihnachten 1962 realisiert: 20 Häftlinge und ebenso viele Kinder kamen gegen die Lieferung von drei Waggon-Ladungen Kalidünger frei.[5] Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte nach einer Koalitionskrise am 14. Dezember 1962 das Kabinett Adenauer V berufen und darin Rainer Barzel zum Minister für gesamtdeutsche Fragen.

Die Häftlingsfreikäufe wurden bis 1989, einige Zeit vor dem Fall der Mauer, praktiziert. Sie wurden inoffiziell auf Regierungsebene ausgehandelt. Nachdem es zu Beginn noch um Einzelfälle gegangen war, wurde der Freikauf zunehmend organisiert. In der Zeit zwischen 1964 und 1989 wurden insgesamt 33.755 Häftlinge freigekauft. Der Preis pro Häftling betrug anfangs durchschnittlich ca. 40.000 DM und stieg später auf 95.847 DM. Offiziell bemessen wurde die Summe an dem angeblichen „Schaden“, den der Häftling in der DDR angerichtet haben soll (so die halbamtliche Begründung) und dem Ersatz für die (kostenlose) Ausbildung bzw. das Studium.

Tatsächlich hatte die DDR einen ständigen Devisenmangel und war sehr daran interessiert, an D-Mark oder andere konvertible Währungen zu gelangen. Außerdem entfiel mit dem Freikauf eines politischen Häftlings für die DDR das Problem, ihn wieder in die sozialistische Gesellschaft „integrieren“ zu müssen: Der Historiker Stefan Wolle bezeichnet den Freikauf deshalb als „eine Art politischer Giftmüllentsorgung“.[7]

Den Transport der freigekauften Häftlinge handhabte die DDR diskret. Mit Bussen, die im Osten bald den Beinamen Wunderbusse erhielten, wurden die freigekauften Häftlinge an die Grenze gebracht und auf unauffälligen Parkplätzen oder Waldlichtungen an den Westen übergeben, bevor sie in das Aufnahmelager Gießen gelangten.

Später organisierten die Westbehörden den Transport mit zwei Bussen der Marke Magirus-Deutz und westdeutschen Fahrern. Der Häftlingstransport startete auf bundesdeutschem Gebiet. Die eingesetzten Busse waren im Westen wie im Osten zugelassen und mit drehbaren Nummernschildern ausgestattet. Während der Fahrt auf westdeutschem Gebiet zeigten die Busse West-Nummernschilder, nach dem Passieren der innerdeutschen Grenze wurde per Knopfdruck auf Ost-Nummernschilder umgeschaltet, um nicht aufzufallen. Anschließend wurden die Häftlinge direkt von der Haftanstalt in Karl-Marx-Stadt abgeholt. Innerhalb der DDR begleiteten Fahrzeuge der Staatssicherheit die Busse bis zum Grenzübergang. Nach dem Grenzübertritt drehten die Busfahrer die Nummernschilder wieder auf Westkennzeichen.[8][9]

Vertrauter von Erich Honecker und Unterhändler der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für den sogenannten „Humanitärbereich“ (Häftlingsfreikauf, Ausreisen) war der ostdeutsche Rechtsanwalt Wolfgang Vogel (1925–2008), der die Häftlingstransporte auch begleitete. Seine Verhandlungspartner im Westen waren u. a. Herbert Wehner, Helmut Schmidt, Hans-Jochen Vogel, Ludwig A. Rehlinger, Walter Priesnitz und der Vizepräsident des Diakonischen Werkes, Ludwig Geißel. Andere Kontakte mit dem Rechtsanwalt Jürgen Stange und Mitarbeitern aus dessen Westberliner Kanzlei wie z. B. Herbert Taubert und Barbara von der Schulenburg sowie zu Ministerialdirektor Edgar Hirt vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in Bonn beförderten einen Skandal,[10] der um 1984 fast die humanitären Bemühungen zunichtegemacht hätte (vgl. dazu unter Literatur Brinkschulte et al.).[11] Auch der SPD-Politiker Hermann Kreutzer – er war 1949 als politischer Häftling zu 25 Jahren Haft verurteilt worden und 1956 freigekommen – hatte in den 1970er Jahren mit dem Häftlingsfreikauf zu tun.[12]

Mit den D-Mark-Einnahmen finanzierte das SED-Regime unter anderem Luxusgüter für die politische Führung und technische Geräte zur Perfektionierung des DDR-Zwangsdopingsystems, um das seit 1974 betriebene Zwangsdoping auch minderjähriger Athleten zu vertuschen.[13] Konkret wurde von den Devisen aus dem Häftlingsfreikauf eine breite Palette technischer Geräte angeschafft, darunter Video, Ergometer, Mess- und Rechnertechnik, sowie drei Gas-Chromatographen zum Stückpreis von rund einer halben Million D-Mark.

Nur rund 500 Millionen D-Mark aus dem Erlös des Freikaufs wandte die DDR für die Verbesserung der Versorgungslage ihrer Bewohner auf. Das war nur etwa ein Siebtel der 3,44 Milliarden D-Mark, die zu 96 Prozent aus dem Häftlingsverkaufsgeschäft stammten und über das Konto 0628, das sogenannte Honecker-Konto, transferiert wurden. Mit einigen Millionen davon tauchte der DDR-Richter Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger in den Untergrund ab, nachdem er die Freikaufpreise der von ihm zuvor ins Gefängnis geworfenen Bürgerrechtler in die Höhe getrieben hatte.[14]

Kritik

Die Häftlingsfreikäufe wurden auch kritisch gesehen. So wurde zum einen das Potenzial der DDR-Opposition geschwächt und deren Druck auf die DDR-Führung bzw. das SED-Regime verringert. Für Amnesty International galt der Häftlingsfreikauf als ein Anreiz für die DDR, viele politische Gefangene mit langen Haftstrafen zu „produzieren“. Zum Beispiel wurde das Haftmaß für einen „schweren ungesetzlichen Grenzübertritt“ 1979 von fünf auf acht Jahre erhöht.

Siehe auch

    Freikauf von Rumäniendeutschen

Literatur

    Jan Philipp Wölbern: Der Häftlingsfreikauf aus der DDR, 1962/63–1989. Zwischen Menschenhandel und humanitären Aktionen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014, ISBN 978-3-647-35079-0.

    Wolfgang Brinkschulte, Hans Jörgen Gerlach & Thomas Heise: Freikaufgewinnler. Die Mitverdiener im Westen. Ullstein Report, Berlin/Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-548-36611-2.

    Ludwig Geißel: Unterhändler der Menschlichkeit – Erinnerungen. Quell, Stuttgart 1991, ISBN 978-3-7918-1984-6 (Mit Übersichten auf 10 Seiten zu internationalen Spenden-, Hilfs- und Transfer-Zahlungen und in die DDR (1957–1990); 480 Seiten).

    Elke-Ursel Hammer: „Besondere Bemühungen“ der Bundesregierung Band 1: 1962 bis 1969. Häftlingsfreikauf, Familienzusammenführung, Agentenaustausch. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-70719-9.

    Helmut Jenkis: Der Freikauf von DDR-Häftlingen. Der deutsch-deutsche Menschenhandel (= Zeitgeschichtliche Forschungen, Band 45), Duncker & Humblot, Berlin 2012, ISBN 978-3-428-83866-0.

    Ludwig A. Rehlinger: Freikauf. Die Geschäfte der DDR mit politisch Verfolgten. Ullstein, Berlin/Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-550-07503-0.

    Jan Philipp Wölbern: Die Entstehung des „Häftlingsfreikaufs“ aus der DDR, 1962–1964. In: „Deutschland Archiv“ 41 (2008), 5; S. 856–867.

    Kai Diekmann: Freigekauft. Der DDR-Menschenhandel. Piper, München 2012, ISBN 978-3-492-05556-7.

    Alexander Koch: Der Häftlingsfreikauf. Eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte. Allitera, München 2014, ISBN 978-3-86906-635-6 (Dissertation Universität Heidelberg 2012, 445 Seiten).

    Axel Reitel: Nachtzensur. DDR und Osteuropa zwischen Revolte und Reaktorkatastrophe. Fünf Features. Mit einem Vorwort von Manfred Wilke, enthält u. a. den Text des Radiofeatures „Freigekauft“. Köster, Berlin 2013. ISBN 978-3-89574-842-4.

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