Habe hier einen original Huawei P8 Lite Lautsprecher

mit  Antenne für Wlan, WiFi, Bluetooth und  Buzzer

für Handybastler abzugeben. Voll funktionstüchtig.









Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preis minderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Irrtümer vorbehalten bei Artikel und Beschreibung. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Bei Wahl von Versand als Warensendung hafte ich nicht für den etwaigen Verlust der Ware und erstatte nichts. Wer hier sparen will am Versand und nach 4 Wochen meldet die Ware nicht erhalten zu haben, ist meist ein Betrüger und will sein Geld plus Ware. Ich empfehle daher die Wahl der versicherten Form, dann gibt es auch keine Probleme. Muss das leider so drunter schreiben, da ich zu oft abgezockt wurde.