Die schweren Reversierbaren LUMAG Rüttelplatten sind hervorragende Geräte für eine Vielzahl von Anwendungen. Bei der Entwicklung unserer Rüttelplatten wurde besonders auf Stabilität und Servicefreundlichkeit geachtet. Sie wurden konstruiert für Anwendung unter mittel-bis schweren Bedingungen. Hergestellt werden unsere Maschinen nach strengen Qualitäts- und Designkriterien. Die Maschinen, mit einem leistungsstarken Benzin/Dieselmotor ausgestattet, garantieren eine hohe Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer. Die schweren Rüttelplatten sind besonders geeignet für Verdichtung von Sand, Schotter und Betonsteinpflaster. Im Lieferumfang ist eine Gummimatte zum schonenden Abrütteln, sowie ein Fahrwerk enthalten.
Die Vibrationsplatten mit Vor- und Rücklauf sind das ideale Werkzeug zur Untergrundverfestigung, sowie zum Einrütteln mittlerer bis großen Flächen. Speziell einsetzbar im Garten- und Landschaftsbau, bei der Herstellung von Gehwegen und Terrasse, bei Pflasterverlegungen, im Fundamentbau, im Graben- und Kanalbau, sowie auch für das Verdichten von Verbundpflaster.
Die Maschine eignet sich zum Verdichten von losen, körnigen Böden, Kies und Sand bei der Graben- und Flächenverdichtung sowie für das Einrütteln von Verbundsteinpflaster. Durch die stufenlose Umschaltbarkeit des Vor- und Rücklaufs eignet sich die Maschine besonders für enge Bereiche.
Sie ist wesentlich handlich und wendiger wie eine nur vorwärts laufende Rüttelplatte.
Hinweis zum Verpackungsgesetz:
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz
gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende
Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes
Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir
stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die
Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von
Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen
Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als
Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen
übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.