Geschwindigkeitsaufkleber Winterreifen Aufkleber 160 - 240 km/h nach § 36 StVZO
Artikelmerkmale:
Hersteller: | Auprotec |
Herstellernummer: | nicht zutreffend |
Produkttyp: | Aufkleber |
Anwendungsbereich: | Hinweis max zulässige Geschwindigkeit § 36 StVZO |
Herstellungsland und -region: | Deutschland |
Beschreibung:
Geschwindigkeitsaufkleber nach
§ 36 StVZO
Geschwindigkeitsaufkleber 1 - 100 Stück oder Gemischt
Geschwindigkeitsaufkleber für den Fahrzeuginnenraum, für den Kundenhinweis der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach dem Räderwechsel. lichtecht, hitzebeständig, rückstandslos zu entfernen.
Technische Daten:
- lichtecht
- hitzebeständig
- rückstandslos zu entfernen
- wahlweise erhältlich mit den Aufklebern: max. 160 - 240 km/h (Q/R/S/T/H/V-Reifen)
25 mm Durchmesser
§36 Bereifung und Laufflächen:
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.