Hecht – super Preis-Leistung
Die Schleifmaus Hecht 1760 ist ein leistungsstarker und handlicher Multischleifer.
Ausgestattet mit einem 220W Motor und einer hohen Schwingzahl von 26000 / min verpasst der Hecht 1760 Holz-, Kunstoff- oder Metalloberflächen den passenden Schliff.
Dank komfortabler Einhandführung und der leicht abgerundeten Dreiecksform der Schleiffläche ermöglicht der Hecht 1760 Multischliefer auch die Bearbeitung von kleinen und schwer zugäglichen Flächen. Das ergonomische Design lässt die Schleifmaus perfekt in der Hand liegen und ermöglicht so auch einen längeren ermüdungsfreien Einsatz. Mit nur 1,37 kg ist der Schleifer ein wahres Leichtgewicht.
Der Schleifstaub wird in der mit 2 Filtern bestückten Staubauffangbox gesammelt, welche leicht per Knopfdruck zu entnehmen ist.
Im Lieferumfang enthalten sind 31 Schleifpapiere (10 x P60, 11 x P80, 10 x P120).
Somit können Sie direkt mit der Arbiet beginnen und Ihren Oberflächen einen neuen Schliff verpassen.
>> Hier Technisches Datenblatt runterladen!
Maße: | 250 x 100 x 145 mm |
Nennspannung: | 230 - 240 V (AC) / 50 Hz |
Leistungsaufnahme: | 220 W |
Nenndrehzahl Motor: | 13000 U/min |
Schwingzahl: | 26000 / min |
Schleiffläche: | 140 x 100 spitz zulaufend |
Gewicht: | 1,37 kg |
60er Schleifpapier: | 10 x im Lieferumfang |
80er Schleifpapier: | 11 x im Lieferumfang |
120er Schleifpapier: | 10 x im Lieferumfang |
Staubfangbox: | mit 2 Filtern |
1 x Hecht 1760 Schleifmaus
+ 10 x Schleifpapier P60
+ 11 x Schleifpapier P80
+ 10 x Schleifpapier P120
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabe-systeme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestel-len finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.take-e-back.de.
7. Hinweis zur Abfallvermeidung:
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/