K.k. Eisenbahn-Ministerium.
Der Eisenbahnwagen im Kriege // Kranken-, Gesundheits- und Wohlfahrtpflege // Die Eisenbahnwagen im Approvisionierungsdienste // Werkstättenzüge.
Großformatiger Originaldruck von 1917.
Mit vier Fotoabbildungen auf Vorder- und Rückseite:
Operationswagen eines Krankenzuges.
Küchenwagen eines Krankenzuges.
Badewagen.
Ankleidewagen eines Badezuges.
Journalausschnitt in der Größe 245 x 337 mm.
Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.
Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!
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Zu Rückgabe und AGB bitte mich-Seite beachten. Die dort hinterlegten Informationen sind verbindlicher Bestandteil dieses Angebots/dieser Artikelbeschreibung!1. Weltkrieg, 1. WK, 1.WK, 1914, 1st World War, 20. Jahrhundert, A-1010 Wien, Altösterreich, Alt-Österreich, Armee, Austriaca, Austria-Hungary, Austro-Hungarian, Austro-Hungarian Army, Austro-Hungarian Empire, Bahn, Bahnbetrieb, Bahnlinie, Bahntechnik, Benefiz, Beruf, Berufe, Berufsleben, Berufswelten, Berufswesen, Der Europäische Krieg, Deutsches Rotes Kreuz, Dienst, Dienstzeit, Donaumonarchie, Doppeladler, Doppelmonarchie, DRK, Eisenbahn, Eisenbahnbetrieb, Eisenbahnfahrzeuge, Eisenbahngeschichte, Eisenbahnhygiene, Eisenbahnlinie, Eisenbahnwagen, Eisenbahnwaggon, Eisenbahnwesen, Elite, Elitetruppe, Erste Hilfe, Erster Weltkrieg, Fahrzeug, Fernbahnen, Ferntransport, Fernverkehr, Freiwillige Krankenpflege, Gesundheitswesen, Großösterreich, gute alte Zeit, Habsburg, Habsburgerreich, Heer, Heerwesen, Heimatverteidigung, Heimatwehr, Hilfsdienst, Hilfsdienste, Historically, Historisch, Historische Bilder, Historische Eisenbahn, historische Fahrzeuge, history, Hygiene, Imperial and Royal Austrian Empire, K.u.K., Kaiserzeit, Krankentransport, Krankenwagen, Krankheiten, Kriegsbilder, Kriegs-Bilder, Kriegsführung, Kriegsgeschichte, Kriegsland, Kriegstechnik, Kriegswirtschaft, Landesverteidigung, Lazarettarbeit im Ersten Weltkrieg, Medizin, Militär, Militärgeschichte, Militaria, Militärtechnik, military, Mobilmachung, Monarchie, Nostalgia, Nostalgie, Öffentliche Verkehrsmittel, ÖRK, Österreich, Österreichische Geschichte, Österreichische Staatsbahnen, Österreichisches Rotes Kreuz, Österreich-Ungarn, Patriotismus, Rettungsdienst, Rettungsdienste, Rettungswesen, Rotes Kreuz, Rüstung, Sanitäter, Sanitätswesen, Schienenfahrzeug, Schienenfahrzeuge, Schienenverkehr, Spezialfahrzeuge, Spezialwagen, Staatsbahn, Stahlgewitter, Systemtechnik, Technik, Technikgeschichte, Transport, Transportmittel, Transporttechnik, Transportwesen, Truppe, Truppentransport, Vaterland, Verkehr, Verkehrsmittel, Verkehrswesen, Verwundetentransport, Vielvölkerstaat, Waggon, Wehrkraft, Wohltätigkeit, World War I, Zeitalter, Zeitgeschehen, Zeitgeschehen, Zug Das k.k. Eisenbahnministerium war von 1896 bis 1918 eines der Ressorts der in Wien amtierenden Regierung der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, in der Juristensprache als Cisleithanien bezeichnet, sonst österreichische Reichshälfte oder einfach Österreich genannt. Die Schaffung des Ressorts verdeutlicht, dass die Eisenbahn damals das wichtigste Verkehrsmittel des Landes war. Gründung Der Errichtung des Ministeriums waren in der Entwicklung des österreichischen Eisenbahnwesens Phasen vorangegangen, in denen der Staat aus Geldmangel oder Liberalität auf Privatbahnen setzte, ebenso Phasen, in denen man von den privaten Bahnunternehmen enttäuscht war und daher Staatsbahnen vorzog. Nach einem Entwicklungsstillstand der Privatbahnen wurde ab Beginn der 1880er Jahre konsequent das Staatsbahnsystem angestrebt, wie es sich auch in den meisten anderen Ländern Europas durchsetzte. 1884 wurde, vom Kaiser genehmigt, eine k.k. General-Direction der österreichischen Staatsbahnen eingerichtet, geleitet von einem Sektionschef des k.k. Handelsministeriums. Die Verordnung bestimmte auch die Standorte von elf Betriebsdirektionen (Wien, Linz, Innsbruck, Villach, Budweis, Pilsen, Prag, Krakau, Lemberg, Pola und Spalato). Die von Kaiser Franz Joseph I. am 15. Jänner 1896 auf Vorschlag von k.k. Ministerpräsident Graf Kasimir Felix Badeni genehmigte Errichtung des Ministeriums (an Stelle der bisherigen Generaldirektion der Staatsbahnen und unter Einbeziehung diverser Dienststellen aus dem Handelsministerium) wurde in der Kundmachung des Handelsministers und des Eisenbahnministers vom 19. Jänner 1896 publiziert. Der Kundmachung der Minister Hugo Glanz und Emil von Guttenberg (am 17. Jänner 1896 vom Kaiser ernannt) war ein detailliertes Organisationsstatut für die staatliche Eisenbahnverwaltung in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern beigefügt. Am gleichen Tag übernahm das neue Ministerium die vorgesehenen Agenden vom k.k. Handelsministerium, das bis dahin für das Eisenbahnwesen zuständig war. Der neue Eisenbahnminister wurde von Graf Badeni am 15. Februar 1896 im zuvor vertagten Abgeordnetenhaus des Reichsrats vorgestellt. Über diese Entscheidung des Kaisers gab es keine Diskussion. Guttenberg wurde aber in der Sitzung sofort mit zwei konkreten schriftlichen Anfragen befasst. Der sozialdemokratische Abgeordnete Engelbert Pernerstorfer stellte, unter anderem vom Christlichsozialen Karl Lueger unterstützt, eine Anfrage betreffend Urlaubsverweigerung für Eisenbahner, die mit Kollegen über die Organisationsstruktur der k.k. Staatsbahnen beraten wollten. Der tschechische Abgeordnete Wenzel oder Václav Krumbholz thematisierte die Verweigerung der sprachlichen Gleichstellung von Tschechen im Kundendienst ebenso wie in der Personalpolitik auf der Strecke Bodenbach–Komotau in Böhmen. Am 28. Juli 1896 machte Eisenbahnminister von Guttenberg kund, dass am 1. August 1896 das volle Inslebentreten der neuen Organisation stattfinden werde und die Staatsbahndirektionen zu amtieren beginnen würden. Von den 1884 bestimmten Betriebsdirektionen waren die in Budweis, Pola und Spalato in der neuen Organisation nicht mehr enthalten, neue Staatsbahndirektionen wurden in Triest, Olmütz und Stanislau errichtet. Minister Der jeweilige Minister wurde vom Kaiser im Einvernehmen mit seinem k.k. Ministerpräsidenten ernannt und enthoben. Er war dem Reichsrat, dem cisleithanischen Parlament in Wien, verantwortlich, konnte von diesem aber nicht gestürzt werden. Das Abgeordnetenhaus des Reichsrats war damals aus weltanschaulichen, nationalen und berufsständischen Gründen in viele Fraktionen gegliedert. Der Eisenbahnminister konnte sich daher nicht von vornherein auf eine gegebene Parlamentsmehrheit stützen, sondern musste bei jedem Vorhaben ausloten, welche Fraktionen ihm zu einer Mehrheit verhelfen würden. Die Eisenbahnminister wurden zumeist aus dem Kreis von Experten und Spitzenbeamten des Ministeriums gewählt; nur Julius Derschatta kann als Berufspolitiker bezeichnet werden. Im Allgemeinen wechselten die Ministerpräsidenten des Kaisers wesentlich häufiger als die Eisenbahnminister. k.k. Ministerpräsident Eisenbahnminister oder (interimistische) Leiter des Ministeriums Kasimir Felix Badeni 30. September 1895 – 30. November 1897 Emil von Guttenberg 17. Jänner 1896 bis 30. November 1897, zuvor Feldmarschallleutnant und Eisenbahnexperte Paul Gautsch von Frankenthurn 30. November 1897 – 5. März 1898 Heinrich von Wittek 30. November 1897 bis 1. Mai 1905, Sektionschef Franz von Thun und Hohenstein 5. März 1898 – 2. Oktober 1899 Manfred von Clary und Aldringen 2. Oktober 1899 – 21. Dezember 1899 Heinrich von Wittek 21. Dezember 1899 bis 18. Jänner 1900 Ernest von Koerber 19. Januar 1900 bis 31. Dezember 1904 Paul Gautsch von Frankenthurn 31. Dezember 1904 – 2. Mai 1906 Ludwig Wrba 1. Mai 1905 bis 2. Juni 1906, Leiter, Sektionschef Konrad zu Hohenlohe-Schillingsfürst 2. Mai 1906 – 2. Juni 1906 Max Wladimir von Beck 2. Juni 1906 – 15. November 1908 Julius Derschatta von Standhalt 2. Juni 1906 bis 15. November 1908, zuvor Rechtsanwalt im Herzogtum Steiermark und Obmann der Deutschen Volkspartei Richard von Bienerth-Schmerling 15. November 1908 – 28. Juni 1911 Zdenko von Forster zu Philippsberg 15. November 1908 bis 10. Februar 1909 als (interimistischer) Leiter; Beamter im Ministerium Ludwig Wrba Zweite Amtszeit 10. Februar 1909 bis 9. Jänner 1911 Stanislaus Glabinski 9. Jänner bis 28. Juni 1911, zuvor Rektor der Universität Lemberg, Galizien Paul Gautsch von Frankenthurn 28. Juni 1911 – 3. November 1911 Victor von Röll 28. Juni bis 3. November 1911, Leiter, Beamter im Ministerium, 1890 Autor der Enzyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens Karl Stürgkh 3. November 1911 – 21. Oktober 1916 (ermordet) Zdenko von Forster zu Philippsberg Zweite Amtszeit 3. November 1911 bis 31. Oktober 1916 Ernest von Koerber 28. Oktober 1916 – 20. Dezember 1916 Ernst Schaible 31. Oktober bis 20. Dezember 1916, Generalmajor Heinrich Clam-Martinic 20. Dezember 1916 bis 23. Juni 1917 Zdenko von Forster zu Philippsberg Dritte Amtszeit 20. Dezember 1916 bis 23. Juni 1917,[5][6] Beamter im Ministerium Ernst Seidler von Feuchtenegg 23. Juni 1917 bis 25. Juli 1918 Karl von Banhans 23. Juni 1917 bis 11. November 1918, zuvor Beamter des Ministeriums Max Hussarek von Heinlein 25. Juli 1918 – 27. Oktober 1918 Heinrich Lammasch 27. Oktober 1918 – 11. November 1918 (Liquidationsministerium, Übergabe der Geschäfte an den deutschösterreichischen Staatsrat bzw. die Staatsregierung Renner I) Organisation des Ministeriums Sitz des Ministeriums Das Ministerium hatte seinen Sitz in Wien im 1. Bezirk im so genannten „Schillerhof“ (erbaut 1870 von Johann Romano und August Schwendenwein) am Schillerplatz (dort kein Eingang). In Verwendung waren die Adressen Nibelungengasse 4, wo auch das Reichsgericht, der höchste Gerichtshof der Monarchie, amtierte, und Elisabethstraße 9. Das Gebäude befindet sich zwischen Opernring und Karlsplatz. Heute hat hier an der Elisabethstraße die ÖBB-IKT GmbH, eigenen Angaben zufolge Kompetenzzentrum für Informations-, Kommunikations- und Bahntechnologien im gesamten ÖBB-Konzern, ihren Sitz. Gliederung des Ministeriums Das Staatshandbuch 1907 verzeichnete für das Ministerium sechs Sektionschefs, darunter drei spätere Minister. Weiters waren die k.k. Eisenbahn-Bau-Direktion, die k.k. General-Inspektion der österreichischen Eisenbahnen und das k.k. Zentral-Wagendirigierungsamt der österreichischen Staatsbahnen als externe Dienststellen des Ministeriums angeführt, die an verschiedenen Standorten in Wien untergebracht waren. Dazu kamen die für die neu verstaatlichten Bahnen eingerichteten eigenen Direktionen in Wien (z. B. k.k. Nordbahn-Direktion) und elf Staatsbahndirektionen in verschiedenen Städten Cisleithaniens (siehe Abschnitt Gründung). Staatseisenbahnrat Im Organisationsstatut, das im Abschnitt Gründung erwähnt ist, war festgehalten, dass das Ministerium (wie zuvor schon das k.k. Handelsministerium) von einem Staatseisenbahnrat ehrenamtlich beraten wird. Am 19. Februar 1897 machte Minister Guttenberg das neue Statut für diesen Rat kund, der zur Begutachtung allgemeiner volkswirtschaftlicher Fragen im Bereich des Eisenbahnverkehrswesens dem Eisenbahnministerium […] beigegeben wird. Der Staatseisenbahnrat sollte vom 1. März 1897 an unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters 80 Mitglieder umfassen, darunter Vertreter dreier k.k. Ministerien und des k.u.k. Kriegsministeriums, von Handels- und Gewerbekammern, der Landwirtschaft und der Montanistik. Auf regionale Ausgewogenheit wurde geachtet. Der Rat hatte Gutachten zu Fahrplangrundsätzen, zu Tarifen und zu den Modalitäten für Lieferungen und Auftragsvergaben abzugeben und auf Einladung des Ministers mindestens zwei Mal pro Jahr zusammenzutreten. Am 29. März 1900 wurde die Anzahl der Mitglieder auf 82 erhöht und die Zusammensetzung des Rates neu kundgemacht. Am 5. Mai 1906 wurde die Anzahl der Mitglieder auf 92 erhöht, von denen der Eisenbahnminister 14 nach freiem Ermessen auswählen konnte; am 24. November 1906 wurde bestimmt, dass bei Abstimmungen im Staatseisenbahnrat das Abstimmungsverhalten der Mitglieder getrennt nach den drei Interessengruppen für Industrie und Gewerbe, für Handel und Verkehr sowie für Land- und Forstwirtschaft zu erfassen ist. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Eisenbahnverkehrs drückte sich darin aus, dass am 15. Mai 1909 mit einem neuen Statut für den Staatseisenbahnrat die Anzahl der Mitglieder von 92 auf 128 erhöht wurde. Nach dem Zerfall der Monarchie verordnete das deutschösterreichische Staatsamt für Verkehrswesen am 7. Februar 1919, dass jene Mitglieder des bisherigen Staatseisenbahnrates der Funktionsperiode 1914–1918, die deutschösterreichische Staatsbürger sind, den vorläufigen deutschösterreichischen Staatseisenbahnrat bilden, der unter dem Vorsitz des Staatssekretärs für Verkehrswesen tagen werde. Verkehrspolitik Wiener Stadtbahn Das Ministerium setzte die führende Mitarbeit des Staates in der 1890 geschaffenen Commission für Verkehrsanlagen in Wien, deren Vorsitz bis dahin der Handelsminister gehabt hatte, fort. In der Kommission waren neben dem Ministerium die Stadt Wien, das Land Niederösterreich (dem Wien damals angehörte) und die Donauregulierungskommission vertreten. Das Ministerium führte in Zusammenarbeit mit der Kommission die k.k. Baudirektion der Wiener Stadtbahn (Büro 1897: Wien 7., Mariahilfer Straße 126, nahe dem Westbahnhof), die den 1898–1901 in Etappen fertiggestellten Bau betreute. Die Stadtbahn sollte als innerstädtisches Massenverkehrsmittel ebenso dienen wie für Truppenverschiebungen zwischen den Fernbahnen im Mobilisierungsfall. Neue Alpenbahnen Unter dem politischen Begriff Neue Alpenbahnen beschloss der Reichsrat 1901 auf Antrag von Eisenbahnminister Wittek das größte Investitionsvorhaben der letzten Jahrzehnte der Monarchie (Details siehe Politischer Auftrag). Auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1901, betreffend die Herstellung mehrerer Eisenbahnen auf Staatskosten und die Festsetzung eines Bau- und Investitionsprogrammes der Staatseisenbahnverwaltung für die Zeit bis Ende des Jahres 1905 und weiterer gesetzlicher Dotierungen am 24. Juli 1905 konnten bis 1910 die Tauernbahn, die Karawankenbahn, die Wocheiner Bahn (inkl. Karstbahn), die Pyhrnbahn und die Wechselbahn gebaut werden. In die gesetzliche Ermächtigung einbezogen waren auch die Strecken Lemberg–Uzsokpass (Verbindung von Galizien ins Königreich Ungarn) und Rakonitz–Laun nordwestlich von Prag. Wittek gründete zur Abwicklung aller dieser Projekte am 6. Oktober 1901 die direkt dem Minister unterstellte k.k. Eisenbahnbaudirektion, die von einem Sektionschef mit dem Titel k.k. Eisenbahnbaudirektor zu leiten war. Zum ersten Leiter der neuen Direktion ernannte er Karl Wurmb. Anfang 1905 auf Grund bautechnischer Probleme absehbare, zuvor unerwartete Mehrkosten, für die im Budget des Ministeriums nicht vorgesorgt war, führten Ende April 1905 nach Kritik im Parlamentsausschuss zum Rücktritt von Wurmb und Minister Wittek. Fahrkartensteuer 1902 wurde auf Witteks Vorschlag gesetzlich eine Fahrkartensteuer eingeführt. Auf den Fahrpreis der Hauptbahnen waren 12 % Steuer aufzuschlagen, bei den Lokalbahnen 6 % und bei den Kleinbahnen 3 %. Der Allerhöchste Hof, unter dem Militärtarif Beförderte sowie Arbeiter und Arbeit Suchende mit speziellen ermäßigten Fahrkarten waren von der Steuer befreit, ebenso innerörtliche Verkehrsmittel wie die Wiener Stadtbahn und Straßenbahnen. Das Gesetz trat gleichzeitig mit einer Pensionserhöhung für Staatsbeamte am 1. Jänner 1903 in Kraft. Einlösung und Kauf von Privatbahnen Der Staat behielt sich bei der Erteilung von Eisenbahnkonzessionen an private Unternehmen seit jeher vor, die Konzession nach einer definierten Anzahl von Jahren einzulösen, d. h. die Aktien zu einem bestimmten Preis zu übernehmen. Zur vom Reichsrat am 31. Oktober 1906 auf Antrag von Eisenbahnminister Derschatta beschlossenen Übernahme der Nordbahn, einer der wichtigsten Bahnen der Monarchie, durch den Staat siehe Nordbahn. Der im Frühjahr 1908 mit der Bahngesellschaft vereinbarte Ankauf der Böhmischen Nordbahn rückwirkend per 1. Jänner 1908 wurde auf Antrag von Minister Julius Derschatta am 2. August 1908 vom Reichsrat mit Gesetz genehmigt. Der im Herbst 1908 mit den Bahngesellschaften vereinbarte Erwerb der österreichischen Linien der privilegierten österreichisch-ungarischen Staats-Eisenbahn-Gesellschaft, der Österreichischen Nordwestbahn und der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn wurde am 27. März 1909 vom Reichsrat in der zweiten Amtszeit von Eisenbahnminister Wrba mit Gesetz genehmigt. Die Betriebsübernahme durch die k.k. Staatsbahnen fand am 15. Oktober 1909 statt. Für die neu in die k.k. Staatsbahnen eingegliederten Bahnen wurden eigene Direktionen eingerichtet, so z. B. mit 1. Jänner 1907 die k.k. Nordbahndirektion, dem Eisenbahnministerium unmittelbar untergeordnet. Konzessionen für Nebenbahnen Als das Eisenbahnministerium seine Tätigkeit aufnahm, waren fast alle Hauptbahnen längst gebaut. Von 1896 bis 1914 hatte das Ministerium daher im Reichsgesetzblatt vor allem zahlreiche Konzessionen und Bauaufträge für Nebenbahnen (z. B. 1912 für die Pressburger Bahn, die ab 1914 verkehrte), Lokalbahnen, Schmalspurbahnen und elektrisch zu betreibende normalspurige Kleinbahnlinien (gemeint waren Straßenbahnlinien) in den Städten der Monarchie kundzumachen. Ende des Ministeriums Cisleithanien zerfiel Ende Oktober 1918 in mehrere Staaten; so auch der bis dahin einheitliche Betrieb der staatlichen Eisenbahnen. Für Deutschösterreich übernahm die Eisenbahnagenden Anfang November 1918 der am 30. Oktober 1918 bestellte Staatssekretär für Verkehrswesen in der Staatsregierung Renner I, Karl Jukel, von Karl von Banhans, Eisenbahnminister der letzten kaiserlichen Regierung, des Ministeriums Lammasch. Auf Wunsch von Karl I. blieb aber seine Regierung im Amt, bis der Kaiser selbst am 11. November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete und die Minister am gleichen Tag enthob. Die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich beschloss am 12. November 1918, die k.k. Ministerien aufzulösen. Die Verkehrsagenden wurden vorerst vom Staatsamt für Verkehrswesen, geleitet von einem Staatssekretär im Ministerrang, bearbeitet, vom 10. November 1920 an, dem Tag des In-Kraft-Tretens der neuen Bundesverfassung, vom Bundesministerium für Verkehr. K.k. Eisenbahnministerium Ehemalige Behörde Staatliche Ebene Cisleithanien, dem Kaiser von Österreich unmittelbar nachgeordnet Stellung der Behörde eine der obersten Behörden für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Bestehen 17. Jänner 1896 (Ernennung des Ministers), 19. Jänner 1896 (Beginn der Tätigkeit des Ministeriums)–30. Oktober 1918 (Errichtung des deutschösterreichischen Staatsamts für Verkehrswesen), 11. November 1918 (Enthebung des Ministers) Hauptsitz Wien 1., Nibelungengasse 4 und Elisabethstraße 9 („Schillerhof“) Behördenleitung k.k. Eisenbahnminister. Krankentransportwesen / Lazarettzüge Verwundete Soldaten wurden im Operationsgebiet zunächst in Feldlazaretten versorgt und anschließend, je nach Schwere der Verwundung, mit Kraftfahrzeugen zum Etappenhauptort verlegt. Von dort wurden Lazarettzüge zum Weitertransport ins Heimatgebiet eingesetzt. Die Lazarettzüge waren für Liegendkranke ausgestattet und hatten teilweise einen Chefarzt an Bord. Krankenzüge waren reine Transportzüge für alle Verwundeten, die nicht liegend transportiert werden mußten. An den Bahnhöfen waren neben Krankensammelstellen auch Verpflegungsstationen und Verband- und Erfrischungsstellen eingerichtet. Vereinslazarettzug "Trier F1" Krankenzug Z3 Der Vereinslazarettzug "Trier F1" wurde im Oktober 1914 aufgestellt. Stiftung und erste Ausstattung hatten der Zweigverein vom Roten Kreuz und Vaterländischer Frauenverein Trier übernommen. Es befand sich kein Chefarzt im Lazarettzug. Bislang sind keine Stempel vom Vereinslazarettzug "Trier" bekannt, sondern nur zwei verschiedene AK mit Bildmotiven vom Zuginnern. Krankenzüge wurden unter Vermittlung der Krankentransportabteilungen von den Eisenbahnbehörden bei Bedarf aus Personenwaggons zusammengestellt, das begleitende Pflegepersonal gehörte zum Bestand der Freiwilligen Krankenpflege. Sie pendelten zwischen dem Etappengebiet und dem im Heimatgebiet jeweils zuständigen Sanitäts-Transport-Kommissar. Der Sanitätstransportkommissar war zuständig für die Koordinierung der Verwundetentransporte. Die Dienststelle befand sich innerhalb des Bereiches des Reservelazaretts V., wo auch eine Krankensammelstelle mit Übernachtungsmöglichkeit eingerichtet war. Zur Zeit sind zwei verschiedene Stempel dieser Dienststelle bekannt. An Hand der Stempeldaten (1915 und 1918) kann vermutet werden, daß sie während des gesamten Krieges bestanden hat. In seine Zuständigkeit fiel auch die Aufstellung und der Einsatz des Krankenzuges "Trier". Vom Kr-Zug TRIER ist noch kein Formationsstempel bekannt. Genesungseinheiten bei der Truppe Soldaten, deren Verletzungen oder Krankheiten auskuriert waren, die aber noch nicht voll dienstfähig waren, wurden zunächst in Genesendenkompanien / -batterien eingesetzt. Hier verrichteten sie leichte Tätigkeiten bis sie wieder für den Dienst an der Front tauglich waren. Ein Lazarettzug ist ein Eisenbahnzug mit Krankenbetten, Operationsraum, Apotheke usw. zur Zurückführung Verwundeter und Kranker aus dem Einsatz- bzw. Kriegsgebiet. Man unterschied Leichtkrankenzüge; gemischte Lazarettzüge versehen zur Hälfte mit Bänken und Betten und Volllazarettzüge. Lazarettzüge wurden von Armeen oder Hilfsorganisationen bestellt und während sowie nach Kriegen eingesetzt, z. B der deutsche Lazarettzug 605: Er wurde im Jahr 1939 in Berlin-Tempelhof als Leichtkrankenzug in Dienst gestellt. Als gemischter Lazarettzug war er im Zweiten Weltkrieg in Belgien, Holland, Rumänien, Bulgarien und Griechenland bis Juli 1942 im Einsatz. Danach wurde er zum Volllazarettzug umgebaut und diente dem Rücktransport Schwerkranker von der Ostfront und anderen Fronten oder Einsatzgebieten, darunter aus Frankreich, Schweden, Norwegen und Dänemark. Nach Kriegsende nutzte ihn die 3. US-Armee bis Mai 1946 zum Transport von ehemaligen KZ- und anderen Gefangenen sowie verschleppter Personen. Danach beförderte er Urlauber und Kranke der US-Armee. Nach Verhandlungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz mit der Deutschen Reichsbahn wurde der Zug 1947 neu aufgebaut und als Lazarettzug Genf von Stuttgart nach Berlin überführt. Ab 1948 erfolgten acht Einsätze zum Heimtransport von Kranken, von der Siegermacht Sowjetunion entlassenen Wehrmachtsangehörigen und zivilen Internierten aus dem zentralen Heimkehrerlager Gronenfelde in Frankfurt (Oder). Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Österreich nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Wien. Es wurde am 14. März 1880 als Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze (ÖGvRK) durch den Zusammenschluss von lokalen Hilfsvereinen gegründet und ist heute die größte Hilfsorganisation des Landes. Anerkannt und rechtlich geschützt wird es vom Staat auf Grund des Rotkreuzgesetzes, das am 1. Februar 2008 in Kraft trat und das Rotkreuzschutzgesetz von 1962 ablöst. Grundsätze Die Grundsätze wurden bei der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz im Jahre 1965 in Wien beschlossen und von allen Mitgliedern der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung angenommen. Menschlichkeit – Der Mensch ist immer und überall Mitmensch. Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. Unparteilichkeit – Hilfe in der Not kennt keine Unterschiede. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. Neutralität – Humanitäre Initiative braucht das Vertrauen aller. Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. Unabhängigkeit – Selbstbestimmung wahrt unsere Grundsätze. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln. Freiwilligkeit – Echte Hilfe braucht keinen Eigennutz. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. Einheit – In jedem Land einzig und für alle offen. In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. Universalität – Die humanitäre Pflicht ist weltumfassend. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. Geschichte Anfänge Die erste Form des Österreichischen Roten Kreuzes war der Patriotische Hilfsverein, welcher bereits zwei Monate vor der bekannten Schlacht bei Solferino im Jahre 1859 gegründet wurde. Er verfügte über großen Rückhalt in Bevölkerung und wurde von dieser auch dementsprechend unterstützt. Seine Aufgaben bestanden in der Pflege verwundeter Soldaten der K.u.k. Armee, sowie der Betreuung von Kriegsopfern, Witwen und Waisen. Im Jahre 1864 erfolgte wegen des Deutsch-Dänischen Kriegs neuerlich die Gründung des Patriotischen Hilfsvereins, der wie bis dato üblich nach Kriegsende im selben Jahr wieder aufgelöst wurde. Bei dieser Auseinandersetzung waren erstmals Beobachter des Roten Kreuzes anwesend. Auf preußisch-österreichischer Seite nahm Chirurg Louis Appia diese Aufgabe wahr. Dieser berichtete, dass sich der Einsatz freiwilliger Helfer sehr gut bewährt hätte und erstmals weniger Soldaten in den Lazaretten starben, als im eigentlichen Kampfgeschehen, was bisher stets umgekehrt gewesen wäre. Dieser Erfolg war aber auf die freiwilligen Sanitäter Preußens zurückzuführen, die sich nicht nur um die eigenen Verwundeten, sondern auch um verletzte feindliche Soldaten kümmerten. Der Patriotische Hilfsverein beschränkte sein Wirken hingegen nur auf die Pflege und Betreuung österreichischer Kriegsopfer, ebenso wie die Dänen, die nach der Niederlage gegen preußisch-österreichische Armee laut Berichten der Rotkreuz-Beobachter sogar ihre eigenen Verwundeten zurückgelassen haben sollen. Bereits zwei Jahre später kam es anlässlich des Deutschen Krieges erneut zur Gründung dieses Vereins. Im Verlauf des Krieges versuchte der Verein, Hilfsgüter an die Front zu schicken, die jedoch nicht bis dorthin gelangten. Die Kriegsgegner Preußen und Italien, hatten im Gegensatz zur Habsburgermonarchie nämlich bereits zu diesem Zeitpunkt die Genfer Konventionen unterzeichnet. Daher blieb der unmittelbare Handlungsraum des Patriotischen Hilfsvereins mangels international anerkanntem Status auf das Reichsgebiet beschränkt und die Lieferungen der Hilfsgüter wurden nicht in das eigentliche Kriegsgebiet wurden untersagt. Die Hauptaufgabe des Vereins stellte daher wiederum die Pflege von Verwundeten dar. Nach Kriegsende kam es aber nicht, wie bereits mehrmals praktiziert, zu einer Auflösung, sondern der Verein blieb bestehen. Er trug fortan die Bezeichnung Österreichischer Patriotischer Hilfsverein für verwundete Krieger - Militärwitwen- und Waisen. Zugleich Landeshilfsverein vom Rothen Kreuze für Niederösterreich und konnte zur Finanzierung auf eine eigens eingerichtete Stiftung zugreifen. Am 21. Juli 1866 trat auch die Monarchie den Genfer Konventionen bei, weshalb sich der Verein zur Anerkennung der Prinzipien des Roten Kreuzes verpflichtete. Dieser Schritt lässt sich auch auf das Versagen des österreichischen Sanitätsdienstes im Deutschen Krieg zurückführen. Während das Preußische Rote Kreuz den preußischen Sanitätsdienst optimal unterstütze, sollen die Österreicher, ähnlich wie die Dänen zwei Jahre zuvor, nach der verlorenen Schlacht bei Königgrätz sogar ihre eigenen Verwundeten zurückgelassen haben. In der Folgezeit entwickelten sich in den Ländern des Habsburgerreiches weitere derartige Hilfsvereine, wie etwa in Böhmen, Mähren, Schlesien und der Steiermark. Da es keine übergeordnete Organisation zur Koordination der Hilfstätigkeiten dieser eigenständigen Vereine gab, verlief die Durchführung derartiger Hilfsaktionen oft nur suboptimal. Daher wurde im Jahre 1879 auf Vorschlag des Verteidigungsministeriums die Schaffung einer entsprechenden Dachorganisation vorgeschlagen, die mit der Gründung der Österreichischen Gesellschaft vom Rothen Kreuze (ÖGvRK) am 14. März 1880 realisiert wurde. Kaiser Franz Joseph I. unterschrieb die Gründungsurkunde und übernahm gemeinsam mit seiner Gattin Sissi die Schirmherrschaft über den neuen Verein. Das Aufgabengebiet dieser Organisation glich anfangs jenem des Patriotischen Hilfsvereins, allmählich widmete sie sich aber auch der Vorhaltung von Materialien für Lazarette (Katastrophenhilfe), der Durchführung von Vorsorgeprogrammen und dem Betreiben eines Suchdiensts. Das Sanitätswesen der Zivilbevölkerung wurde dennoch weiterhin von den Freiwilligen Feuerwehren sichergestellt, teilweise wurden diese von Helfern des Roten Kreuzes unterstützt. Mit der Zeit geriet der Sanitätsdienst der Feuerwehren aber unter die Aufsicht des Roten Kreuzes. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs begann bereits in kleinem Maßstab der Aufbau eines Rettungsdiensts, der auf einen Beschluss der Bundesversammlung des ÖGvRK im Jahre 1900 zurückging. Der erste Krankentransport soll der Überlieferung nach von einer Dienststelle in der Bukowina zum Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien durchgeführt worden sein. Das Hauptaugenmerk der ÖGvRK lag aber weiterhin auf der Unterstützung des militärischen Sanitätsdiensts. Situation in den beiden Weltkriegen Während des Ersten Weltkrieges wurde wiederum die Versorgung der verwundeten Soldaten zur Hauptaufgabe des ÖRK. Nach dem A. Österreichs an das D. R. im Jahre 1938 wurde das ÖRK in das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eingegliedert. Nach dem Z. W. Nach dem Ende des Z. W. 1945 wurde das ÖRK wieder eigenständig. Diese Maßnahme wurde vom österreichischen Parlament und den Alliierten rasch gebilligt. 1962 wurde die missbräuchliche Verwendung des Zeichens durch den Beschluss des Rotkreuzschutzgesetzes durch das österreichische Parlament untersagt. Auf der Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien 1965, wurden die bereits genannten sieben Grundsätze beschlossen. 1970 folgte die Umbenennung in den aktuellen Namen Österreichisches Rotes Kreuz. Die Österreichische Hilfsaktion "Nachbar in Not" wurde 1992 unter Mitwirkung des ÖRK gegründet. Im Jahre 1994 wurde ein eigenes Leitbild durch den Arbeitsausschuss des ÖRK wurde 1994 gefasst. Präsidenten Karl Freiherr von Tinti (1880–1884) Franz von Falkenhayn (1885–1898) Fürst Alois von Schönburg-Hartenstein (1899–1913) Rudolf Graf v. Abensperg-Traun (1913–1919) Max Wladimir von Beck (1919–1938) Adolf Pilz (1945) Karl Seitz (1946–1950) Burghard Breitner (1950–1956) Hans Lauda (1956–1974) Heinrich Treichl (1974–1999) Fredy Mayer (1999–2013) Gerald Schöpfer (seit 2013) Organisation Das Österreichisches Rote Kreuz ist ein gemeinnütziger Verein und ist daher dementsprechend organisiert. Die wichtigsten Organe sind die Mitgliederversammlung, das Generalsekretariat, die Präsidentenkonferenz und der Präsident selbst. Das geschäftsführende Gremium des Vereins bildet die Präsidentenkonferenz, die aus dem Präsidenten und seinen vier Stellvertretern, sowie den Präsidenten der Landesverbände und drei weiteren Mitgliedern besteht. Der Präsident wird, genau wie seine vier Stellvertreter, im Rahmen der Hauptversammlung gewählt. Weitere Aufgaben der Hauptversammlung ist die Beschlussfassung, beispielsweise über Budget, Höhe des Mitgliedsbeitrags Änderung der Satzungen. Die Umsetzung der Beschlüsse von Präsidentenkonferenz und Hauptversammlung obliegt dem Generalsekretariat, welches das ausführende Organ des ÖRK darstellt. An der Spitze dieses Organs steht der Generalsekretär, der als Geschäftsführer fungiert und einen Stellvertreter hat. Das Generalsekretariat ist auch für die Öffentlichkeitsarbeit und somit insbesondere für die Vertretung der Ideen und Ziele des Roten Kreuzes in der Öffentlichkeit zuständig. Außerdem nimmt es die Vertretung des ÖRK gegenüber der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, nationalen Rotkreuz-Gesellschaften, Behörden und anderen Organisationen wahr. In Katastrophenfällen obliegt dem Generalsekretariat die Koordination der Hilfsmaßnahmen im nationalen und internationalen Bereich. Zudem unterhält es Kontakte zu anderen Vereinen und Organisationen mit ähnlichen Zielsetzungen. Die Zentrale des ÖRK befindet sich in der Wiedner Hauptstraße 4 in Wien. Landesverbände Es gibt insgesamt 139 Bezirksstellen und 711 Ortsstellen. Das ÖRK ist föderalistisch gegliedert und besteht aus neun Landesverbände der österreichischen Bundesländer. Es handelt sich dabei um unabhängige Vereine, die rechtlich eigenständig sind und selbst über ihre Finanzmittel verfügen können, sie sind aber den Grundsätzen des ÖRK verpflichtet. Diese Organisationsform ist teilweise historisch bedingt, da ein Großteil der Landesverbände bereits vor der Gründung der österreichischen nationalen Rotkreuz-Gesellschaft in Form von freiwilligen Hilfsvereinen bestanden. Die Landesverbände sind gleich organisiert wie das ÖRK, ihre Organe sind die Generalversammlung, der Verbandsausschuss, der Arbeitsausschuss und der Präsident. Jeder Landesverband ist wiederum in Bezirks- und Ortsstellen untergliedert, die ebenfalls eigene Vereine sind und daher über entsprechende Organe (Leiter, Ausschüsse, Jahreshauptversammlungen) verfügen. Leistungsbereiche Der bekannteste Leistungsbereich des Österreichischen Roten Kreuzes ist der Rettungsdienst, da das ÖRK mit diesem am meisten in Erscheinung tritt. Im Jahre 2012 wurden alleine in diesem Bereich pro Tag durchschnittlich 7.996 Einsätze absolviert. Das ÖRK weist aber noch weitere Leistungsbereiche auf. In allen Bereichen werden neben hauptberuflichen Mitarbeitern auch ehrenamtliche Helfer eingesetzt. Rettungsdienst Das ÖRK bietet Rettungsdienst flächendeckend in ganz Österreich an. Der Begriff Rettungsdienst beschreibt Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes. Die Notfallrettung wird zusätzlich unterteilt in die ärztliche Notfallrettung (Notarzt) und die nicht-ärztliche Notfallrettung. Die Aufgaben in der Notfallrettung sind die Versorgung, Betreuung und Transport von Notfallpatienten. Krankentransporte werden unterteilt in qualifizierte und den einfache Krankentransporte. Die Aufgaben im Krankentransport sind die Versorgung, Betreuung und Transport von Patienten (keine Notfallpatienten!). Zur Entgegennahme von Notrufen und der Koordinierung der Notfalleinsätze und Krankentransporte betreibt das ÖRK teilweise (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark) eigene Rettungsleitstellen. In den restlichen Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg, Wien) werden die Rettungsleitstellen entweder durch die Länder selbst oder durch eigene Gesellschaften betrieben. Die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle nehmen die eingehenden Anrufe und Notrufe entgegen, geben die Daten in das Einsatzleitsystem ein und ein Disponent sorgt für die Entsendung eines geeigneten Einsatzmittels. Im Rettungsdienst sind mit Abstand die meisten freiwilligen Mitarbeiter tätig, 2012 waren es 33.955 ehrenamtliche Helfer. Bei über 2.918.819 Fahrten wurden 105.160.984 Kilometer zurückgelegt. Zur Aufrechterhaltung dieses Dienstes stehen dem Österreichischen Roten Kreuz 2.101 Fahrzeuge zur Verfügung. Sicherheit bei Veranstaltungen Speziell für Veranstaltungen bietet das ÖRK auch Ambulanzdienste an. Diese werden in der Regel ab einer gewissen Besucherzahl von der Behörde vorgeschrieben, können aber auch ohne behördlichen Zwang entgeltlich in Anspruch genommen werden. Das ÖRK stellt hierfür je nach Größe der jeweiligen Veranstaltung eine entsprechende Anzahl an Sanitätern und sanitätsdienstlichen Einrichtungen zur Verfügung. Gesundheits- und Soziale Dienst Etwa Hauskrankenpflege, mobile Altenbetreuung, Essen auf Rädern, kostenlose Ausgabe von Lebensmittel an Bedürftige, Besuchsdienst und Hospizwesen. Katastrophenhilfsdienst Der Katastrophenhilfsdienst (KHD) hatte im Jahre 1956 seinen ersten großen Einsatz im Zuge des Ungarn-Aufstandes, wo österreichische Helfer sowohl in Ungarn halfen, als auch die Flüchtlinge im Inland betreuten. Suchdienst Lange Jahre wurde nach dem Z. W. der Suchdienst für vermisste Soldaten und Zivilisten durchgeführt, aber auch bei der letzten großen Katastrophe 2004 wurden Personensuchen mit den anderen Organisationen und Behörden durchgeführt. Internationale Hilfe - Entwicklungszusammenarbeit In der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das Österreichische Rote Kreuz vor allem in den Bereichen Wasser- und Siedlungshygiene (mit Emergency Response Units), Basisgesundheitsversorgung und ganz allgemein im Kapazitätsaufbau nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften in Entwicklungsländern. Damit trägt das Österreichische Rote Kreuz zur Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bei. Gesellschaftspolitische Aufgaben Verbreitung des humanitären Völkerrechts Der Großteil der Mitarbeiter arbeitet ehrenamtlich, im Jahr 2012 waren dies 59.980 Freiwillige. Auch Zivildienstleistende können ihren Zivildienst beim Roten Kreuz ableisten.