Neudorff Xentari 3 x 25 g Raupenfrei

 

Biologisches Spritzmittel, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Es wirkt ganz gezielt gegen verschiedene schädliche Schmetterlingsraupen, wie zum Beispiel Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge. Mit natürlichem Wirkstoff. Unbedenklich für Bienen und Nützlinge.

 

Zulassungsnummer

024426-00

 

Wirkstoff

540 g/kg (54 % w/w) Bacillus thuringiensis subspec. aizawai,

biologisches Insektizid, WG/Wasserdispergierbares Granulat

 

Anwendungsgebiete

Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Zierpflanzenkulturen im Freiland

Gemüsebau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Kohlgemüse im Freiland

Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland.

 

Anwendungszeitraum

März-Oktober

 

Mischbarkeit

Mit Algan Wachstumshilfe, Kupfer-Pilzfrei, Fungisan Rosen- und Gemüse-Pilzfrei, Balsamol Blattdünger, Neem Plus Schädlingsfrei, Netz-Schfefelit WG, Neudo-Vital Rosenspritzmittel und Spruzit Schädlingsfrei mischbar.

 

Pflanzenverträglichkeit

Raupenfrei ist gut pflanzenverträglich. Produktempfindliche Arten sind nicht bekannt.

 

Gebrauch

Die Pflanzen vollständig mit der Spritzbrühe benetzen, sobald Raupen oder Raupenfraßstellen erkennbar sind. Frühe Spritzung erhöht den Erfolg! Behandlung bei starkem Befall und ungünstiger Witterung (Niederschläge) wiederholen. Bei der Spritzung sollte die Temperatur über 15 °C liegen. Bereits wenige Stunden nach Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Fraßtätigkeit ein. Nach 3-5 Tagen sterben sie und fallen von der Pflanze.

Raupenfrei Xentari wird in Wasser verdünnt. Benötigte Menge des Produktes mit dem beigefügten Messlöffel entnehmen und unter Rühren in das Wasser streuen. Ein gestrichener Messlöffel enthält 1,5 g Raupenfrei Xentari.

Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 g in 3 L Wasser auflösen.
Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausreichend für 50 m², Pflanzenhöhe 50-125 cm: ausreichend für 33 m²,
Pflanzenhöhe über 125 cm: ausreichend für 25 m².
Maximal 6 Anwendungen.

Gegen Eulenarten (Noctuidae) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 g in 1,8 L Wasser auflösen.
Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausreichend für 30 m², Pflanzenhöhe 50–125 cm: ausreichend für 20 m²,
Pflanzenhöhe über 125 cm: ausreichend für 15 m².
Maximal 5 Anwendungen.

Gemüsebau: Gegen Eulenarten und andere freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlgemüse im Freiland.

Gegen Eulenarten an Kohlgemüse 3 g in 1,8 L Wasser auflösen, ausreichend für 30 m². Maximal 6 Anwendungen.

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (außer Eulenraupen) an Kohlgemüse 3 g in 3 L Wasser auflösen, ausreichend für 50 m². Maximal 2 Anwendungen.

Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland. 3 g in 3 L Wasser auflösen je Meter Kronenhöhe, ausreichend für 60 m². Maximal 4 Anwendungen.

Wartezeit bis zur Ernte

Kohlgemüse: 9 Tage

Kernobst: 5 Tage.

 

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz »Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln« des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

 

Hinweise zum Schutz der Umwelt

Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen wird, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

 

Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis »Verlustmindernde Geräte« vom 14. Oktober 1993

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im »Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile« vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für: Pfanzenhöhe 50 bis 125 cm, Pflanzenhöhe über 125 cm. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis »Verlustmindernde Geräte« vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindstens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im »Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile« vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom1 3. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis »Verlustmindernde Geräte« vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit »*« gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern (§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG) und das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Abstand: Kernobst: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %* Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*; Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Abstand: Kernobst: 10 m Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m, bei Eulenarten: 10 m; Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Gültig für: Pflanzenhöhe bis 50 cm. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

 

Gefahrenhinweise

Achtung. Verursacht schwere Augenreizung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.

 

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Nach Einatmen für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Kontakt mit der Haut behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Kontakt mit den Augen einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Keine produktspezifischen Symptome bekannt, symptomatisch behandeln.

 

Entsorgung

Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.

 

Lagerung

Das Mittel soll in der Originalpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Vor Frost und Hitze schützen.


Haltbarkeit

Verfallsdatum bei sachgerechter Lagerung 36 Monate ab Produktionsdatum, siehe Verpackungsaufdruck.