Material:
Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedrucktMaterial: Aluminium geprägt
Laute Geräusche können am Arbeitsplatz nicht nur störend sein,
sondern in nicht wenigen Fällen sogar ernstzunehmende gesundheitliche
Risiken bergen.
Denn gerade das Ohr ist ein empfindliches Sinnesorgan,
welches durch Lärm geschädigt werden kann.
Gut also, wenn der
Arbeitgeber seine Beschäftigten auf diese Gefahr hinweist,
gerade weil
das Tragen eines Gehörschutzes seit Februar 2006 ab einem Lärmpegel von
85 dB gesetzlich vorgeschrieben ist.
Und wie sollte man diese Norm besser erfüllen, wenn nicht durch das Anbringen des Gebotsschilds Gehörschutz benutzen?
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