2 schöne 24cm große Grablichter aus Witterungsbeständigen, Glas und Kunststoff in einem klassischen Design.

Die Grablichter werden inklusive LED Einsätzen in Rot angeboten.


Details:

- Höhe: 24cm

- Breite: 11cm

- Material: Glas / Kunststoff

- Farbe: weiß

- inklusive LED Einsätzen mit 90 Tagen Brenndauer je nach Batterien

- benötigte Batterien: 2 x AA 1,5V je Kerze (nicht im Lieferumfang)

- ohne den abgebildeten Granitsockel


Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise



Hinweise zur Elektro- und

Elektronikaltgeräteentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf

Folgendes hinzuweisen:

1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der

durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

 Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.

2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die

zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

4. Vertreiber nach § 17 ElektroG, das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und

Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer

Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder

dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:

a. Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch

Auslieferung die Abgabe erfolgt.

b. Auf Ihr Verlangen nehmen Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer

als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines

Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.

c. Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen

ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von

mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für

Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und

Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter ist

durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen zu gewährleistet.

Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

5. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder

Gemeinde möglich. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe anzeigen lassen:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

6. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.

7. Wir sind außerdem dazu verpflichtet, Sie über die jährlichen Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu informieren. Diese können Sie hier einsehen:

 https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete