Kostprobe des Kaisers im Offizierserholungsheim in Falkenstein im Taunus.
Originaldruck von 1913.
Nach dem Originalgemälde von Carl Röchling.
In der Platte signiert.
Journalausschnitt in der Größe 237 x 86 mm.
Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.
Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!
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Geboren am 18.10.1855 in Saarbrücken, gestorben am 6.5.1920 in Berlin. Das Bild The Germans to the Front von 1900 wurde zu einer Ikone des Kaiserreichs wie des deutschen Militarismus schlechthin. Carl Röchling studierte von 1875 bis 1880 an der Kunstschule in Karlsruhe bei Ludwig des Coudres und Ernst Hildebrand (1883-1924) sowie an der Akademie in Berlin. In Berlin war er Meisterschüler von Anton von Werner, in dessen Auftrag er an der Erstellung verschiedener Panoramagemälde mitwirkte. Er arbeitete bei Staatsaufträgen an Panoramabildern bei Anton von Werner und Eugen Bracht mit. Später wurde er durch seine eigenständigen Arbeiten zu einem der bekanntesten Schlachten- und Historienmaler am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Eigenständig hat er mehrer Wandbilder in Rathäusern (Danzig, Celle, Falkenstein) mit historischen Gemälden gestaltet. In Zusammenarbeit mit seinem Malerkollegen Richard Knötel war er der künstlerisch freiere Zeichner. Mit ihm illustrierte er gemeinsam zwei seinerzeit sehr beliebte Kinderbücher. Er profilierte sich als Schlachten-, Genre- und Landschaftsmaler. Zu seinen Gemälden zählen "Der erste Gefangene von Saarbrücken" (1881), "Schwarzwälder Flößer auf der Enz" und "Einzug der Preußen in Danzig" (Wandgemälde für das Danziger Rathaus). Carl Röchling lebte ab 1890 in Berlin. Zunächst wohnte er in der Maaßenstraße 13 und ab 1900 in der Hardenbergstraße 24. Carl Röchling wurde auf dem Friedhof der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde, Fürstenbrunner Weg 69 bestattet. Carl Röchling gehörte Ende des 19. Jahrhunderts, Anfang des 20. Jahrhunderts zu den bekanntesten seiner Zunft. Neben seinen militärhistorischen Gemälden und zahlreichen Buchillustrationen sind seine Bilder zum Soldatenalltag bemerkenswert. Insbesondere die 51 Lichtdrucke der Bildmappe "Unser Heer" gewähren künstlerischen Einblick in den "kleinen Dienst" der Soldaten, Details zur Organisation, Ausrüstung, Bewaffnung und Uniformierung sowie zum Leben der Soldaten im und nach dem Dienst. Er gehörte zur bevorzugten Auswahl zeitgenössischer Künstler, die das „Komité zur Beschaffung und Bewertung von Stollwerckbildern“ dem Kölner Schokoladeproduzent Ludwig Stollwerck zur Beauftragung für Entwürfe vorschlug. Werke (Auswahl) Episode aus der Schlacht bei Gravelotte (Tod des Majors von Hadeln am 18. August 1870), Deutsches Historisches Museum, 1897, 115 × 181 cm Mitarbeit am Berliner Sedan-Panorama (unter Anton von Werner) Panorama der Schlacht von Chattanooga (zusammen mit Georg Koch und Eugen Bracht) Panoramabild Flößereibetrieb auf der Enz, 1889, zunächst in der Flößerstube des Besigheimer Gasthofs Sonne, nach dem Abbruch dieses Gebäudes jetzt im Rathaus Besigheim Wandbilder im Rathaus Danzig, Kreishaus Teltow, Kaiser-Wilhelm-Akademie, Vaterländisches Museum Celle und in Falkenstein/Taunus Angriff der Brandenburger gegen Spichern bei der Goldenen Bremm am Abend des 6. August 1879 1908, Sitzungssaal Altes Rathaus in Völklingen Erstürmung des Geisbergschlößchens bei Weißenburg im Elsass Die Franzosen in der Pfalz 1689 von Carl Röchling in Berlin, Stiefelappell, Eine drastische Humoreske aus dem modernen Soldatenleben im Frieden. Panoramabild Belagerung Besigheims durch Herzog Ulrich von Württemberg 1504, 1918, Rathaus Besigheim Illustrationen: Saarbrückener Kriegschronik Der Krieg gegen Frankreich 1870/71 Unser Heer Kinderbücher 1895 Der Alte Fritz in 50 Bildern für Jung und Alt 1896 Die Königin Luise in 50 Bildern für Jung und Alt. Das Falkenstein Grand ist ein Hotel der Luxusklasse in Königstein/Falkenstein im Taunus. Das Gebäude wurde 1908–1909 als Offizierserholungsheim errichtet, später als Krankenhaus genutzt und 1999 als Hotel der Kempinski-Gruppe eröffnet. Seit Januar 2020 gehört das Falkenstein Grand zusammen mit der Villa Rothschild zur Autograph Collection von Marriott International. Geschichte Am Standort des heutigen Hotels wurde in den Jahren 1875 und 1876 eine Lungenheilstätte erbaut, deren Leitung der Arzt Peter Dettweiler übernahm. Aufgrund besonderer Behandlungsmethoden für Tuberkulosekranke hatte die Klinik einen weltweiten Ruf. Der zugehörige Park wurde von dem Gartenarchitekten Heinrich Siesmayer gestaltet. Charakteristisch waren die geschwungenen „Brezelwege“. Ende 1906 ging die Immobilie in den Besitz Kaiser Wilhelms II. über. Im Jahr 1907 wurde das Sanatorium abgerissen und die Arbeiten für den Neubau eines Erholungsheims für Offiziere der kaiserlichen Armee aufgenommen. 52 Offiziere und Personal sollten in einem Haupthaus und sechs Villen im „englischen Cottagestil“ untergebracht werden. Alle Gebäude waren durch ein 1,5 Kilometer langes Tunnelsystem verbunden, so dass man bei Regen problemlos in das Haupthaus gelangen konnte. Die Baukosten betrugen über 2,5 Millionen Mark. Am 20. August 1909 eröffnete Kaiser Wilhelm II. das Offiziersheim, mit dem die „Genesung und Wiedergewinnung der dem Schutze des Vaterlandes gewidmeten Kräfte“ gefördert werden sollten. Bis Ende 1912 wurden 1101 Patienten im Offiziersheim behandelt. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914 wurde das Offiziersheim zum Lazarett umfunktioniert. Im Jahr 1916 trafen sich hier die Militärattachés der neutralen Staaten unter der Leitung Rumäniens. Ende 1918 wurde das Offiziersheim als Lazarett geschlossen. Ab 1921 diente das Haus als Obertaunusheim als Heilanstalt für Erholungssuchende und Kriegsbeschädigte. Zwischen 1937 und 1945 wurde es als Lazarett der Wehrmacht genutzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm 1946 der Landeswohlfahrtsverband (LWV) die Anlage und richtete wieder eine Lungenheilstätte ein. Es entstand auch eine neurologische Klinik, die bis 1963 betrieben wurde. Nach einem Großbrand wurde das Haus im Jahr 1964 als Fachklinik für Multiple Sklerose wieder in Betrieb genommen. Aufgrund baulicher Mängel wurde die Klinik 1991 geschlossen. Im Jahr 1992 wurde der Gesamtkomplex an die Asklepios Kliniken GmbH verkauft. 1994 begann der Umbau der alten Klinik in ein Hotel, Haupthaus und Villen wurden restauriert und der Siesmayer-Park gemäß Original-Plänen wiederhergestellt. Am 9. September 1999 wurde das Anwesen als Kempinski Hotel Falkenstein mit 106 Gästezimmern eröffnet. 2001 zeichnete der deutsche Hotel- und Gaststättenverband das Kempinski Hotel Falkenstein als Fünf-Sterne-Superior-Hotel aus. Ende 2017 wurde bekanntgegeben, dass das Falkenstein Grand zusammen mit der Villa Rothschild 2020 die Kempinski-Gruppe verlassen und zur Autograph Collection von Marriott International wechseln wird. Wilhelm II., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Albert Victor von Preußen, (* 27. Januar 1859 in Berlin, Preußen; † 4. Juni 1941 in Doorn, Niederlande) entstammte der Dynastie der Hohenzollern und war von 1888 bis 1918 Deutscher Kaiser und König von Preußen. Einleitung Die dreißigjährige Regentschaft Wilhelms II. im Deutschen Reich (von 1888 bis 1918) wird als die wilhelminische Epoche bezeichnet. Herausragende Merkmale waren das Streben des Kaisers nach nationalem Prestige und die Versuche, das Reich in den Rang einer Weltmacht zu erheben. Eng verbunden mit diesem Anspruch war die militärische Aufrüstung des Kaiserreichs und die Forcierung der Kolonialpolitik in Afrika und der Südsee. Dies und die Verwicklung des Deutschen Reichs in verschiedene internationale Krisen (zum Beispiel Krügerdepesche 1896, Marokko-Krisen 1905/06 und 1911, Daily-Telegraph-Affäre 1908) führte zu einer Destabilisierung der Außenpolitik. Die Vorliebe Wilhelms für militärischen Prunk, die sich beispielsweise in zahlreichen Paraden zu den unterschiedlichsten Anlässen ausdrückte, führte auch gesellschaftlich zu einer Überbetonung des Militärs und militärischer Hierarchien bis hinein ins zivile Leben der deutschen Gesellschaft, in der für eine berufliche Laufbahn – nicht nur im Verwaltungsapparat – die Ableistung des Militärdienstes und der militärische Rang eines Menschen von entscheidender Bedeutung war (Militarismus). Der wirtschaftliche Aufschwung Deutschlands während Wilhelms Regentschaft, verbunden mit technologischem, naturwissenschaftlichem und industriellem Fortschritt, begünstigte eine auch vom Kaiser mit getragene allgemein verbreitete Technik- und Fortschrittsgläubigkeit. Innenpolitisch setzte er die für ihre Zeit als modern und fortschrittlich geltende Sozialpolitik Bismarcks fort und erweiterte sie. Er setzte sich für die Abschaffung des Sozialistengesetzes ein und suchte, teilweise erfolglos, den Ausgleich zwischen ethnischen und politischen Minderheiten. Wilhelm II. wollte sowohl die Innen- als auch Außenpolitik des Reiches wesentlich stärker als sein Großvater Wilhelm I. beeinflussen. Das „persönliche Regiment“ des Kaisers war aber in Wirklichkeit eine von häufig wechselnden Beratern gesteuerte Politik, die die Entscheidungen Wilhelms im Urteil der meisten Historiker oft widersprüchlich und letztlich unberechenbar erscheinen ließen. Wilhelm II. nutzte durch seinen sprunghaften Charakter die Macht, die ihm die Reichsverfassung zugestand, nie konsequent, musste aber immer wieder erleben, dass diejenigen, die ihn zu schwerwiegenden Entscheidungen drängten, sich hinter seinem Rücken versteckten, als sich deren Misserfolg abzeichnete. Die Marokkokrisen oder die Erklärung des unbeschränkten U-Boot-Krieges sind nur zwei Beispiele für Entscheidungen anderer Personen, die den Ruf des Kaisers heute nachhaltig belasten. Auch war seine Amtszeit von politischen Machtkämpfen zwischen den einzelnen Parteien geprägt, die es den amtierenden Kanzlern nur schwer möglich machten, längerfristig im Amt zu bleiben. So wurden im Kampf zwischen dem sog. Nationalliberal-Konservativen Kartell, Bülow-Block und Sozialdemokraten fünf von sieben Kanzlern unter kritischem Mitwirken des Parlaments entlassen. Während des Ersten Weltkriegs von 1914 bis 1918 wurde Wilhelms strategische und taktische Unfähigkeit offenbar. Ab 1916 enthielt er sich zunehmend relevanter politischer Entscheidungen und gab die Führung des Reiches faktisch in die Hände der Obersten Heeresleitung, namentlich in die der Generäle von Hindenburg und Ludendorff, die die Monarchie während der letzten Kriegsjahre mit starken Zügen einer Militärdiktatur versahen. Als Wilhelm II. sich nach Ende des „großen Kriegs” in Folge der Novemberrevolution, die zum Ende der Monarchie und zur Ausrufung der Republik führte, zur Abdankung und zur Flucht ins Exil nach Holland entschloss, hatte das deutsche Kaiserreich den Krieg verloren. Etwa 10 Millionen Menschen waren auf den Schlachtfeldern gefallen. Kindheit und Jugend Wilhelm II. wurde am 27. Januar 1859 in Berlin als ältester Sohn des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen (1831–1888) (vom 9. März bis 15. Juni 1888 Deutscher Kaiser Friedrich III.) und dessen Frau Victoria (1840–1901) geboren und war somit Enkel Kaiser Wilhelms I. (1797–1888) und der englischen Königin Victoria (1819–1901). Die Geburt Wilhelm des Zweiten war ausgesprochen schwierig, der Prinz kam als Steißgeburt zur Welt und überlebte nur durch das couragierte Eingreifen einer Hebamme, die das leblose Baby ganz gegen das Protokoll mit einem nassen Handtuch schlug. Der linke Arm des Kindes war so verletzt, dass er zeitlebens gelähmt und deutlich kürzer blieb. 101 Salutschüsse verkündeten das freudige Ereignis, eine jubelnde Menschenmenge versammelte sich vor dem Kronprinzenpalais, die Thronfolge im Hause Hohenzollern war gesichert. Keinen gesunden Thronfolger geboren zu haben, empfand Prinzessin Victoria als persönliches Versagen und war nur schwer bereit, die Behinderung des Sohnes zu akzeptieren. Kronprinz Wilhelm erlebte eine Kindheit voll Torturen, nichts blieb unversucht, seine Behinderung zu beheben. Legendär sind Kuren wie das Einnähen des kranken Armes in ein frisch geschlachtetes Kaninchen oder Metallgerüste, die Wilhelm umgeschnallt wurden, um seine Haltung zu verbessern. Wilhelm, von Geburt an durch diesen verkümmerten Arm behindert, verbrachte laut eigenen Aussagen „eine recht unglückliche Kindheit“. Wie im Hochadel üblich, traten seine Eltern als unmittelbare Erzieher ganz hinter seinem calvinistischen Lehrer Georg Ernst Hinzpeter zurück. Als Siebenjähriger erlebte er den Sieg über Österreich-Ungarn 1866 mit der daraus resultierenden Vorherrschaft Preußens in Deutschland. Mit zehn Jahren, im damals üblichen Kadettenalter, trat er beim 1. Garde-Regiment zu Fuß formell als Leutnant in die preußische Armee ein. Als Zwölfjähriger wurde er mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches nach dem Sieg über Frankreich 1871 auch übernächster Anwärter auf den deutschen Kaiserthron. Nach dem Abitur am Friedrichsgymnasium in Kassel trat er am 9. Februar 1877 seinen realen Militärdienst bei seinem Regiment (6.Kompagnie, Hauptmann v. Petersdorff) an. 1880 wurde er am 22. März, dem Geburtstag seines Großvaters Kaiser Wilhelm I., zum Hauptmann befördert. Bereits in diesen Jahren bildete sich bei ihm ein Verständnis seiner monarchischen Rolle, das den liberal-konstitutionellen Vorstellungen seiner Eltern zuwiderlief. Seine folgenden Lebensstationen sind unter dem Aspekt einer Erziehung zum Monarchen zu sehen: Er sollte möglichst vielerlei Erfahrungen sammeln, erhielt aber in keinem Feld, nicht einmal im militärischen, die Chance, sich beruflich solide einzuarbeiten. Zum Studium begab er sich an die von seinem Urgroßvater gegründete Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er nichtschlagendes Mitglied des Corps Borussia wurde. 1881 heiratete er Prinzessin Auguste Viktoria von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (22. Oktober 1858–11. April 1921). Bis 1888 war er dann wechselnden Regimentern zugeordnet, dem 1. Garde-Regiment zu Fuß, dann dem Garde-Husaren-Regiment und dem 1. Garde-Feldartillerie-Regiment, wurde schnell bis zum untersten Generalsrang (Generalmajor) befördert und zuletzt Kommandeur der 2. Garde-Infanterie-Brigade. Der Militärdienst wurde immer wieder durch Beurlaubungen unterbrochen, damit er sich auch soweit möglich mit der zivilen Verwaltung vertraut machen konnte. Sehr gründlich konnte dies nicht geschehen, denn immer mehr Eile war geboten: Sein Großvater stand im höchsten Alter, und sein Vater war mittlerweile todkrank. Für die Regierungsgeschäfte war dies weniger problematisch, als man vermuten konnte, da bereits seit 1862 Otto von Bismarck, zunächst als preußischer Ministerpräsident, ab 1871 als Reichskanzler die politische Macht fest in seiner Hand konzentriert hatte. Bismarck war nach drei siegreichen Kriegen (1864, 1866, 1870/71) und als Einiger Deutschlands zur stärksten kontinentaleuropäischen Macht ein weltweit respektierter Staatsmann. Wilhelm I. und Friedrich III. hatten ihm gelegentlich opponiert und am Ende stets vertraut. Von diesem Vertrauen hing allerdings nach der Reichsverfassung der Reichskanzler ab, nicht vom Vertrauen des Reichstags. Bismarck baute selbstbewusst darauf, auch den dritten Kaiser lenken zu können. Das Jahr 1888 ging als Dreikaiserjahr in die Geschichte ein. Nach dem Tode Wilhelms I. am 9. März 1888 regierte Friedrich III. aufgrund seiner bereits fortgeschrittenen Krankheit (Kehlkopfkrebs) nur für 99 Tage (der „99-Tage-Kaiser“). Friedrich III. starb am 15. Juni in Potsdam. An diese Konstellation hatte der 29-jährige Wilhelm II. bei seinem Amtsantritt anzuknüpfen. Er wünschte, ein Kaiser aller Deutschen zu sein. Regentschaft und Politik Soziale Reformen „[...], weil die Arbeiter meine Untertanen sind, für die ich zu sorgen habe! Und wenn die Millionäre nicht nachgeben, werde ich meine Truppen zurückziehen und wenn ihre Villen erst in Flammen stehen, werden sie schon klein beigeben!“ (Wilhelm II. zu Otto von Bismarck, als er sich weigerte, Soldaten zur Niederschlagung eines Streiks im Ruhrgebiet zu schicken.) Dieses Zitat und andere Äußerungen Wilhelms in den ersten Jahren seiner Regentschaft weckten in der Arbeiterschaft zunächst Hoffnungen auf einen sozialen Wandel im Reich. Die Sozialpolitik lag Wilhelm II. durchaus am Herzen. Allerdings folgten seinen sozialen Reformen keine strukturellen Veränderungen im Reich. Im Gegenteil, er baute seinen politischen Einfluss noch aus und lehnte eine Demokratisierung der Verfassung ab. Preußen behielt das seit Anfang der 1850-er Jahre bestehende undemokratische Dreiklassenwahlrecht, das eine repräsentative Landtagsvertretung verhinderte. Nach wie vor wurde die Regierung nicht vom Reichstag gewählt, sondern vom Kaiser ohne Berücksichtigung der parlamentarischen Verhältnisse bestimmt oder entlassen. Es war dem Kanzler aber auch nicht möglich ohne Mehrheit im Parlament Gesetze zu erlassen oder den Haushalt zu beschließen. Das Parlament war in seiner Macht, als echte Legislative, nicht zu unterschätzen. Bei alledem forderte Kaiser Wilhelm II. noch während Bismarcks Kanzlerschaft am 178. Geburtstag Friedrichs des Großen in einer Proklamation an sein Volk, mit der Devise: „Je veux être un roi des gueux“ (frz.; zu dt.: „Ich will ein König der armen Leute sein“) das Verbot der Sonntagsarbeit, der Nachtarbeit für Frauen und Kinder, der Frauenarbeit während der letzten Schwangerschaftsmonate sowie die Einschränkung der Arbeit von Kindern unter vierzehn Jahren. Außerdem forderte er bei dem zur Erneuerung anstehenden „Gesetz wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ („Sozialistengesetz“) die Streichung des Ausweisungsparagraphen, der die Polizei zur Ausweisung „gefährlicher Sozialisten“ aus ihrem Heimatort berechtigte. Reichskanzler Bismarck kommentierte dies als „Humanitätsduselei“ und verweigerte sich dem in seinen Forderungen durch den Reichstag unterstützten Kaiser. Seine Forderungen konnte der junge Kaiser erst mit dem Nachfolger Bismarcks durchführen, Leo von Caprivi. Allerdings war Wilhelm II. bei allen sozialen Ambitionen so wenig ein Freund der Sozialdemokratie, wie Bismarck es gewesen war. Im Gegenteil hoffte er, durch seine Reformen die Sympathien für die trotz der Sozialistengesetze erstarkte Sozialdemokratie zu schwächen und durch die Aufhebung des repressiven Sozialistengesetzes der 1890 von SAP in SPD umbenannten Partei ihren Märtyrerbonus zu nehmen. Die Sozialdemokraten ihrerseits ließen sich nicht von dem Reformen Wilhelms II. beeindrucken und setzten unter August Bebel aus ihrem antimonarchistischen Selbstverständnis heraus weiter auf Fundamentalopposition. Obwohl sie den Fortschritt der im Arbeitsschutzgesetz zusammengefassten Reformen sahen, stimmten sie im Reichstag dagegen. Sie forderten grundlegende strukturelle Veränderungen wie zum Beispiel eine Verfassungsänderung, Demokratisierung, ein ausgeweitetes Wahlrecht, Vorrang des Parlaments bei politischen Entscheidungen, eine Umstrukturierung des Haushalts, deutliche Senkung der Rüstungsausgaben, Freiheit für die Kolonien und anderes mehr, für den Kaiser unerfüllbare Anliegen, die seinen Hass auf die Sozialdemokratie noch steigerten. Der Wohlstand der deutschen Arbeiterschaft stieg von Jahr zu Jahr, doch gelang es Wilhelm II. nicht, den Arbeitern in den Städten das Gefühl zu geben, anerkannte Mitglieder der Gesellschaft zu sein, was zu starken Stimmenzuwächsen der Sozialdemokraten im Reichstag und den Landtagen der Länder führte. Diese Vorgänge ließen in Wilhelm II., der immer noch „ein König der Armen“ sein wollte, das Urteil reifen, dass eine Versöhnung mit den Sozialdemokraten nicht möglich sei. Er rief schließlich in Königsberg „zum Kampf für Religion, Sitte und Ordnung, gegen die Parteien des Umsturzes!“ auf. Überblick der unter der Herrschaft Wilhelms II. erlassenen sozialen Reformen 1889: Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni (für Arbeiter) 1890: Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890: Gründung von 31 Versicherungsanstalten – Vorläufer der Landesversicherungsanstalten (LVA) 1891: Auszahlung der ersten Renten an dauernd Erwerbsunfähige und an Arbeiter über 70 Jahre 1891: Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni (23. Novelle zur Reichsgewerbeordnung) mit Frauenschutz, eingeschränkter Nachtarbeit, Sonntagsruhe und Kinderschutz 1891: Einführung der staatlichen Gewerbeaufsicht 1891: Zulassung freiwilliger Arbeiterausschüsse in Betrieben 1891: Verbot der Sonntagsarbeit in Industrie und Handwerk 1892: Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes mit Erweiterungen der Versicherungspflicht (Ausweitung auf Familienangehörige) 1895: Verbot der Sonntagsarbeit für das Handelsgewerbe. 1899: Invalidenversicherungsgesetz 1901: Förderung des Arbeiterwohnungsbaus 1905: Arbeiterausschüsse werden in Bergbaubetrieben zur Pflicht 1908: Höchstarbeitszeit, keine Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche 1911: Reichsversicherungsordnung (RVO) 1911: Einführung der Hinterbliebenenrente 1911: Versicherungsgesetz für Angestellte 1911: Hausarbeitsgesetz (Regelung der Heimarbeit) 1916: Herabsetzung des Rentenalters für Arbeiter von 70 auf 65 Jahre 1916: Herabsetzung des Rentenalters für Frauen auf 60 Jahre Entlassung Bismarcks und Antritt Caprivis [Bearbeiten] In der letzten Periode der Regierungszeit Bismarcks hatte das Deutsche Reich einer „Kanzlerdiktatur“ geglichen, dessen politische Ziele nicht die des jungen Kaisers waren. Bismarck wollte Russland als einen starken Verbündeten, Wilhelm II. vertraute auf Österreich-Ungarn. Bismarck wollte den „Kulturkampf“ gegen den politischen Katholizismus fortsetzen, der Kaiser war strikt dagegen. Bismarck wollte das Sozialistengesetz verschärfen, Wilhelm II. wollte es abschaffen: „Ich will meine ersten Regierungsjahre nicht mit dem Blut meiner Untertanen färben!“ Als der Reichskanzler hartnäckig blieb, schickte der Kaiser am Morgen des 17. März 1890 den Chef seines Militärkabinetts, General v. Hahnke, in die Reichskanzlei: Der Kanzler solle am Nachmittag ins Schloss kommen und sein Abschiedsgesuch mitbringen. Dieses wurde ihm am nächsten Morgen aber nur durch einen Boten gebracht. Am 20. März 1890 entließ Wilhelm II. den Reichskanzler Otto von Bismarck. Bismarck überwand dies nie und sorgte indirekt durch vielfach lancierte Kritik an den „Hintermännern“ der wilhelminischen Politik und durch sein Memoirenwerk Gedanken und Erinnerungen für nachhaltige Kritik an Wilhelm II . (Der dritte Teil der Memoiren, in welchem Bismarck seine Entlassung darstellte, wurde in der Tat wegen extremer politischer Brisanz erst 1919 veröffentlicht, als Deutschland Republik geworden war.) Aus der Bismarckschen Darstellung geht explizit hervor, wie isoliert er zum Zeitpunkt der Entlassung schon war, dass er nicht einmal bei den Angehörigen seines eigenen Kabinetts Unterstützung fand und dass sein Stellverteter, Karl Heinrich von Boetticher, in seiner Abwesenheit und ohne seine Billigung mit dem Kaiser in dessen Sinne verhandelt hatte. Bismarck wollte das unterbinden und berief sich auf eine (38 Jahre alte) Kabinettsorder, die es den preußischen Ministern untersagte, ohne Billigung des Kanzlers mit dem Souverän zu sprechen. Damit war für den Kaiser das Maß voll und Bismarck musste „aus Gesundheitsgründen“ sofort zurücktreten. Der Rücktritt Bismarcks war somit zwar primär innenpolitisch begründet, aber langfristig gesehen vor allem außenpolitisch fatal. Bezeichnenderweise erinnerte man nur in Wien, nicht dagegen in St. Petersburg, sofort und explizit an Bismarcks Verdienste (Brief vom Kaiser Franz Joseph I.). Als Bismarcks Nachfolger ernannte Wilhelm II. den General Leo von Caprivi (1831–1899). Caprivi wurde vom Kaiser als „Mann der rettenden Tat“ gefeiert und ob seiner Leistungen in den Grafenstand erhoben. Mit Caprivi glaubte Wilhelm II. eine anerkannte Persönlichkeit gefunden zu haben, mit der er seine geplante Politik der inneren Versöhnung sowie das Arbeitsschutzgesetz durchzusetzen hoffte. Ein wichtiges außenpolitisches Ereignis fiel (quasi „genau passend“) in dieses Jahr des Kanzlerwechsels: Der Rückversicherungsvertrag mit Russland widersprach teilweise den Bedingungen des Dreibundpaktes mit Italien und Österreich-Ungarn. Der Kaiser war gegen ein Verletzen des letztgenannten Paktes, während Bismarck den Rückversicherungsvertrag seinerzeit für unbedingt notwendig gehalten hatte. Jetzt, 1890, ging es um seine Verlängerung. Von der Öffentlichkeit unbemerkt (es handelte sich ohnehin um einen Geheimvertrag), und von Caprivi hingenommen, wurde der auslaufende Rückversicherungsvertrag vom Deutschen Reich bewusst nicht erneuert. In Russland nahm man realistischerweise einen deutschen Kurswechsel an und begann, sich Frankreich anzunähern. Caprivis Kanzlerzeit war durch entschiedene Englandfreundlichkeit geprägt. Er war in der Innenpolitik einer der Hauptverantwortlichen für den Wandel des Deutschen Reiches von der Agrarwirtschaft zur industriellen Exportwirtschaft. Die in diesem Zeitraum gemachten Reformen erleichterten es, dass Deutschland wenig später Großbritannien überholte und zur Weltwirtschaftsmacht Nr. 1 aufstieg. Das „Made in Germany“ errang zu dieser Zeit den Status einer Garantie für höchste Qualität. Integrationspolitik Die turbulente Vereinigung des alten „Deutschen Bundes“ zu einem „Deutschen Reich“ ohne die deutschen Österreicher - die Kleindeutsche Lösung - brachte einige Probleme mit sich. Die rheinländische, süddeutsche und polnische Opposition gegen die preußische Vorherrschaft stützte sich auf ein sich politisierendes katholisches Bürger-, Arbeiter- und Bauerntum. Als Partei des politischen Katholizismus formierte sich das „Zentrum“. Die Versuche Bismarcks, die katholischen Parteien in ihrer Arbeit zu behindern, führte zu Eingriffen in das Leben der Katholiken. Auch die Judenintegration, die es vorher außer in Preußen nur in wenigen anderen Staaten gab, war jung, und der merkliche soziale Aufstieg der jüdischen Bevölkerung nährte Neid und Antisemitismus in der Bevölkerung. In den östlichen Gebieten Preußens, vor allem in der Provinz Posen, gab es eine starke Unterdrückung der polnischen Minderheit, die zu Unruhen und Gefühlen der Ungerechtigkeit führte. Der Kaiser erkannte die Ernsthaftigkeit dieser Probleme und bezeichnete sie als eine seiner Hauptaufgaben. Am besten gelang die Integrationspolitik mit den Katholiken. Sie waren durch den bismarckschen Kulturkampf benachteiligt und an der Teilnahme am politischen Leben, sowie bei der freien Ausübung ihrer Religion gehindert worden. Schon zu seiner Prinzenzeit war Wilhelm gegen diese Praktiken und befürwortete die Beendigung des Kulturkampfes. Um die Einigkeit zwischen Protestanten und Katholiken im Reich zu verbessern, zahlte das Reich die den Opfern vorenthaltenen Gelder zurück, hob allerdings nicht alle gefassten Beschlüsse und Gesetze dieser Zeit wieder auf. Die östlichen Provinzen Preußens (Ostpreußen, Westpreußen, Pommern und Schlesien) waren bis zur Vertreibung nach 1945 mehrheitlich von Deutschen bewohnt, minderheitlich von Polen, dazu regional von Kaschuben und Masuren. In der Provinz Posen (Poznan) stellten die Polen die Mehrheit. Seit der Bismarckzeit versuchte der Staat, die hier lebenden Polen zu germanisieren, was allerdings scheiterte und in offenen Protest mündete. Kaiser Wilhelm II. hob viele dieser Repressionen, die vor allem die Sprache des Unterrichts und später auch des Gottesdienstes regelten, auf und erkannte die Polen als eigenes Volk und Minderheit im Deutschen Reich an. Eine der umstrittensten Bereiche in der Einordnung der politischen Meinung des Kaisers ist seine Beziehung zum Judentum bzw. zum Antisemitismus. Die Historiker gehen hier in den Meinungen weit auseinander, je nachdem welche Quellen sie benutzen. Bei den Reichstagswahlen 1880 zogen zum ersten Mal mehrere antisemitische Parteien in den Reichstag ein. Mit fünf Abgeordneten bildeten sie die „Fraktion der Antisemiten“. Grund für den gestärkten Antisemitismus waren wohl die „Gründerkrise“ und die als relativ stark empfundenen wirtschaftlichen Erfolge jüdischer Unternehmer. Die Juden waren im 1871 gegründeten Deutschen Reich zum ersten Mal freie und gleiche Bürger: Die Einschränkungen, die sie, von Land zu Land unterschiedlich, teilweise zu Schutzbefohlenen eines Herrschers machten und ihnen wirtschaftliche Beschränkungen auferlegten oder ihnen bestimmte Berufsverbote erteilten, waren aufgehoben. Auch der Dienst beim Militär, in Schulen oder der Justiz stand ihnen jetzt offen. Als Reaktion auf den Antisemitismus entstanden gesellschaftliche Gruppen, die letzterem entgegenzuwirken versuchten. So bildeten besorgte Christen den Verein zur Abwehr des Antisemitismus, dem neben Heinrich Mann auch der Historiker Theodor Mommsen beitrat. Im Judentum entwickelten sich neben dem orthodoxen Glauben mehrere Strömungen, teilweise auch mit politischem Hintergrund. So gab es erstens die assimilierten Juden, die sich taufen ließen und das Christentum als Erfüllung des jüdischen Messias-Glaubens akzeptierten. Der jüdische so genannte Reform-Glaube (Reformjudentum) lehnte diese Art ab, passte sich aber in seiner Wesensart fast völlig den deutsch-christlichen Traditionen an. Er hielt Gottesdienst am Sonntag, nicht am Sabbat (Samstag), mit deutscher, nicht hebräischer Liturgie, hielt kürzere Gebete mit Orgeluntermalung und verzichtete auf traditionelle Gebetsbekleidung. Kaiser Wilhelm unterstützte diese Art der Religionsausübung sehr und finanzierte den Bau der Reform-Synagoge in der Berliner Fasanenstraße mit, an deren Einweihung er demonstrativ teilnahm. Eine dritte aufstrebende Richtung war der Zionismus, der die Gründung eines eigenen Judenstaates vorsah. Aus Angst, den Antisemitismus zu bestärken, lehnten die Reformgläubigen auch diese, sehr radikale, ursprüngliche Form des Glaubens ab und strich jegliche Passagen über das gelobte Land aus dem Gottesdienst. Der Kaiser unternahm eine Palästinareise mit Theodor Herzl, dem Begründer des modernen Zionismus in Europa. Auf dieser Reise stiftete er in Jerusalem die Erlöserkirche auf dem Muristangelände. Als Erinnerung an diese Expedition wurde dem Kaiser in Haifa 1982 ein Denkmal gesetzt. Bei seiner Integrationspolitik kam Kaiser Wilhelm II. der Parlamentarismus im Reich entgegen. Anders als heute gab es keine Fünf-Prozent-Hürde, welche das Entsenden von Abgeordneten aus kleineren Parteien verhinderte. So hatten Dänen (1-2 Abgeordnete), Elsass-Lothringer (8-15 Abgeordnete) und Polen (13-20 Abgeordnete) von 1871 bis zur letzten Wahl 1912 stets ihre Fraktion im Reichstag. Juden organisierten sich nicht in einer eigenen Partei. Dies widersprach ihrem Selbstverständnis, deutsche Staatsbürger zu sein, welches durch lange Tradition besonders in Preußen sehr stark ausgeprägt war. Das Wahlsystem grenzte aber auch politische Minderheiten nicht aus. Dies sorgte dafür, dass sich auch die reichsfeindlichen Welfen, aber vor allem die Antisemiten aus der Christlichsozialen Partei und der Deutschen Reformpartei organisieren konnten. Die Zahl ihrer Abgeordneten überschritt aber nie die Zahl der Abgeordneten aus den Parteien der ethnischen Minderheiten. Trotz dieser Unterstützung gibt es von Wilhelm II. mehrere Zitate, die einen antisemitischen Klang haben, so: „Ich denke gar nicht daran wegen der paar hundert Juden und der tausend Arbeiter den Thron zu verlassen!“ Ob er allerdings auf die Juden als Kollektiv schimpfte oder einzelne meinte, z.B. die ihn oft kritisch betrachtenden jüdisch geleiteten Zeitungskonzerne, ist unklar. Die Verurteilung der Juden als Volk ist aber unwahrscheinlich, da er in seinem Freundeskreis nie Unterschiede zwischen Deutschen jüdischer oder christlicher Abstammung machte. Der von Antisemiten geprägte und heute noch verwendete Begriff „Kaiserjuden“ verriet allerdings große Missbilligung von Teilen der Bevölkerung an diesen Kontakten. Wirtschaftspolitik und rüstungspolitische Prioritäten Caprivi setzte einen weiteren von Bismarck verwehrten Wunsch Wilhelms II. durch, die progressive Einkommenssteuer, die höhere Einkommen stärker belastete: die Miquelsche Einkommensteuerreform von 1891. Durch die industriefreundliche und exportorientierte Eindämmung des Protektionismus zog sich Caprivi die Feindschaft der im Bund der Landwirte organisierten Grundbesitzer („Ostelbier“, „Junker“) zu, der sehr eng mit der Konservativen Partei verwoben war. Die nach Abschaffung der Schutzzölle wachsenden Agrarexporte der USA bewirkten für sie einen Preisverfall. Durch die Förderung des Einsatzes von Agrarmaschinen konnte man die Verluste zwar teilweise auffangen, erhöhte aber die agrarprotektionistischen Ansprüche der ohnehin unterkapitalisierten und zu Investitionen genötigten Großgrundbesitzer. 1893 löste Wilhelm II. den 1890er Reichstag auf, jetzt, weil der die auch von ihm gewollte Aufrüstung des Heeres abgelehnt hatte. Im darauf folgenden Wahlkampf siegten die Befürworter der wilhelminischen Politik aus der Konservativen und Nationalliberalen Partei. Auch die von Alfred von Tirpitz propagierte Aufrüstung der Kaiserlichen Marine, im Volk populär (vgl. Matrosenanzug), wurde in der Folgezeit von Wilhelm gefördert (1895 Vollendung des heutigen Nord-Ostseekanals, Ausbau der Marinehäfen Kiel und Wilhelmshaven). In diesem Zusammenhang besetzte und pachtete das Deutsche Reich die chinesische Hafenstadt Tsingtao auf 99 Jahre. Wilhelm erkannte trotz seiner Englandfreundlichkeit nicht, dass damit die weltweite Hegemonialmacht Großbritannien aufs Äußerste beunruhigt wurde. Der anhaltende deutsche Kolonialismus – gegen den Bismarck sich noch gewehrt hatte – wurde von ihm nicht als riskant gegenüber den Großmächten England, Frankreich und Japan erkannt und eher gebilligt: 1899 erwarb das Reich die Karolinen, Marianen, Palau und Westsamoa. Wende in den Reichskanzlerberufungen und außenpolitische Dauerprobleme 1894 wurde Caprivi entlassen. Wilhelm berief erstmals einen Nichtpreußen, den Bayern Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, der weder Führungsehrgeiz entwickeln sollte noch entwickelte: 1896 versäumte er, Wilhelm von der Krüger-Depesche abzuhalten, einem Glückwunschtelegramm an die Buren zur Abwehr des britisch inspirierten Jameson Raid, die in Großbritannien mit Empörung aufgenommen und nachhaltig als Abkehr von der englandfreundlichen Politik Caprivis gedeutet wurde. 1900 ersetzte er Hohenlohe durch Graf Bernhard von Bülow, der als Reichskanzler weder die anstehenden innenpolitischen Reformen betrieb noch die sich umgruppierenden außenpolitischen Konstellationen (in Deutschland als Einkreisungspolitik verstanden) zu meistern vermochte. Das Verhältnis zu Frankreich wurde nicht verbessert, England nun auch durch die Flottenpolitik herausgefordert und Russland auf dem Balkan nicht gegen Österreich-Ungarn unterstützt (vgl. dagegen den Rückversicherungsvertrag der Bismarck-Epoche). Wilhelm hatte allerdings bis zur Daily-Telegraph-Affäre und den Eulenburg-Prozessen Vertrauen in Bülow, der sich ihm zudem durch Schmeichelei unentbehrlich machte. Friedenspolitisch ergriff Wilhelm II. erst 1905 eine Initiative: Zwecks Wiederannäherung an Russland, das gerade seinen Krieg gegen Japan zu verlieren drohte, schloss er mit Nikolaus II. den Freundschaftsvertrag von Björkö. Frankreich sollte einbezogen werden. Leider wurde aber der deutsch-russische Freundschaftsvertrag schon 1907 von Russland für gegenstandslos erklärt, weil er mit der französisch-russischen Annäherung, die inzwischen stattgefunden hatte, nicht verträglich sei. Diese Annäherung hatte sich ergeben, nachdem Wilhelm II. 1906 in der Ersten Marokkokrise durch seinen Besuch in Tanger Frankreich stark provoziert hatte. Resultat war überdies eine Verschlechterung der Beziehungen zu Japan, das bisher Preußen/Deutschland als wissenschaftlichen und militärischen Lehrmeister angesehen hatte. 1908 wurde Wilhelms Hilflosigkeit durch die Daily-Telegraph-Affäre deutlich: Er beschwerte sich in einem Interview der Zeitung über seine eigene Regierung: sie sei nicht englandfreundlich genug. Bismarck war ein Meister darin gewesen, seine Politik medial zu flankieren (vgl. die Emser Depesche 1870). Bei Wilhelm II. dagegen sollte das Interview und markige Reden die Politik ersetzen. Ein besonders eklatantes Beispiel gab der Kaiser mit der bereits am 27. Juli 1900 in Bremerhaven gehaltenen Hunnenrede. Mit dem Daily Telegraph-Interview fiel er nunmehr der Reichspolitik in den Rücken, knickte angesichts des deutschen Pressesturms ein und versprach, sich künftig zurückzuhalten. Inzwischen begann die Öffentliche Meinung überhaupt, den Kaiser kritisch zu sehen, und eine Kampagne schadete ihm konkret: Schon 1906 hatte der Journalist Maximilian Harden in seiner Zeitschrift Die Zukunft die Kamarilla um den Kaiser und damit das persönliche Regiment des Kaisers angegriffen. Zu besonders harten Auseinandersetzungen führte seine Enthüllung, dass Philipp von Eulenburg und Hertefeld, ein enger Freund und Berater des Kaisers, homosexuell sei und einen Meineid geleistet habe. Es folgten drei Sensationsprozesse gegen Eulenburg, die trotz „freisprechenden“ Urteils das Ansehen des Kaisers beschädigten. 1909 zerbrach der so genannte Bülowblock, in dem sich die regierungsunterstützenden linksliberalen Parteien, sowie die Nationalliberale und die Konservative Partei zusammengeschlossen hatten. Auslöser war der Versuch Bülows, das preußische Wahlrecht zu reformieren, worauf ihm die im Preußischen Landtag dominierenden Konservativen die Gefolgschaft verweigerten. Sozialdemokraten und Zentrum, die diesen Versuch in seinen Grundsätzen unterstützen, verweigerten trotzdem die Zusammenarbeit mit Bülow. Sie warfen ihm Prinzipienlosigkeit vor, da er erst kurz zuvor in Zusammenarbeit mit den Konservativen neue Repressalien gegen die Polen durchgesetzt hatte. Die Germanisierungspolitik wurde auf Betreiben Kaiser Wilhelms II. beendet. Dass Bülow nun aber, um sich die Loyalität der Konservativen Partei zusichern, die Enteignung von polnischen Gütern erleichterte, ignorierte der Kaiser zunächst, um die stabile Parlamentsmehrheit nicht zu gefährden. Daraufhin entließ er ihn jedoch und ernannte Theobald von Bethmann Hollweg zum Reichskanzler. Er überließ ihm die Außenpolitik, die aber ihre Ziele - Wiederannäherung an England und Distanzierung von der antirussischen Balkanpolitik Österreich-Ungarns - nicht erreichte. Die antifranzösische Politik wurde 1911 in der zweiten Marokkokrise durch deutschen Interventionismus verschärft (der „Panthersprung nach Agadir“), Heer und Flotte wurden weiter verstärkt. Markante Eingriffe Wilhelms unterblieben. Der Kaiser war zwar Militarist, aber kein Bellizist, er wollte trotz seiner kriegerischen Reden im Grunde keinen Krieg. Er tat aber auch zu wenig, um dies deutlich zu machen. Insgesamt ist Wilhelms II. Anteil an der deutschen Außenpolitik umstritten. Während John C. G. Röhl in ihm eine wirkungsmächtige Instanz hervorhebt, die in die Politik des Reiches eigenständig eingriff, sieht die Mehrzahl der Historiker wie Wolfgang Mommsen die zivile Reichsleitung im Zentrum der Verantwortung. Unbestreitbar ist, dass der Kaiser nicht als Koordinator zwischen Außen-, Heeres- und Flottenpolitik wirkte. So kam es, dass Reichskanzler, Heeres- und Marineleitung je unterschiedliche Ziele verfolgten, die miteinander nicht verträglich waren: Vor allem der Aufbau der Flotte schuf ein außenpolitisches Problem. Erster Weltkrieg 1914 in der Julikrise spielte Wilhelm II. eine ambivalente Rolle. Er wollte den Frieden retten und auf der Monarchenebene versuchte er sein Bestes, einen fieberhaften Briefwechsel mit dem russischen Kaiser (Lieber Nicky! – Lieber Willy!), der bei der nunmehr objektiven Kriegsentschlossenheit sämtlicher Kontinental-Großmächte gar nichts bewirkte. Objektiv jedoch steigerte der Kaiser die Kriegsgefahr: Denn er ermächtigte Bethmann Hollweg nach dem Attentat von Sarajewo am 28. Juni 1914, Österreich-Ungarn eine Blankovollmacht für dessen aggressive Politik gegen Serbien zu erteilen. Faktisch wurde nach der österreichisch-ungarischen Kriegserklärung an Serbien die Außenpolitik von Kaiser und Kanzler dem deutschen Generalstab überlassen: Die Mobilmachung im Russischen Reich erlaubte es nach dessen Urteil dem Deutschen Reich nicht, mit der Kriegserklärung an Russland und Frankreich länger zu warten, da sonst der deutsche Schlieffenplan, bei einem Zweifrontenkrieg erst schnell Frankreich, dann Russland zu schlagen, undurchführbar zu werden drohte. Wilhelm mischte sich in der Folge nicht in militärische Zielsetzungen ein, überließ diese aber nicht verfassungsgemäß dem Reichskabinett, sondern der Obersten Heeresleitung. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges 1914–1918 wurde die Bedeutung des Kaisers immer geringer. Besonders mit der 3. Obersten Heeresleitung unter Hindenburg und dem dominierenden Ludendorff wurde er 1916–1918 zunehmend von den politisch-militärischen Entscheidungen ausgeschlossen. Jedoch schob die Heeresleitung ihm 1917 die auch im Reich umstrittene Entscheidung über den „uneingeschränkten“ U-Boot-Krieg zu. Er schloss sich – gegen den Rat seines Reichskanzlers – der Meinung der Militärs an und willigte ein, was dann zur Kriegserklärung der USA führte. Diese machten später die Abdankung des Kaisers zur Bedingung für die Eröffnung von Friedensverhandlungen. Ab 1917 hatte Ludendorff eine faktisch diktatorische Position. Auf weitere Reichskanzlerwechsel nahm Wilhelm II. keinen Einfluss, die 1918er Reform der Reichverfassung in Richtung auf eine parlamentarische Monarchie wurde ohne ihn versucht. Durch den Hungerwinter 1917/18 und das völlige Desaster der Kriegsführung, spätestens nach der gescheiterten Frühjahrsoffensive im Westen 1918, war Wilhelm II. im Reich unhaltbar geworden. Dazu kam die Tatsache, dass der Bevölkerung längst bewusst war, dass ein Friedensschluss unter leidlichen Bedingungen („Selbstbestimmungsrecht der Völker") nur noch von der Abdankung ihres Kaisers abhing, da die USA sich weigerten, Friedensverhandlungen vorher zu beginnen. Am 9. November 1918 gab Reichskanzler Prinz Max von Baden (1867–1929) eigenmächtig und ohne Wilhelms II. Einwilligung dessen (!) Abdankung bekannt. Damit war in Deutschland die Monarchie überall am Ende. Der noch im selben Monat vom Kaiser selbst ausgesprochene Rücktritt (s.u.) war angesichts der Situation zwangsläufig (s. Novemberrevolution). Die Folgen konnte man zu diesem Zeitpunkt noch nicht erahnen: Der Sturz der Monarchie ebnete nach Ansicht des späteren britischen Premierministers Sir Winston Churchill den Weg in die Diktatur H., A.. Am 10. November 1918 fuhr der Kaiser aus seinem Hauptquartier in Spa in die Niederlande und erbat (und erhielt) dort Asyl. Besonders enttäuscht war er von Hindenburg, der ihn fallen ließ, des Weiteren wetterte er gegen „das Judengesindel“ (O-Ton Wilhelm). Er dankte offiziell am 28. November 1918 ab, 19 Tage nach Ausrufung der Republik, gab aber nie den Wunsch auf, wieder auf den Thron zurückzukehren. Text der Abdankungsurkunde: Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussen und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mann- schaften der Marine, des Preussischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter- schrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Amerongen, den 28. November 1918 Wilhelm Zeit nach der Abdankung Exil Bis 1920 lebte Wilhelm II. in Amerongen, danach bis zu seinem Tod in dem von ihm erworbenen Haus Doorn in den Niederlanden im Exil. 1921 starb seine Frau. 1922 heiratete er die verwitwete Prinzessin Hermine von Schönaich-Carolath, geborene Prinzessin Reuß ä.L. (1887-1947) („Kaiserin“ in seiner Titulatur, amtlich „Prinzessin von Preußen“). Er versammelte Gelehrte zu kulturhistorischen Studien um sich (Doorner Arbeitskreis), verfasste seine Memoiren und weitere Bücher und hielt sich für die Wiederherstellung der Monarchie bereit. Unter anderem durch den H.putsch 1923 sah er sich darin bestätigt, dass nur ein Monarch Ruhe und Ordnung garantieren könne. Immer wieder äußerte er sich antisemitisch, „Presse, Juden und Mücken“ solle man den Garaus machen, „am besten mit Gas“. 1933 näherte er sich – auch bestärkt durch seine Frau, die im Reich umherreiste – den N. an, von denen er sich die Restauration des Kaiserreichs versprach, was sich trotz zweimaligen Besuchs G.s in Doorn bald als unrealistisch erwies. H. hielt ihn hin. Als er im November 1938 von dem antijüdischen Pogrom, der „K.nacht“, erfuhr, äußerte er sich entsetzt und hielt es für eine Schande. Bei Besetzung der Niederlande 1940 ließ H. das Anwesen durch die Geheime Feldpolizei abriegeln. Zum deutschen Sieg über Frankreich im Mai erhielt H., A. ein angeblich von Wilhelm II. abgesandtes Glückwunschtelegramm. Darin wurde zwar nicht dem „F.“ H., aber dem Reichskanzler, und vor allem zum „Sieg der deutschen Waffen“ gratuliert. Ob es von Wilhelm II. stammte, wird stark bestritten, sein damaliger Hausminister Wilhelm von Dommes dürfte der Urheber dieses Telegramms gewesen sein. Tod Wilhelm II. starb am Morgen des 4. Juni 1941 im Haus Doorn. Seine letzten Worte sind zweifelhaft überliefert: „Ich versinke, ich versinke...“. Trauerfeiern im Reich wurden verboten. Die NS-Machthaber erlaubten nur einer kleinen Zahl von Personen (dem engeren Familienkreis, einigen ehemaligen Offizieren) die Fahrt in die besetzten Niederlande zur Teilnahme an der Beisetzung. Der Kaiser wurde zunächst in einer Kapelle nahe dem Doorner Torhaus beigesetzt. Sodann wurde sein Sarg in das nach seinen Zeichnungen posthum erbaute Mausoleum im Park von Haus Doorn überführt. Sein selbst gewählter Grabspruch lautet: „Lobet mich nicht, denn ich bedarf keines Lobes; rühmet mich nicht, denn ich bedarf keines Ruhmes; richtet mich nicht, denn ich werde gerichtet.“ Beide Gattinnen ruhen im Antikentempel am Neuen Palais in Potsdam. Wilhelm II. als Persönlichkeit Auf Grund von Komplikationen bei seiner Geburt war Wilhelms II. linker Arm um 15 cm kürzer als der rechte und teilweise gelähmt, mit daraus resultierenden Gleichgewichtsstörungen und Haltungsschäden sowie häufigen Schmerzen im linken Ohr. Eine besondere elterliche Zuwendung erfuhr er nicht und dankte es mit einem bleibenden Ressentiment besonders gegen seine Mutter, die ihn selbst wiederum, wie in ihren Briefen deutlich zu lesen, hasste. Schmerzvoll waren die Versuche der Familie, seiner Behinderung entgegen zu wirken. Denn der zukünftige König von Preußen sollte ein „ganzer Mann“ und kein Krüppel sein. So musste er sich als Kleinkind z.B. schmerzhaften Elektroschocktherapien unterziehen. Auch wurde erfolglos versucht, seinen verkümmerten Arm zu strecken. Das beruflich oft erforderliche Reiten fiel ihm daher schwer. Diese unbehebbare Behinderung prägte ihn sehr. Er war gehalten, sie stets als einen Makel zu verbergen. Das Tragen von Uniformen und das Abstützen der linken Hand auf der Waffe war ein Ausweg. Die Behinderung machte ihn vermutlich zu einem Menschen mit Selbstzweifeln und geringem Selbstbewusstsein und einer darauf beruhenden Ichverfangenheit, leichten Kränkbarkeit und ihr zufolge Sprunghaftigkeit. Später dürfte diese auch seine sprichwörtliche Reiselust begünstigt haben. Ob mögliche Neurosen eine ernsthafte seelische Erkrankung unterstellen lassen müssten, ist durchaus strittig. Ob auch eine Anlage zu einer Geisteskrankheit vorlag, noch mehr. Ein schwermütiger Zug wird ihm mitunter attestiert. Der noch heute berühmte Psychiater Emil Kraepelin bezeichnete sogar – auf Grund ferndiagnostisch zugänglicher öffentlicher Quellen – Wilhelms Gemüt als einen „typischen Fall periodischen Gestörtseins“, ein freilich bestrittenes Urteil in Richtung auf eine manisch-depressive Disposition. Anhaltende Schwierigkeiten waren Wilhelm II. verhasst, deswegen ließ er auch bewährte Freunde und Parteigänger schnell im Stich, so dass eher diplomatisierende Charaktere, wie Bülow und viele Höflinge, seinen Umgang ausmachten und seine Personalauswahl bestimmten. Offiziere, unter denen er sich wohlfühlte, erweiterten sein Urteil wenig, denn sie hatten im Zweifel die politischen Vorurteile ihrer kastenartig abgeschlossenen Berufsgruppe, und auch ihr Stil des Schwadronierens färbte auf ihn ab. Von seiner Persönlichkeit her gesehen behinderten narzisstische Züge seine Einfühlungsgabe und sein Urteil über Andere, wie z.B. über Nikolaus II. von Russland. Seine Taktlosigkeiten waren bekannt. Sie fielen seiner Mitwelt besonders bei seinem Regierungsantritt und bei Bismarcks Entlassung ins Auge, die dieser in seinen Gedanken und Erinnerungen rachsüchtig ausbreitete. Eine diese Handikaps ausbalancierende Welt- und Menschenkenntnis zu erwerben, hatte sein Werdegang ihm nicht erlaubt. Trotz der Wesensunterschiede zu seinem altpreußisch-schlichten und im Persönlichen bemerkenswert loyalen Großvater Wilhelm I. versuchte Wilhelm II. immer, dessen Regierungsmuster zu folgen. Man kann sein anfängliches Verhältnis zu Caprivi dergestalt deuten, dass er hier ‚seinen eigenen Bismarck‘ gefunden zu haben hoffte. Zum militärischen Oberbefehlshaber ernannte er den Neffen des berühmten Generalfeldmarschalls Helmuth von Moltke („Ich will auch einen Moltke.“), der dann aber aus dem Schatten Alfred von Schlieffens nicht heraus zu treten vermochte. Allerdings wurde die Zurückhaltung seines Großvaters bei direkten politischen Eingriffen keineswegs bleibendes Merkmal des Enkels; wiederholt griff Wilhelm II. durch Personalentscheidungen und Befehle für Gesetzesvorlagen direkt in die Politik ein. Gar nicht folgte er der öffentlichen Zurückhaltung des alten Kaisers: Selbstdarstellungseifer drängte Wilhelm II. oft repräsentativ in die Öffentlichkeit, wobei eine nicht unbeachtliche Rednergabe ihm Echo einbrachte, aber auch zu politisch bedenklichen Formulierungen verlockte. Auch begünstigte dieser Übereifer sein Verhältnis zu den Massenmedien. Man kann ihn als ersten Medienmonarchen des 20. Jahrhunderts ansehen. Seine Schaustellungen von Uniformen und Orden stimmten im Übrigen zum Protzstil des später nach ihm benannten Wilhelminismus. Die Künste standen ihm fern, die Literatur lag ihm nicht am Herzen. Eigene Interessen entwickelte er für die Archäologie, seine Korfu-Aufenthalte sind auch davon bestimmt. Außerdem oblag er, wie in Adelskreisen nicht unüblich, begeistert der Jagd, seine Trophäenzahl erfreute ihn (er erlegte rd. 46.000 Tiere); im Exil fällte er gerne Bäume. Bei der Jagd lernte Wilhelm auch seinen später engen Freund Philipp Graf zu Eulenburg kennen, der besonders in den Jahren 1890 bis 1898 zu seinen wichtigsten Beratern zählte. Desengagement, wenn die Dinge anders liefen, als er wollte, blieb sein Wesenszug. Noch 1918, angesichts der revolutionären Verhältnisse im Reich, emigrierte er sang- und klanglos ins neutrale Ausland. Seine in Holland verfasste Autobiografie mit ihren Rechtfertigungen oder Themenvermeidungen ist ein gutes Zeugnis seiner Urteilsschwächen. Das Bild Wilhelms II. in der Öffentlichkeit Wilhelm II. war zunächst sehr populär. Die weniger geschätzten Züge einer Reichseinigung „von oben“ mit Bewahrung alter Machtstrukturen fand in der Kaiserverehrung einen willkommenen Ausgleich. Die weithin monarchistisch gesonnene Presse nahm dies auf, man fand für ihn die Bezeichnungen „Arbeiterkaiser“ und „Friedenskaiser“ (dies geht u. a. auf den Vorschlag von Emanuel Nobel von 1912 zurück, Kaiser Wilhelm II. den von Alfred Nobel gestifteten Friedensnobelpreis zuzusprechen, damals hatte das Deutsche Reich unter seinem Kaisertum 24 Jahre Frieden gehalten). Doch wurde er auch als bedrohlich empfunden (vgl. Ludwig Quiddes als Kritik an Wilhelm II. aufgefasste und vielrezipierte 1894er Studie Caligula zum "Cäsarenwahnsinn“). Zunehmend mischte sich dann Spott hinein: „Der erste war der greise Kaiser, der zweite war der weise Kaiser, der dritte ist der Reisekaiser.“ Auch in der Bezeichnung „Redekaiser“ steckte Kritik. Seine vielerlei Uniformen wurden bewitzelt: „Majestät, im Badezimmer ist ein Rohr geplatzt.“ – „Bringen Sie die Admiralsunifom.“ („Simplicissimus“) Von den ihn kritisierenden Demokraten, Sozialisten, Katholiken, auch den kritischen Minderheiten (von 1864 her die Dänen, seit 1866 die Hannoveraner, seit 1871 die Elsass-Lothringer, dauerhaft die Polen) wurde ihm zunächst das die öffentliche Meinung beherrschende Bürgertum am gefährlichsten. Bei den Schriftstellern war er nicht angesehen, der ironische Thomas Mann war in seinem Roman Königliche Hoheit noch am mildesten mit einem behinderten und etwas einfältigen Dynasten umgegangen. Direkte Kritik verbot der Paragraph zur „Majestätsbeleidigung“ im Strafgesetzbuch, aber die Witze über ihn wurden immer beißender. Man vergleiche nur das viel positivere Kaiserbild von Franz Joseph in Österreich-Ungarn, der doch viel stärkere innen- und außenpolitische Probleme hatte. Nach 1918 und seiner Flucht ins Exil überwog die Verachtung, man warf ihm Feigheit vor: Warum ist er nicht an der Spitze seines Heeres kämpfend gefallen? Monarchisten erhofften 1933 mit H.s Machtantritt seine Rückkehr. Da H. nichts dergleichen im Sinne hatte, wurde Wilhelm II. in seinen letzten zehn Lebensjahren immer stärker vergessen, sein Tod blieb überwiegend unbetrauert. Sein öffentliches Ansehen hat sich seither kaum erholt. Außerhalb Deutschlands war sein Ansehen eher schlechter als in Deutschland. Während des Ersten Weltkrieges war Wilhelm II. oft die symbolische Zielfigur der feindlichen Propaganda. Familie Stammbaum Söhne und Töchter Friedrich Wilhelm Victor August Ernst (1882-1951) ∞ 1905 Herzogin Cecilie zu Mecklenburg-Schwerin (1886-1954) Wilhelm Eitel Friedrich Christian Karl (1883–1942) ∞ 1906-1926 Herzogin Sophie Charlotte von Oldenburg (1879-1964) Adalbert Ferdinand Berengar (1884–1948) ∞ 1914 Prinzessin Adelheid von Sachsen-Meiningen (1891-1971) August Wilhelm (1887–1949) ∞ 1908-1920 Prinzessin Alexandra von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (1887-1957) Oskar Karl Gustav Adolf (1888–1958) ∞ 1914 Gräfin Ina Maria von Bassewitz (1888-1973) Joachim Franz Humbert (1890–1920, Selbstmord) ∞ 1916 Prinzessin Marie Auguste von Anhalt (1898-1983) Victoria Luise Adelheid Mathilde Charlotte (1892–1980) ∞ 1913 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg (1887-1953) Titel und Ränge Titular Akademische Titel (alphabetisch nach Hochschulen) Dr. iur. utr. h.c. der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin Dr.-Ing. E.h. der Polytechnischen Hochschule in Berlin Ehrendoktor der Wissenschaften der Universität Klausenburg Dr. of Civil Law der Universität Oxford Ehrendoktor der Rechte der Universität von Pennsylvania Ehrendoktor der Medizin der Karls-Universität Prag Militärische Laufbahn 27. Januar 1869: Leutnant im 1. Garderegiment zu Fuß und à la suite des 1. Batl. (Berlin) des 2. Garde-Landwehr-Regiments. 22. März 1876: Oberleutnant 22. März 1880: Hauptmann 16. Oktober 1881: Major 16. September 1885: Oberst und Kommandeur des Garde-Husaren-Regiments 27. Januar 1888: Generalmajor und Kommandeur der 2. Garde-Infanterie-Brigade 15. Juni 1888: Oberster Kriegsherr des deutschen Heeres und Chef der Marine, Chef des 1. Garde-Regiments zu Fuß, des Regiments der Garde du Corps, des Leib-Garde-Husaren-Regiments 13. September 1889: Chef des Königs-Ulanen-Regiment (1. hannoversches) Nr. 13 Chefstellen und andere Ehrenränge Hier geht es um den Rang des Chefs (in Bayern: Inhaber) von Truppenteilen, dessen Namen diese dann auch oftmals trugen (das militärische Kommando liegt nicht beim „Chef“, sondern bei dem jeweiligen „Kommandeur“). Die Generals- und Admirals-Titel sind ebenfalls als Ehrenränge zu verstehen. Deutschland Chef des 1.Garde-Regiments zu Fuß Regiments der Gardes du Corps Leib-Garde-Husaren-Regiments Königs-Ulanen-Regiments (1. Hannoversches) Nr. 13 Königs-Infanterie-Regiments (6. Lothringisches) Nr. 145 Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreußisches) Nr. 3 Regiments Königs-Jäger zu Pferde Nr. 1 Leib-Kürassier-Regiments Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1 1. Leib-Husaren-Regiments Nr. 1 2. Leib-Husaren-Regiments Königin Viktoria von Preußen Nr. 2 Leib-Grenadier-Regiments Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburgisches) Nr. 8 2. Badischen Grenadier-Regiments Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hessisches) Nr. 116 Königlich Sächsischen 2. Grenadier-Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 101 Königlich Württembergischen Infanterie-Regiments Nr. 120 Königlich Württembergischen Dragoner-Regiments Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 25 Inhaber des 1. Königlich Bayerisches Ulanen-Regiment „Kaiser Wilhelm II., König von Preußen“ Königlich Bayerischen 6. Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm, König von Preußen Ausland Inhaber des K.u.k. Infanterie-Regiments Nr. 34 (Österreich-Ungarn) K.u.k. Husaren-Regiments Nr. 7 (Österreich-Ungarn) Chef des Kaiserlich Russischen St. Petersburger Leib-Garde-Grenadier-Regiments 'König Friedrich Wilhelm III.' 85. Infanterie-Regiments „Wyborg“, (Russland) 13. Husaren-Regiments „Narva“ (Russland) Königlich Großbritannischen 1. Dragoner-Regiments Ehrenoberst des Königlich Portugiesischen 4. Reiter-Regiments Königlich Spanischen Dragoner-Regiments „Numancia“ Kaiserlich Osmanischer Feldmarschall Feldmarschall der Kaiserlich-Königlichen Armee Österreich-Ungarns Königlich Großbritannischer Feldmarschall Königlich Großbritannischer Ehrenadmiral der Flotte Königlich schwedischer Flaggenadmiral Königlich norwegischer Ehrenadmiral Königlich dänischer Ehrenadmiral Admiral der Kaiserlich russischen Flotte Ehrenadmiral der Kgl. griechischen Flotte Sonstige (nichtmilitärische) Ränge und Orden Auswahl Neuntes Oberhaupt und neunter Souverän und Meister des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler Protektor des Johanniterordens Ritter des Hosenbandordens (Vereinigtes Königreich) Ritter des St.Andreasordens (Russland) Ritter des Annunciaten-Ordens (Italien) Ritter des Elefanten-Ordens (Dänemark) Ritter des St.-Hubertus-Ordens Ritter des Seraphinenordens (Schweden) Ritter des Löwen-Ordens (Norwegen) Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies (Spanien) Ehrenbailli und Großkreuz des Souveränen Malteserordens. Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Die Verfassung des Deutschen Reiches verwendet daneben noch den Begriff „Reichsheer“ in Anlehnung an das Bundesheer des Norddeutschen Bundes. Oberbefehlshaber des Deutschen Heeres war der Deutsche Kaiser. Die Truppenkontingente der deutschen Bundesstaaten standen aufgrund von Militärkonventionen unter preußischem Kommando oder waren ins preußische Heer eingegliedert. Ausnahmen waren die Heere der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg. Diese Staaten hatten sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund sogenannte Reservatrechte ausgehandelt oder entsprechende Regelungen mit Preußen vereinbart. Das bayerische, sächsische und das württembergische Heer standen im Frieden unter dem Befehl ihres jeweiligen Landesherrn. Ihre Verwaltung unterstand eigenen Kriegsministerien. Das sächsische und das württembergische Heer bildeten jeweils ein in sich geschlossenes Armeekorps innerhalb des deutschen Heeres. Das bayerische Heer stellte drei eigene Armeekorps und stand bei der Nummerierung der Truppenteile außerhalb der Zählung des restlichen Heeres. Die Kontingente der kleineren deutschen Staaten bildeten in der Regel geschlossene Verbände innerhalb des preußischen Heeres. Württemberg stellte zu Ausbildungszwecken Offiziere zum preußischen Heer ab. Neben Preußen mit der Preußischen Kriegsakademie verfügte lediglich Bayern noch über eine eigene Kriegsakademie, die Bayerische Kriegsakademie. Die Trennung nach Herkunftsstaaten wurde unter den Notwendigkeiten des Ersten Weltkrieges zwar gelockert, aber nicht aufgegeben. Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Als Streitkräfte außerhalb des Heeres standen die Schutztruppen der deutschen Kolonien und Schutzgebiete und die Kaiserliche Marine einschließlich ihrer drei Seebataillone unter direktem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg diktierten die Siegermächte im Friedensvertrag von Versailles, dass Deutschland sein (bereits weitgehend demobilisiertes) Heer auf eine Friedensstärke von 100.000 Mann reduzieren musste. Aus den Resten der Streitkräfte und einigen Freikorps wurde die Reichswehr aufgestellt. Übersicht Das Heer war zusammen mit der Marine dem Kaiser unterstellt. Eine parlamentarische Kontrolle erfolgte durch die Bewilligung der finanziellen Mittel durch den Reichstag. Die Grenzen der Kommandogewalt waren allerdings kaum definiert, eine wirksame Kontrolle durch das Parlament war schwierig. Unterhalb des „obersten Kriegsherren“ (des Kaisers) existierten mit dem Militärkabinett, dem preußischen Kriegsministerium und dem Generalstab drei Institutionen, die zeitweise untereinander um Kompetenzen stritten. Insbesondere der Generalstab versuchte – bereits unter Helmuth Karl Bernhard von Moltke und später Alfred von Waldersee –, Einfluss auch auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dasselbe galt für Alfred von Tirpitz in Marinefragen. Die enge Verbundenheit mit der Monarchie spiegelte sich im anfangs noch sehr stark adlig geprägten Offizierskorps wider. Auch später behielt der Adel eine starke Stellung, insbesondere in den höheren Rängen. Allerdings stieg mit der Vergrößerung der Armee und Flotte auch dort der bürgerliche Anteil immer mehr an. Die Vorbildfunktion des Adels sorgte neben der inneren Sozialisation im Militär dafür, dass sich das Selbstverständnis der bürgerlichen Gruppe kaum von dem der adligen Offiziere unterschied. Zwischen 1848 und den 1860er Jahren hatte die Gesellschaft das Militär eher mit Misstrauen betrachtet. Dies änderte sich nach den Siegen in den deutschen Einigungskriegen zwischen 1864 und 1871. Das Militär wurde zu einem Element des entstehenden Reichspatriotismus. Kritik am Militär galt als unziemlich. Dennoch unterstützten die Parteien eine Vergrößerung der Armee nicht unbegrenzt. So erreichte die bewaffnete Macht erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann ihre von der Reichsverfassung vorgegebene Stärke von einem Prozent der Bevölkerung (Zum Vergleich: vor der Wiedervereinigung betrug der Anteil der Bundeswehr rund 0,9 Prozent, der der Bewaffneten Organe der DDR rund 1,5 Prozent der Bevölkerung. Heute liegt er im wiedervereinigten Deutschland bei nur noch 0,3 Prozent). In den folgenden Jahren wurden die Landstreitkräfte weiter verstärkt. Zwischen 1898 und 1911 forderte die kostspielige Flottenrüstung Einschränkungen beim Landheer. Bemerkenswert ist, dass sich in dieser Zeit der Generalstab selbst gegen einen Ausbau der Truppenstärke gewandt hatte, weil er eine Verstärkung des bürgerlichen zu Lasten des adligen Elements im Offizierskorps befürchtete. In dieser Zeit entstand mit dem Schlieffen-Plan das Konzept für einen möglichen Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Russland unter Berücksichtigung einer Teilnahme Großbritanniens auf Seiten der Gegner. Nach 1911 wurde die Heeresrüstung intensiv vorangetrieben. Die für die Durchführung des Schlieffen-Planes notwendige Truppenstärke wurde dabei letztlich nicht erreicht. Das Heer gewann während des Kaiserreichs starkes gesellschaftliches Ansehen. Das Offizierskorps galt den tonangebenden Teilen der Bevölkerung als „Erster Stand im Staate“. Dessen Weltbild war dabei geprägt von der Treue zur Monarchie und der Verteidigung der Königsrechte, es war konservativ, antisozialistisch und grundsätzlich antiparlamentarisch geprägt. Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex wirkte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel. Von Bedeutung war das Militär zweifellos auch für die innere Nationsbildung. Der gemeinsame Dienst verbesserte etwa die Integration der katholischen Bevölkerung in das mehrheitlich protestantische Reich. Selbst die Arbeiter blieben gegenüber der Ausstrahlung des Militärs nicht immun. Dabei spielte der lange Wehrdienst von zwei bzw. drei Jahren bei der sogenannten „Schule der Nation“, als welche man die Armee zu sehen begann, eine prägende Rolle. Überall im Reich wurden die neuen Kriegervereine zu Trägern militärischer Wertvorstellungen bzw. einer militaristisch geprägten Weltsicht. Welche Breitenwirkung diese Gruppen entfalteten, zeigt die Mitgliederzahl von 2,9 Millionen im Kyffhäuserbund 1913. Der Bund war damit die stärkste Massenorganisation des Reiches. Die vom Staat geförderten Vereine sollten eine militärfromme, nationale und monarchische Gesinnung pflegen und die Mitglieder gegenüber der Sozialdemokratie immunisieren. Geschichte Das Deutsche Reich war der 1870 reformierte Norddeutsche Bund. Dessen Verfassung brachte die Vereinheitlichung der Streitkräfte durch Eingliederung der Truppen der kleineren Bündnisstaaten in die preußische Armee. Lediglich das Königreich Sachsen hatte sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund Sonderrechte für seine Armee vorbehalten können. Während des Krieges gegen Frankreich 1870/71 traten auch die süddeutschen Staaten, also die Großherzogtümer Baden und Hessen, sowie die Königreiche Bayern und Württemberg, dem Norddeutschen Bund bei. Die Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich aber einige Reservatrechte vor, zu denen auch die Beibehaltung einer eigenen Heeresorganisation gehörte. Erst im Bündnisfall, also im Krieg, erfolgte die Unterstellung der bayerischen Truppen, während die württembergischen und sächsischen Truppen schon im Frieden dem Großen Generalstab unterstellt waren. Die Verwaltung der württembergischen und sächsischen Truppen erfolgte jedoch von Kriegsministerien in Stuttgart und Dresden aus. Dieses Nebeneinander war zu Beginn des Ersten Weltkrieges Ursache für organisatorische Schwierigkeiten, da die Kriegsministerien in Berlin, Stuttgart, München und Dresden ihr Beschaffungswesen nicht koordiniert hatten und die Ausrüstung der einzelnen Armeen teilweise erheblich voneinander abwich. Deshalb wurde am 22. Dezember 1917 der Normenausschuss der deutschen Industrie gegründet (seit 1975 Deutsches Institut für Normung (DIN); die von ihm erarbeiteten Normen heißen DIN-Norm). Rechtliche Grundlagen Die Grundzüge für die Stärke und Organisation des Deutschen Heeres waren insbesondere festgelegt durch: die Reichsverfassung vom 16. April 1871 den Bündnisvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern vom 23. November 1870 die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21./25. November 1870 die Konventionen zwischen Preußen und Sachsen vom 7. Februar 1867 die Konventionen zwischen Preußen und den sonstigen Bundesstaaten das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 die Gesetze betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres. Führungsprinzipien Der israelische Militärhistoriker Martin van Creveld bemerkte hierzu in seinem Buch Kampfkraft: „Im Gegensatz zu den weitverbreiteten Klischees vom ‚Kadavergehorsam‘ und der ‚preußischen Disziplin‘ hatte das deutsche Heer spätestens seit der Zeit des älteren Moltke immer die entscheidende Bedeutung der Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit, selbst auf der untersten Ebene, betont“. Bereits seit Friedrich II. wurden die Offiziere konsequent zu selbständigem Handeln erzogen. Ein Ausspruch Friedrichs II. hierzu: „Ich habe ihn zum General gemacht, damit er weiß, wann er ungehorsam sein muß.“ Als Beispiel für die Auslegung preußischen Gehorsams kann eine Begebenheit aus der Schlacht von Zorndorf herangezogen werden. Friedrich Wilhelm von Seydlitz verweigerte mehrmals den Befehl des Königs, mit seinen Kavallerieeinheiten in die Schlacht einzugreifen, obwohl ihm gedroht wurde „er hafte mit seinem Kopf für den Ausgang der Schlacht“. Seydlitz griff erst dann an, als er durch einen Angriff in die Flanke die maximale Wirkung erzielen konnte. Dies trug zum siegreichen Ausgang der Schlacht maßgeblich bei. Seydlitz gehorchte dem Befehl seines Königs nicht dem Wort nach, sondern nach dem Sinn. Eine beschleunigte Entwicklung setzte in Preußen ab 1806 ein, ab 1888 wurde die Auftragstaktik mit dem „Exerzierreglement für die Infanterie“ verbindlich für die preußische Armee und wurde durch die anderen deutschen Armeen übernommen und später durch die Reichswehr weiter ausgebaut. Weitere Elemente waren die Grundsätze wie beispielsweise des „Führens von vorne“. Auch hier war eine große Selbständigkeit und Verantwortungsbewußtsein der Soldaten Voraussetzung. Der höheren Flexibilität und Reaktionsmöglichkeiten standen hier die Gefahr des Abgeschnittenwerdens des Führers und die hohe Zahl von Offiziersverlusten gegenüber. Trotz dieses Risikos war es ein fester Grundsatz im deutschen Heer. Ein weiterer Grundsatz aus dem Exerzierreglement von 1888: „Unterlassen belastet schwerer als ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel“. Dahinter verbarg sich die Erkenntnis, dass zögerliches und abwartendes Verhalten im Zweifel immer schlimmer sind als ein, vielleicht auch nicht optimales, Handeln. Die preußischen bzw. deutschen Soldaten wurden dazu erzogen, mit allen Mitteln die Initiative zu behalten. Eine englische Studie nach dem Deutsch-Französischen Krieg urteilte wie folgt: „Nirgends werden Unabhängigkeit des Urteils und Freiheit des Wollens, vom Kommandierenden General bis zum Unteroffizier, so gepflegt und gefördert wie in der deutschen Armee“. Verantwortungsfreude galt als wichtigste Führereigenschaft in der preußischen bzw. deutschen Armee, verpönt war das Abschieben von Verantwortung. Der SPD-Abgeordnete im württembergischen Landtag Hermann Mattutat schrieb 1914 in den Sozialistischen Monatsheften: „Die heutige Art der Kriegführung unterscheidet sich ganz gewaltig von derjenigen früherer Zeiten. Vor allem werden an die Persönlichkeit der Offiziere wie der Soldaten ganz beträchtliche Anforderungen gestellt. Ein Kadavergehorsam würde vollständig versagen, da er ohne fortgesetzte Antreiberei und Beaufsichtigung zu keinerlei aktiven Handlungen befähigt. Stattdessen werden heute von den Soldaten verlangt: Ausdauer, Selbständigkeit, gutes Orientierungsvermögen, schnelles Anpassen an die jeweilige Lage […] sowie weitgehende Initiative auch ohne Führung. Alles das sind Eigenschaften, die nur auf Grund einer sorgfältigen geistigen und körperlichen Ausbildung erworben werden können.“ Derartige Führungsprinzipien hatten ihren Anteil an der evidenten operativen Überlegenheit der preußisch-deutschen Armeen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Die Bundeswehr und andere Streitkräfte werden bis heute nach diesem Beispiel geführt. Moderne Managementmethoden wie das Führen mit Zielen durch Treffen von Zielvereinbarungen sind auf diesen Grundsätzen aufgebaut. Gliederung In Friedenszeiten war die höchste Führungs-, Ausbildungs- und Verwaltungsebene das Armee-Korps. Die Überwachung aller Maßnahmen der Armee-Korps oblag den Armee-Inspizienten, die in Vertretung des Obersten Kriegsherrn ausschließlich Inspektionsrecht bis in die unterste Ebene, aber keinerlei Führungsaufgaben hatten. Insbesondere bei den jährlichen Manövern traten die Armee-Inspizienten in Erscheinung. Dafür wurde das Heer in Armee-Inspektionen mit zugeteilten Armee-Korps gegliedert. Ursprünglich waren fünf Inspektionen, 1914 dann acht Inspektionen vorhanden. Im Kriegsfall wurden diese Inspektionen in Armeen umgegliedert. Der Stab bestand aus dem Armee-Inspizienten, einem Generalstabsoffizier sowie gegebenenfalls aus einem Adjutanten und einem weiteren Offizier; der Sitz war am jeweiligen Wohnort des Armee-Inspizienten. Daneben existierten noch die General-Inspektionen und Inspektionen der Waffengattungen. Sie hatten sich um waffengattungsspezifische Angelegenheiten (Ausrüstung, Remontierung etc.) zu kümmern. Inspektion Standort inspizierte Armeekorps I. Armee-Inspektion Hannover, ab 1900 Berlin, ab 1914 Danzig 1871: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps ab 1906: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps ab 1914: I. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps, XX. Armee-Korps II. Armee-Inspektion Dresden, ab 1906 Meiningen, ab 1914 Berlin 1871: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps ab 1906: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps, XIX.Armee-Korps ab 1914: Garde-Korps, XII. (1. Kgl. Sächsisches) Armee-Korps, XIX. (2. Kgl. Sächsisches) Armee-Korps III. Armee-Inspektion Darmstadt, ab 1906 Hannover 1871: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps ab 1906: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps, XIII. Armee-Korps, XVIII. Armee-Korps ab 1914: VII. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps IV. Armee-Inspektion Berlin, ab 1906 München 1871: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps ab 1906: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps ab 1914: III. Armee-Korps zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps, III. Bayerisches Armee-Korps V. Armee-Inspektion Karlsruhe 1871: XIV. Armee-Korps, XV. Armee-Korps ab 1906: XIV. Armee-Korps, XV. Armee-Korps, XVI. Armee-Korps ab 1914: VIII. Armee-Korps, XIV. Armee-Korps, XV. Armee-Korps ab 1908 VI. Armee-Inspektion Stuttgart IV. Armee-Korps, XI.Armee-Korps, XIII. (Kgl. Württembergisches) Armee-Korps ab 1913 VII. Armee-Inspektion Saarbrücken XVI. Armee-Korps, XVIII. Armee-Korps, XXI. Armee-Korps ab 1914 VIII. Armee-Inspektion Berlin II. Armee-Korps, V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps Daneben bestand ab 1898 die Generalinspektion der Kavallerie, der die Kavalleriebrigaden der Divisionen jedoch nicht unterstellt waren. Inspektion Standort Generalinspektion der Kavallerie Berlin 1. Kavallerie-Inspektion Königsberg 2. Kavallerie-Inspektion Stettin 3. Kavallerie-Inspektion Münster 4. Kavallerie-Inspektion Saarbrücken, 1900/02 in Potsdam Den 25 Armeekorps, davon drei bayerische mit separater Nummerierung, zwei sächsische und ein württembergisches, unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug 1554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde und 2933 Fahrzeuge. Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern, eine Kavalleriebrigade zu zwei Kavallerie-Regimentern und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand normalerweise aus drei Bataillonen zu je vier Kompanien, pro Regiment also zwölf Kompanien. Die Aufrüstung der Jahre 1912/1913 brachte für nahezu alle Regimenter die Aufstellung einer 13. (Maschinengewehr-)Kompanie. Ein Kavallerie-Regiment bestand aus fünf Eskadronen, in Bayern zum Teil nur aus vier Eskadronen. Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung. Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, 6 Ärzten, 1977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie 6 Militärbeamten, insgesamt also 2058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat. Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke. Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte 5 Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat 4 Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften. Bei der Kavallerie bestanden im Frieden keine Korps, nur eine Division, die Garde-Kavallerie-Division. Bei der Mobilmachung zum Ersten Weltkrieg wurde die Kavallerie aufgeteilt in Heereskavallerie und Divisionskavallerie. Das Reichsheer umfasste 1914: Stäbe 25 Generalkommandos 50 Infanteriedivisionen und 1 Kavalleriedivision 25 Landwehrinspektionen 106 Infanterie-, 55 Kavallerie-, 50 Feldartillerie-, 7 Fußartillerie- und 2 Eisenbahn-Brigaden Infanterie 651 Infanteriebataillone in 217 Regimentern zu je drei Bataillonen 18 Jäger- und Schützenbataillone 233 MG-Kompanien, je eine für jedes Infanterieregiment und für 16 Jägerbataillone 11 MG-Abteilungen für die bei Mobilisierung zu bildenden Kavalleriedivisionen 15 Festungs-MG-Abteilungen 9 Unteroffiziersschulen, 1 Lehr-Infanteriebataillon, 1 Infanterie-Schießschule, 1 Gewehr-Prüfungskommission Kavallerie 547 Kavallerieeskadrons in 107 Regimentern zu je fünf und 3 Regimentern zu je vier Eskadrons Feldartillerie 600 fahrende und 33 reitende Feldartilleriebatterien in 100 Regimentern zu je zwei oder drei Abteilungen Feldartillerie-Schießschule mit Feldartillerie-Lehrregiment zu 3 Abteilungen zu je 3 Batterien Fußartillerie 190 Fußartilleriebatterien in 24 Regimentern zu je zwei Bataillonen 30 Bespannungsabteilungen der Fußartillerie Fußartillerieschießschule mit Fußartillerie-Lehrregiment zu 2 Bataillonen, jedes Bataillon zu 4 Batterien und einer Bespannungsabt. Pioniere 35 Pionierbataillone mit 26 Scheinwerferzügen 9 Kommandos der Pioniere für je zwei unterstellte Pionierbataillone Verkehrstruppen 8 Eisenbahnbataillone, 6 davon in 3 Regimentern zu je zwei Bataillonen, 2 selbstständig 9 Telegrafenbataillone 8 Festungs-Fernsprechkompanien 5 Luftschifferbataillone 5 Fliegerbataillone 1 Kraftfahrbataillon 1 (bayerisches) Luft- und Kraftfahrbataillon Train 25 Trainabteilungen zu je 4 Kompagnien außerdem 317 Bezirkskommandos Entwicklung der Mannstärke des deutschen Heeres zu ausgewählten Zeitpunkten: Jahr 1875 1888 1891 1893 1899 1902 1906 1908 1911 1913 1914 Soldaten 420.000 487.000 507.000 580.000 591.000 605.000 610.000 613.000 617.000 663.000 794.000 Truppengattungen 1870 gab es noch die bisherigen klassischen Truppengattungen Infanterie, Kavallerie und Artillerie, Pioniere, Train. In der Folgezeit entstanden neue Waffengattungen: 1872 wurde die Artillerie in Feldartillerie und Fußartillerie geteilt, 1875 wurde aus der Pioniertruppe das Eisenbahnregiment, 1884 die Luftschiffertruppe, 1899 die Telegraphentruppe gegründet, die schließlich zusammen mit dem neu gegründeten Kraftfahrbataillon und den Fliegerbataillonen zu den „Verkehrstruppen“ als eigene Waffengattung zusammengeschlossen wurden. Bewaffnung und Ausrüstung Die Bewaffnung der Infanterie bestand aus dem Gewehr 88, später Gewehr 98, beide für die Patrone 7,92 × 57 mm; das Gewehr 88 bewährte sich nicht und wurde relativ schnell durch die leistungsfähigere Konstruktion des Gewehrs 98 ersetzt, dessen Nachfolger in der Karabiner-Version als Hauptordonnanzwaffe Karabiner 98k im Zweiten Weltkrieg geführt wurde, und dem Seitengewehr. Portepee-Unteroffiziere hatten den sogenannten Reichsrevolver und das Offizier-Seitengewehr. Jäger trugen statt des Seitengewehres einen Hirschfänger. Hintergelagerte und spezialisierte Truppenteile zu Fuß wurde erst mit einer verkürzten Versionen des Gewehr 88 ausgerüstet, dies war das Gewehr 91. Später wurde dieses durch eine verkürzte Versionen des Gewehr 98 ersetzte, dem Karabiner 98 Artillerie. Um eine einheitliche kurze Waffe für berittene und unberittene Truppen zu schaffen, wurde mit dem Karabiner 98A ein Einheitskarabiner geschaffen. Da der Karabiner 98A wegen seines kurzen Laufes ein enormes Mündungsfeuer erzeugte, wurde mit dem Karabiner 98AZ eine verlängerte Version geschaffen. Der Kar98AZ wurde vor allem bei den Sturmtruppen im Ersten Weltkrieg verwendet und später in der Reichswehr in Karabiner 98a (klein a) umbenannt. Bei der Kavallerie gab es statt des Gewehres den Karabiner 88 bzw. Karabiner 98 Kavallerie und Degen, Portepee-Unteroffiziere trugen stattdessen den Offizierssäbel. Dazu wurde auch noch die Lanze geführt. Der Karabiner 88 war eine gekürzte Version des Gewehr 88 und erhielt, aufgrund seines Ganzschaftes den Namen Kommissionsstutzen. Wegen der Probleme des 88-Systems wurde mit dem Karabiner 98 Kavallerie eine Karabinerversion des Gewehr 98 eingeführt. Später wurde mit dem Karabiner 98A eine einheitliche kurze Version für Infanterie und Kavallerie geschaffen. Uniform Zwar wurden die unterschiedlichen Kontingente des Heeres nach der Reichsgründung sukzessive nach einheitlichen Vorgaben ausgestattet, doch folgte man bei Kopfbedeckung sowie Farbgebung und Schnitt dem Grundsatz der Vielfalt in der Einheitlichkeit. Unterscheidungsmerkmale waren: Abzeichenfarbe und Knopffarbe (nach dieser richtete sich in der Regel auch die Farbe der Tressen, Litzen, Helmbeschläge) Achselklappen (Mannschaften und Unteroffiziere), Schulterstücke (Offiziere) und Epauletten Form und Beschläge der Helme Kokarden Ärmelaufschläge Beispiele: Infanterie Der Waffenrock war einreihig mit acht Knöpfen. Die Hosen waren schwarz, im Sommer wurden auch weiße Hosen getragen. Stiefel waren die sogenannten „Knobelbecher“. Der Waffenrock der Infanterie war dunkelblau, der der Jäger und Schützen dunkelgrün. Als einziger Verband der Linieninfanterie trug das Schützen-(Füsilier-)Regiment „Prinz Georg“ (Königlich Sächsisches) Nr. 108 grüne Waffenröcke. Die bayerische Infanterie und auch die Jäger trugen hellblaue Waffenröcke. Die Maschinengewehr-Abteilungen trugen graugrüne Waffenröcke. Der deutsche Soldat bekam einmal im Jahr eine neue Uniform, insgesamt gab es bis zu fünf Garnituren. Die erste Garnitur wurde zur Parade angelegt, die zweite als Ausgehuniform, die dritte und vierte Garnitur zum täglichen Dienst und die fünfte Garnitur, sofern vorhanden, lag für den Kriegsfall in der Kammer. Die Kontingente der meisten deutschen Staaten waren bereits durch Militärkonventionen in der preußischen Armee aufgegangen oder ihr angegliedert und hatten nur noch kleine Reservatrechte, so den Anspruch auf eigene Kokarden an den Kopfbedeckungen, der unterschiedlichen Helmzier und sonstige Unterscheidungsmerkmale. Zu welchem Kontingent ein Soldat gehörte, konnte an der Landeskokarde der Kopfbedeckung, den Ärmelaufschlägen und den Schulterklappen erkannt werden. Im Jahre 1914 existierten insgesamt 272 verschiedene Variationen in der Uniformierung. Es handelte sich dabei zum Teil nur um Kleinigkeiten (zum Beispiel hatte einzig das Hessische Leibgarde-Infanterie-Regiment Nr. 115 die Knopfleisten der Gardelitzen nicht in der Grundfarbe der Ärmelaufschläge, sondern in Weiß unterlegt. Die fünf hessischen Infanterie-Regimenter trugen auf den Ärmelpatten nicht die Farbe ihres (XVIII.) Armeekorps, sondern jedes Regiment hatte eine andere Farbe, die jedoch eifersüchtig beachtet wurden). Die Landesfarben tauchten auch noch in anderen Bekleidungsstücken und Abzeichen auf, wie beispielsweise Schulterstücken, Feldbinden, Portepees, Einjährigenschnüren und den Auszeichnungsknöpfen für Unteroffiziere und Gefreite. Sachsen hatte insbesondere folgende Abweichungen: die Schulterklappen waren eckig, der Vorstoß an der Vorderseite des Rockes wurde um die unteren Schoßkanten des Rockes herumgeführt. Die grundsätzliche Kopfbedeckung war die bekannte „Pickelhaube“. Jäger, Schützen und MG-Abteilungen trugen einen Tschako. Zur Parade die zwei preußischen Garderegimenter Grenadiermützen in altpreußischem Stil. Für manche Anzugarten war die Schirmmütze oder für Mannschaften auch das „Krätzchen“ (Mütze ohne Schirm) befohlen. Die Uniformen blieben bis zum Kriegsausbruch weitgehend unverändert. Ab 1897 wurde neben der Landeskokarde nun auch die Reichskokarde getragen. 1907 wurde versuchsweise die erste feldgraue Uniform eingeführt, die nur im Kriegsfalle angelegt werden sollte, aber bereits seit 1909/1910 bei Manövern verwendet wurde. Bis zum Kriegsbeginn und während des Krieges erfuhr die feldgraue Uniform noch einige Änderungen; so wurde die Farbe beispielsweise eher graugrün, der Name „Feldgrau“ aber beibehalten. Im Weltkrieg wurde ausschließlich diese „feldgraue“ Uniform getragen, anfangs die „Pickelhaube“ mit Überzug, ab Mitte des Krieges wurde flächendeckend der Stahlhelm M1916 eingeführt. Kavallerie Die Kürassiere trugen einen Koller aus weißem Kirsey mit gleichfarbigem Kragen und Schulterklappen, je nach Regiment mit verschiedenenfarbenen Ärmelaufschlägen, Borten, Vorstößen und Kragenpatten. Kopfbedeckung der Kürassiere war eine Pickelhaube mit metallener Glocke, deren Nackenschirm tief nach hinten gezogen war. Die Schweren Reiter, zu denen man die Kürassiere in Sachsen 1876 und in Bayern 1879 umgewandelt hatte, trugen kornblumenblaue Koller (Sachsen) bzw. Waffenröcke. Während die Sachsen den preußischen Kürassierhelm führten, trugen die Bayern den Lederhelm für Berittene. Die Ulanen trugen eine dunkelblauem (in Sachsen hellblaue, in Bayern dunkelgrüne) Ulanka mit Epauletten und je abzeichenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Vorstößen. Als Kopfbedeckung wurde eine Tschapka getragen. Die Dragoner trugen einen kornblumenblauem (in Hessen: dunkelgrünen) Waffenrock mit abzeichenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Schulterklappen. Helm für Berittene mit Spitze (ähnlich dem der Infanterie). Die Uniform der nur in Bayern vorhandenen Chevaulegers ähnelte derjenigen der Ulanen, war jedoch dunkelgrün und hatte eckige Schulterklappen und lederne Pickelhauben. Die Husaren trugen eine Attila in Regimentsfarben mit Schnurbesatz und Achselschnüren. Als Kopfbedeckung diente der Kolpak. Einige Regimenter trugen dazu Pelz. Die ab 1901 aufgestellten Jäger zu Pferde trugen Koller und Waffenrock aus graugrünem Tuch. Schulterklappen und Aufschläge waren hellgrün und mit farbigen Paspeln abgesetzt. Die Regimenter Nr. 1 bis Nr. 6 trugen geschwärzte Kürassierhelme und Kürassierstiefel. Bei den Regimentern Nr. 7 bis Nr. 13 waren nur die Offiziere so ausgestattet, die Unteroffiziere und Mannschaften dagegen mit Dragonerhelmen und Dragonerstiefeln ausgerüstet. (Die Nachrüstung mit den Kürassierhelmen erfolgte erst 1915, bis dahin hatten diese Helme noch nicht zur Verfügung gestanden.) Für den Feldanzug wurden 1909 feldgraue Uniformen eingeführt, bei denen die abzeichenfarbigen Elemente meist nur mehr in der entsprechenden Farbe paspelliert waren. Einige neu aufgestellte Truppenteile wie das Husaren-Regiment Nr. 21 erhielten gar keine bunte Friedensuniform mehr. Die Jäger zu Pferde, die ja ohnehin bereits eine etwas grünlichere tarnfarbene Uniform hatten, behielten diese bei. Artillerie, Train und Technische Truppen Die Artillerie trug einen dunkelblauen Waffenrock mit schwarzen Abzeichen. Statt der Helmspitze wurde zur Vermeidung von Verletzungen eine Kugel getragen, nur in Bayern trug man auch hier die Spitze. Die Soldaten des Trains hatten dunkelblaue Waffenröcke mit hellblauen Abzeichen und einen Tschako. In Sachsen hatten Artillerie, Pioniere und Train dunkelgrüne Waffenröcke, die Abzeichen waren rot bzw. beim Train hellblau. Pioniere und Eisenbahntruppen trugen die Uniform der Artillerie, jedoch mit weißen statt gelben Knöpfen. Flieger-, Luftschiffer- und Telegraphentruppe trugen die Uniform der Artillerie, jedoch statt des Helms den Tschako. Feldzeichen Dienstgrade Dienstgradgruppen Im Deutschen Heer gab es sechs Dienstgradgruppen: Mannschaften (Gemeine) Unteroffiziere (mit und ohne Portepee) Subalternoffiziere, Hauptleute, Stabsoffiziere und Generale. Die Dienstgrade der preußischen Armee bildeten die Grundlage für die Dienstgrade des Deutschen Heeres bis zur heutigen Bundeswehr. Fußtruppen Kavallerie Artillerie Beschreibung Mannschaften Grenadier, Füsilier, Jäger, Musketier, Gardist, Infanterist, Soldat, Pionier Dragoner, Husar, Jäger, Kürassier, Ulan, Reiter, Chevauleger Kanonier, Fahrer Keine Befehlsgewalt. Der dienstgradlose Soldat wurde auch Gemeiner genannt. Gefreiter Gefreiter Gefreiter Der Gefreite war der Stellvertreter des Korporals. nicht vorhanden nicht vorhanden Obergefreiter / Bombardier Der Obergefreite ersetzte in der preußischen Fußartillerie 1859 die Unteroffizierscharge Bombardier. Beide Ränge zeichneten gewöhnlich die Richtschützen aus. Unteroffiziere ohne Portepee Unteroffizier / Korporal Unteroffizier / Korporal Unteroffizier / Korporal Der Korporal (ab 1856 Unteroffizier) kommandierte eine bis zu 30 Mann starke „Korporalschaft“. Drei pro Kompanie. Bei den Jägern hieß der Unteroffizier Oberjäger. Sergeant Sergeant Sergeant Gleich dem Unteroffizier stand der Sergeant einer Korporalschaft vor. Unteroffiziere mit Portepee Vizefeldwebel/ Vice-Feldwebel Vizewachtmeister/ Vice-Wachtmeister Vizewachtmeister/ Vice-Wachtmeister Der Rang wurde 1873 im gesamten Heer eingeführt. In Kompanien mit nicht mehr als zwei Offizieren fungierten Vizefeldwebel als Zugführer – eine Dienststellung, die allgemein einem Leutnant oder Oberleutnant oblag. Die Anrede seitens dienstgradniederer Soldaten war stets Feldwebel bzw. Wachtmeister. etatmäßiger Feldwebel etatmäßiger Wachtmeister etatmäßiger Wachtmeister Höchster Unteroffiziersrang. Der etatmäßige Feldwebel/Wachtmeister war mit den inneren Dienst und Verwaltungsaufgaben betraut („Spieß“ / „Mutter der Kompanie“) und arbeitete eng mit dem Kompanie- bzw. Batteriechef zusammen. Offizierstellvertreter Offizierstellvertreter Offizierstellvertreter Die Dienststellung wurde 1887 geschaffen. Dazu konnten aktive Vizefeldwebel und Feldwebel nach mindestens vier Jahren tadelsfreier Führung ernannt werden. Im Ersten Weltkrieg wurden zwei Planstellen pro Kompanie eingerichtet. Nach dem Kriegsende oder bei einer Entlassung war die Rückstufung in den alten Dienstgrad vorgesehen. Anrede war stets „Vizefeldwebel“ (Ausnahme siehe oben) oder „Feldwebel“. Fähnrich Fähnrich Fähnrich Offiziersanwärter im Unteroffiziersrang. Subalternoffiziere Feldwebelleutnant Feldwebelleutnant Feldwebelleutnant Seit 1877 der unterste Offiziersdienstgrad. Der Feldwebelleutnant hatte zwar den Rang eines Leutnants inne, rangierte jedoch stets hinter dem Inhaber des „wirklichen“ Dienstgrads, da er kein Offizierspatent besaß. Zwitterstellung zwischen Unteroffizier und Offizier. Zur Beförderung vorgesehen waren die Unteroffiziere des Beurlaubtenstandes (Reserve), nicht aber die „aktiven“ (d. h. die Berufs-)Unteroffiziere, die – allerdings nur im Kriegsfall – zu regulären Offizieren aufsteigen konnten. Leutnant / Secondelieutenant Leutnant / Secondelieutenant Leutnant / Feuerwerksleutnant Zugführer, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere. Oberleutnant / Premierlieutenant Oberleutnant / Premierlieutenant Oberleutnant / Feuerwerksoberleutnant Stellvertreter des Hauptmanns, Zugführer, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere. Hauptleute und Rittmeister Hauptmann / Kapitän Rittmeister Hauptmann / Kapitän Kompaniechef bzw. Batteriechef Stabsoffiziere Major Major Major Bataillonskommandeur Oberstleutnant Oberstleutnant Oberstleutnant Vertreter des Regimentskommandeurs Oberst Oberst Oberst Kommandeur eines Regiments Generäle Generalmajor Generalmajor Generalmajor Führer eines aus drei bis sechs taktischen Einheiten bestehenden Verbandes, Brigadekommandeur. Generalleutnant Generalleutnant Generalleutnant Kommandeur eines Flügels bzw. einer Division, mit Anspruch auf die Anrede „Exzellenz“. General der Infanterie General der Kavallerie General der Artillerie Befehlshaber eines Treffens (Teil einer in Schlachtordnung aufgestellten Armee, normalerweise zwei Treffen in einer Schlacht) bzw. Kommandierender General eines Armeekorps (größter militärischer Verband in Friedenszeiten). Mit Anspruch auf die Anrede „Exzellenz“. Generaloberst Generaloberst Generaloberst Seit 1854, Generaloberst war die Bezeichnung des höchsten regulär erreichbaren Generalsranges in der preußischen Armee. Oberbefehlshaber einer Armee (im Krieg) bzw. Inspekteur einer Armee-Inspektion (im Frieden). Mit Anspruch auf die Anrede „Exzellenz“. Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Seit 1911, Verleihung ehrenhalber. Ersetzte den bis dahin verliehenen Titel „charakterisierter Generalfeldmarschall“. Mit Anspruch auf die Anrede „Exzellenz“. Generalfeldmarschall Generalfeldmarschall Generalfeldmarschall Titel für besondere Verdienste, z. B. eine gewonnene Schlacht, eine erstürmte Festung oder einen erfolgreichen Feldzug. Da ein Ehrentitel in Kriegszeiten, hatte ein Gfm. dieselben Befugnisse wie ein Generaloberst. Mit Anspruch auf die Anrede „Exzellenz“, auch „Herr Feldmarschall“. Dienstgradabzeichen Mannschaften Die Gefreiten trugen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf, den sogenannten Gefreitenknopf. Die Obergefreiten trugen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere. Unteroffiziere ohne Portepee Goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast. Die Sergeanten trugen dazu einen großen Auszeichnungsknopf. Unteroffiziere mit Portepee Uniform wie Sergeanten. Feldwebel bzw. Wachtmeister und Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister trugen dazu das Offiziersseitengewehr (z. B. Degen, Säbel usw.) mit Portepee, Feldwebel bzw. Wachtmeister außerdem eine zweite Metalltresse über den Ärmelaufschlägen („Kolbenringe“). Offizierstellvertreter Sie trugen die Abzeichen der Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister mit dem Unterschnallkoppel der Offiziere und die Schulterklappen hatten eine Tresseneinfassung in Knopffarbe. Feldwebelleutnants trugen die Uniform der Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister, dazu aber die Schulterstücke der Leutnante. Leutnante und Oberleutnante trugen Schulterstücke (Achselstücke) aus mehreren nebeneinander liegenden silbernen Pattschnüren. Diese waren mit dünnen Fäden in den Landesfarben durchwirkt (Preußen: schwarz, Bayern: blau, Sachsen: grün, Württemberg: schwarz-rot, Hessen: rot, Mecklenburg: blau-gelb-rot usw.). Darauf aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften trugen. Leutnant ohne Stern, Oberleutnant ein goldener Stern unterhalb der Nummern/Namenszüge. Die Epaulettenfelder und die Unterlagen der Schulterstücke (Vorstöße) hatten in den meisten Fällen die Farbe der Schulterklappen der Mannschaften. Die Monde der Epauletten in Knopffarbe. Keine Fransen. Hauptleute bzw. Rittmeister Wie Oberleutnante, jedoch zwei Rangsterne. Einer oberhalb und einer unterhalb der Nummern/Namenszüge auf den Schulterstücken. Auf den Epauletten links und rechts davon. Stabsoffiziere Geflochtene silberne, mit Landesfarben durchzogene Schnüre. Major ohne Stern, Oberstleutnant ein goldener Stern unterhalb, Oberst je ein goldener Stern unter- und oberhalb der Nummern/Namenszüge. Auf den Epauletten jedoch links und rechts davon. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie Leutnante und Hauptleute. Generale Am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. Schulterstücke: Geflochtene goldene runde Schnüre mit einer silbernen Kantschnur dazwischen. Diese mit dünnen Fäden in den Landesfarben durchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern (mittig), General der Infanterie/Kavallerie/Artillerie zwei Sterne (übereinander), Generaloberst drei Sterne (unten zwei nebeneinander, oben einer), Generaloberst mit dem Rang als Generalfeldmarschall vier Sterne (jeweils zwei nebeneinander oben und unten) und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe (hochkant). Die Rangsterne und Kommandostäbe waren auf den Schulterstücken silbern und auf den Epauletts golden. Epauletten: Die Rangsterne des Generals der Infanterie usw. lagen nebeneinander. Beim Generaloberst waren sie im Dreieck angeordnet. Beim Generaloberst mit dem Rang als Generalfeldmarschall waren sie trapezförmig verteilt. Die Kommandostäbe des Generalfeldmarschalls lagen quer auf dem Epaulettenfeld. Die Monde waren silbern, ebenso die Felder. Dicke steife silberne Kantillen (Fransen). Militärische Ausbildung, Alltag und Rekrutierung Allgemeines Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Ersatzbezirk, aus dem der Personalbedarf zum allergrößten Teil gedeckt wurde. Die allgemeine Wehrpflicht war aus heutiger Sicht in dem sich rapide modernisierenden deutschen Kaiserreich ein wichtiger Integrationsfaktor. Bei rund 200.000 bis 300.000 jährlich eingezogenen Männern wurden längst nicht alle Wehrpflichtigen gezogen; Rekruten vom Land waren deutlich bevorzugt. Die Einziehungsquote von „Großstädtern“ oder Arbeitern war dagegen deutlich niedriger. Die jungen Männer erlebten eine Organisation mit strenger Disziplin, in der versucht wurde, Gerechtigkeit zu praktizieren. Die Anforderungen und Bedingungen des Dienstes waren im Allgemeinen hart. Missstände und Übergriffe gegen Wehrpflichtige wurden aber zunehmend von der Presse aufgegriffen und teilweise sogar im Reichstag diskutiert. Die obere Führung sah sich veranlasst, den gröbsten Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Der Dienst im Heer wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich attraktiver und so meldeten sich 1912 bereits 64.000 Männer freiwillig. Die Masse der Unteroffiziere ging aus den Reihen der Kapitulanten hervor – Wehrpflichtige, die ihren zweijährigen Wehrdienst freiwillig um ein Jahr verlängert hatten. Ein Aufstieg zum Offizier war so gut wie ausgeschlossen. So dienten die meisten zwölf Jahre und wurden dann als sogenannte „Militäranwärter“ vorrangig in der gesamten unteren zivilen Verwaltung, bei Post und Eisenbahn usw. untergebracht. Beim Offiziersnachwuchs musste immer mehr auf nichtadlige Bevölkerungsschichten zurückgegriffen werden. Voraussetzung war in Preußen für den Offiziersbewerber die Primareife, in Bayern das Abitur, vor dem Ersten Weltkrieg hatten aber bereits zwei Drittel der Offiziersbewerber das Abitur. 1913 waren 70 Prozent der Offiziere Bürgerliche. Das Offizierskorps hatte vor allem in Preußen eine herausragende gesellschaftliche Stellung inne, weniger in den süddeutschen Bundesstaaten. So war in Preußen bereits der Leutnant hoffähig, in Bayern erst der Stabsoffizier. Das Renommée des Offiziers war hoch, beispielsweise wegen der großen Bedeutung der durch das Militär erkämpften Einheit Deutschlands. Dementsprechend stand in bürgerlichen Kreisen eine Reserveoffizierslaufbahn hoch im Kurs. Wilhelm II. hatte nachdrücklich betont, dass die Reserveoffiziere nur den sogenannten „offizierfähigen Schichten“ entnommen werden sollten. Juden zählten aufgrund eines ungeschriebenen Gesetzes nicht dazu. Nur in der bayerischen Armee war es ihnen möglich, Reserveoffizier zu werden. Jeder Offizier war verpflichtet, die Standesehre zu wahren und zu verteidigen. Sie war nicht nur etwas Persönliches und Individuelles, sondern Gemeingut des gesamten Korps. Die Standesehre beinhaltete Treue gegenüber dem Monarchen und Volk und Vaterland, das „preußische“ Pflichtbewusstsein unter dem Überbegriff des „Dienens“, aber auch Treue nach unten, eine persönliche Fürsorgepflicht für seine Untergebenen. Dieser Ehrbegriff führte zu einem homogenen Offizierskorps, das über einheitliche Normen und Wertvorstellungen verfügte. Wehrpflicht Jeder Deutsche – sofern tauglich und nicht wegen entehrender Strafen ausgeschlossen – war vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Jeder Wehrpflichtige konnte vom 20. bis zum 39. Lebensjahr zum Dienst im Heer oder der Marine herangezogen werden. Die Dienstpflicht gliederte sich in: die aktive Dienstpflicht die Reservepflicht die Landwehrpflicht die Ersatz-Reserve-Pflicht. Wer keiner dieser Kategorien angehörte, gehörte zum Landsturm. Die aktive Dienstpflicht dauerte seit 1893 bei der Infanterie und allen übrigen Fußtruppen zwei Jahre, bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie drei Jahre, beim Train ein oder zwei Jahre und bei der Marine drei Jahre. Junge Männer, die eine wissenschaftliche Befähigung (zum Beispiel Zeugnis nach einjährigem Besuch der Untersekunda, Reifezeugnis) nachweisen konnten oder die Einjährigen-Prüfung bestanden hatten, sowie finanziell in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mussten sich zwischen dem vollendeten 17. und 23. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (Deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1. Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1. April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften – sofern möglich – sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten ein Jahr. Nach sechs Monaten aktiver Dienstzeit konnten sie zum Gefreiten befördert werden. Die Einjährig-Freiwilligen wurden, sofern sie sich eigneten, zu Offizieren der Reserve und der Landwehr ausgebildet, ansonsten zu Unteroffizieren der Reserve und Landwehr. Die aus dem aktiven Dienst Entlassenen traten zur Reserve über. Die Reservepflicht dauerte so lange, bis zusammen mit der aktiven Dienstpflicht sieben Jahre erreicht waren. Reservisten waren zur Teilnahme an Übungen von acht Wochen Dauer verpflichtet. Bei der Landwehr gab es das erste und das zweite Aufgebot. Nach der Reservezeit trat man zum ersten Aufgebot über. Bei bis zu zweijährigem aktivem Dienst dauerte die Dienstpflicht fünf Jahre. Männer mit mindestens dreijährigem Aktivdienst verblieben nur drei Jahre im ersten Aufgebot. Die Männer des ersten Aufgebotes konnten zu Übungen herangezogen werden. Landwehrleute gehörten bis zum 31. März des Jahres, in welchem sie das 39. Lebensjahr vollendeten, zum zweiten Aufgebot. Für diejenigen, die vor dem 20. Lebensjahr mit dem Dienst begonnen hatten, endete die Dienstpflicht entsprechend früher. Männer, die zwar tauglich gemustert, aber nicht zum aktiven Wehrdienst herangezogen worden waren, wurden, soweit Bedarf vorlag, zur Ersatz-Reserve überwiesen. Diese Mannschaften waren zur Ergänzung des Heeres im Kriegsfalle bestimmt. Der Personenkreis war sehr umfangreich, denn 1914 war fast die Hälfte aller Tauglichen jedes Jahrgangs nicht zum Aktivdienst einberufen worden. Die Ersatzreservepflicht dauerte zwölf Jahre, vom 20. bis zum 32. Lebensjahr. Alle Personen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, die nicht zu den obigen Gruppen gehörten und wehrwürdig oder -fähig waren, gehörten zum Landsturm. Außerdem wurden die Angehörigen der Landwehr nach dem vollendeten 39. Lebensjahr und die ungeübten Ersatzreservisten nach dem vollendeten 32. Lebensjahr dem Landsturm überwiesen. Geregelt wurde es nach den Paragraphen 14 und 20 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888. Übungen gab es in Friedenszeiten nicht. Jedes Armeekorps hatte einen eigenen Ersatzbezirk, aus dem die korpsangehörigen Truppen in erster Linie ergänzt wurden. Die Korpsbezirke waren weiter untergliedert in Landwehrbezirke, geführt von einem Bezirkskommando. Die Landwehrbezirke wiederum setzten sich aus mehreren unteren Verwaltungsbezirken (preußischen Landkreisen, bayerischen Bezirksämtern, sächsischen Amtshauptmannschaften usw.) zusammen. Darüber hinaus waren Meldeämter und Hauptmeldeämter zur Überwachung der Wehrpflichtigen eingerichtet. Das Gardekorps hatten keinen eigenen Korpsbezirk, der ausgesuchte Mannschaftsersatz der preußischen Garde kam aus ganz Preußen und den weiteren Bundesstaaten Nord- und Mitteldeutschlands. Der Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres. Die Vereidigung erfolgte, nach dem Verlesen der Kriegsartikel und Vorbereitung durch Geistliche, konfessionsweise in den Kirchen und Synagogen, mit der Hand auf der Fahne oder bei der Artillerie auf der Kanone. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Eidesformel. Die Vereidigung erfolgte auf den jeweiligen Landesherrn und den Kaiser. Elsässer und Lothringer wurden nur auf den Kaiser vereidigt. Leisteten Wehrpflichtige in einem anderen Bundesstaat ihren Wehrdienst ab, leisteten sie den Eid ihres eigenen Bundesstaates mit Belehrung, dem Landesherrn ihres Truppenteiles ebenfalls verpflichtet zu sein. Es gab die Möglichkeit, sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst zu melden – mit dem Vorteil, die bevorzugte Waffengattung wählen zu dürfen, anstatt zugeteilt zu werden. Auch konnte der Wehrdienst freiwillig verlängert werden, diese Freiwilligen hießen dann Kapitulanten, aus ihnen wurden bevorzugt die Unteroffiziere rekrutiert. Unteroffiziere, die nach zwölfjähriger Dienstzeit ausschieden, erhielten einen Zivilversorgungsschein, der ihnen eine bevorzugte Einstellung im Staatsdienst ermöglichte. Darüber hinaus erhielten Verabschiedete eine Dienstprämie (Unteroffiziersprämie) von (1911) 1000 Mark. Lebensverhältnisse im deutschen Heer Verdienst und Unterhalt um 1900 Das Einkommen (Löhnung) der Mannschaften und Unteroffiziere bestand aus der alle zehn Tage im Voraus gezahlten Löhnung sowie dem Brotgeld, dem Beköstigungsgeld und der Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Beleuchtung usw. In besonderen Fällen wurde hierfür eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dazu kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Verheiratete Unteroffiziere bekamen auch für ihre Familie kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Einige Unteroffiziere, wie z. B. Wallmeister und Zeugfeldwebel, bekamen ähnlich den Offizieren ein monatliches Gehalt. Dienstgrad Gehalt oder Löhnung Beköstigungsgeld bzw. Servis Wohnungsgeldzuschuß Mannschaften und Unteroffiziere – Löhnung monatlich in Mark Gemeine 6,60 * ca. 9 Unterkunft wird gestellt Gefreiter 8,10 Unteroffizier 21,60 ca. 13 Sergeant 32,10 Vizefeldwebel 41,10 Feldwebel 56,10 Offiziere – Gehalt jährlich in Mark Zeugfeldwebel (kein Offizier, aber Gehaltsempfänger) 1104 bis 1404 300 Dienstwohnung Leutnant 900 bis 1188 288 bis 420 216 bis 420 (unverheiratete Leutnante 6 Tischgeld) Hauptleute und Rittmeister II. Klasse 3900 432 bis 972 360 bis 900 Hauptleute und Rittmeister I. Klasse 5850 Stabsoffiziere (kein Regimentskommandeur) 594 bis 1314 540 bis 1200 Stabsoffiziere (als Regimentskommandeur) 7800 600 bis 1500 Kommandierender General 12.000 1188 bis 2520 Dienstwohnung mit Einrichtung Lebensumstände der Offiziere Die finanziellen Verhältnisse der unteren Offiziersdienstgrade waren ausgesprochen karg. Die Leutnante waren auf Zulagen von zu Hause angewiesen. Je nach der Exklusivität des Regiments und des daraus resultierenden Lebensstiles waren Zulagen von 50 bis 200 Mark monatlich nötig. Von seinem Gehalt konnte ein Leutnant nicht leben. Dies sorgte natürlich auch für eine soziale Auswahl. Die angehenden Offiziere stammten in der Regel aus Familien, die zur finanziellen Unterstützung ihrer Söhne in der Lage waren. Im Regelfall vergingen bis zur Beförderung zum Hauptmann rund zehn Jahre, die nächste Beförderung zum Major dauerte dann noch einmal rund 15 Jahre. Die wenigsten Offiziere schafften es bis zum Stabsoffizier. Die meisten verließen vorher das Heer, was jederzeit problemlos möglich war. Feste Verpflichtungszeiten gab es nicht. Für eine Ehe wurde ein Jahreseinkommen von wenigstens 4000 M als notwendig angesehen, was erst der ältere Hauptmann erreichte. Vorher konnte der Offizier nur heiraten, wenn die Braut genügend Geld mit in die Ehe brachte. Für die Eheschließung musste eine vom Vorgesetzten erteilte „Heiratserlaubnis“ vorliegen. Die finanzielle Lage war bei der Erteilung dieser Erlaubnis sehr wichtig, ebenso die „standesgemäße“ Herkunft der Braut. Erst ab dem Hauptmann aufwärts wurden die Offiziersgehälter denen der höheren Beamten vergleichbar.