Regiment der Gardes du Corps, Standarteneskadron (im Hof des Stadtschlosses Berlin).
Originale, großformatige Farbtafel von 1913.
Nach dem Originalgemälde von Adolf Closs.
In der Platte signiert.
Mit eingeprägtem Adelswappen im unteren Rand.
Größe 330 x 238 mm.
Im rechten Bereich mit zwei senkrecht verlaufenden Altknickspuren, sonst mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren.
Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!
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Mai 1864 in Stuttgart; † 3. September 1938 in Berlin-Wilmersdorf) war ein deutscher Maler, Illustrator und Heraldiker. Leben und Werk Herkunft, Jugend und Studi Closs war der Sohn des Holzstechers Adolf (Georg) Cloß (* 14. November 1840 in Stuttgart; † Anfang 1894). Allerdings finden sich auch widersprüchliche Angaben, die Adolfs Zwillingsbruder, den Maler Gustav (Paul) Cloß (1840–1870) als Vater führen. Gustav Adolf Closs gab jedoch stets (auch schriftlich) an, dass Adolf sein Vater sei, so dass diese Aussage wohl zutreffend ist. Adolf Cloß unterhielt ein renommiertes Atelier für Holzschnittarbeiten in Stuttgart. Er war in erster Ehe mit Mathilde (geb. Groß) verheiratet und zeugte mit ihr, neben Gustav Adolf, zwei weitere Kinder: Helene Augustine Pauline (* 20. Januar 1866; † 8. April 1945) und Marie Auguste (verstarb bereits im Alter von zwei Jahren). Gustav Adolf Closs besuchte von 1872 bis 1882 das königliche Realgymnasium in Stuttgart, wo er am 13. September das Zeugnis erhielt. Direkt nach dem Abschluss des sekundären Bildungswegs immatrikulierte sich Closs am 20. November 1882 an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen für Staats- und Politikwissenschaften (damals „Regiminalwissenschaft“). Außerdem wurde Closs beim Corps Franconia Tübingen aktiv. Dort bekleidete er unter anderem die Charge des Conseniors. Im Sommersemester 1885 studierte er für ein Semester an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, kehrte aber bereits im kommenden Wintersemester nach Tübingen zurück. Mit seinem Wechsel nach Freiburg wechselte Closs von den Regiminalwissenschaften auf das Fach der Rechtswissenschaften. Jedoch führte er auch dieses Studium nicht zu Ende und beendete seine studentische Laufbahn vor dem Wintersemester 1886 vorzeitig. Künstlerische Ausbildung (1886 bis 1891) Unmittelbar nach seiner Studienzeit wurde Closs an der Akademie der Bildenden Künste in Karlsruhe aufgenommen. Obwohl sich schon hier sein Talent für die Landschaftsmalerei zeigte, wurde er nicht Schüler beim populären Gustav Schönleber, sondern Schüler von Ernst Schurth, der sich mehr der Figurenmalerei und Historiendarstellungen widmete. Dort verblieb Closs jedoch lediglich ein Jahr, da er ab dem 17. Oktober 1887 an der Akademie der Bildenden Künste in München weiterstudierte. Zu dieser Zeit war dort Karl Theodor von Piloty der wohl herausragendste Künstler. Closs' Lehrer an der Münchener Kunstakademie war Wilhelm von Diez. Allerdings gibt es keinerlei Anzeichen, dass Closs in die Münchener Secession und deren Folgen eingebunden war. Von Diez rezipierte Closs insbesondere dessen Betonung von Illuminations- und Farbelementen in Genrebildnissen. Außerdem bildete sich bei ihm ein deutlicher Hang zu realistischer, unverfälschter und sehr detaillierter Darstellungsweise heraus, die natürliche Lebenssituationen bestmöglich nachbilden sollte. Auch Closs bevorzugte die Abbildung von eher unbedeutenden Persönlichkeiten in typischen Situationen ihres ganz alltäglichen Lebens. Bereits zur Zeit als Schüler an der Münchener Akademie fertigte Closs einige Illustrationen für namhafte Zeitungen an. Nachdem Closs die Akademie 1891 verlassen hatte, ließ er sich in Stuttgart nieder. Schaffenszeit Als Illustrator Als Erstlingswerk kann die im Jahre 1887 angefertigte und durch das Holzstich-Verfahren entstandene Illustration zu Eduard Mörikes Der Feuerreiter gelten, die im Balladensammelband Die Gartenlaube (1888) auftauchte. Ebenfalls in der Gartenlaube wurde im Jahre 1889 ein Bild mit dem Titel Blutige Ostern im Jahr 1525 veröffentlicht, sowie im Jahre 1893 eines mit dem Namen Die Zerstörung des Klosters Hirsau durch die Franzosen unter Mélac. Daneben finden sich dort zahlreiche weitere seiner Historienmalereien. Des Weiteren schuf er auch viele Illustrationen zu Beiträgen für Über Land und Meer, zu einer illustrierten Ausgabe von Wilhelm Hauffs Lichtenstein, zu Homers Odyssee, zu dem Karl-May-Roman Die Sklavenkarawane. Später folgten Illustrationen für die Fliegenden Blätter, eine sehr populäre, humoristische Zeitschrift der Kaiserzeit, zu deren gefragtesten Illustratoren Closs ab Herbst 1897 gehörte. Er arbeitete nachweislich etwa 20 Jahre für die Fliegenden Blätter. Nach seiner Heirat arbeitete er verstärkt für die Zeitschrift Die Lustige Woche, die eine höhere Druckqualität bot und somit seinen künstlerischen Ansprüchen mehr gerecht wurde. Die xylografische Umsetzung der Illustrationen besorgten bis zu dessen Tod größtenteils Closs' Vater Adolf Georg Cloß und Gehilfen in dessen Stuttgarter Atelier. Er war 1898 Preisträger beim ersten Preisausschreiben von Ludwig Stollwerck für Entwürfe von Stollwerck-Sammelbildern. Preisrichter waren die Professoren Emil Dopeler d. J., Woldemar Friedrich, Bruno Schmitz und Franz Skarbina aus Berlin sowie ein Teilhaber der Firma Stollwerck. Im Jahre 1907 heiratete Gustav Adolf Closs die dreizehn Jahre jüngere Tochter eines Instrumentenmachers Martha Pauline Karoline Pfaff in Stuttgart und zog mit ihr nach Berlin. Die beiden hatten keine Kinder und man kann davon ausgehen, dass das Verhältnis auch darüber hinaus eher kühl und distanziert war. Als Maler Neben seiner Tätigkeit als Illustrator, die er augenscheinlich lediglich als Mittel zum Verdiensterwerb verstand, sah sich Closs vorrangig als Maler. Closs fertigte in den ersten zehn bis fünfzehn Jahren seiner malerischen Tätigkeit unter anderem einige große Wandgemälde der Schlösser Schöckingen (ab 1892/1893) und Rapperswil (ab ca. 1896). Den Auftrag für Schloss Schöckingen erhielt Closs wohl durch eine Freundschaft zu Friedrich Freiherr von Gaisberg-Schöckingen (1857–1932), die aus seiner Aktivenzeit bei den Tübinger Franken herrührte. An der Nordseite von Schloss Rapperswil fertigte Closs zwei große Wandgemälde (2 x 4 m) an, die nicht nur aufgrund des tadellosen Zustandes als einige seiner Hauptwerke im Bereich der Wandmalerei zu betrachten sind. Weitere Wandgemälde, wie z.B. ein ca. 4 x 2,25 m großes Gemälde im Königsbau in Stuttgart, sind – vorrangig durch die Gebäudezerstörung in den beiden Weltkriegen – verlorengegangen. In der Zeit von 1890 bis 1910, als Closs vorwiegend als Illustrator und Wandmaler in der Öffentlichkeit in Erscheinung trat, fertigte er auch zahlreiche Tafelbilder an, so z. B. für die Villa Hartmann in Heidenheim an der Brenz. Die drei für die Villa Hartmann angefertigten Gemälde: Heimkehr von der Jagd nach Schloß Hellenstein, Empfang eines Ritters an der Spitze seines Heeres durch die Stadtväter von Heidenheim und Spätmittelalterlicher Tanz auf der Bastion des Schlosses befinden sich nunmehr im Schloss Hellenstein in Heidenheim. Eines seiner wohl bekanntesten Bilder ist Der Sturz des Roland von Berlin (1906/1907), das er auf den bei einer persönlichen Audienz ausgesprochenen Wunsch Kaiser Wilhelm II. anfertigte. Darüber hinaus fertigte Closs für den Kaiser noch zwei weitere Bilder mit den Titeln: Vor Roßbach und Garde du Corps an, was sehr verwunderlich ist, da Kaiser Wilhelm II. eigentlich jedwede Anklänge von Impressionismus und Jugendstil, wie sie in Closs' Bildnissen auftauchten, kategorisch ablehnte. Zu dem Heer zugeneigten Kronprinzen Wilhelm von Preußen und seiner Frau, der Kronprinzessin Cecilie, konnte Closs sogar eine Art Freundschaft aufbauen, was sich in der Anfertigung zahlreicher Bildnisse niederschlug. Des Weiteren fertigte Closs Arbeiten für den rumänischen König Karl I. an. Als Heraldiker Durch Closs' Hang zur Historiendarstellung und zur geschichtsgetreuen, detaillierten Ausgestaltung seiner Bildnisse lag die Beschäftigung mit der Heraldik bereits nahe. Eingeführt in diese Hilfswissenschaft wurde Gustav Adolf Closs durch Kurt Freiherr Seutter von Lötzen. Später arbeitete er intensiv mit seinem Freund Friedrich Freiherr von Gaisberg-Schöckingen auf dem Gebiet der Heraldik zusammen. Beide waren auch Mitglieder im St. Georgen - Verein der Württembergischen Ritterschaft. Für den Verein St. Michael - Verein deutscher Edelleute zur Pflege der Geschichte und Wahrung historisch berechtigter Standesinteressen bei dem Gaisberg Vorsitzender war und zu dem u.a. auch die Guttenberg und Müllenheim gehörten, entwarf er das nebenstehende Exlibris. Am 17. Oktober 1893 wurde Closs Mitglied im Deutschen Herold. Von 1918 bis 1934 war Closs Schriftleiter des Deutschen Herold. Dort war sein Engagement so groß, dass er es unter anderem im Jahre 1923 zum stellvertretenden Vorsitzenden brachte. Es wurden zahlreiche heraldische Zeichnungen von ihm veröffentlicht, so z. B. in den Familiengeschichtlichen Blättern, den Heraldisch-Genealogischen Blättern und dem Deutschen Roland. Nach dem Tod von Adolf Hildebrandt 1918 übernahm Closs die Wappenmalerei im Deutschen Geschlechterbuch. Des Weiteren wurde Closs vom Deutschen Gemeindetag als sachverständiger Heraldiker eingesetzt, dem die Aufgabe zugedacht war die vorhandenen Wappen zu überprüfen und zu verbessern sowie gegebenenfalls neue Wappen zu schaffen. Sein Können und seine profunde Heraldikkenntnis zeigten sich in der detaillierten, authentischen und getreuen Darstellung. Gustav Adolf Closs gilt neben Otto Hupp und Eduard Lorenz als bester Heraldiker seiner Zeit und hat auch über seine Lebensgrenzen hinaus eine weitreichende Reputation erworben. Tod Gustav Adolf Closs starb am 3. September 1938 in Berlin-Wilmersdorf. Bei der Trauerfeier nahmen neben dem ehemaligen Kronprinzen und Closs' Corpsbrüdern aus Tübingen zahlreiche weitere Vertreter der Vereine und Gesellschaften teil, deren Mitgliedschaften und Ehrenämter Closs innegehabt hatte. Sein eingeäscherter Leichnam wurde nach Stuttgart überführt und auf dem Fangelsbachfriedhof beigesetzt. Sein Grab wurde noch nicht aufgelassen und befindet sich noch immer dort. Auszeichnungen 25. Februar 1897: Große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft am Bande des Friedrichsordens des Landes Württemberg Mai 1905: Ritterkreuz I. Klasse des königlich württembergischen Friedrichsordens Herzoglich braunschweigische Verdienstzeichen für Kunst und Wissenschaft Auswahl einzelner Werke Gemälde Das neue Schloß in Schöckingen, Wasserfarben auf Papier (21 x 29 cm), 1902 Tamina Freiin von Gaisberg-Schöckingen, Öl auf Leinwand (50 x 70 cm), 1904 Spätmittelalterlicher Tanz auf der Bastion des Schlosses, Öl auf Leinwand (263 x 100 cm), 1906; Museum Schloss Hellenstein in Heidenheim Der Sturz des Roland zu Berlin 1448, Öl auf Leinwand, 1906/1907; verschollen Breslauer Preußen durchreiten das Kaisertor der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Öl auf Leinwand, 1911 Mensur im Wald zwischen Franconia und Rhenania und Ausritt der Tübinger Franken, Öl auf Leinwand, 1907; Corpshaus der Franconia zu Tübingen Die Schlacht bei Blindheim; Bayreuth-Dragoner; Leibkürassiere; Reiterbildnis des Kronprinzen und 1. Bataillon Garde 1756, Öl auf Leinwand, alle vor 1912; ehemals in den Besitztümern der Kronprinzenfamilie Schloss Cecilienhof und Schloss Oels, Ende des 2. Weltkrieges als Kriegsbeute verschleppt, Aufbewahrungsort unklar Wandgemälde in Schloss Rapperswil Wandgemälde in Schloss Schöckingen. Das Regiment der Gardes du Corps war ein Kürassier-Regiment in der Garde Kavallerie der preußischen Armee. Es wurde 1740 von Friedrich II. von Preußen als 13. Kürassierregiment gegründet (spätere Nummerierung K 13). Errichtung 1740 Mit Allerhöchster-Kabinetts-Order (A.K.O.) vom 23. Juni 1740 wurde in Charlottenburg die Aufstellung einer Lehr-Eskadron Gardes du Corps mit Gardecharakter befohlen. Es war nicht nur die persönliche Leibwache für den König, sondern wurde auch eine Muster-Einheit für die preußische Kavallerie, die in der Schlacht bei Mollwitz am 10. April 1741 versagt hatte und umstrukturiert werden musste. Erst im Siebenjährigen Krieg traten Feld-Eskadrons hinzu, und die Einheit wurde aufgestockt. Dem so entstandenen Regiment wurde in der Armee-Liste der erste Rang zugewiesen. Somit waren die Gardes du Corps die vornehmste Einheit der königlich preußischen Kavallerie und blieben es bis zu ihrer Auflösung. Das Regiment führte in der Stammliste von 1806 zwar noch die Nummer 13 der Kürassier-Regimenter, nahm aber beim Exerzieren sowie bei Paraden stets den ersten Platz ein. Im Jahre 1753 wurde dem Regiment als neue Garnison Potsdam zugewiesen. 1914 bestand das Regiment aus fünf Eskadrons, jede zu zwei Kompanien; die 1. Kompanie hieß Leibkompanie, ihr Chef war der jeweilige König von Preußen, der auch immer der Chef des gesamten Regiments war. Die Pferde der Gardes du Corps waren allesamt von dunkelbrauner Farbe. Kommandeure Otto Friedrich von Blumenthal (1740) Georg Christoph von Jaschinsky (1744) Johann August von Blumenthal (1747) Wilhelm Dietrich von Wacknitz (1758) Karl Heinrich von Schätzell (1760) Johann Karl Friedrich von Mengden vom 23. Dezember 1773 bis 24. September 1785 Karl Wilhelm von Byern (1785) Verbandszugehörigkeit 1914 Garde-Korps in Berlin – Kommandierender General: General der Infanterie, General-Adjutant Karl von Plettenberg Garde-Kavallerie-Division in Berlin – Kommandeur: Generalleutnant Manfred von Richthofen 1. Garde-Kavallerie-Brigade Berlin – Kommandeur: Oberst von Baerensprung Regimentschef: Wilhelm II. Regimentskommandeur: Major Graf von der Schulenburg Garnison: Potsdam Teilnahme an Kampfhandlungen, sonstige Aktivitäten Österreichischer Erbfolgekrieg Im Österreichischen Erbfolgekrieg nahm das Regiment an den preußisch-österreichischen Kampfhandlungen in Schlesien teil, insbesondere an der Schlacht bei Hohenfriedberg am 4. Juni 1745. Siebenjähriger Krieg Im Siebenjährigen Krieg beteiligte sich das Regiment an folgenden Schlachten: Lobositz, Prag, Kolin (eine Eskadron),Roßbach, Leuthen, Zorndorf, Hochkirch, Liegnitz und Torgau. Koalitionskriege 14. Oktober 1806 Schlacht bei Auerstedt Nach der Niederlage konnte sich das Regiment als geschlossener Verband nach Königsberg absetzen. Befreiungskriege 1813/1815 Teilnahme an der Schlacht bei Großgörschen, bei Bautzen und bei Haynau. Teilnahme an der Völkerschlacht bei Leipzig (16. bis 18. Oktober 1813) Einmarsch in Paris am 31. März 1815. Nach der Niederlage Napoleons in der Schlacht bei La Belle Alliance (18. Juni 1815) zweiter Einmarsch in Paris am 22. Juli 1815. Vom 4. Oktober bis 2. Dezember 1815 Rückmarsch nach Berlin und Potsdam. Deutsch-Dänischer Krieg Im Feldzug gegen Dänemark von 1864 erfolgte für das Regiment keine Mobilmachung. Deutscher Krieg Im Krieg gegen den Deutschen Bund rückte das Regiment nach Böhmen aus. In der Schlacht bei Königgrätz war es der Reserve zugeteilt. Deutsch-Französischer Krieg Der Krieg gegen Frankreich sah die Kürassiere nur in geringfügige Kampfhandlungen bei St. Privat, Sedan und der Belagerung von Paris verwickelt. Nach dem Waffenstillstand im Februar 1871 wurde das Regiment der Besatzungstruppe zugeteilt. Hier blieb es bis Anfang Juni 1871 und kehrte dann in seine Heimatgarnison zurück, wo es 13. Juni eintraf. Am 16. Juni 1871 ritt das Regiment im Zuge der Siegesparade durch das Brandenburger Tor in Berlin ein. Erster Weltkrieg Nach der Mobilmachung Ausmarsch nach Belgien und Teilnahme an der Schlacht an der Marne. August 1914: Vormarsch bis zur Marne am 28. August 1914 befand sich die 1.und 3. Eskadron bei Fère-en-Tardenois/nördlich Chateau Thierry Anfang September 1914 Rückzug zur Aisne Danach bis Dezember 1914 Stellungskämpfe an der Aisne. Vom Dezember 1914 bis Juli 1915 Grenzschutz an der belgisch-holländischen Grenze. Ab August 1915 Verlegung an die Ostfront, Teilnahme an den offensiven Kämpfen in Russisch-Polen und Galizien. Von Oktober 1915 bis Mitte Juli 1917 Stellungskämpfe bei Pinsk und Kowel. Danach wieder beritten gemacht und bei den Angriffskämpfen in Galizien eingesetzt. Anschließend bis Februar 1918 Verlegung nach Kurland und Livland zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. Dieses schloss auch die Bekämpfung von Zusammenschlüssen bewaffneter russischer Deserteure und sonstiger, nicht dem Kombattantenstatus angehörender bewaffneter Gruppierungen der ortsansässigen Bevölkerung ein. Im April 1918 Abtransport in die Ukraine, um dort die Ordnung wieder herzustellen. Am 9. November befand sich das Regiment in Jampol und erhielt dort am 12. November 1918 den Befehl zur Räumung der Ukraine. Am 13. und 14. Februar 1919 traf das Regiment wieder in Potsdam ein, wo am 16. Februar die Demobilisierung des Verbandes begann. Uniform Bis 1912 wurde auch im Felde ein weißer Koller und weiße Stiefelhosen und getragen. Offiziere waren mit Epauletten, Unteroffiziere und Mannschaften mit Schulterklappen ausgestattet. Dazu kamen schwarze Kürassierstiefel (sogenannte Kanonenstiefel), eine besonders lange Form der Stulpenstiefel und der Kürassierhelm aus Tombak mit neusilbernen Abzeichen, sowie ein weißes Bandelier mit schwarzer Kartusche. Bei Paraden wurde zusätzlich ein weißmetallener, zweiteiliger Kürass angelegt und auf dem Helm die Spitze durch einen silbernen Adler ersetzt. Die Musiker führten anstelle der Spitze einen roten Rosshaarbusch. Auf dem Helm befand sich vorn der Gardestern. Zum normalen Dienst trugen die Kürassiere einen dunkelblauen Waffenrock. Als Gesellschaftsuniform war dieser bei Offizieren mit Epauletten ausgestattet, allgemein wurde ein tombakfarbener Ringkragen mit silbernen Abzeichen getragen. Dazu gehörte eine weiße Schirmmütze mit rotem Besatzstreifen. Die Abzeichenfarbe auf den schwedischen Aufschlägen, dem Kragen und den Epaulettenfeldern war rot, die Knöpfe und Borten silbern. Zum Galawachtanzug wurde eine rote Supraweste über den Koller angezogen. Auf Front und Rücken der Weste befand sich, groß dimensioniert, je ein gestickter Stern des Schwarzen Adlerordens. Bereits mit A.K.O. vom 14. Februar 1907 befohlen und ab 1909/1910 schrittweise eingeführt, wurde anlässlich des Kaisermanövers 1913 die bunte Uniform erstmals durch die feldgraue Felddienstuniform (M 1910) ersetzt. Das Lederzeug und die Stiefel waren naturbraun, der Helm wurde durch einen schilffarbig genannten Stoffüberzug bedeckt. Das Bandelier und die Kartusche wurden zu dieser Uniform nicht mehr angelegt. Besonderheiten Das Regiment der Gardes du Corps verfügte als vornehmstes Kavallerieregiment der preußischen Armee und der ihr angeschlossenen Armeen über eine Vielzahl von Besonderheiten: In der Rangliste der preußischen Truppen nahm das GdC den zweiten Platz unmittelbar hinter dem Ersten Garde Regiment zu Fuß (EGR) ein. Das zeigte sich unter anderem darin, dass beim Neujahrsempfang des Kaisers und Königs die Offiziere des GdC unmittelbar nach denen des EGR und damit noch vor den Fürsten und Botschaftern vor den Thron geführt wurden. Die Offizierkorps der Kavallerieregimenter hatten allgemein einen höheren Anteil adliger Offiziere, als die anderer Truppengattungen. Im GdC gab es noch 1913 außer den 5 Ärzten und Tierärzten keinen einzigen bürgerlichen Offizier. Von den 34 Offizierstellen wurden 20 durch Fürsten und Grafen besetzt. Der Anteil des Hoch- und Uradels nahm damit im GdC einen Spitzenplatz im Vergleich aller Regimenter ein. Philipp zu Eulenburg, der im GdC gedient hatte, nannte sein Regiment „die eleganteste der eleganten Garden“. Bei Hofbällen musste sich ein besonders großer Offizier des GdC stets in der Nähe des Kaisers und Königs aufhalten. Als einziger Anwesender musste dieser Offizier auch während der gesamten Veranstaltung den Helm mit Adler auf dem Kopf tragen. Zweck dieser Bestimmung war die leichte und schnelle Auffindbarkeit des Kaisers und Königs in den Sälen im Fall eiliger Meldungen oder Depeschen. Als einziges Kürassierregment hatte das GdC zwei Sätze von Kürassen. Neben den blank polierten, hatte jeder Kürassier noch einen zweiteiligen (Brust- und Rückenstück) schwarzen Kürass. Die schwarzen Kürasse hatte der russische Zar dem Regiment 1814 als Zeichen der Freundschaft und Bündnistreue zum Geschenk gemacht. Der Kesselpauker des GdC musste einen besonders prächtigen und ansehnlichen Bart haben, der sogar in den einschlägigen Vorschriften genau beschrieben war. Der inoffizielle Wahlspruch des Regiments war Adelheit es ist soweit. Damit wurde auf einen Ausspruch des Rittmeisters Achatz von Wacknitz in der Schlacht von Roßbach angespielt. Adelheit steht dabei nicht als Frauenname, sondern für den Adel oder adlige oder ritterliche Gesinnung. Tradition Die Tradition übernahm in der Reichswehr die 1. Eskadron des 4. (Preußisches) Reiter-Regiments (Potsdam). Zuletzt führte das Panzerbataillon 24 in Braunschweig bis zu seiner Auflösung dessen Tradition fort. Die Regimentsstandarte der Gardes du Corps ist erhalten und befindet sich heute im Zeughaus (Deutsches Historisches Museum) zu Berlin, nachdem sie bis 1991 auf der Burg Hohenzollern am Sarg Friedrichs des Großen aufbewahrt worden war. Das Berliner Schloss, seit dem 19. Jahrhundert auch Berliner Stadtschloss genannt, war das dominierende Bauwerk in der historischen Mitte Berlins. Das Residenzschloss der Hohenzollern wurde 1442 im Auftrag der Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg auf der Spreeinsel in Alt-Cölln im heutigen Ortsteil Mitte erbaut. Das Schloss wurde nach barocken Erweiterungen ab 1702 zur königlich-preußischen und ab 1871 kaiserlichen Residenz im Deutschen Kaiserreich. Es galt wegen seiner hauptsächlich von Andreas Schlüter geschaffenen Fassaden und Innenräume als ein Hauptwerk des Barock.[1] Seit der Zeit der Weimarer Republik beherbergte es das nun Schlossmuseum genannte Kunstgewerbemuseum Berlin und andere Institutionen, im Schlüterhof fanden Konzerte statt. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Berliner Schloss beschädigt und brannte teilweise aus, war aber standfest und wiederaufbaufähig. Im Jahr 1950 beschloss die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) auf ihrem III. Parteitag, das im Zweiten Weltkrieg zum größten Teil ausgebrannte Gebäude vollständig zu beseitigen, um an seiner Stelle für Großdemonstrationen den Marx-Engels-Platz anzulegen. Diese Vernichtung von Kulturgut wurde weltweit öffentlich kritisiert.[2] Vor der Sprengung geborgene Teile des Schlossportals IV wurden 1963 in das Staatsratsgebäude der DDR eingebaut. Ab 1973 entstand auf dem Gelände des Schlosses der modernistische Palast der Republik, der wiederum 1990 wegen Asbestverseuchung geschlossen und zwischen 2006 und 2009 abgerissen wurde. Unter Verwendung rekonstruierter wesentlicher Fassaden- und Gebäudeteile des ehemaligen Berliner Stadtschlosses, einschließlich seiner Kubatur, wird seit der Grundsteinlegung am 12. Juni 2013 an ursprünglicher Stelle ein Neubau errichtet. Der Wiederaufbau der barocken Fassaden wird durch private Spendengelder finanziert. Danach soll der Gebäudekomplex das künftige Humboldt Forum beherbergen, dessen Eröffnung am 14. September 2019 geplant ist. Das Schloss soll dann mit außereuropäischen Sammlungen und weiteren Ausstellungen sowie als Veranstaltungsort die Berliner Museumsinsel ergänzen. Am 12. Juni 2015 wurde Richtfest für den vollendeten Rohbau samt Dachstuhl gefeiert. Über das Projekt und die Geschichte des Bauwerkes informiert die temporäre Humboldt-Box, die auch Ausblicke auf die Baustelle ermöglicht. Zum Thema siehe auch Wiederaufbau des Berliner Schlosses. Baugeschichte Erste Residenz (Burg Berlin) Kurfürst Friedrich II., genannt „Eisenzahn“, wählte im Gegensatz zu seinem Vorgänger Friedrich I., bei dem noch Brandenburg als Hauptort eine Rolle spielte, die Doppelstadt Cölln und Berlin zu seiner Residenz, da sich diese Ansiedlung an der Spree zu einem wirtschaftlichen und teilweise bereits auch politischen Zentrum der Mark Brandenburg entwickelte. Friedrich II. legte am 31. Juli 1443 („wurde der Erste stein gelegt am newen Sloss zu Cöln“) den Grundstein für den ersten Schlossbau, der erst 1451 fertiggestellt war. Der Kurfürst setzte sich damit gegen heraufbeschworene Proteste der Ratsherren, dem sogenannten „Berliner Unwillen“ durch; die Doppelstadt büßte infolge ihrer Ablehnung des Schlossbaus politische und ökonomische Freiheiten ein. Wie weit allerdings die Einschränkungen für Cölln und Berlin wirklich gingen, ist umstritten, da alle Informationen hierüber aus einer einzigen Quelle, auf einer etwa 60 Jahre später „in bestem Humanistenstil mit sichtlicher Glorifizierung der patrizischen Autonomie“ vom Chronisten Albertus Cran(t)zius beziehungsweise Krantzius (mehrere Schreibweisen des Namens i. d. Literatur) angefertigten Niederschrift beruhen. Dieses an der Stelle des späteren Schlüterhofes und des Hofes III errichtete erste Schlossbauwerk hatte als kurfürstlichen Residenz auch die Funktion einer Wehranlage, von der aus die auf der Spreeinsel kreuzenden Handelswege kontrolliert werden sollten. Das Aussehen des damaligen Schlosses ist unbekannt. Das Schloss ist in mehreren zeitgenössischen Dokumenten ab 1431 benannt, im Codex diplomaticus brandenburgensis allein zweimal: Zur Abgabe eines Gebiets in Berlin durch das Kloster Lehnin an den Kurfürsten im Jahr 1431 zum Schlossbau „in unser Stat zu Colen [Cölln] by der Mure gein dem Closter darselbst an der Sprewe [Spree] gelegen dar wir denn Nu unser Nuwe Sloß un wonunge meynen zu buwen […]“ und zur Grundsteinlegung für das Schloss: „Nach gots geburt Tausend virhundert unnd im dreyunndvirczigstenn Jarenn an Sand Peters abennd ad vincula zu vespertzeyt wurd der Erste stein gelegt am newnn Sloß zu Cöln, und tet mein gnediger Herre Marggrave Fridrich kurfürste etc. mit seiner eigenen handt […]“ Am 15. Dezember 1451 – anlässlich der Verleihung eines Burglehens – sprach der Kurfürst davon, dass er das Schloss „befestiget“ habe. Der Bau der Jahre 1443–1451 war eine befestigte Burg und Zitadelle gegen die Städte Berlin und Cölln mit wahrscheinlich allen zeittypischen Befestigungsanlagen einer Burg. Beim Schlossneubau ab 1537 wurde das zitadellenartige Burgschloss geschleift um auf seinen Grundmauern ein unbefestigtes Wohnschloss zu errichten. Im Jahr 1465 wurde die Schlossanlage um die bedeutende spätgotische Erasmuskapelle ergänzt. Renaissancebau Kurfürst Joachim II. ließ im 16. Jahrhundert die spätmittelalterliche Anlage weitgehend abtragen und an ihrer Stelle einen Renaissancebau nach dem Vorbild des Schlosses in Torgau errichten. Dessen Architekt Konrad Krebs lieferte die Pläne, die sein Schüler Caspar Theiss verwirklichte. Der Neubau wurde mit der ersten Berliner Domkirche verbunden, die fortan als Schlosskirche diente. Sie war durch Umbauten aus einem schlichten Gotteshaus der Berliner Dominikaner hervorgegangen und lag unmittelbar südlich der kurfürstlichen Residenz, ungefähr an der heutigen Einmündung der Breiten Straße in den Schloßplatz. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts veranlasste Kurfürst Johann Georg durch den Hofbaumeister Rochus Graf zu Lynar den Bau des Westflügels und Hofabschluss sowie die nördlich anschließende Hofapotheke. Kurfürst Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, ließ das nach dem Dreißigjährigen Krieg ziemlich verfallene Schloss wieder herrichten. In der Spätzeit seiner Herrschaft entstanden bedeutende Innenräume wie die Kugelkammer oder die Braunschweigische Galerie. Letztere wurde in den durch Johann Arnold Nering ausgeführten Galerietrakt an der Spree eingebaut. Barockbau Unter Kurfürst Friedrich III. (ab 1701: König Friedrich I. in Preußen) kam es zum Ausbau des Schlosses zur Königsresidenz. Nach Arnold Nering und Martin Grünberg erhielt Andreas Schlüter 1699 die Stelle als Bauleiter am Zeughaus und wurde noch im gleichen Jahr zum Schlossbaumeister ernannt. Schlüter baute das Schloss zu einem bedeutenden Profanbau des protestantischen Barocks um. Schlüters Entwurf blieb eher konservativ und wurde vom alten Schloss bestimmt. Er war stark von Berninis Entwurf für den Louvre beeinflusst. Schlüter fügte plastische Akzente und unterschiedliche Motive hinzu. Zu der von ihm beabsichtigten Vierflügelanlage kam es nicht. Schlüter konnte nur die Flügel zum Lustgarten und zur Stadt sowie um den später nach ihm benannten Schlüterhof fertigstellen. Vorbild der Gestaltung des Baus zum Schlossplatz war die Fassade des Palazzo Madama in Rom, die Schlüter um das monumentale Kolossalportal I ergänzte. Die Repräsentations- und Privaträume des Schlosses schmückte er bildhauerisch sowie durch Deckengemälde, unter anderem von Augustin Terwesten. Auf Wunsch des Königs sollte der Münzturm genannte Bau an der Nordwestecke des Schlosses, mit einem für 12.000 Gulden in Holland erworbenen Glockenspiel versehen, bis zu einer Höhe von 94 Meter aufgestockt werden. Dafür erwiesen sich aber die Fundamente des mittelalterlichen Baus als unzureichend, obwohl Schlüter mit damals neuartigen Eisenarmierungen sie zu verstärken versuchte. Schließlich musste der unfertige Turm aus statischen Gründen aufwendig abgetragen werden, und Schlüter wurde 1706 als Hofbaumeister entlassen, blieb aber als Hofbildhauer im Amt. Schlüters Posten übernahm sein Konkurrent Johann Eosander von Göthe, der einen neuen Erweiterungsplan für das Schloss vorlegte. Der Plan konnte nur zum Teil ausgeführt werden, weil nach dem Tod Friedrichs I. dessen Nachfolger Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig, in einem programmatischen Akt das künstlerische Leben am Berliner Hof zum Erliegen brachte. Er ließ das Schloss vom weniger bedeutenden Schüler Schlüters, Martin Heinrich Böhme, sparsam modifiziert vollenden. Anfang des 18. Jahrhunderts war das im Auftrag von Friedrich I. geschaffene Bernsteinzimmer Bestandteil des Schlosses. Friedrich Wilhelm I. schenkte es 1716 dem russischen Zaren Peter dem Großen, der es im Katharinenpalast in Zarskoje Selo nahe Sankt Petersburg einbauen ließ. Raumänderungen unter Friedrich Wilhelm IV. Friedrich Wilhelm IV. bezog eine Zimmerflucht im ersten Obergeschoss entlang der Spree und dem Lustgarten. Sein Arbeitszimmer ließ er bereits als Kronprinz im Jahr 1826 in dem Chor und ehemaligen Gemeinderaum der spätgotischen Erasmuskapelle einrichten. Die Bücher- und Zeichenschränke des Raumes wurden von Karl Friedrich Schinkel entworfen. Das mittelalterliche Schlingrippengewölbe, das Friedrich II. überbauen ließ, wurde unter Friedrich Wilhelm IV. wieder freigelegt. Einen Eindruck dieses Ambientes vermittelt das Porträt von Franz Krüger. Das Arbeitszimmer war der Raum im Berliner Stadtschloss, in dem Friedrich Wilhelm IV. nicht nur die meiste Zeit verbrachte und Gäste empfing, sondern auch seine Regierungsgeschäfte führte und Bauprojekte plante. Neben dem Arbeitszimmer spielten im Berliner Stadtschloss vor allem drei Räume eine wichtige Rolle: das ‚Sternzimmer‘ als Festsaal, der anschließende Speisesaal und der 100 Quadratmeter große Teesalon als Gesellschaftszimmer. Der Teesalon als ehemaliges Konzertzimmer Friedrichs II. wurde von Schinkel nach den Entwürfen Friedrich Wilhelms im Stil des Klassizismus umgestaltet. Der Raum war mit zwei dutzend Sesseln und Stühlen, zwei nach antiken Vorbildern nachempfundenen Klinen und einer Raum einnehmenden halbrunden Bank ausgestattet. Friedrich Wilhelm und seine Frau luden vor allem Gelehrte und Künstler zum ungezwungenen geistigen Austausch in diesen Raum ein. So soll hier der Naturforscher Alexander von Humboldt dem Kronprinzenpaar den ersten Band seines Werkes Kosmos vorgelesen haben. Letzte Veränderungen Mit Ausnahme des Baus der zentralen Kuppel über dem Eosanderportal fanden im 19. und 20. Jahrhundert am Außenbau nur noch kleinere Änderungen statt. Friedrich August Stüler und Albert Dietrich Schadow errichteten die Kuppel mit oktogonalem, pilastergeschmücktem Tambour in den Jahren 1845 bis 1853. Der Bau erfolgte nach einem durch den klassizistischen Architekten und Baumeister Karl Friedrich Schinkel bearbeiteten Entwurf von Friedrich Wilhelm IV. Der von 24 gerade schließenden, hochrechteckigen Fenstern belichtete Kuppelbau beherbergte die Schlosskapelle, die im Januar 1854 geweiht wurde. Das Tambouroktogon wurde von einer Balustrade abgeschlossen, wobei die Eckpunkte des Oktogons mit acht Statuen akzentuiert waren. Hinter der Balustrade begann ein weiterer, eingezogener runder Tambourteil. Um diesen eingezogenen Tambourteil lief unterhalb des Kranzgesimses ein Schriftband mit dem Text: „Es ist in keinem anderen Heil, es ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, denn der Name Jesu, zu Ehren des Vaters, dass im Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erden sind.“ Die Kuppelkonstruktion mit einem metallenen Dachstuhl war durch Wulstrippen vertikal in 24 Felder und horizontal durch zwei Reihen von Okuli gegliedert. An ihrem höchsten Punkt wurde sie von einer Laterne bekrönt: Acht Engel mit gespreizten Flügeln auf einer runden Balustergalerie trugen eine offene Kuppelkonstruktion aus acht Palmzweigen, oberhalb der sich ein Kreuz über einem Kugelknauf zentral erhob. Das Innere des Schlosses erfuhr, angefangen von Schlüter und Eosander, stetige künstlerisch bedeutsame Veränderungen: Erwähnenswert sind vor allem die dekorativen Arbeiten von Nahl dem Älteren, Carl von Gontard, Carl Gotthard Langhans, Friedrich Wilhelm von Erdmannsdorff und Karl Friedrich Schinkel. Städtebauliche Bedeutung Wenngleich das Berliner Schlossumfeld unvollendet im Sinne der Planungen Schlüters und Eosanders blieb, wo es als Teil einer zu errichtenden größeren städtebaulichen Anlage gedacht war, ergab sich mit den umliegenden Gebäuden in der Mitte Berlins ein repräsentatives städtebauliches Ensemble, zumal sich die Gebäude im direkten Umfeld des Schlosses hinsichtlich Größe, Proportion und Ausrichtung auf das Schloss als maßstabsgebendes Gebäude bezogen. Auch war das Schloss als bedeutsames Barockgebäude und größtes Bauwerk des Berliner Stadtzentrums der Endpunkt der Prachtstraße Unter den Linden. Mehrere Straßen wurden auf das Stadtschloss ausgerichtet, was auch der städtebauliche Hobrecht-Plan von 1862 berücksichtigt hatte. Zunächst waren nicht alle Fassaden auf Fernwirkung gestaltet, die Westfassade blieb bis 1894 durch die Schloßfreiheit verdeckt. Ab 1894 wurde die Häuserzeile für den Bau des Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmals abgerissen, wodurch der freie Blick auf die Westfassade und das Eosanderportal des Schlosses entstand. Der zweimalige Neubau des Doms am Lustgarten, 1747 durch Boumann den Älteren und 1905 durch Julius Carl Raschdorff, Schinkels Schlossbrücke und das Königliche Museum von 1824 und 1830, der Neptunbrunnen und das Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmal, beide von Reinhold Begas 1891 und 1898, werteten die städtebauliche Position des Schlosses auf. Politische Geschichte Das Schloss war Schauplatz und mitunter Symbol bedeutender Ereignisse in der deutschen Geschichte. In dem Gebäude wurde Friedrich der Große geboren, dessen Politik den deutschen Dualismus verursachte. Auslöser der Märzrevolution in Preußen war eine friedliche Demonstration auf dem Schlossplatz am 18. März 1848. König Friedrich Wilhelm IV. hatte versucht, durch eine Rede vom Balkon über Portal I durch Zugeständnisse die Massen zu beruhigen, dann aber befohlen, den Platz zu räumen. Dabei entwickelte sich ein spontaner Barrikadenaufstand, der in die Revolution überging. Bei Beginn des Ersten Weltkriegs hielt Kaiser Wilhelm II. vom Balkon über Portal IV am 31. Juli und 1. August 1914 zwei Balkonreden an zehntausende im Lustgarten versammelte Berliner. Die Ansprachen sollten die Menschen auf den beginnenden Krieg einstimmen und die nationale Einheit beschwören. Die zweite Rede fand durch eine später angefertigte Schallplattenaufnahme große Verbreitung. Am Anfang der Weimarer Republik stand ein Ereignis der Novemberrevolution im Berliner Schloss. Nachdem am frühen Nachmittag des 9. November 1918 Philipp Scheidemann am Reichstagsgebäude die Abdankung Wilhelms II. bekanntgegeben und die Republik ausgerufen hatte, verließ die Schlosswache ihre Posten. Nur wenige Hofbeamte und die Kastellane blieben im Gebäude. Vor einer sich ums Schloss ansammelnden Menschenmenge proklamierte gegen 15.30 Uhr der Spartakusführer Karl Liebknecht die „freie sozialistische Republik Deutschland“. Anschließend begab er sich ins Schloss und rief von dem Balkon der Ansprachen des Kaisers erneut die „freie sozialistische Republik Deutschland“ aus. Inzwischen waren zahlreiche Menschen in das unbewachte Schloss eingedrungen und hatten mit einer Plünderung begonnen. Liebknechts Ausrufung der Räterepublik blieb folgenlos, ging aber als symbolischer Akt in die Überlieferung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) ein, zu deren Gründern er wenige Wochen später gehörte. Durch das Inkrafttreten des Groß-Berlin-Gesetzes 1920 verlor das Schloss seinen Status als Gutsbezirk im Landkreis Niederbarnim (der allerdings in älteren Gemeindestatistiken noch nicht auftaucht) und wurde erst von da an Teil der Stadt Berlin. Die Königlich Preußische Armee (preußische Armee) war die Armee des preußischen Staates von 1701 bis 1919. Sie ging aus dem seit 1644 existierenden stehenden Heer Brandenburg-Preußens hervor. 1871 ging sie ins Deutsche Heer ein und wurde 1919 als Folge der Niederlage des Deutschen Kaiserreiches im Ersten Weltkrieg aufgelöst. Die militärische Stärke dieser Armee war Voraussetzung für die Entwicklung Brandenburg-Preußens zu einer der fünf europäischen Großmächte des 18. und 19. Jahrhunderts. Ihre Niederlage zu Beginn der Napoleonischen Kriege 1806 stellte eine Zäsur in ihrer Geschichte dar. Sie leitete eine grundlegende Modernisierung unter Führung von Gerhard von Scharnhorst ein, die die Armee völlig veränderte. Historiker sprechen deshalb von der altpreußischen Armee (1644–1807) und der neupreußischen Armee (1807–1919). Nach der Reform nahm die preußische Armee zwischen 1813 und 1815 an den Befreiungskriegen teil und leistete einen entscheidenden Anteil zur Befreiung der deutschen Staaten von der französischen Fremdherrschaft. Während der Zeit vom Wiener Kongress bis zu den deutschen Einigungskriegen wurde die preußische Armee zum Instrument der Restauration und trug wesentlich zum Scheitern der nationalstaatlich-bürgerlichen Revolution von 1848 bei. Die militärischen Erfolge der preußischen Armee in den Einigungskriegen waren entscheidend für den Sieg der verbündeten deutschen Truppen über Frankreich. Im Kaiserreich bildete sie den Kern des deutschen Heeres. Die Verfassung von 1871 sah vor, dass zu Kriegszeiten die preußischen Armeeverbände in die Verbände des deutschen Heeres integriert werden. Im Ersten Weltkrieg war die preußische Armee damit rechtlich nicht selbstständig. Nach Kriegsende musste Deutschland entsprechend den Vorschriften des Versailler Vertrags seine Landstreitkräfte auf 100.000 Mann verkleinern. Die bestehenden Länderarmeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs wurden aufgelöst. Eines der auffälligsten Merkmale der preußischen Armee, das ihr Bild bis in die Gegenwart bestimmt, war ihre bedeutende gesellschaftliche Rolle. Ihr Einfluss auch im zivilen Teil des Staatswesens prägte Preußen als Inbegriff eines militaristischen Staates. Geschichte Unter dem Großen Kurfürsten (1640–1688) Die Anfänge der preußischen Armee als stehendes Heer liegen in der Regierungszeit des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688). In einer Sitzung des Geheimen Rates am 5. Juni 1644 wurde die Aufstellung einer stehenden Armee beschlossen. Vorher hatte Brandenburg im Kriegsfall ein bezahltes Söldnerheer aufgestellt, das nach Kriegsende wieder aufgelöst wurde. Dieses Verfahren, so zeigte der Verlauf des Dreißigjährigen Krieges, war nicht mehr zeitgemäß. Das Wachstum des Heeres erforderte massive Rekrutenaushebungen in Brandenburg. Die nötigen Rekrutenzahlen konnten nur mit Zwangsmaßnahmen aufgebracht werden. Die für die neue Armee unternommenen Werbungen brachten allein in Kleve 4.000 Mann zusammen. Im Herzogtum Preußen konnten 1.200 reguläre Soldaten und etwa 6.000 Milizen ausgehoben werden. In der Kurmark war die Bilanz aufgrund der dezimierten Bevölkerung weit geringer. Lediglich 2.400 Soldaten konnten ausgehoben werden. Hinzu zu zählen waren noch die 500 Musketiere der Leibgarde des Kurfürsten. Bereits 1646, zwei Jahre nach seiner Gründung, bestand das kurfürstliche Heer aus 14.000 Mann, 8.000 regulären Soldaten und 6.000 bewaffneten Milizen. Friedrich Wilhelm war es auch, der wesentliche Prinzipien der späteren preußischen Armee durchsetzte: 1. Verbindung des Werbesystems mit der Dienstpflicht einheimischer Bauernsöhne, 2. Rekrutierung der Offiziere aus dem einheimischen Adel, 3. Finanzierung des Heeres durch die kurfürstlichen Domäneneinkünfte. Im Zweiten Schwedisch-Polnischen Krieg (1655–1660) erreichte das brandenburgisch-preußische Heer bereits eine Gesamtstärke von rund 25.000 Mann einschließlich Garnisonstruppen und Artillerie. Vom Großen Kurfürsten persönlich geführt, besiegten 8.500 Brandenburger und 9.000 Schweden 40.000 Polen in der Schlacht bei Warschau. In diesem Krieg erlangte Friedrich Wilhelm im Vertrag von Oliva im Jahre 1660 die Souveränität im Herzogtum Preußen. Friedrich Wilhelm und sein Feldmarschall Derfflinger schlugen 1675 die schwedische Armee im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg in der Schlacht von Fehrbellin. Anschließend vertrieb die kurfürstliche Armee die Schweden aus Deutschland und später aus Preußen während der „Jagd über das Kurische Haff“ von 1678. Diesen Siegen verdankte Friedrich Wilhelm seinen Beinamen „Der Große Kurfürst“. Während der Regierung Friedrich Wilhelms erreichte die Armee zeitweise eine Friedensstärke von 7.000 und eine Kriegsstärke von 15.000 bis 30.000 Mann. Unter Kurfürst und König Friedrich I. (1688–1713) Bei Beginn des Reichskrieges mit Frankreich 1688 ordnete Kurfürst Friedrich III. erstmals an, dass zum Mannschaftsersatz neben der Werbung durch einzelne Regimenter auch seine lokalen, kurbrandenburgischen Landesbehörden innerhalb des Reichs einen Teil der Rekruten aufzubringen haben. Seither ergänzte sich die Armeemannschaft mehrheitlich durch zwangsrekrutierte „Inländer“ und weniger durch geworbene „Ausländer“. Im Jahr 1701 krönte sich Friedrich III. zum „König in Preußen“. Dies hatte zur Folge, dass seine Armee seitdem „königlich-preussisch“ und nicht länger „kurbrandenburgisch“ hieß. Der Name Preußen ging im Laufe des 18. Jahrhunderts auf den gesamten, inner- und außerhalb des Reichs gelegenen brandenburg-preußischen Staat über. Der Preis, den Preußen für die kaiserliche Anerkennung der Standeserhöhung zu zahlen hatte, war die Teilnahme am Spanischen Erbfolgekrieg. Die preußischen Truppen nahmen unter anderen an den Schlachten von Höchstädt, Ramillies, Turin, Toulon und Malplaquet teil. Während des Spanischen Erbfolgekrieges teilte Friedrich I. seine Truppen an die verschiedenen Kriegsschauplätze auf. 5.000 Mann wurden in die Niederlande geschickt, 8.000 Soldaten nach Italien. Somit standen ungefähr 3/4 der preußischen Truppen im Dienst der Alliierten. Schon zu der Zeit standen die preußischen Truppen im Ruf, die besten Europas zu sein. Die damit verbundene finanzielle Belastung – zusammen mit seinem luxuriösen Lebensstil – zwang den König, die Armee nach Kriegsende zeitweilig auf 22.000 Mann zu reduzieren. Es war die letzte Reduktion der brandenburg-preußischen Armee. 1692 wurde ein Militärgericht gegründet, das die Disziplin der Soldaten heben sollte. Um 1700 wurde in der preußischen Armee begonnen, die Soldaten immer einheitlicher zu kleiden. Eine uniforme Kleidung brachte mehrere Vorteile: Erstens erfüllte die Uniform die Soldaten mit einem gewissen Korpsgeist. Zweitens war es leichter, Freund und Feind zu unterscheiden. Drittens wurde die Einkleidung der Soldaten durch die Massenanfertigung billiger. In der preußischen Armee dominierte als Grundfarbe Blau. Unter dem Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1713–1740) Besondere Bedeutung erlangte die Armee seit der Regierungszeit des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. (1713 bis 1740). Die Armee genoss Priorität im nunmehrigen Königreich Preußen in einer Weise, dass der Staat ohne die Armee undenkbar wurde. Friedrich Wilhelm I. war es auch, der 1733 das erste gesetzliche Rekrutierungssystem (Kantonreglement) einführte, welches bis 1814 Bestand haben sollte. Ziel war es, die oftmals gewaltsamen Werbungen der Armee zu beenden. Das Kantonreglement erzwang eine Registrierung zum Militärdienst aller männlichen Kinder. Zusätzlich wurde das Land in Kantone unterteilt, denen jeweils ein Regiment zugeteilt wurde, aus dem es die Wehrpflichtigen rekrutierte. Die Dienstzeit eines Kantonisten (Wehrpflichtiger) betrug in der Regel zwei bis drei Monate im Jahr. Den Rest des Jahres konnten die Soldaten zu ihren Höfen zurückkehren. Städtische Bürger waren oft vom Militärdienst befreit, hatten aber für die Soldaten Quartiere bereitzustellen. Die Vergrößerung des Heeres erfolgte schrittweise. 1719 zählte es bereits 54.000, 1729 reichlich 70.000, 1739 über 80.000 Mann (zum Vergleich: im Jahre 1739 hatte Österreich 100.000 Mann, Russland 130.000 Mann, Frankreich 160.000 Mann unter Waffen). Preußen steckte „als Zwerg in der Rüstung eines Riesen“. In der Rangfolge der europäischen Staaten an 13. Stelle stehend, besaß es die dritt- oder viertstärkste Militärmacht. Insgesamt gab Preußen zu dieser Zeit 85 % seiner Staatsausgaben für das Heer aus. Was zur Ebenbürtigkeit mit den Großmachtheeren noch fehlte, wurde durch die Qualität der Ausbildung wettgemacht. Als Lehr- und Mustertruppe diente das Königs-Regiment der Langen Kerls in Potsdam. Dieses Regiment entsprang der Soldatenliebhaberei des „Soldatenkönigs“ die sich zu einer Art wahnsinniger Zwangsvorstellung steigerte. Der König ließ in allen Himmelsrichtungen Europas Werbeoffiziere aussenden, um allen großgewachsenen Männern ab 1,88 Meter habhaft zu werden, die es gab. Diese Leidenschaft des Königs für „lange Kerls“ hatte einen praktischen Sinn, da diese Füsile mit längeren Läufen benutzen konnten. Der Ladestock konnte schneller aus dem Vorderlader gezogen und eingeführt werden. Damit konnten diese genauer und weiter im Gefecht schießen. Ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Armeen. Das Regiment umfasste drei Bataillone mit 2400 Mann. Jeden Soldaten dieses Regimentes kannte der König persönlich mit Namen, Herkunft, Lebenslauf und privaten Umständen. Das Offizierskorps bestand seit der Regierungszeit Friedrich Wilhelm I. im Wesentlichen aus Angehörigen des Adels. Dieser musste allerdings regelrecht systematisch gezwungen werden in die Armee einzutreten. Friedrich-Wilhelm I. verbot dem Adel den Militärdienst in einer anderen als der preußischen Armee. Weiterhin erließ er die Anordnung, dass der Adel seine Söhne im Alter von 12–18 Jahren zur Ausbildung und Erziehung in das neu geschaffene Kadettenkorps zu geben hatte. Somit wurde der Adel, ähnlich den einfachen Bauern oder Bürgern, einer Dienstpflicht unterworfen. Grundsätzlich wurden in Friedenszeiten nur in Ausnahmefällen langgediente und besonders bewährte nichtadlige Unteroffiziere zu Offizieren ernannt. Obwohl Friedrich Wilhelm I. als Soldatenkönig in die Geschichte einging, führte er in seiner gesamten Amtszeit seine Armee nur einmal in den Krieg und zwar während des Großen Nordischen Krieges in der Belagerung von Stralsund (1715). Unter Friedrich dem Großen (1740–1786) bis zur Niederlage von 1806 Der Nachfolger von Friedrich Wilhelm I., Friedrich der Große (1740–1786), begann nach Neugliederung der preußischen Infanterie ein halbes Jahr nach der Thronbesteigung die Schlesischen Kriege und in europäischer Perspektive den übergeordneten Österreichischen Erbfolgekrieg. Die preußische Armee erlangte einen Sieg über Österreich in der Schlacht bei Mollwitz (1741) unter der Führung von Feldmarschall Kurt Christoph von Schwerin und entschied so den ersten Schlesischen Krieg zu Gunsten Preußens. Österreich versuchte Schlesien im Zweiten Schlesischen Krieg zurückzuerobern. Die preußische Armee hatte sich jedoch in den zwei Friedensjahren um neun Feldbataillone, 20 Husarenschwadronen (darunter 1 Schwadron Bosniaken) und sieben Garnisonsbataillone vermehrt. Außerdem führte man bei der Kavallerie und der Infanterie am 1. Juni 1743 ein neues Reglement ein, in dem die Erfahrungen des Ersten Schlesischen Krieges berücksichtigt wurden. So wurden Österreich und Sachsen in der Schlacht bei Hohenfriedberg 1745 besiegt. Besonders die Husaren unter der Führung von General Zieten konnten sich in dieser Schlacht auszeichnen. Österreich verbündete sich daraufhin mit Frankreich im Zuge der Diplomatischen Revolution (1756); Österreich, Frankreich und Russland standen gemeinsam gegen Preußen. Friedrich der Große griff seine Feinde mit einer Armee von 150.000 Mann präventiv an, womit er den Siebenjährigen Krieg auslöste. Obwohl zahlenmäßig unterlegen, erreichte die preußische Armee beachtenswerte Siege in der Schlacht von Roßbach und der Schlacht von Leuthen 1757. Hingegen wurden die preußischen Kräfte in der Schlacht bei Kunersdorf deutlich besiegt (1759). Mit zunehmend schwindenden physischen Reserven gewann vor allem der Kleinkrieg immer größere Bedeutung. Um die Überlegenheit der Österreicher (Grenzer, Panduren) und Russen (Kosaken) hier ausgleichen zu können, stellte Friedrich Freibataillone („Dreimal blau und dreimal des Teufels, ein exekaberes Geschmeiß!“) auf und griff sogar, mit Aufstellung von Milizeinheiten, der militärischen Entwicklung der Befreiungskriege vor. Der offensiv orientierte Friedrich II. war ein Verfechter der „Schiefen Schlachtordnung“, welche beträchtliche Disziplin und Mobilität der Truppen erforderte. Dabei wurde der Großteil seiner Streitkraft auf den linken oder rechten Flügel des Feindes konzentriert. Diese ließ er gestuft um die gegnerische Flanke vorrücken. Um den Zug zu vertuschen, griff Friedrich gleichzeitig die gegnerische Linie mit weiteren Einheiten frontal an, um den Gegner beschäftigt zu halten, damit der keine Zeit bekam, seine Formation dem Zug anzupassen. Wenn die Truppen nah an der Flanke des Gegners positioniert waren, konnten die preußischen Einheiten lokale Überlegenheit erlangen, in die Flanke eindringen und die feindlichen Reihen von der Seite her aufrollen und die Formation damit sprengen. Obwohl diese Taktik bei Kunersdorf fehlschlug, wurde sie mit großem Erfolg in der Schlacht von Leuthen und der Schlacht von Roßbach angewandt. Gegen Ende des Siebenjährigen Krieges begann Friedrich II. neue Taktiken auszuarbeiten, um die schräge Gefechtsreihe zu ersetzen. Die preußische Niederlage schien kurz bevorzustehen, aber Friedrich der Große wurde durch das „Mirakel des Hauses Brandenburg“ gerettet. Der plötzliche Tod der Zarin Elisabeth führte zum Ausscheiden Russlands aus dem Krieg und zur Rettung Preußens. Der Besitz Schlesiens wurde im Frieden von Hubertusburg (1763) bestätigt. Am Ende von Friedrichs Regierungszeit (1786) war die preußische Armee ein fester Bestandteil der preußischen Gesellschaft geworden. Die Mannschaftsstärke der preußischen Armee betrug etwa 193.000 Soldaten. Dies veranlasste den französischen Politiker und Schriftsteller Marquis de Mirabeau zu der Bemerkung, dass „Preußen kein Land mit einer Armee war, sondern eine Armee mit einem Land“ sei. Der Nachfolger Friedrichs des Großen, sein Neffe Friedrich Wilhelm II., kümmerte sich kaum um die Armee. Er hatte wenig Interesse an militärischen Fragen und übertrug die Verantwortung für sie vor allem an Karl-Wilhelm Ferdinand, Herzog von Braunschweig, an Wichard von Möllendorff sowie an Ernst von Rüchel. In der Folgezeit büßte die Armee ihren militärischen Qualitätsstandard ein. Geführt durch alternde Veteranen der Schlesischen Kriege, zudem schlecht ausgerüstet, konnte sie nicht mit der französischen Armee der Napoleonischen Kriege mithalten. Von der Heeresreform unter Scharnhorst bis zu den Befreiungskriegen Einen großen Umbruch brachte das Jahr 1806. Das Heer, das bis dahin aus Zwangsverpflichteten und Geworbenen bestand, wurde in der Schlacht bei Jena und Auerstedt von der französischen Armee vernichtend geschlagen. Preußen verlor als Folge dieser Niederlage im Frieden von Tilsit 1807 große Teile seines Territoriums und die Armee wurde auf eine Stärke von 42.000 Mann begrenzt. Daraufhin begann Gerhard von Scharnhorst die Heeresreform. August von Gneisenau, Carl von Clausewitz und andere Offiziere halfen ihm bei der Reorganisation des Heeres. Scharnhorst öffnete die Armee für Bürgerliche mit dem Ziel, den Leistungsgedanken vor den Geburtsrechten des Adels zu verstärken. Dies galt besonders für das Offizierskorps. Das Bürgertum und der Adel sollten eine neue Offiziersschicht bilden, die des wissenschaftlich gebildeten Offiziers. Er befürwortete das Konzept der Massenaushebung (französisch levée en masse) für das preußische Heer, um die begrenzte preußische Armee zu verstärken; daraufhin wurde die Landwehr als Miliz geschaffen, die eine Stärke von 120.000 Mann erreichte. Nach Abschluss der Reorganisation im September 1808 dienten von den 142 preußischen Generälen des Jahres 1806 nur noch 22, von den übrigen waren 6 gefallen und 17 strafweise ausgeschieden. Scharnhorst führte das „Krümpersystem“ ein, indem bis zu einem Drittel der jeweiligen Soldaten beurlaubt und durch neue Rekruten ersetzt wurde. Dadurch wurde die festgesetzte Höchststärke von 42.000 Mann nicht umgangen, gleichzeitig aber ein Reservoir an dienstfähigen Männern geschaffen. Scharnhorst reformierte ebenfalls den Strafenkatalog. Stockprügel und der Spießrutenlauf wurden verboten, stattdessen sah das neue System nur noch Arreststrafen vor. Bei kleineren Vergehen wurden die Strafen entsprechend abgestuft, vom Nachexerzieren bis hin zum Arbeitsdienst oder der Strafwache. Diese Reform der Disziplinarstrafen war notwendig, damit das Konzept des Volksheeres aufgehen konnte. Das Bild des in den Dienst gepressten Soldaten, der mit Desertion drohte und den man mit Gewalt in der Armee halten musste, sollte abgelöst werden. Stattdessen sollte der Soldat ein angesehener ehrenhafter Berufsstand werden, der seine Pflichten freiwillig erfüllt. Der Erfolg dieser Reformpolitik ermöglichte Preußen wenige Jahre später, an den Befreiungskriegen erfolgreich teilnehmen zu können. Der Bündnisvertrag vom 24. Februar 1812 verpflichtete Preußen zur Stellung eines Hilfskorps von 20.000 Mann (14.000 Mann Infanterie, 4000 Mann Kavallerie, 2000 Mann Artillerie mit 60 Kanonen) für den Krieg gegen Russland. Dieses Hilfskorps wurde der 27. Division des X. Armeekorps der „Grande Armée“ zugeteilt. Die teilzunehmenden Bataillone und Regimenter wurden per Losentscheid ausgesucht. Das preußische Hilfskorps (Yorcksches Korps) geriet aber nicht in den Untergang der Großen Armee auf ihrem Weg nach Moskau und zurück, da es auf der linken Flanke in Kurland eingesetzt war. Widerrechtlich wurden dagegen auf direkten Befehl Napoleons zwei Stammkompanien der preußischen Artilleriebrigade der französischen Garde-Artillerie als Trainsoldaten angeschlossen. Diese kamen bis nach Moskau und sind dort im Gefolge der Garde-Artillerie mit untergegangen. Von diesen beiden Einheiten gab es fast keine Rückkehrer. Trotz einiger Gefechte konnte das Hilfskorps von Yorck weitgehend geschont werden und bildete nach einer Ergänzung im Januar/Februar 1813 in Tilsit den Kern der ersten Truppen im Befreiungskampf gegen Frankreich. Nach der Niederlage der „Grande Armée“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen (Tauragė in Litauen) der Waffenstillstand zwischen Preußen und Russland durch den preußischen Generalleutnant Graf Yorck und von Diebitsch, General der russischen Armee, unterzeichnet. Yorck handelte dabei aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs. Die Konvention besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen solle. In Preußen wurde dies als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden. Als am 17. März 1813 das Volk zum Befreiungskampf aufgerufen wurde, standen 300.000 preußische Soldaten (6 Prozent der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer des Krieges wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt, ab 1814 galt sie auch für die Friedenszeit. Neben dem Stehenden Heer und der Landwehr, wurde mit dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 noch ein drittes Aufgebot geschaffen, der sogenannte Landsturm, der nur für den Verteidigungsfall eingesetzt werden konnte und das letzte Aufgebot darstellte. Am Ende des Jahres 1815 hatte die preußische Armee eine Stärke von 358.000 Mann. Vom Wiener Kongress bis zu den Einigungskriegen Nach dem Wiener Kongress wurde ein Großteil der Landwehr und ein Teil der Linienarmee demobilisiert, so dass die Stärke von 358.000 Mann 1815 auf etwa 150.000 Mann im Jahre 1816 sank. In den Jahren zwischen 1816 und 1840 (Tod Friedrich Wilhelm III.) wurde der Militärhaushalt infolge eines strukturellen Haushaltsdefizits des preußischen Staates durch vielerlei Sparmaßnahmen begrenzt. Betrug der Anteil am Haushalt 1819: 38 %, so fiel der Militäranteil am Staatshaushalt 1840 auf: 32 %. Nach den Befreiungskriegen verblassten viele der zum Teil idealistisch gedachten Militärreformen. Dies ging mit der allgemeinen Restauration der alten Zustände einher. Die Landwehr war nicht in der Lage, den Platz, den ihr neben dem stehenden Heer zugedacht war, einzunehmen, da ihr militärischer Wert zu begrenzt war. Der Offiziersberuf stand zwar weiterhin dem Bürgertum offen, jedoch wurde die Adelsschicht offensichtlich bevorzugt. So wurde die preußische Armee wieder ein Hort für konservative, aristokratische und monarchische Gesinnung. Während der Revolution von 1848 war die preußische Armee das Instrument, das dafür sorgte, dass die Revolution scheiterte und die Herrschaftsstrukturen unangetastet blieben. Nachdem Preußen im Jahre 1850 eine Verfassung bekam, wurden die Soldaten auf den Herrscher vereidigt und nicht etwa auf den preußischen Staat. 1859 wurde Albrecht von Roon (Kriegs- und Marineminister) von Wilhelm I. beauftragt, eine Heeresreform durchzuführen um sich den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Ursachen für den erneuten Reformbedarf lagen im technischen Fortschritt und der stark gestiegenen Bevölkerungszahl (Die Heeresgröße lag wie 1816 bei 150.000 Mann). Weiterhin zeigte sich nach zwei chaotischen Mobilmachungen 1850 und 1859, dass die Landwehr für einen Verteidigungskrieg zwar gut zu gebrauchen war, jedoch bei einem Angriffskrieg nur von begrenztem Wert. Sein Ziel war es, das System von Scharnhorst auszudehnen und eine bewaffnete Nation zu schaffen. Um dies zu erreichen, schlug er in seiner Heeresreform vor, die Wehrpflicht bei drei Jahren beizubehalten, die Rekrutenzahl um 1/3 zu erhöhen, das Feldheer zu vergrößern und die Landwehr zu verkleinern. Durch einen dadurch ausgelösten Verfassungskonflikt wurde die Reform erst 1866 vom Norddeutschen Bund angenommen. Durch die weitere Zurückdrängung der Landwehr wurde der Prozess der „Entbürgerlichung“ des Heeres weiter vorangetrieben. Außerdem wurde in dieser Zeit (1850er und 1860er) die veraltete Ausrüstung modernisiert. Die preußische Armee war die erste, die die gesamte Infanterie mit gezogenen Gewehren, den Zündnadel-Hinterladern, ausstattete. Ebenso wurden die bisherigen glattgebohrten Geschütze allmählich durch neue gezogene Geschütze ersetzt. Der starke Drill, der noch von Friedrich Wilhelm I. stammte, wurde mehr und mehr von einem besseren Ausbildungssystem verdrängt, indem mehr Wert auf Gefechtsübungen und Scheibenschießen gelegt wurde. Dadurch wurde die Kampfkraft der Armee deutlich verbessert. Nachdem die Berufsausbildung der Offiziere lange Zeit vernachlässigt worden war, brachte man sie wieder auf einen hohen Stand. Durch diese Umstellungen wandelte sich die preußische Armee wieder in eine der kampfkräftigsten ihrer Zeit. Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 und der Deutsche Krieg von 1866 zeigte diese Tatsache deutlich. Im Kaiserreich Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 wurde die preußische Armee zum Kernbestandteil des Deutschen Heeres, die Badische Armee ging als XIV. Korps in ihr auf. Die preußische Armee blieb in Friedenszeiten rechtlich neben den anderen Länderarmeen (Sächsische Armee, Bayerische Armee, Württembergische Armee) bestehen. So gab es nach Artikel 63 Absatz 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 zu Kriegszeiten ein gesamtdeutsches Heer, das dem Oberbefehl des Kaisers unterstand. In Friedenszeiten dagegen war den Bundesfürsten mit eigenem Heer (Preußen, Sachsen, Württemberg und Bayern) der Oberbefehl vorbehalten. Somit hatte in Friedenszeiten der preußische König (der zugleich deutscher Kaiser war) den Oberbefehl über die preußische Armee. Zudem behielt das preußische Parlament in Friedenszeiten das Etatrecht für den Militärhaushalt. Durch die Reichsgründung besaß kein Bundesstaat mehr ein souveränes Kriegführungsrecht. Die preußische Armee als rechtlich eigenständige Armee wurde 1919 mit der Aufstellung der Reichswehr aufgelöst. Ein wichtiges Nachschlagewerk für und über die preußische Armee war – und ist noch heute zum Beispiel für Historiker oder Genealogen – die regelmäßig vom Kriegsministerium zu Berlin herausgegebene Rangliste. Nach der Auflösung Artikel 160 des Versailler Vertrages begrenzte die Größe des Landheeres auf 100.000 und die der Marine auf 15.000 Berufssoldaten. Der Unterhalt von Luftstreitkräften, Panzern, schwerer Artillerie, U-Booten und Großkampfschiffen war dem Reich untersagt. Zugleich wurde die Auflösung von Generalstab, Kriegsakademien und Militärschulen verfügt. Die meisten Soldaten wurden entlassen; viele hatten Schwierigkeiten, sich nach dem Krieg im Zivilleben zurechtzufinden. Reichswehrminister Otto Geßler begnügte sich während seiner Amtszeit mit begrenzten politischen und administrativen Aufgaben; es gelang dem Chef der Heeresleitung Hans von Seeckt, die Reichswehr der Kontrolle des Reichstages weitgehend zu entziehen. Unter Seeckt entwickelte sich die Reichswehr zu einem „Staat im Staate“. Sie fühlte sich eher einer abstrakten Staatsidee als der Verfassung verpflichtet und stand der politischen Linken mit ausgeprägtem Misstrauen gegenüber. V. Seeckt war 1885 in die preußische Armee eingetreten und hatte bis 1918 eine steile Karriere gemacht. Während des Kapp-Putsches 1920 verweigerte Seeckt den Einsatz der Reichswehr gegen die putschenden Freikorps; den Aufstand der Roten Ruhrarmee ließ er aber brutal niederschlagen. Die Reichswehr organisierte außerdem mit der sogenannten „Schwarzen Reichswehr“ eine geheime und mit paramilitärischen Formationen vernetzte Personalreserve, als deren Führungskader sie sich begriff. 1926 wurde v. Seeckt gestürzt. Unter der Reichspräsidentschaft Hindenburgs erlangte die Reichswehrführung zunehmenden politischen Einfluss und bestimmte schließlich auch die Zusammensetzung der Reichsregierungen mit. Dadurch trug die Reichswehr maßgeblich zur Entwicklung eines autoritären Präsidialsystems während der Endphase der Weimarer Republik bei. Uniformierung Allgemeines Uniformen im modernen Sinn wurden erst mit Einführung der stehenden Heere und der Gründung von Textilmanufakturen eingeführt. Die Grundfarbe der Uniformen war in Preußen blau. Diese war günstig in der Herstellung und meist die Farbe der ressourcenschwachen protestantischen Staaten im Nordosten Europas, wie zum Beispiel Schweden oder Hessen-Kassel. Im Gegensatz dazu trugen reiche römisch-katholische Staaten im Allgemeinen helle (Weiß, Grau und Gelb), reiche protestantische Staaten rote Uniformröcke (Kurhannover, Dänemark, Großbritannien). Ursprünglich wurde in Brandenburg-Preußen die Uniform Livree oder Montierung genannt, erst ab Friedrich II. setzte sich die Bezeichnung Uniform durch, die alten Begriffe haben sich aber umgangssprachlich noch lange behauptet. Als grobe Regel galt, dass der preußische Soldat einmal im Jahr eine neue Uniform bekam, insgesamt gab es bis zu fünf Garnituren. Die erste Garnitur wurde zur Parade angelegt, die zweite als Ausgehuniform, die dritte und vierte Garnitur zum täglichen Dienst und die fünfte Garnitur, sofern vorhanden, lag für den Kriegsfall in der Kammer. Jeder Soldat konnte – nachdem er eine Austauschgarnitur erhielt – seine alte Uniform zur freien Verfügung behalten. In der Regel wurde diese zur Einkleidung der Familienmitglieder weiterverwendet. So kam es, dass besonders auf dem Land die ausgesonderten Uniformen durch die Zivilbevölkerung jahrelang getragen wurden. Hergestellt wurden die preußischen Uniformen zum größten Teil durch das extra dafür im Jahre 1713 durch königliche Weisung gegründete königliche Lagerhaus in Berlin. Insbesondere die Offiziersuniform erfüllte nicht nur repräsentative Funktion, sondern wurde von ihren Trägern auch im Rahmen einer jeweils spezifischen Regimentskultur als Distinktionsmittel genutzt. Auch ohne Dienstgradabzeichen ließen sich über Details der Uniform (z. B. Hutfedern, Portepees) Binnendifferenzierungen vornehmen. Infanterie Kurbrandenburgisch/preußische Infanterieuniformen (1644–1709) Blauer, vorne offener Rock, dazu Halsbinde, Weste, Hosen und Strümpfe in Regimentsfarben. Breite Halbschuhe mit Spangen, eine große Patronentasche und einen breiten, aufgeschlagenen Hut oder Grenadiermütze. Die Offiziere unterschieden sich durch bessere Stoffe, Schnitte und Stickereien an der Uniform. Zeichen ihres Standes waren auch Sponton, Degen und die Offiziersschärpe. Altpreußische Infanterieuniformen (1709–1806) 1709 wurde ein Reglement für einheitliche preußische Uniformen eingeführt. Es wurde von allen Soldaten (Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren) im Prinzip der gleiche blaue Rock getragen. Die Röcke unterschieden sich in der Qualität der Stoffe und der Schnitte. Dazu eine weiße oder gelbe Weste und eine gleichfarbige Hose. Die Gamaschen waren anfangs weiß, ab 1756 schwarz, mit Halbschuhen. Stiefel wurden zumeist nur von den Stabsoffizieren und Generälen getragen. Ärmel, Rabatten, Kragen und Aufschläge waren in den Regimentsfarben ausgeführt. Ebenso war das jeweilige Regiment an der Form der Ärmelaufschläge sowie der Farbe und der Gestalt der Knöpfe, Borten, Schleifen, Tressen und Stickereien zu erkennen. Kopfbedeckung war der Dreispitz, bei den Grenadieren die Grenadiermütze. Offiziere waren am Portepee, der Schärpe und am Ringkragen zu erkennen. Die Offiziere untereinander unterschieden sich durch die Stickereien am Rock. Ab 1742 wurden die Generäle durch eine Straußenfeder an der Hutkrempe erkenntlich. Unteroffiziere waren an einer glatten Litze am Hut und Tressen an den Ärmelaufschlagen sowie an der Seitenwaffe zu erkennen. Seit 1741 in der Garde und seit 1789 allgemein durften die Unteroffiziere ab Vizefeldwebel auch das Portepee tragen. Jäger trugen einen grünen Rock mit grüner Weste und dazu eher olivefarbene Hosen mit schwarzen Gamaschen, ab 1760 Stiefel. Neupreußische Infanterieuniformen (1806–1871) Infolge der französischen Revolution und den sich anschließenden Erfolgen der napoleonischen Armeen nach 1789 passten sich die auch die preußischen Uniformen mehr dem neuen französischen Stil an. Bis zum Untergang der altpreußischen Armee in der Schlacht von Jena und Auerstedt glichen sie noch weitgehend den Uniformen zu den Zeiten Friedrichs II. Im Zuge der Heeresreformen nach dem Untergang der altpreußischen Armee 1806 wurden auch neue Uniformen eingeführt. Die Grundfarbe blieb blau. Die neuen Röcke waren der Mode entsprechend sehr kurz, die Hosen weit nach oben gezogen, teilweise jetzt eher grau, sehr hohe Stehkragen, Rock und Hose sehr eng geschnitten. Als Kopfbedeckung wurde das Tschako in einer hohen und weiten Form eingeführt. Schulterstücke bzw. Epauletten zur Unterscheidung der Dienstgrade wurden ab 1808 eingeführt. Die neu entstandene Landwehr hatte eine einfach gehaltene Uniform mit einer Litewka aus blauem oder schwarzem Tuch mit farbigem Kragen und weiten leinenen Hosen. Die Abzeichen am Kragen, Aufschlagvorstoß, Mützenrand und Deckelvorstoß waren in den Farben der jeweiligen Provinz gehalten. Auf der Mütze trugen sie ein großes Landwehrkreuz. 1843 wurde ein neuer Helm, im Volksmund „Pickelhaube“ genannt, eingeführt. Die Glocke war anfangs sehr hoch geschnitten. Allgemein änderten sich die Uniformen der Mode entsprechend Mitte des Jahrhunderts zu niedrigeren und weicheren Stehkragen, längeren Rockschößen, weiterem Hosenschnitt und niedrigerem Helm mit kürzeren und runden Augenschirmen in mehreren Schritten. 1853 wurde der sogenannte Gefreiten-Knopf am Kragen als Dienstgradabzeichen eingeführt. 1866 kamen die endgültigen Schulterstücke für die Offiziere. Der Waffenrock wurde einreihig mit acht Knöpfen. Die Stiefel wurden niedriger bis zu der bekannten „Knobelbecher-Form“. Preußische Infanterieuniformen im Kaiserreich 1871–1919 Die Uniformen blieben bis zum Kriegsausbruch weitgehend unverändert. Nach der Reichsgründung wurde ab 1897 neben der Landeskokarde nun auch die Reichskokarde getragen. 1907 wurde versuchsweise die erste feldgraue Uniform eingeführt, die aber nur im Kriegsfalle angelegt werden sollte. Die feldgraue Uniform erfuhr bis zum Kriegsbeginn und während des Krieges noch einige Änderungen, so wurde die Farbe beispielsweise eher ein Graugrün, der Name „Feldgrau“ aber beibehalten. Im Weltkrieg wurde ausschließlich eine feldgraue Uniform getragen, anfangs die „Pickelhaube“ mit Überzug, ab Mitte des Krieges wurde flächendeckend der Stahlhelm M1916 eingeführt. Jäger und Schützen trugen einen dunkelgrünen Waffenrock und als Kopfbedeckung ein Tschako. Die Artillerie trug ebenfalls einen dunkelblauen Waffenrock mit schwarzem Kragen. Die Helmspitze endete in einer Kugel. Die Soldaten des Trains trugen dunkelblaue Waffenröcke mit hellblauem Kragen und ein Tschako. Kavallerie Die Husaren trugen eine Attila in Regimentsfarben mit Schnurbesatz und Achselschnüren. Einige Regimenter trugen dazu einen Pelz. Die Dragoner hatten einen Waffenrock aus kornblumenblauem Tuch mit je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Schulterklappen. Der Helm war ähnlich dem der Infanterie. Die Ulanen hatten eine Ulanka (Waffenrock) aus dunkelblauem Tuch mit Epauletten und je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Vorstößen. Als Kopfbedeckung wurde eine Tschapka getragen. Bei den Kürassieren war der Koller aus weißem Kirsey mit gleichfarbigem Kragen und Schulterklappen, je nach Regiment mit verschiedenenfarbenen Ärmelaufschlägen, Borten, Vorstößen und Kragenpatten. Kopfbedeckung war ein Stahlhelm (Kürassierhelm). Die Jäger zu Pferde hatten einen Koller und Waffenrock aus graugrünem Tuch mit hellgrünen Schulterklappen und Aufschlägen. Geschwärzter Stahlhelm als Kopfbedeckung. Dienstgrade Dienstgradgruppen Es gab sechs Dienstgradgruppen in der preußischen Armee: 1. Mannschaften (Gemeine), 2. Unteroffiziere (mit und ohne Portepee), 3. Subalternoffiziere, 4. Hauptleute, 5. Stabsoffiziere und 6. Generale. Der Mannschaftsdienstgrad beschränkte sich auf den einfachen Soldaten, seinerzeit „Gemeiner“ genannt, der auch nach der jeweiligen Waffengattung bezeichnet wurde und als zweiter Dienstgrad den Gefreiten bei der Infanterie. Bei der Kavallerie verzichtete man ganz auf den Gefreitendienstgrad. Erst 1859 änderte sich dies durch die Einführung des Obergefreiten-Dienstgrades teilweise. Allerdings blieb dieser Dienstgrad nur auf die Artillerie beschränkt. Im Verlaufe des 18. Jahrhunderts wurden einige Dienstgradbezeichnungen in Preußen modernisiert. Anstelle der bisherigen Bezeichnungen Obristwachtmeister und Obrist setzte sich die Bezeichnung Major und Oberst durch. Im 18. Jahrhundert waren Dienstgradabzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Dienstgrade noch nicht üblich. Sie wurden erst 1808 in Preußen eingeführt. Mit der Einführung einer einheitlichen Uniformierung in der preußischen Armee, bekamen die Offiziere nach und nach Abzeichen zur Unterscheidung der verschiedenen Rangklassen. So galt das Tragen eines Degens im 18. Jahrhundert bereits als Rangabzeichen. Weitere Unterscheidungsmerkmale waren zum Beispiel die Qualität und der Schnitt der Uniform an sich. Die Dienstgrade der preußischen Armee waren Vorbild für die Dienstgrade der nachfolgenden deutschen Armeen bis zur heutigen Bundeswehr. Dienstgradabzeichen Die Gefreiten trugen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf (der sog. Gefreitenknopf) mit dem preußischen Adler. Die Obergefreiten trugen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten, außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere. Unteroffiziere ohne Portepee trugen goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast. Die Sergeanten trugen dazu einen großen Auszeichnungsknopf. Unteroffiziere mit Portepee (Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel und Vizewachtmeister) trugen dazu das Offiziersseitengewehr mit Portepee. Offiziersstellvertreter trugen die Abzeichen der Vizefeldwebel (beziehungsweise Vizewachtmeister) mit dem Unterschnallkoppel der Offiziere. Die Schulterklappen hatten eine Tresseneinfassung. Leutnants und Hauptleute trugen ein Schulterstück (Achselstück) aus mehreren nebeneinander liegenden Pattschnüren. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Ein einfacher Leutnant trug keinen Stern, ein Oberleutnant trug einen silbernen Stern, ein Hauptmann hatte zwei silberne Sterne. Die Epauletts waren ohne Fransen, sonst wie die Schulterstücke. Die Epauletten der Stabsoffiziere hatten geflochtene mit Silber durchzogene Schnüre. Beim Major ohne Stern, der Oberstleutnant hatte einen goldenen Stern, ein Oberst zwei goldene Sterne. Darauf befand sich, aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften trugen. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie die Schulterstücke. Die Generale besaßen am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. An den Schulterstücken waren die goldenen geflochtenen Schnüre silberdurchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern, General der Infanterie usw. zwei Sterne, Generaloberst drei Sterne und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe. Epauletts mit goldenen Fransen. Bewaffnung Die Bewaffnung der Soldaten der preußischen Armee war je nach Dienstgrad und Regiment verschieden. Im 17. und 18. Jahrhundert bestand das Wehrmaterial aus Degen, Säbel, Pike, Bajonett, Muskete, Gewehr (Steinschlossflinte), Karabiner, Kanone, Haubitze und Mörser. Die Hieb- und Stichwaffen änderten sich wenig im Laufe des 19. Jahrhunderts. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kamen die sog. Zündnadelgewehre hinzu, wovon 60.000 Stück im Auftrag von König Friedrich Wilhelm IV. im Jahre 1840 gefertigt wurden. Hinzu kamen außerdem ein größtenteils neugeschaffenes, erleichtertes Material an altbewährten glatten Geschützen (Kanonen und Haubitzen), bei denen sowohl Wirkung als auch Beweglichkeit ausgewogener berücksichtigt wurden. Organisation Altpreußische Armee Wie alle Armeen in der Zeit von 1644 bis 1806 bestand die Armee aus den Waffengattungen der Infanterie und Kavallerie. Als eigenständige Waffengattung kam die Artillerie später hinzu. Die preußische Armee konzentrierte sich mehr auf die Infanterie. So stellten die beiden Waffengattungen Kavallerie und Artillerie wenig mehr als Unterstützungskräfte der Infanterie in der Ansicht der damaligen Befehlshaber dar. Dies äußert sich zum Beispiel in der sehr auf die Infanterie zentrierten Ausbildung der Artillerie oder der Dragoner. Wie der Anstieg der numerischen Größe der Armee in Verlaufe der Zeit vermuten lässt, so stieg die Zahl der neugegründeten militärischen Einheiten parallel mit an. Bei allen drei Waffengattungen stellte das Regiment die größte Organisationsform in der Armee dar. Die Stärke veränderte sich natürlich in Verlaufe der Zeit, so dass einheitliche Zahlenangaben nicht möglich sind. Die Infanterie bildete bis 1806 nach und nach insgesamt 60 Infanterieregimenter aus. Die Kavallerie hatte bis 1806 eine Anzahl von 35 Regimentern gebildet. Die Artillerie bestand 1806 aus 4 Feldartillerieregimentern, einem reitenden Artillerieregiment und 17 Garnisonartilleriekompanien. Neben diesen drei Waffengattungen gab es auch noch kleinere Gruppen in der preußischen Armee. Zu nennen wären die technischen Truppen (zum Beispiel Mineure und die Ingenieure), Spielleute, das rudimentäre Sanitätswesen und die Feldprediger. Neupreußische Armee Die altpreußische Armee wurde im Krieg von 1806 durch Napoleon völlig zerschlagen, viele Soldaten gingen in Gefangenschaft. Die preußischen Generäle hatten 1806 schmerzlich erfahren, dass die bisherige Organisationsstruktur mit dem Regiment als größte Organisationsform, strikt getrennt nach den einzelnen Waffengattungen, nicht mehr zeitgemäß war. Mit der Neuaufstellung der Armee ab 1807 wurde beschlossen, die alten Regimenter in ihrer bestehenden Form aufzulösen und eine neue Struktur zu schaffen. Die Reformer um Scharnhorst bildeten daraufhin gemischte Truppenverbände, in denen die verschiedenen Waffengattungen (Artillerie, Kavallerie, Infanterie) integriert waren. Diese Truppenverbände sollten in der Lage sein, sämtliche in einer Schlacht bzw. in einem Feldzug auftretenden Probleme/Aufgaben eigenständig zu lösen. So entstanden zusätzlich zu der bisherigen Gliederung folgende Großverbände: 1. das Armeekorps, 2. die Division, 3. die Brigade. Die neue Gliederung der preußischen Armee war folgende: Armeekorps, Division, Brigade Regiment, Bataillon, Kompanie. Nach der erfolgten Reformierung und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1814 entstand das typische Nebeneinander von Linienarmee und Landwehr in der Armee. So wurde im Kriegsfall jedem Linienregiment ein Landwehrregiment zugeordnet, die zusammen eine Brigade bildeten. Eine weitere wichtige strukturelle Änderung stellte die Einrichtung des preußischen Kriegsministeriums ab dem 25. Dezember 1808 dar, anstelle der zuvor auf verschiedene Behörden verteilten Militärverwaltung. Die preußische Infanterie gliederte sich ab 1807 in eine Linieninfanterie, Leichte Infanterie/Jäger und der Landwehrinfanterie. Die Linieninfanterie behielt weiterhin die alten Bezeichnungen Musketier, Füsilier, Grenadier, jedoch gab es außerhalb des Namensbereiches keinerlei Unterschiede mehr. Die Kavallerie gliederte sich ebenfalls in eine Linienkavallerie und die Landwehrkavallerie, letztere wurde jedoch 1866 aufgelöst. Die Linienkavallerie bestand weiterhin aus verschiedenen Kavallerietypen: den Kürassieren, Husaren, Dragonern und neu hinzugekommen die Ulanen. Ein Sonderfall in der Armee stellten die Garderegimenter dar, die zusammen das Gardekorps bildeten (Armeekorps mit eigener Gliederung). Die preußische Armee bildete bis 1914 insgesamt acht Garde-Kavallerieregimenter und 11 Garde-Infanterieregimenter aus. Von Ende 1815 bis 1859 blieb die Struktur der preußischen Armee weitgehend gleich. Eine größere Veränderung fand 1861 infolge der Heeresreform durch von Roon statt, als zusätzliche Linienregimenter gegründet wurden auf Kosten der Landwehr, die erheblich an Bedeutung verlor. Durch die Bildung des Norddeutschen Bundes wurden weitere Kontingente kleinerer Staaten in die Armee integriert. Von der Reichsgründung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs stieg die Stärke der preußischen Armee immer mehr an. Sie bildete bis zu 80 % der Reichsarmee. 1900 bestanden 17 preußische Armeekorps (daneben drei bayerische mit separater Nummerierung, zwei sächsische und ein württembergisches). Einem Armeekorps unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug: 1.554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2.933 Fahrzeuge. Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern, zwei Kavallerieregimenter zu vier Schwadronen und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand aus normalerweise aus drei Bataillonen, welche aus je vier Kompanien bestanden, pro Regiment also zwölf Kompanien. Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung. Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, sechs Ärzten, 1.977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie sechs Militärbeamte, insgesamt also 2.058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat, Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke. Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte fünf Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat vier Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften. 1914 umfasste die preußische Armee: 166 Infanterieregimenter, 14 Jäger-/Schützen Bataillone, 9 MG- Abteilungen, 86 Kavallerieregimenter, 76 Artillerieregimenter, 19 Fußartillerieregimenter (Festungsartillerie), 28 Pionierbataillone, 7 Eisenbahnbataillone, 6 Telegrafenbataillone, 4 Fliegerbataillone, 1 Kraftfahrbataillon, 19 Train-Abteilungen. Lebensverhältnisse der Armeeangehörigen in der altpreußischen Armee (1644–1807) Wohnverhältnisse Nach der Einführung des stehenden Heeres durch den Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm änderte sich das Leben der Soldaten grundlegend. Zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges hatten die Landsknechte Anspruch auf Sold und die Beute bei Erstürmung und Plünderung einer eroberten Stadt. Einen sonstigen Anspruch auf Verpflegung gab es nicht. Ein einheitliches Rechts- und Bestrafungssystem hat es für die Soldaten ebenfalls nicht gegeben. Zur Sommerzeit verblieben die Truppen in temporären Lagern und zur Winterzeit wurden sie einquartiert. Diese Form der Einquartierung wurde nun für die stehenden Regimenter üblich. Das heißt, dass die Bürger den Soldaten eine Stube (zur Straße gelegen) in ihren Häusern zur Verfügung zu stellen hatten. Diese Einquartierungen verursachten bei den Wirten eine erhebliche Last (dies gilt besonders für verheiratete Soldaten). Als Ausgleich erhielten die Wirte für einen verheirateten Soldaten 14 Groschen, für einen unverheirateten 10 Groschen pro Monat. Die Kavallerieregimenter lagen zunächst in Dörfern auf dem Land, wurden dann aber auch in die Städte verlegt. Der Grund für die Verlegung lag in der besseren Kontrolle der Soldaten in der Stadt (die Stadt als abgeschlossenes System) und den ausufernden Disziplinlosigkeiten derselben gegen die ländliche Bevölkerung. Alle von der Einquartierung nicht betroffenen Hausbesitzer hatten eine Abgabe zu entrichten. Die unverheirateten Soldaten mussten zusammen mit anderen Soldaten kameradschaftlich ihren Haushalt führen. Die täglichen Lebensmitteleinkäufe und die Zubereitung der Mahlzeiten geschah eigenständig und ohne Bevormundung. Nur in den Festungsorten Magdeburg und Kolberg lagen die Mannschaften in der Zeit vor dem Siebenjährigen Krieg in Baracken. Ansonsten dauerte es noch sehr lange, bis das gesamte Heer in eigenen Kasernen untergebracht wurde. Kurz nach dem Siebenjährigen Krieg wurde in Berlin die erste Kavalleriekaserne errichtet, der bald weitere folgten. Diese sollten in erster Linie die verheirateten Soldaten und ihre Familien aufnehmen. Die erste Infanteriekaserne wurde 1767 in Prenzlau gebaut. Sie war für 240 Mann gedacht. Weitere Kasernen folgten in Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt/O und Königsberg. Auch in diesen Kasernen lag die Kapazität bei 240 Mann. Allerdings reichten die Kasernen bei weitem nicht aus, um alle Soldaten und deren Familien dort unterzubringen. In den Kasernen teilte sich ein Verheirateter mit Frau und Kindern und zwei ledigen Soldaten eine Stube. Die Reinigung oblag der Frau des Verheirateten. Sie erhielt dafür von jedem Soldaten 6 Groschen im Monat. Diese beengten Wohnverhältnisse führten zu häufigen Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Soldaten durften zum Teil heiraten, wenn das Verhältnis zu unverheirateten in einer Kompanie nicht 1/3 überstieg. Dazu benötigten sie die Erlaubnis des Kompaniechefs. Besonders bei den angeworbenen Ausländern wurde gern gesehen, wenn sie heirateten, da dann die Gefahr der Desertion erheblich verringert war. Verdienst und Unterhalt Ein einfacher Fußsoldat erhielt nach Abzug von Brot- und Kleidungskosten einen Taler und acht Groschen im Monat[ (zum Vergleich: eine Mahlzeit mit Getränk kostete um 1750 etwa 2 Groschen, ein Taler bestand aus 24 Groschen). Das Quartier der Soldaten war dagegen frei und ein Soldat erhielt 1 1/2 Pfund Kommißbrot täglich. Auch bedingt durch diese äußerst karge Entlohnung durften die Soldaten einem Beruf nachgehen, um einen Zuverdienst zu erhalten. So gab es Handwerksmeister, die Ungelernten arbeiteten bei den Tuchmachern, als Wollspinner oder als Handlanger im Baugewerbe. Während eines Feldzuges versorgte sich der Soldat von seinem Gehalt und den Zulagen, die er erhielt. Diese waren zwei Pfund Brot täglich und wöchentlich zwei Pfund Fleisch. Was den Offiziersrang betrifft, so musste sich ein Offizier der unteren Ränge mit einem sehr niedrigen Gehalt von 9–13 Talern pro Monat zufriedengeben. Davon musste er das aufwendige standesgemäße Leben finanzieren, das von einem Offizier erwartet wurde. Somit war eine solche Position für eine längere Zeit ein Verlustgeschäft. Erst mit dem Kapitänsrang (Befehlshaber einer Kompanie), den man nach durchschnittlich 15 Jahren Dienstzeit erreichte, konnte der Offizier ein reichlicheres Einkommen erwarten. Dem Kommandierenden einer Kompanie oblag neben der militärischen Führung die wirtschaftliche Haushaltsführung einer Kompanie. Wirtschaftete der Capitain einer Kompanie gut, so konnte er durchaus 2000 Taler Überschuss pro Jahr erwirtschaften, welchen er für sich beanspruchen durfte. Der eigentliche Sold war allerdings immer noch knapp bemessen und lag bei etwa 30 Talern pro Monat. Rekrutierung und Desertion Eine Veränderung der Lebensweise der Soldaten beim Übergang des Söldnerheeres zum stehenden Heer war die Rekrutierung. Bis etwa 1700 war das System der freien Werbung üblich gewesen. Durch den Spanischen Erbfolgekrieg sollte sich das dauerhaft ändern. Preußen war nicht mehr in der Lage, die hohen Abgänge seiner Regimenter durch freie Werbung zu ersetzen, somit stellte nicht mehr das Finanzierungssystem sondern das Aufbringungsproblem die Hauptsorge der preußischen Armee dar. So ging man zur Zwangswerbung über. Trotz der dadurch entstehenden Probleme (Desertion) setzte sich das Verfahren durch, Teile der Bevölkerung zu Soldaten zu pressen. Im Laufe des Spanischen Erbfolgekrieges kam es zu regelrechten Menschenjagden. Die Werber bedienten sich dabei aller möglichen Listen und Verbrechen, um möglichst großer, wehrtauglicher Männer habhaft zu werden. So änderte der Spanische Erbfolgekrieg radikal den Soldatentypus innerhalb der preußischen Armee, vom freiwillig verpflichteten Söldner zum gepressten, zwangsdienenden Soldaten. Statt eines Lebensberufes war das „Soldat-Sein“ zu einem lebenslänglichen Schicksal ohne Ausweg verkommen. Nach dem Krieg und der Rückkehr der Regimenter in die Garnison setzte eine Desertionswelle ein, die alles bisher Dagewesene übertraf. Allein 1714 desertierten 3.471 Musketiere (fast drei komplette Regimenter). Der dadurch hervorgerufene Mangel an Soldaten rief eine erneute Menschenjagd hervor, indem die Werber wiederum brutal, rücksichtslos und willkürlich jeden Mann rekrutierten, dessen sie habhaft werden konnten. Dadurch kam es in einigen Provinzen des Landes zu Aufruhr in der Bevölkerung. Aus Furcht vor lebenslangem Militärdienst verließen viele junge Männer in dieser Zeit das Land. Dies änderte sich erst mit der Einführung des Kantonssystem 1733. Dieses System machte die quasi vorhandene Wehrpflicht berechenbarer. Das Kantonsystem trug auch dazu bei, dass die Desertionen in Grenzen gehalten wurden. Insgesamt desertierten von 1713 bis 1740 30.216 preußische Soldaten. 1720 desertierten 820 Infanteristen, 1725 nur noch 400 Infanteristen. Diese Zahl blieb bis 1740 etwa konstant. Während des Siebenjährigen Krieges war die Desertionsrate des preußischen Heeres nicht höher als in anderen europäischen Heeren. Ein guter Nachweis ist neben den Zahlen die Weigerung des allergrößten Teils der kriegsgefangenen preußischen Soldaten in die österreichische Armee einzutreten. Dies obwohl sie nicht auf Rückkehr hoffen durften und die Haftbedingungen sehr schlecht waren. Selbst in den bittersten Momenten, zum Beispiel nach der Schlacht bei Kunersdorf 1759, verlor die preußische Armee, im Vergleich zu anderen europäischen Streitkräften, nur wenige Männer durch Desertion. Die im preußischen Diensten stehenden Nicht-Preußen hatten keine höhere Desertionsrate als die Preußen selbst. Militärische Ausbildung und Alltag Für die damalige Linientaktik im Gefecht wurden Soldaten benötigt, die ihre Waffe und den Gleichschritt perfekt beherrschten und auch unter dem enormen Stress des Gefechts zuverlässig „funktionierten“. So entstand ein System, in dem der Soldat zum willenlosen Vollstrecker der Befehle seiner Vorgesetzten erzogen wurde. Der militärische Alltag während der eineinhalbjährigen Ausbildung bzw. der jährlichen zweimonatigen Dienstzeit bestand aus bis zu fünfstündigen Exerzier- und Drillübungen auf Exerzierplätzen und anschließendem Putzen und Reinigen der Ausrüstung. Dienstantritt war bereits um 5:30 Uhr, allerdings war gegen Mittag in der Regel schon Dienstschluss. Bei den Exerzier- und Drillübungen bediente man sich auch der Prügelstrafe (galt bis 1812), die allerdings rechtlich begrenzt waren. So wurde laut Militärstrafenkatalog derjenige bestraft, der einen Mann bei der Prügel blutig schlug. Zu den drakonischen Körperstrafen hingegen zählte der Spießrutenlauf, der in den neuen Kriegsartikeln von 1713 mehrmals angedroht wurde. In Fällen extrem möglichen Durchlaufes – bis zu 30 mal – kam diese Strafe einem Todesurteil gleich. Trotz der teilweise sehr harten Strafen muss auch der Kontext gesehen werden, dass die Gewalt in den Regimentern zum Charakter der damaligen Zeit gehörten. So war es auch normal, dass der Bauer von seinem Gutsherren geprügelt wurde. Strafen wie Spießrutenlaufen oder Hängen waren dagegen im Dreißigjährigen Krieg viel schlimmer ausgeprägt als in späteren Zeiten. Der Unterschied zwischen den Strafen der preußischen Armee und denen anderer europäischer Armeen lag dann auch nicht in der Härte, sondern in der Rechtmäßigkeit. So wurde die traditionelle Härte und Misshandlung des gemeinen Soldaten in der ganzen Armee nach gleichen Regeln, nach Rechtsgrundsätzen und nicht mehr nach persönlicher Willkür durchgeführt. Durch Friedrich Wilhelm II. wurde die Prügelstrafe eingeschränkt, nach der Reorganisation der Armee 1807 quasi abgeschafft und nur für die Personen in der zweiten Klasse des Soldatenstandes beibehalten. Durch das Militärstrafgesetzbuch von 1872 sind alle Körperstrafen aufgehoben worden. Ab 1714 wurde ein Beurlaubungssystem eingeführt, bei dem die etwa 18 Monate lang ausgebildeten Soldaten jedes Jahr nach einer zweimonatigen Exerzierzeit für zehn Monate beurlaubt wurden. Diese Regelung galt allerdings nicht für die geworbenen Ausländer (1740: 1/3 Anteil am Heer), die als Wach- und Ausbildungsposten durchgehend ihren Dienst in der Garnison verrichteten. Die Beurlaubten mussten während ihrer Urlaubszeit immer ein militärisches Kleidungsstück tragen (vermutlich die Stiefeletten). Damit waren sie äußerlich gekennzeichnet und auch vor der Willkür der Gutsherren geschützt, denn sie unterlagen nur der Militärgerichtsbarkeit. Der Dienst in der Armee war theoretisch lebenslang bis zur Dienstuntauglichkeit. In der Praxis diente aber die Mehrheit der Soldaten 10–15 Jahre. Erst ab 1787 gab es offizielle Richtlinien, wonach Soldaten bei der Kavallerie 12 Jahre und Soldaten der Infanterie 10 Jahre dienen und danach entlassen werden sollten. Alters- und Invalidenversorgung Für die preußische Führung hatten gut ausgebildete und kriegserfahrene Soldaten einen hohen Wert. Deshalb wurden sie so lange wie möglich in der Truppe gehalten. Nur wenige konnten jedoch die Rolle eines ehrwürdigen Vorbilds für die jungen Rekruten erfüllen. Die meisten waren traurige Gestalten, die lediglich aus sozialen Gründen bei der Truppe belassen wurden. Veteranen, die nicht mehr in der Lage waren, Posten zu verrichten, erhielten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe von 1 Taler aus der Invalidenkasse. Nach dem Ende des zweiten Schlesischen Krieges gab Friedrich II. die Anweisung zum Bau von Invalidenhäusern in Berlin, Stolp und Carlshafen für ausgediente, kriegsinvalide Soldaten. Am 15. November wurde das Invalidenhaus in Berlin eröffnet. In dieser Einrichtung waren insgesamt Plätze für 631 Personen, davon 13 Offiziere und 126 Frauen, vorgesehen. Aufgabe der Invalidenhäuser war es, kriegsbeschädigten Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften ein Unterkommen, Verpflegung, Kleidung und ärztliche Betreuung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Invalidenhäuser hatten ein ausgesprochen militärisches Gepräge, so hatten die Invaliden neben Wachdiensten auch außerhalb des Dienstes Uniform zu tragen. Die dienstuntauglichen Offiziere erhielten bei Bedürftigkeit Gouverneur- oder Kommandantenposten in den Festungen. Fehlten freie Stellen, zahlte der König den Generälen eine einmalige Pension von 1.000 bis 2.000 Talern, Stabsoffizieren einige hundert, Kapitänen und Leutnanten weit weniger. Ein Anspruch darauf bestand allerdings nicht. Jede Versorgung war reine Gnadensache. Um die Not der häufig mittellosen Witwen mit oft zahlreichen Kindern zu lindern, ließ Friedrich aktive Offiziere deren Patenschaft übernehmen oder stellte die Söhne bei entsprechendem Alter vorrangig in die Armee ein. Friedrich Wilhelm I. sorgte durch das von ihm im Jahre 1724 gestiftete Militärwaisenhaus für die zahlreichen Kriegswaisen. Dieses war zunächst nur für die Kinder seines Leibregimentes, der Langen Kerls, gedacht. Später fanden dort auch die Kinder anderer Soldaten Unterkunft und der Platzbedarf wuchs, so dass das Haus bereits 1742 erweitert und 1771 durch einen Neubau ersetzt werden musste. Im Jahre 1758 beherbergte das Haus 2.000 Waisen. Lebensverhältnisse der Armeeangehörigen in der neupreußischen Armee (1807–1919) Verdienst und Unterhalt (um 1900) Das Einkommen (Löhnung) der Mannschaften und Unteroffiziere bestand aus der Löhnung, Brotgeld, dem Beköstigungsgeld und der Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Beleuchtung usw. In besonderen Fällen wurde hierfür eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dazu kamen kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Verheiratete Unteroffiziere bekamen auch für ihre Familie kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Einige Unteroffiziere (wie zum Beispiel Wallmeister, Zeugfeldwebel) bekamen auch ein Gehalt. Verdienst der einzelnen Dienstgrade im Detail (um 1900) Dienstgrad Gehalt oder Löhnung Beköstigungsgeld bzw. Servis Wohnungsgeldzuschuss Mannschaften und Unteroffiziere – Löhnung monatlich in Mark Gemeine 6,60 ca. 9,— Unterkunft wird gestellt Gefreiter 8,10 ca. 9,— Unterkunft wird gestellt Unteroffizier 21,60 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt Sergeant 32,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt Vizefeldwebel 41,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt Feldwebel 56,10 ca. 13,— Unterkunft wird gestellt Offiziere – Gehalt jährlich in Mark Zeugfeldwebel (kein Offizier, aber Gehaltsempfänger) 1.104,— bis 1.404,— 300,— Dienstwohnung Leutnant 900,— bis 1.188,— 288,— bis 420,— 216,— bis 420,— (unverheiratete Leutnante 6,— Tischgeld) Hauptleute und Rittmeister II. Klasse 2.700,— 432,— bis 972,— 360,— bis 900,— Hauptleute und Rittmeister I. Klasse 3.900,— 432,— bis 972,— 360,— bis 900,— Stabsoffiziere (kein Regimentskommandeur) 5.850,— 594,— bis 1.314,— 540,— bis 1.200,— Stabsoffiziere (als Regimentskommandeur) 7.800,— 594,— bis 1.314,— 600,— bis 1.500,— Kommandierender General 12.000,— 1.188,— bis 2.520,— Dienstwohnung mit Einrichtung Dazu im Vergleich: 1910 verdiente ein Metallarbeiter (Dreher, Schlosser, Eisenbieger, Schleifer usw.) wöchentlich zwischen M 20,– bis M 40,–. 10,00 M würde heute einer Kaufkraft von 54,49 Euro entsprechen. Lebensumstände des Offiziers Die finanziellen Verhältnisse der unteren Offiziersdienstgrade waren ausgesprochen karg. Die Leutnante waren auf Zulagen von zu Hause angewiesen. Je nach Exklusivität des Regiments und des daraus resultierenden Lebensstiles waren Zulagen von M 50,– bis M 200,– monatlich nötig. Von seinem Gehalt konnte ein Leutnant nicht leben. Dies sorgte natürlich auch für eine soziale Auswahl, der angehende Offizier musste aus Verhältnissen kommen, die es sich leisten konnten, die Offiziere zu bezuschussen. Im Regelfall vergingen bis zur Beförderung zum Hauptmann rd. 10 Jahre, die nächste Beförderung zum Major dauerte dann noch einmal rd. 15 Jahre. Die wenigsten Offiziere schafften es bis zum Stabsoffizier, sondern verließen vorher das Heer, was jederzeit problemlos möglich war, da es keine Verpflichtungszeiten gab. Für eine Ehe wurde ein Jahreseinkommen von wenigstens M 4.000,– als notwendig angesehen, was erst der Hauptmann erreichte. Vorher konnte der Offizier nur heiraten, wenn die Braut genügend Geld mit in die Ehe brachte. Um zu heiraten, musste die „Heiratserlaubnis“ vorliegen, die vom Vorgesetzten erteilt wurde. Die finanzielle Frage spielte bei der Erteilung der Heiratserlaubnis eine wichtige Frage, genauso wie die Herkunft der Braut. Erst ab Hauptmann aufwärts wurden die Offiziersgehälter denen der höheren Beamten vergleichbar. Militärische Ausbildung, Alltag und Rekrutierung Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Ersatzbezirk, um seinen Personalbedarf zu decken. Die allgemeine Wehrpflicht hat sich aus heutiger Sicht als Integrationsfaktor bewährt. Mit rund 200.000 bis 300.000 jährlich eingezogenen Männern wurden längst nicht alle Wehrpflichtigen gezogen. Die jungen Männer erlebten eine Organisation mit großer Disziplin, in der versucht wurde, Gerechtigkeit zu praktizieren, wenn auch nicht immer mit Erfolg. Unzulänglichkeiten und einzelne Übergriffe wurden sogar im Reichstag diskutiert und die obere Führung war bemüht, drastisch durchzugreifen. Die Menschenführung war aber deutlich besser als zu Zeiten vor den Reformen der Befreiungskriege und auch vielen ausländischen Heeren in ihrer Zeit voraus. Der Dienst im Heer wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich attraktiver, und so meldeten sich 1912 bereits 64.000 Männer freiwillig zum Dienst. Die Masse der Unteroffiziere ging aus den Reihen der Kapitulanten hervor, Wehrpflichtigen, die ihren zweijährigen Wehrdienst freiwillig um ein Jahr verlängert hatten. Ein Aufstieg zum Offizier war in der Regel nicht möglich, so dienten die meisten zwölf Jahre und wechselten dann wegen fehlender Aufstiegsmöglichkeiten in die zivile Verwaltung. Bei dem Offiziersnachwuchs wurde immer mehr auf nichtadlige Bevölkerungsschichten zurückgegriffen. Voraussetzung war in Preußen für den Offiziersbewerber die Primareife, vor dem Ersten Weltkrieg hatten aber bereits 2/3 der Offiziersbewerber das Abitur. 1913 waren 70 % der Offiziere bürgerlicher Abstammung. Das Offizierskorps gewann in Preußen nach 1815 eine dominierende gesellschaftliche Stellung, so dass das Bürgertum den Lebensstil der militärischen Elite nachahmte. Jeder Offizier war verpflichtet, die „Standesehre“ zu wahren und zu verteidigen. Die Standesehre beinhaltete Treue gegenüber dem Monarchen und Volk und Vaterland, das „preußische“ Pflichtbewusstsein unter dem Überbegriff des „Dienens“, aber auch Treue nach unten, eine persönliche Fürsorgepflicht für seine Untergebenen. Diese Standesehre führte zu einem homogenem, geschlossenen Offizierskorps, welches über einheitliche konservative Normen und Wertvorstellungen verfügte. Wehrpflicht (Stand um 1900, abgesehen von kleinen Änderungen für den gesamten Zeitraum seit den Befreiungskriegen gültig.) Jeder Preuße, sofern tauglich, war vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Jeder Wehrpflichtige konnte vom 20. bis zum 39. Lebensjahr zum Dienst in Heer oder Marine herangezogen werden. Die Dienstpflicht zerfiel in die aktive Dienstpflicht, die Reservepflicht, die Landwehrpflicht und die Ersatz-Reserve-Pflicht. Wer keiner dieser Kategorien angehörte, gehörte zum Landsturm. Die preußischen Wehrdienstarten im Detail Wehrdienstart Beschreibung Aktive Dienstpflicht Dauer: bei der Infanterie und allen übrigen Truppen 2 Jahre; bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie 3 Jahre; beim Train 1 oder 2 Jahre und bei der Marine 3 Jahre. Einjährig-Freiwillige Junge Männer mit dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung oder welche eine Prüfung bestanden und die in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mussten sich zwischen dem vollendeten 17. und 20. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1. Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1. April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften, sofern möglich, sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten nur ein Jahr. Die Einjährig-Freiwilligen wurden, sofern sie sich eigneten, zu Offizieren der Reserve und der Landwehr ausgebildet, ansonsten zu Unteroffizieren der Reserve und Landwehr. Reservepflicht Die aus dem aktiven Dienst entlassenen traten zur Reserve über. Die Reservepflicht dauerte so lange, bis zusammen mit der aktiven Dienstpflicht sieben Jahre erreicht waren. Während der Reserve waren sie zur Teilnahme an Übungen von acht Wochen Dauer verpflichtet. Ersatz-Reserve-Pflicht Es gab bei der Landwehr das erste und das zweite Aufgebot. Nach der Reserve traten sie zum ersten Aufgebot über. Bei bis zu zweijährigem aktivem Dienst dauerte die Dienstpflicht fünf Jahre, Männer die mind. drei Jahre aktiv dienten, verblieben nur drei Jahre im ersten Aufgebot. Die Männer des ersten Aufgebotes konnten zu Übungen herangezogen werden. Danach traten sie zum zweiten Aufgebot über. Die Landwehrpflicht endete am 31. März des Jahres, in welchem sie das 39. Lebensjahr vollendeten. Für diejenigen, die vor dem 20. Lebensjahr mit dem Dienst begonnen hatten, endete die Landwehrpflicht entsprechend früher. Landsturm Alle Personen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, welche nicht zu den obigen Gruppen gehörten und wehrfähig waren, gehörten zum Landsturm. Übungen gab es in Friedenszeiten nicht. Jedes Armeekorps hatte einen eigenen Ersatzbezirk, aus welchem es seine Soldaten bezog. Lediglich das Gardekorps und die Marine hatten keinen eigenen Bezirk. Das Gardekorps bezog seine Soldaten aus allen preußischen Provinzen und einzelnen Bundesstaaten, die Marine aus dem ganzen Reich. Die Garde konnte sich die geistig und körperlich besten Wehrpflichtigen aussuchen mit mind. 1,70 m Körpergröße. Von den Garderekruten musste mind. die Hälfte mindestens 1,75 m groß sein. Der Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres. Die Vereidigung erfolgte, nach dem Verlesen der Kriegsartikel und Vorbereitung durch Geistliche, konfessionsweise in den Kirchen oder Synagoge, mit der Hand auf der Fahne oder bei der Artillerie auf der Kanone. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Eidesformel. Die Vereidigung erfolgte auf den jeweiligen Landesherrn und den Kaiser. Elsässer und Lothringer wurden nur auf den Kaiser vereidigt. Leisteten Wehrpflichtige in einem anderen Bundesstaat ihren Wehrdienst ab, leisteten sie den Eid ihres eigenen Bundesstaates mit Belehrung, dem Landesherrn ihres Truppenteiles ebenfalls verpflichtet zu sein. Es gab die Möglichkeit, sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst zu melden. Auch konnte der Wehrdienst freiwillig verlängert werden, diese Freiwilligen hießen dann Kapitulanten, aus ihnen wurden bevorzugt die Unteroffiziere rekrutiert. Verhältnis zwischen Armee und Zivilgesellschaft (1644–1871) Zur Zeit der altpreußischen Armee (1644–1806) Bis zur Einführung des stehenden Heeres 1644 war das Verhältnis zwischen Armee und Zivilisten ähnlich schlecht wie in anderen Ländern zur damaligen Zeit. Die Angeworbenen hatten keine Bindung an das Land, das sie verteidigen sollten. Dadurch waren die eigenen Söldner mindestens genauso gefürchtet wie die Feinde, vor denen sie es schützen sollten. Nach der Einrichtung eines stehenden Heeres wurde das Ansehen der Soldaten nur langsam verbessert. Der Grund dafür lag in den großen Belastungen der Zivilisten. Sie waren es, die die finanziellen Belastungen zu tragen hatten und ständig von Zwangswerbungen bedroht waren. Allerdings wurde durch das stehende Heer die Disziplin der Soldaten verbessert und die Übergriffe auf Zivilisten verringerten sich. Durch die Einquartierung der preußischen Soldaten waren sie der Zivilbevölkerung näher als die Soldaten anderer Armeen. Die Abkapselung der Soldaten fand erst durch die Errichtung und Einquartierung der Soldaten in ummauerten Kasernen ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts statt. Durch das Kantonssystem war eine Trennung zwischen Zivilisten und Militär nur schwer möglich gewesen, da die preußischen Soldaten in der Zeit des 18.Jahrhunderts in Friedenszeiten nur zwei Monate im Jahr zum Dienst verpflichtet waren. In der Zeit von 1644 bis nach Ende des Siebenjährigen Krieges 1763 gab es noch keine strukturellen Konfliktpunkte zwischen Zivilisten und Militär. Die Auseinandersetzungen, die stattfanden, waren persönlicher Natur. Ab den 1770er Jahren gab es vermehrt Kritik aus dem Bildungsbürgertum. Gründe waren insbesondere die niedere soziale Herkunft der Mannschaften, die ausgeklügelten Vorkehrungen gegen Desertionen und das mittlerweile als barbarisch empfundene Strafsystem. 1795 wurde aufgrund dieser Kritik, die mittlerweile auch von Offizieren geäußert wurde, eine Kommission eingesetzt. U.a. forderte der Stabsoffizier v. Boyen (später Kriegsminister und Reformer) eine Abschaffung der entehrenden Körperstrafen und Sold- und Broterhöhungen. Diese wurde von der Kommission auch anerkannt. Friedrich der Große verstärkte den Anteil des Adels im preußischen Offizierskorps, da er von ihrem besonderen tadellosen Geist überzeugt war. Bis dahin gab es auch vielfach bürgerliche Offiziere in der Armee (zum Beispiel Derfflinger). Diese Veränderung der Offiziersstruktur wirkte sich auch auf die soziale Entwicklung und der Klassenstruktur der preußischen Gesellschaft aus. Mit der Verdrängung der bürgerlichen Offiziere setzte die Abkapselung der Armee von der Gesellschaft ein. Die Bezeichnung der preußischen Armee als Staat im Staat wurde von dieser Zeit an Wirklichkeit. Das Offizierskorps (gleichzeitig auch die Elite im Staat) bildete eine fest abgeschlossene mit festen Grenzen versehene Einheit. Ebenso bildeten sie den späteren Hort der Reaktion im 19. Jahrhundert. „Die preußische Monarchie ist nicht ein Land, das eine Armee hat, sondern eine Armee, die ein Land hat, in welchem sie gleichsam nur einquartiert steht“ – (Mirabeau) Die Rolle des Volkes im 18. Jahrhundert beschränkte sich darauf, für die Versorgung der Armee, also die Ausstattung mit Nahrungsmitteln, Uniformen, Geld, Wohnraum für die Soldaten und natürlich für Rekrutennachschub zu sorgen. 1806 bestand das Offizierskorps aus 7.000 Offizieren. 6.300 davon entstammten den Adel. Während der Napoleonischen Zeit (1807–1815) Die Grundüberlegungen der preußischen Reformer waren nicht originär in Preußen, sondern fanden auch in anderen deutschen Staaten, wie in Österreich, Bayern und den Rheinbundstaaten statt. Allerdings musste in Preußen mehr gegen den Widerstand des Adels gerungen werden, dafür waren die Reformen dann dauerhafter als in anderen Ländern und wurden 1814 Bestandteil der preußischen Heeresverfassung. Nach der Niederlage 1807, bis nach den Befreiungskriegen, entwickelte sich die bis dahin nach außen geschlossene Armee zu einer Volksarmee, wenn auch nur für eine kurze Zeit. Bis 1806 setzte sich die Armee aus den Wehrpflichtigen der nicht-allgemeinen Wehrpflicht (Kantonreglement) und den nichtpreußischen geworbenen Söldnern zusammen. Im Zuge der Reformen wurden die Ungerechtigkeiten bei der Rekrutierung durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht beseitigt. Unter anderem deswegen entstand in dieser Zeit eine Volksarmee, bei der für alle Männer die gleichen Maßstäbe galten. Das Ziel der preußischen Reformer war es, das Volk durch den Dienst in der Armee zu einem neuen vaterländischen Geist zu erziehen. Der Bürger sollte den Staat und seine Strukturen und Prinzipien (und damit auch die Armee) „innerlich“ und freiwillig annehmen. Im Reglement am 6. August 1808 wurde folgendes erlassen (Brechung des Adelsprivilegs): „Einen Anspruch auf Offiziersstellen sollen von nun an in Friedenszeiten nur Kenntnisse und Bildung gewähren, in Kriegszeiten ausgezeichnete Tapferkeit und Überblick. Aus der ganzen Nation können daher alle Individuen, die diese Eigenschaft besitzen, auf die höchsten Ehrenstellen im Militär Anspruch machen. Aller bisher stattgehabte Vorzug des Standes hört beim Militär ganz auf und jeder hat gleiche Pflichten und gleiche Rechte.“ Von diesem Zeitpunkt an erhöhte sich der Anteil der Bürgerlichen im Offizierkorps bis auf 70 % Anfang des Ersten Weltkrieges. Auch außerhalb des Militärs wurden die Standesschranken zwischen Adel, Bürgertum und Bauernschaft sowie die „Gutsunterthänigkeit“ aufgehoben und die Beteiligung der Bürger an der Selbstverwaltung der Städte eingeführt. Dies waren wichtige Voraussetzungen, für ein „Volk in Waffen“. In der Verfassung der Reserve-Armee hieß es 1807: „Alle Bewohner des Staates sind geborne Verteidiger desselben“. Die preußische Regierung kündigte 1808 an, dass auch Männer aus dem Bürgertum eingezogen werden können. Da der gemeine Soldat bis dahin „keine bürgerliche Ehre besaß“, lehnte das Besitz- und Bildungsbürgertum dies ab. Die Hoffnung der Reformer, dass das Bürgertum seine Einstellung bis zu den Planungen bis 1810 geändert haben würde, waren Illusion. Erst 1812/13, nach jahrelangem Druck der französischen Willkürherrschaft, begann im Bürgertum der Wille zum militärischen Widerstand die früheren Vorbehalte zu überwiegen. Allerdings spielten auch Zugeständnisse des Königs eine Rolle. Wer in der Lage war, sich selbst einzukleiden und zu bewaffnen, konnte mit weitreichenden Privilegien bei den Jägern dienen. Auch der Adel wandte sich gegen die Öffnung für Bürgerliche, weil er um sein Anrecht auf die Besetzung von Offiziersstellen fürchtete. Vom Wiener Kongress bis zur Revolution von 1848 (1815–1849) Nach dem Wiener Kongress standen sich in Preußen zwei Lager gegenüber. Auf der einen Seite die Reformer wie der Kriegsminister Boyen, die ein modernes Volksherr auf Milizbasis schaffen wollten und dazu das Bürgertum gewinnen mussten. Das Offizierskorps sollte sich, dem liberalen Zeitgeist entsprechend, aus dem Bürgertum rekrutieren, sozial angesehen sein und ein hohes militärfachliches und allgemeines Wissen haben. Auf der anderen Seite standen der König und der Adel. Der König fürchtete um seinen Einfluss auf die Streitkräfte und lehnte eine „Außenkontrolle“ ab. Auch der Adel stand den Reformen ablehnend gegenüber, weil er um seine Privilegien und Sonderstellung im Staate fürchtete. Die folgenden Auseinandersetzungen drehten sich um die beiden Gegensätze liberales Volksheer oder diszipliniertes Kampfheer, welches in der Gesellschaft einen besonderen Stand einnimmt. Dies spitzte sich in der Kontroverse zu, ob die Armee an die Verfassung gebunden sei oder an den König und auf wen der Eid abgelegt werden soll. Durch den Abschied sämtlicher Reformer (Boyen trat 1819 von seinem Amt als Kriegsminister zurück) wandelte sich nun das Bild des Bürgersoldaten, zu einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Soldaten. An der Tagespolitik wollte und sollte ein Offizier nicht teilnehmen. Die Kluft zwischen Bürger und Militär verstärkte sich. Die restaurativen Elemente gewannen in den Jahren bis 1840 die Oberhand. Die von diesen Kreisen gewünschte Abschaffung der Wehrpflicht gelang aber nicht. So veränderte die preußische Armee ihr inneres Gesicht. Die neue Offiziersschicht, die in diesen Jahren entstand, war weit vom humanistischen, universellen Geist der Reformer wie zum Beispiel Scharnhorst, Gneisenau oder Boyen entfernt. Es entstand ein Offiziersnachwuchs, der enger aufs Fachliche begrenzt und in der Truppenführung geschult wurde. Der Anteil des Adels sank insgesamt, aber die Bürgerlichen kopierten die Formen des „höheren Standes“, dadurch entstand ein Offiziersstand von großer innerlicher Geschlossenheit und mit festen Traditionen. Mit der Thronbesteigung Friedrich Wilhelm IV. stieg die Hoffnung auf eine Liberalisierung. Unter anderen wurde Boyen wieder Kriegsminister. Diese Hoffnung endete als im Zuge des Pauperismus der einsetzenden Industriellen Revolution, die Armee nach 1846 immer häufiger zu blutigen Polizeieinsätzen gegen innere Unruhen eingesetzt wurden. Die Ordnungseinsätze verstärkten die zunehmende Entfremdung zwischen Zivilbevölkerung und Militär weiter. Bei einer Ansprache des Königs am 18. März 1848, in welcher er Zugeständnisse versprach, nahm das Volk die Zusagen mit Begeisterung auf. Die bereitstehenden Truppen jedoch deuteten die Freudenäußerungen falsch und eröffneten aus Angst vor dem Beginn einer Revolution das Feuer in die Menge, wobei dreizehn Menschen starben. Während der Revolution von 1848 sah sich die Armee als einziger Garant gegen die Revolution. Das Offizierskorps sah seine Grundlagen gefährdet und hielt sich bereit, auch ohne königlichen Befehl, nötigenfalls selbst in die inneren Wirren einzugreifen. Nach dem Eingreifen stärkerer preußischer Verbände gegen die Volksaufstände in großen Teilen des deutschen Bundes gelang es der preußischen Armee, den Aufstand in blutigen Kämpfen schließlich niederzuschlagen. Mit dem Ende der Revolution 1849 scheiterten endgültig alle Versuche, Armee und Zivilgesellschaft zu versöhnen. Von 1849 bis zur Reichsgründung 1871 Seit der Einführung der oktroyierten Verfassung im Jahr 1849 bestand verfassungsrechtlich die militärische Kommandogewalt des Königs. Das Parlament hatte dem gegenüber die Budgetgewalt und bestimmte über die gesamten Militärausgaben. Während des preußischen Verfassungsstreites (1862–66) (Heereskonflikt) setzte sich der König in der Frage der militärischen Kommandogewalt gegenüber dem Parlament durch. Durch die Heeresreform konnte die Armee schließlich ihre Sonderstellung als monarchistisches Machtinstrument (es unterstand nur dem König) festigen. Die Armee wurde zum Erziehungsinstitut des Volkes. Das Leben in Deutschland wurde militarisiert und in dieser Zeit begann die Gesellschaft sich in ihrem Alltagsleben von anderen europäischen Gesellschaften zu unterscheiden. So vollzog sich die Reichsgründung im Spiegelsaal von Versailles als rein militärisches Schauspiel. Rede des Deutschen Kaisers Wilhelm II. in Potsdam am 23. November 1893 bei einer Rekrutenvereidigung: „Rekruten! Ihr habt jetzt vor dem geweihten Diener Gottes und angesichts dieses Altars Mir die Treue geschworen. Ihr seid noch zu jung, um die wahre Bedeutung des eben Gesprochenen zu verstehen, aber befleißigt euch zunächst, dass ihr die gegebenen Vorschriften und Lehren immer befolgt. Ihr habt Mir die Treue geschworen, das – Kinder Meiner Garde – heisst, ihr seid jetzt Meine Soldaten, ihr habt euch Mir mit Leib und Seele ergeben. Es gibt für euch nur einen Feind, und das ist Mein Feind. Bei den jetzigen sozialistischen Umtrieben kann es vorkommen, dass ich euch befehle, eure eigenen Verwandten, Brüder, ja Eltern niederzuschießen – was ja Gott verhüten möge –, aber auch dann müsst ihr Meine Befehle ohne Murren befolgen.“ – Kaiser Wilhelm II.