✅ Für erstklassige Standfestigkeit zu sorgen, empfiehlt es sich, die Bodenplatten, mit Sand oder Wasser zu befüllen.
Wir produzieren Gartenmöbel und Accessoires der Marke di volio nach dem Prinzip - DESIGNED TO RELAX. Wir möchten, dass unsere Produkte nicht nur solide und langlebig, sondern auch funktionell und komfortabel sind, damit Sie sich entspannen, ausruhen und die Zeit mit Ihren Lieben genießen können, während Sie das schöne Wetter und die natürliche Umgebung genießen.
Um die Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen, bieten wir eine breite Palette von Produkten an, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. In unserem Angebot finden Sie Garten- und Terrassenmöbelsets, die sich in Größe und Anzahl der Elemente unterscheiden - von kleinen Sets für 2 Personen bis hin zu großen Familiensets, die sich perfekt für größere Zusammenkünfte eignen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Online-Shop Hängesessel, Hängematten, Liegestühle und Gartenschirme.
Wir vertreiben die Produkte von di volio auf dem europäischen Markt - unser Online-Shop ist in Deutschland, aber auch in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei erhältlich.
Entsorgungshinweise
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von
Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und
Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von
Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues
Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei
einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“,
„Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden
Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte
enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die
Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 16264082
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