Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass weder Garantie noch Rückgabe in Frage kommen!
Zu den Verkaufsbedingungen und Gewährleistung auf Grund des neuen EU-Rechts vom 01.01.2003:
Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird „so wie er ist“ von privat an privat verkauft. Die Beschreibung stellt keine zugesicherten Eigenschaften dar. Alle Angaben des beschriebenen Artikels sind nach bestem Wissen gemacht worden. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach dem neuen EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung / Garantie bei Gebraucht- oder Neuwaren völlig zu verzichten und auch kein Rückgaberecht zu haben. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers, wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt! Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetzes genießt. Insbesondere kein Recht auf Umtausch, Preisminderung oder Rückgabe besteht!