Deutschland 1934.
Skispringer vor der Olympischen Fahne und dem Wettersteingebirge mit Zugspitze und Waxenstein.
Originale, farbige Offset-Lithographie von 1934.
Werbung für die Olympischen Winterspiele 1936 in Garmisch-Partenkirchen.
Nach dem Originalplakat von Edwin Henel.
In der Platte signiert.
Auf der Rückseite mit Reklame:
Mit der Kraftpost zum Wintersport.
Größe 245 x 343 mm.
Insgesamt gesprenkelt mit Altersflecken, am unteren Rand mit sehr kleiner Beschädigung, sonst noch guter Zustand.
Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!
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Geboren am 21. November 1883 in Breslau, gestorben am 07. März 1953 in Partenkirchen. In München und Garmisch-Partenkirchen tätig. Maler der Münchener Schule. Er malte vorrangig Gebirgslandschaften. 1908-1910 Studium an der königlichen Akademie für Kunst- und Kunstgewerbe Breslau, danach an den Vereinigten Werkstätten für Kunst und Handwerk in München bei Bruno Paul und an der Kunstakademie München. Er lebte seit 1910 in München, 1926/27 in Oberstdorf, ab 1929 in München, seit 1934 in Garmisch, Kleinfeldstraße 39, später in Partenkirchen, Mittenwalder Straße 4. Ursprünglich war er von der Thematik des Flugverkehrs angetan, der sehr oft in seinem frühen graphischen Werk vorkommt. 1912 fertigt er das Plakat für die Jahrhundertfeier des Gäubodenvolksfests an. Henel arbeitete als Gebrauchsgraphiker in München für bekannte Münchner Firmen wie Lodenfrey oder das Sporthaus Schuster. Er spezialisierte sich dann auf Graphik für die Wintersportwerbung. Es folgten Umzüge nach Oberstdorf und ab 1934 nach Garmisch-Partenkirchen. In Garmisch-Partenkirchen, wo bereits der Gebrauchsgraphiker Fritz Uhlich sehr aktiv war, gestaltete Edwin Henel etliche Poster für die Touristenwerbung des Werdenfelser Landes; darunter das offizielle Plakat für die Olympischen Winterspiele 1940 in Garmisch-Partenkirchen. Mitglied im Deutschen Werkbund, in der Künstlergilde Garmisch-Partenkirchen und im RK; um 1939 Mitglied der Künstlerkameradschaft in Garmisch-Partenkirchen. Sein graphischer Werbestil prägte lange den touristischen Blick auf die Alpenregion. Henels Plakate mit ihren wenigen prägenden Farben werden heute vom Garmischer Tourismusverein wieder neu gedruckt und vertrieben. Die IV. Olympischen Winterspiele wurden 1936 in Garmisch-Partenkirchen, Deutschland (Deutsches Reich, Bayern, Oberbayern, Werdenfelser Land^, Hochgebirge Wettersteingebirge) ausgetragen. Vergabe Die Sommerspiele für 1936 waren in den Dreißiger Jahren schon 1931 nach Deutschland vergeben worden, nachdem Berlin schon für 1916 vorgesehen gewesen war. Mit dieser Vergabe verbunden war auch ein Vorrecht für die Austragung der Winterspiele. Jedoch hatte Deutschland damals noch keinen geeigneten Wintersportort. Erst ab 1933 wurden die Voraussetzungen für eine Austragung geschaffen. Weitere Kandidatenstädte waren Montréal, Kanada, und St. Moritz, Schweiz. Die Winterspiele von 1936 waren der Anlass, die beiden bayerischen Nachbargemeinden Garmisch und Partenkirchen 1935 zur Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen zu vereinen. Ein effizienter Busservice erlaubte es 500.000 Menschen, an den Abschlussveranstaltungen teilzunehmen. Erwähnenswertes 1936 wurden zum ersten Mal alpine Skirennen veranstaltet. Darüber kam es zu Auseinandersetzungen mit dem Internationalen Skiverband (FIS), weil das IOC im Gegensatz zu den FIS-Regeln Skilehrer als Profis nicht teilnehmen ließ. Aus diesem Grund entschieden sich der österreichische (wie auch der schweizerische) Skiverband, die Herren-Skirennen zu boykottieren. Für Österreich hätte unter anderem Heinrich Harrer an den alpinen Skirennen (Abfahrt und Slalom) teilnehmen sollen. Teilnehmer Mit 28 teilnehmenden Nationen wurde in Garmisch-Partenkirchen ein neuer Teilnehmerrekord aufgestellt. Die Staaten Australien, Bulgarien, Griechenland, Liechtenstein, Spanien und Türkei feierten ihre Premieren bei Olympischen Winterspielen. Wettbewerbe: Bob, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Ski Alpin, Ski Nordisch. Demonstrationsbewerbe: Eisstockschießen, Militärpatrouille. Herausragende Sportler und Leistungen Sonja Henie aus Norwegen gewann zum dritten Mal in Folge die Goldmedaille im Eiskunstlauf. Nach den Spielen wechselte sie in das Profilager und ging in die USA, wo sie in Hollywood Filme drehte und mit Eisrevuen erfolgreich war. Ivar Ballangrud aus Norwegen gewann im Eisschnelllauf Gold über 500, 5.000 und 10.000 Meter und Silber über 1.500 Meter. Ernst Baier aus Berlin gewann im Eiskunstlauf Einzel die Silbermedaille und im Paarlauf mit Maxi Herber die Goldmedaille. Er nahm also gleichzeitig an zwei Wettbewerben teil. Garmisch-Partenkirchen ist ein Markt und zugleich Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sowie Zentrum des Werdenfelser Landes. Trotz mehr als 26.000 Einwohnern ist Garmisch-Partenkirchen keine Stadt. Geschichte Partenkirchen geht auf die römische Reisestation „Partanum“ auf der hier durchführenden Via Claudia zurück. Garmisch wurde 802 erstmals als Siedlung urkundlich erwähnt. Der Freisinger Bischof Magiera erwarb Garmisch 1249 und Bischof Emicho 1294 Partenkirchen. Ab 1294 gehört die Grafschaft zum Hochstift Freising, und blieb bis zum Ende der Säkularisierung, also der Trennung von Staat und Kirche im Jahre 1802, in geistlichem Besitz. Im Hochmittelalter war Partenkirchen für die Fugger und Welser wichtige Station auf dem Weg nach Italien und erlebte so einen wirtschaftlichen Aufschwung. Der Ort blühte als Reise- und Handelsstation zwischen Augsburg und Venedig regelrecht auf, die Flößerei auf der Loisach war für Garmisch die Haupteinnahmequelle. Mit dem Dreißigjährigen Krieg verarmte die Region. 1802 kommt die Grafschaft Werdenfels zu Bayern. Mit der Fertigstellung der Eisenbahnverbindung 1889 nach München setzt der Fremdenverkehr ein. Am 1. Januar 1935 schlossen sich die bis dahin selbständigen Märkte Garmisch und Partenkirchen wegen der im nachfolgenden Jahr stattfindenden Olympischen Winterspiele zur Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen zusammen. Die V. Olympischen Winterspiele sollten ebenfalls in Garmisch-Partenkirchen stattfinden, wurden aber durch den ZW verhindert. 1978 fanden erstmals alpine Ski–Weltmeisterschaften in Bayern statt, Gastgeber war vom 28. Januar bis 5. Februar 1978 Garmisch–Partenkirchen. Der Ort übernimmt auch die Ausrichtung der alpinen Ski-Weltmeisterschaften 2011. Geografie Kochelberg ist der Name eines 870 m hohen Berges in Garmisch-Partenkirchen. Auf dem Berg befindet sich die im Sommer bewirtschaftete Kochelberg-Alm. Der 1340 m hohe Hausberg ist nicht nur der Hausberg von Garmisch, sondern er heißt auch so. Er ist über recht steile, gut ausgebaute Wege sehr gut erreichbar. Im Winter kann man mit der Seilbahn auf den Hausberg gelangen und dort Skifahren. Wirtschaft und Infrastruktur Verkehr Von Norden ist Garmisch-Partenkirchen über die B23 aus Richtung (Augsburg -) Oberammergau und die B2, in die bei Eschenlohe, ca. 15 km nördlich, die A95 aus München mündet, zu erreichen. Im Westen hat die B23 ihren weiteren Verlauf durch das Tal der Loisach nach Österreich Richtung Ehrwald / Fernpass, während die B2 im Osten weiter nach Innsbruck über Mittenwald verläuft. Die Lage an diesen wichtigen Straßenverbindungen bringt für die Marktgemeinde erhebliche Verkehrsbelastungen mit sich. An schönen Tagen führen Durchgangs- und Ausflugsverkehr häufig zu kilometerlangen Staus auf den Straßen im Ortskern. Dass eine Fahrt z.B. vom Farchanter Tunnel zum Skigebiet Kreuzeck/Alpspitze bis zu einer Stunde dauern kann, ist keine Seltenheit. Daher wird immer wieder gefordert, die Planungen für den Kramertunnel und den Wanktunnel voranzutreiben. Garmisch-Partenkirchen liegt an der Bahnstrecke München–Garmisch-Partenkirchen und an der Mittenwaldbahn (Garmisch - Mittenwald - Innsbruck). Außerdem ist es der Ausgangspunkt der Außerfernbahn nach Reutte in Tirol / Kempten im Allgäu und der Bayerischen Zugspitzbahn (abschnittsweise Zahnradantrieb). Stündlich bzw. zweistündlich verkehren Regionalzüge nach München, Mittenwald, Innsbruck und Reutte. Zudem fahren auch speziell auf Urlaubsreisende zugeschnittene Fernverkehrszüge, z.B. ICs von/nach Berlin und Dortmund, ein ICE von/nach Hamburg und saisonal eine CityNightLine von/nach Amsterdam. Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen betreiben ein aus fünf Linien bestehendes Ortsbusnetz (sogenannter "grüner Bus"). Innerhalb des Landkreises Garmisch-Partenkirchen besteht im Rahmen der Verkehrsgemeinschaft Garmisch-Partenkirchen eine Tarifkooperation zwischen Ortsbussen und Regionalbussen. Öffentliche Einrichtungen Alpenforschungsinstitut Institut fur Meteorologie und Klimaforschung Kinderrheumaklinik, DZKJR Klinikum Garmisch-Partenkirchen Marshall-Center Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Außenstelle Garmisch-Partenkirchen Sehenswürdigkeiten Touristenattraktionen sind neben der Zugspitze, die Alpspitze, der Eibsee, die beiden Wildbachschluchten Partnachklamm und Höllentalklamm, die Burgruine Werdenfels, die dem Werdenfelser Land seinen Namen gab, sowie das Jagdschlösschen am Schachen von Ludwig II. Bauwerke Große Olympiaschanze, gesprengt am 14. April 2007, Neubau bis Dezember 2007 zum Neujahrsskispringen 2008 Alte Pfarrkirche St. Martin Wallfahrtskirche St. Anton (Partenkirchen) Neugotische Pfarrkirche „Maria Himmelfahrt“ in Partenkirchen Sebastianskirche Burgruine Werdenfels Sport 1936 wurden hier die Olympischen Winterspiele ausgetragen, 1978 die Alpine Skiweltmeisterschaft. Auch die Alpine Skiweltmeisterschaft 2011 wird in Garmisch-Partenkirchen stattfinden. In der Bewerbung setzte sich die Marktgemeinde gegen das österreichische Schladming durch, nachdem die Bewerbung für die Ski-WM 2009 gegen das französische Val-d'Isère verloren ging. Die Entscheidung fiel am 25. Mai 2006. Im Eishockey wurde der SC Riessersee zehn mal Deutscher Meister. Aktuell spielt er aber in der 2. Eishockeybundesliga. Jedes Jahr am Dreikönigstag (6. Januar) wird auf dem Weg zur Partnachalm, der von der Straße zwischen Skistadion und Partnachklamm abzweigt, die bayerische Meisterschaft im Hornschlittenfahren ausgetragen. Seit einiger Zeit finden auch diverse Veranstaltungen wie die Richard-Strauss-Tage, Film UP, oder das GAP Sommercamp unterhalb der Zugspitze statt. Vierschanzentournee Traditionell wird der Guatimo am Neujahrstag das Neujahrsspringen im Rahmen der Vierschanzen-Tournee ausgetragen. Der Deutsche Skiverband e. V., kurz DSV, ist die am 4. November 1905 gegründete Dachorganisation deutscher Skivereine. Der Deutsche Skiverband vertritt international die Interessen des deutschen Skisports und bildet Athleten und Trainer aus. Sitz des Verbandes ist Planegg südwestlich von München. Geschichte Vor der Gründung des DSV etablierten sich lokale Skivereine. 1890 wurde mit dem SC München der erste deutsche Skiverein gegründet. 1892 folgten der SC Todtnau und der WSV Braunlage, sowie 1896 der Ski-Club Sankt Andreasberg. Wilhelm Paulcke vom SC Schwarzwald zog bereits 1903 die Gründung einer übergeordneten Vereinigung in Erwägung. Am 12. September 1905 erfolgte die Einladung der Delegierten von elf Vereinen mit insgesamt rund 2500 Mitgliedern in die Münchner Gaststätte Augustinerbräu. Dort wurde am 4. November mit 165:79 Stimmen die Gründung des Deutschen Skiverbands beschlossen. Zur gleichen Zeit wurde in einem anderen Raum des Lokals der Österreichische Skiverband gegründet. Erster Präsident war Wilhelm Offermann, der neben Wilhelm Paulcke und Franz Kohlhepp einer der Initiatoren des deutschen Skisports war. Aktueller Präsident des DSV ist Franz Steinle. Großveranstaltungen Alpine Skiweltmeisterschaft 1978 in Garmisch-Partenkirchen Biathlon-Weltmeisterschaften 1979 in Ruhpolding Biathlon-Weltmeisterschaften 1985 in Ruhpolding Nordische Skiweltmeisterschaft 1987 in Oberstdorf Biathlon-Weltmeisterschaften 1996 in Ruhpolding Biathlon-Weltmeisterschaften 2004 in Oberhof Nordische Skiweltmeisterschaft 2005 in Oberstdorf Alpine Skiweltmeisterschaft 2011 in Garmisch-Partenkirchen Biathlon-Weltmeisterschaften 2012 in Ruhpolding Sportarten Der DSV vertritt folgende Disziplinen des Skisports: Leistungssport: Ski Alpin Skicross Biathlon Nordische Kombination Skispringen Skilanglauf Ski-Freestyle Sportentwicklung: Telemarken Rollski Nordic Walking Tourenwesen Der DSV kooperiert mit dem Deutscher Rollsport und Inline-Verband im Inline Alpin. Als Kraftpost wird der kombinierte Personen- und Posttransport durch die Deutsche Reichspost beziehungsweise Deutsche Bundespost in Postbussen als Nachfolger der Postkutsche bezeichnet. Ab 1965 wurde offiziell die Bezeichnung Postreisedienst verwendet. Geschichte Vorkriegsgeschichte Die erste Kraftpostlinie in Deutschland wurde von der Postverwaltung des Königreichs Bayern ab dem 1. Juni 1905 zwischen Bad Tölz und Lenggries eingerichtet. Im alten Reichspostgebiet wurde die erste Überlandlinie am 16. Juni 1906 zwischen dem hessischen Friedberg und Ranstadt eingerichtet. Im Einsatz war ein Omnibus aus der Süddeutschen Automobilfabrik Gaggenau (SAG). Die von der Kraftpost eingesetzten Personenbusse hatten Briefkästen an Bord, in die Post eingeworfen werden konnte. Nach einer kriegsbedingten Stagnation in der Entwicklung erfuhr die Kraftpost ihre erste Blüte in den 1920er und frühen 1930er Jahren, als mit Kraftpostlinien der ländliche Raum erschlossen wurde. Hierbei gab es ein starkes Nord-Süd-Gefälle, da im norddeutschen Flachland bereits ein dichtes Netz an Eisenbahnstrecken bestand, wohingegen in Süddeutschland Kraftpostbusse in vielen ländlichen Gemeinden die erste Anbindung an größere Verkehrswege darstellten. Die Kraftpost diente auch dem regionalen Gütertransport von Poststücken. Neben einem dichten Liniennetz wurden auch Ausflugsfahrten veranstaltet. Die so genannte „Deutsche Alpenpost“ war ein wichtiges Verkehrsmittel in den Skigebieten der deutschen Alpen. Weitere Fernlinien in Deutschland (unter anderem Lüneburger Heidepost, Eifelpost, Schwarzwaldpost, Bayerwaldpost) und in die Nachbarländer (Alpen-Adria-Post, Isar-Engadin-Post) kamen hinzu. Dem deutschen Beispiel folgend waren auch in Österreich und der Schweiz in den Jahren 1906 und 1907 entsprechende Kraftpostlinien eingerichtet worden. Diese werden bis heute unter den Bezeichnungen Postbus (Österreich) und Postauto (Schweiz) betrieben. Nachkriegsentwicklung Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Westdeutschland wieder ein dichtes Streckennetz der Kraftpost aufgebaut. In der DDR endete der Kraftpostdienst 1954 und wurde in volkseigene Kraftverkehrsbetriebe der Bezirke überführt. Gleichwohl wurden noch bis in die 1970er Jahre auf einzelnen Strecken mit geringem Bedarf in Postfahrzeugen nebenbei Personen befördert. Mitte der 1950er Jahre war die Kraftpost – wie schon in den 1920er und 1930er Jahren – mit über 4000 posteigenen Omnibussen wieder das größte Busunternehmen Europas. Durch den wachsenden Individualverkehr und auch strukturell bedingt begann Ende der 1950er Jahre der wirtschaftliche Niedergang der Postbusse. Auch die Umbenennung in „Postreisedienst“ 1965 konnte diesen nicht beeinflussen. Als gemeinwirtschaftliches Unternehmen war die Deutsche Bundespost auch zur Aufrechterhaltung unwirtschaftlicher Linien verpflichtet. Der Anteil des nicht kostendeckenden Verkehrs mit Schüler- und Sozialtarifen nahm ständig zu. Vielerorts wurden private Busunternehmer mit dem Betrieb von Postbuslinien beauftragt, vor allem im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen. Zusammenschluss mit dem Bahnbus 1971 wurden die Bahn- und Postbusse zur Omnibusverkehrsgemeinschaft Bahn/Post mit der Zentralstelle in Frankfurt am Main zusammengeführt, die eine reine Planungsgesellschaft war, während der Betrieb jeweils bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost verblieb. Letztlich war die Omnibusverkehrsgemeinschaft Auslöser für den Übergang des Postreisedienstes auf den Bahnbusdienst der Deutschen Bundesbahn, die ein Busnetz oft parallel, als Ersatz stillgelegter Strecken oder für unrentable Züge, betrieb. Dennoch hatte der Postreisedienst 1974 mit 435 Millionen Fahrgästen die höchste Beförderungszahl in den 80 Jahren seines Bestehens erreicht. Ziel der Vereinigung war es, den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen wirtschaftlicher zu betreiben und bedarfsgerecht auszubauen. Überführung in Regionalbusgesellschaften Aus Gründen der besseren Wirtschaftlichkeit wurden 1976 zunächst vier gemeinsame Regionalbusgesellschaften (Autokraft Kiel, Regionalverkehr Hannover, KVG Stade, Regionalverkehr Köln) als Pilotvorhaben gegründet. In den übrigen Teilen Deutschlands übernahm die Deutsche Bundesbahn auf Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. Juni 1980 zwischen 1981 und 1984 alle von Bahn und Post betriebenen Busdienste unter ihre Regie. In 19 Regionen wurden auf öffentlich-rechtlicher Grundlage regionalisierte, von der übrigen Bahn-Organisation getrennte Busgesellschaften, eingerichtet. Diese wurden als „Geschäftsbereich Bahnbus (GBB) XY“ unter dem Dach der Bahnbus-Holding geführt. Allerdings mit Ausnahme der Region Allgäu: Hier übernahm aufgrund konzessionsrechtlicher Schwierigkeiten (die Bundespost bediente die österreichische Exklave Kleinwalsertal) erst zum 1. Juni 1985 die Regionalverkehr Schwaben-Allgäu (RVA), eine Tochtergesellschaft der Regionalverkehr Oberbayern (RVO) im Allgäu den letzten Teil des noch allein der Bundespost unterstehenden Postreisedienstes im Bundesgebiet. Die Deutsche Bundespost war bis 1995 an den Regionalbusunternehmen beteiligt. Diese waren unter dem Dach der Unternehmensgruppe „Vereinigte Bundesverkehrsbetriebe GmbH“ (VBG) zusammengeschlossen. Gesellschafter der VBG waren die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost (ab 1994 die Deutsche Bahn AG und ab 1995 die „Postdienst Beteiligungs-GmbH“ (PDB)). Mit der Postreform 1995 endete die Ära, die bereits zehn Jahre zuvor mit der Übergabe der letzten gelben Postomnibusse für die Öffentlichkeit sichtbar zu Ende gegangen war. Die letzten von der Bundespost in den 1980er Jahren beschafften Fahrzeuge waren noch bis in die 1990er Jahre bei den Nachfolgeunternehmen im Einsatz. Endgültig ging die Geschichte des Postreisediensts in Deutschland jedoch erst im Januar 2006 zu Ende, als mit Peter Brandl der letzte Beamte des Postreisediensts pensioniert wurde, der bis zuletzt als Busfahrer Dienst tat. Fünf Ingolstädter Postbusfahrer erkämpften sich bei der Übernahme der Postbuslinie Ingolstadt-Beilngries durch die Deutsche Bundesbahn eine Sonderregelung, nach der sie weiterhin Postbeamte blieben, jedoch fortan in Bahnbussen zwischen Ingolstadt und Beilngries Dienst taten. Diese Regelung blieb auch bestehen, als der regionale Bahnbusbetrieb Regionalbus Augsburg (RBA) privatisiert wurde. Die Regionalbusgesellschaften sind heute in die Unternehmensgruppe Deutsche Bahn unter dem Dach der Tochtergesellschaft „DB Regio AG“ integriert. Vier Regionalbusunternehmen, die Regionalverkehr Köln (RVK), Regionalverkehr Hannover (RVH), KVG Stade und Regionalbus Augsburg (RBA) waren schon bis 1995 an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen und kommunale Gebietskörperschaften verkauft worden. Fahrzeugpark Zum Einsatz kamen Fahrzeuge fast aller deutschen Hersteller, darunter B.üssing, DAAG, Daimler-Benz, Magirus-Deutz und MAN. In den 1970er Jahren setzten sich standardisierte Überlandbusse (StÜLB) durch, die als Besonderheit aber mit einem Briefkasten (meistens im vorderen Türbereich) versehen waren. Im Gegensatz zu den Bahnbussen blieben Busse der Marke Kässbohrer Setra aber Einzelstücke, die nur durch den Kauf kleinerer Omnibusbetriebe den Weg zur Bundespost fanden. Ab den 1960er Jahren wurden im Zuge der sogenannten Typenbereinigung zur Senkung der Instandhaltungskosten in den jeweiligen Oberpostdirektionen nur noch Wagen eines Herstellers beschafft: im Norden der Bundesrepublik bis auf Höhe Düsseldorf, Sauerland, Siegerland und Harz hauptsächlich B.üssing, später MAN (zu einem geringen Prozentsatz in den 1960er Jahren noch Daimler-Benz), bis zur Achse Saarland, Ludwigshafen und Wiesbaden/Frankfurt überwiegend Magirus-Deutz und je nach Kraftpoststelle schon einmal die Hälfte Daimler-Benz dabei, südlich der Achse Frankfurt, Darmstadt, Heidelberg, Ludwigshafen fast ausschließlich Daimler-Benz, in den 1960er Jahren in Bayern vereinzelt einige MAN-Modelle, später MAN-B.üssing-Modelle. Um den Mangel an Fahrzeugen nach dem Zweiten Weltkrieg zu lindern, wurden mit Billigung der Ortskommandanten auch defekte Mack Lkw der US Army repariert und von der Deutschen Reichspost als provisorische Postbusse in der unmittelbaren Nachkriegszeit eingesetzt. Sonderpostwertzeichen Im Jubiläumsjahr 2005 (Einrichtung der ersten deutschen Kraftpost vor 100 Jahren) ist ein Sonderpostwertzeichen zur Erinnerung an die Kraftpost erschienen. Der Postbus wurde auch sonst häufiger als Briefmarkenmotiv verwendet. ADAC Postbus Die Deutsche Post und der ADAC begannen im Oktober 2013 mit dem Aufbau eines deutschlandweiten Fernbusnetzes. Der „ADAC Postbus“ startete mit zwei täglichen Verbindungen von Köln nach München. Dieser Artikel über die staatliche Deutsche Reichspost deckt die Zeit seit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 bis zum Jahre 1919 ab. Wegen des umfangreichen Themas werden die Zeit der Weimarer Republik und des „Dritten Reiches“ in einem gesonderten Artikel Deutsche Postgeschichte 1919-1945 behandelt, der den Zeitraum von 1919 bis 1945 abdeckt. Die Reichspost ging durch Umbenennung am 12. Mai 1871 aus der Norddeutschen Post hervor. Ihr Zuständigkeitsbereich entsprach zunächst dem des früheren Norddeutschen Postbezirks, erweitert um das annektierte Elsass-Lothringen. Einen Sonderstatus hatten zunächst noch die Länder Baden, Bayern und Württemberg, die eigene Verwaltungen besaßen und die Tarife für Ortssendungen in ihren Bereichen selbständig regelten. Ab 1. Januar 1872 verzichtete Baden zugunsten der Reichspost auf eine eigene Postverwaltung. Zum selben Datum erschienen auch die ersten Briefmarken mit der Aufschrift „Deutsche Reichspost“. Zum 1. April 1902 gab auch Württemberg seine eigene Postverwaltung auf, wenngleich eine eigene württembergische Behördenpost noch bis 1920 bestand. Deutsche Reichspost Die Norddeutsche Bundespost war mit dem Gesetz betr., die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 seit dem 4. Mai 1871 in der Reichspost aufgegangen. Die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes waren bis zur Herausgabe von Freimarken der Reichspost am 1. Januar 1872 weiterhin gültig. Im Norden und in Elsaß-Lothringen war der Taler zu 30 Groschen und im Süden der Gulden mit 60 Kreuzern gültige Währung. Seit dem 1. Januar 1875 gab es im Gebiet der Reichspost die Mark zu 100 Pfennig als einheitliche Währung. Die Reichsverfassung erklärte die Post zu einer einheitlichen Staats-Verkehrsanstalt. Elsaß-Lothringen war am 12. September 1870 annektiert und bereits ab Oktober 1870 von der Bundes-Postverwaltung geleitet worden. Das Postwesen im Großherzogtum Baden ging auf das Reich über. Bayern und Württemberg, obwohl zur Reichspost gehörig, behielten ihre eigene Post- und Telegraphenverwaltung und damit auch einige interne Ortstarife. Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das Amtsblatt 3 vom 23. Mai 1871 die Klasseneinteilung geändert. Eine Unterteilung in Postämter I. und II. Klasse wurde aufgehoben. Aus den Postexpeditionen I. Klasse wurden Postverwaltungen. Die Postexpeditionen II. Klasse wurden entweder in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt. Postagenturen hatten zwar den Postbenutzern gegenüber die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie andere Postanstalten, waren aber in der Betriebs- und Kassenführung wesentlich einfacher gestaltet. Für den Betriebsverband und die Rechnungslegung sowie in Personalangelegenheiten waren die Postagenturen einem benachbarten Abrechnungs-Postamt zugewiesen. Seit dem 20. August 1871 sind sämtliche Postanstalten „Kaiserlich“. Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 wurde ein neues Reglement erlassen. Es löste das Postreglement der Norddeutschen Bundespost ab, behielt aber viele Bestimmungen bei. Tarifwesen Im „Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches“ waren u. a. das Porto für Briefe, das Paketporto, das Porto für Wertsendungen und die Provision für Zeitungen ab dem 1. Januar 1872 enthalten. Die Reform der Maße und Gewichte erforderte eine neue Postordnung, die am 8. Dezember 1871 erschien. In ihr waren folgende neue Bestimmungen getroffen worden: Das Maximalgewicht eines Briefes war auf 15 g, einer Drucksache auf 500 g und einer Warenprobe auf 250 g festgesetzt. Das Höchstgewicht eines Paketes betrug 100 Pfund. Bei Büchersendungen konnte eine Widmung handschriftlich eingetragen werden. Pakete ohne Wertangabe konnten unter Einschreiben abgesandt werden. Zu einer weiteren Portoermäßigung kam es am 1. Juli 1872 durch die Erhöhung der Gewichtsstufen bei Drucksachen und Warenproben von 40 g auf 50 g sowie der Halbierung des Portos der Correspondenzkarten von 1 Silbergroschen (Sgr.) auf ½ Sgr. (1 Kreuzer (Kr.)). Die Formulare zu Postkarten wurden von der Post zu ¼ Sgr. (1 Kr.) abgegeben. Die Postkarte mit Rückantwort kostet naturgemäß die doppelte Gebühr, also 1 Sgr. (4 Kr.), die Formulare 1 Sgr. (2 Kr.) Die Einführung von Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen erfolgte am 1. Januar 1873. Diese Ganzsachen wurden ohne Aufschlag zum Nennwert verkauft. Für Postkarten mit bezahlter Antwort galten die alten Bedingungen weiter, diese Formulare wurden weiterhin mit einer Briefmarke beklebt. Ein Eindruck von Wertmarken auf privaten Briefcouverts, Streifbändern und Postkarten durch die Staatsdruckerei Berlin wurde gestattet. Neben der postmäßigen Gebühr wurde jede durch den Stempel darzustellende Wertstufe mit je 17½ Sgr. für je 1.000 Stück oder für jedes angefangene Tausend berechnet. Der Kunde musste nicht lange warten, bis am 1. Oktober 1873 Postkarten mit bezahlter Rückantwort eingeführt wurden. Gleichzeitig kamen „Post-Paketadressen“ (Paketkarten) die zum Preise von 3 Pfennig (Pfg.) für 5 Stück an den Schalter. Die Verwendung wurde vorerst noch dringend empfohlen. Für den am 15. Oktober 1871 eingeführten Postmandatsdienst (später Postauftrag zur Geldeinziehung) änderte sich am 1. Januar 1874 die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandat von 5 Silbergroschen auf 3 Sgr. (11 Kr.). Hinzu kam, wie bisher, die Postanweisungsgebühr für die Rücksendung des Geldes. Bei Nichteinlösung war die Rücksendung des Briefes kostenfrei. Noch immer war das Paketporto aus dem Jahre 1867 gültig. Man war bei der Gründung des Deutschen Reiches einfach nicht dazu gekommen, hier Änderungen vorzunehmen. Es kam zum 1. Januar 1874 der folgende Pakettarif zur Anwendung: Pakete bis 5 kg im Nahbereich (10 Meilen) 2½ Sgr, darüber hinaus 5 Sgr. Pakete über 5 kg, die ersten 5 kg wie oben, danach für jedes weitere kg bis 10 Meilen (I Zone) ½ Sgr, bis 20 Meilen (II. Zone) 1 Sgr, bis 50 Meilen (III. Zone) 2 Sgr, bis 100 Meilen (IV. Zone) 3 Sgr, bis 150 Meilen (V. Zone) 4 Sgr, über 150 Meilen (VI. Zone) 5 Sgr. Sperrige Güter kosteten höchstens 50 Prozent mehr. Für unfrankierte Pakete bis 5 kg und unfrankierte Wertbriefe wurde ein Zuschlag von 1 Sgr. gefordert, ein Verfahren, wie es bei Briefen und Karten schon üblich war. Kein Zuschlag wurde bei Dienstbriefen erhoben. Gleichzeitig, zum 1. Januar 1874, wurde dem Wertbriefporto zu Leibe gerückt. Bei weiten Strecken und bei größeren Summen kam ein recht hohes Porto und eine hohe Versicherungsgebühr zustande. Die größere Expansion der Firmen machte dies immer mehr fühlbar. Für Wertsendungen kamen folgende Tarife zur Anwendung: Porto für Briefe, ohne Unterschied des Gewichts, für Entfernungen bis 10 Meilen = 2 Sgr., darüber hinaus = 4 Sgr.. Bei Paketen kam das übliche Paketporto zur Berechnung. Bei Nichtfrankierung kam der Zuschlag von 1 Sgr. hinzu. Versicherungsgebühr ohne Unterschied der Entfernung und zu jeder Höhe der Wertangabe ½ Sgr. für 100 Taler oder ein Teil davon, mindestens jedoch 1 Sgr.. Wie immer, wenn sich die Wertgebühr änderte, mussten die Porti für den Vorschussbrief auch neu geregelt werden. Durch Verfügung des General-Postamts vom 11. Dezember 1873 wurde das Porto dem der Wertbriefe gleichgestellt. Erstmals wurde die Versandform des Bahnhofsbriefes durch Verfügung vom 27. Mai 1874 geschaffen. Bei dieser Versandform erhielt der Empfänger das Recht, seine Bahnhofsbriefe am Bahnhof unmittelbar nach Ankunft des Eisenbahnzuges in Empfang zu nehmen. Für diese Möglichkeit kam eine monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen Brief kam täglich hinzu. Die nächste weitgreifende Änderung des Tarifwesens brachte die Einführung der Markwährung zum 1. Januar 1876. Die neue Postordnung zeichnete sich dadurch aus, dass Fremdworte wie „Recommandieren“ durch „Einschreiben“, „Expressboten“ durch „Eilbote“, „Postmandat“ in „Postauftrag“, „poste restante“ durch „postlagernd“ , usw. ersetzt wurde. Änderungen 1876 bis 1879 Grundlagen Am 1. Januar 1875 wird bei der Reichs-Postverwaltung die Markrechnung eingeführt: An diesem Tage werden daher, an Stelle der bisherigen, im Allgemeinen neue, in der Reichsmarkwährung lautende Postwertzeichen (Freimarken, Franko-Kuverts, Postkarten, gestempelte Streifbänder) und Formulare zu Postanweisungen treten. Die Bestimmungen über die Einzelheiten bleibt vorbehalten. Um jedoch das Publikum in Stand zu setzen, bei Anschaffung von Vorräten auf die bevorstehende Änderung bei Zeiten Rücksicht zu nehmen, wird schon jetzt bekannt gegeben, daß sämtliche Postwertzeichen (Freimarken u.s.w.) in der Guldenwährung, ferner diejenigen zu ¼ und ⅓ Groschen der Talerwährung am 1. Januar 1875 ihre Gültigkeit zur Frankierung verlieren, und durch die neuen ersetzt werden, dass dagegen die Vorräte an Postwertzeichen zu ½, 1, 2, 2½ und 5 Silbergroschen auch nach dem 1. Januar 1875 noch verwendet werden dürfen, bis der vorhandenen Vorrat der Postanstalten aufgebraucht sein wird, worüber seiner Zeit weitere Benachrichtigung ergehen wird. Berlin W., den 19. August 1874 Kaiserliches General-Postamt Bei Berechnung des Paketportotarif für Sendungen nach und aus Österreich-Ungarn und an Porto bzw. an Versicherungsgebühr für Briefe mit Wertangabe und für Pakete nach und aus Österreich sind vom 1. Januar 1875 ab seitens derjenigen Postanstalt, bei welchen die Talerwährung besteht, die Beträge in die Reichsmarkwährung umzuwandeln mit der Maßgabe, daß die auf ¼ und ¾ Sgr auslaufenden Beträge auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abzurunden sind. Mit dem 1. Juli 1875 wird in Württemberg die Reichsmarkwährung eingeführt. Die Freimarken und die gestempelten Postanweisungskarten zu 7 bzw. 14 Kreuzer (gleich 20 bzw. 40 Pf) werden aufgebraucht. Die anderen Postwertzeichen der Süddeutschen Währung, deren Wertbetrag sich ohne Bruchpfennige in die Markwährung nicht übertragen lässt, werden außer Kurs gesetzt und an deren Stelle Wertzeichen der Markwährung eingeführt, welche den diesseitigen entsprechen. „Die Reichswährung tritt im gesamten Reichsgebiet am 1. Januar 1876 in Kraft“, dies verkündet der Deutsche Kaiser, Wilhelm, König von Preußen im Namen des Deutschen Reiches am 22. September 1875. Ein Taler oder 1¾ Gulden gleich 3 Mark gleich 300 Pfennigen, mithin 10 Groschen oder 35 Kreuzer gleich 1 Mark gleich 100 Pfennigen, mithin 1 Groschen oder 3½ Kreuzer gleich 10 Pfennigen. Organisation Aus „Eisenbahnpostämter“ wurden am 5. Januar 1875 „Bahnpostämter“, aus „Eisenbahn-Postbüros“ - „Bahnposten“. Mit dem 1. Januar 1876 kam die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens, vom Ressort des Reichskanzlers unter Leitung des General-Postmeisters. Er war damit Chef einer obersten Reichsbehörde. Aus den „Post- und Telegraphen-Direktionen“ wurden „Ober-Postdirektionen“. Ihnen unterstellt waren die Postämter, Telegraphenämter und Postagenturen. Die Postämter wurden am 8. Januar 1876 wieder in drei Klassen eingeteilt. Dem Postamt I. Klasse stand der Postdirektor vor, der ehemaligen Postverwaltung, jetzt Postamt II. Klasse, ihr stand der Postmeister vor. Die Postämter III. Klasse, geleitet von einem Postverwalter, waren vorher Postexpeditionen. Bei den Postagenturen gab es keine Veränderung. In gleicher Form wurden die Telegraphenämter eingeteilt, soweit sie in größeren Orten bestehen blieben. Sind mehrere Postämter an einem Ort, erfolgt eine Unterscheidung durch arabische Ziffern. Tarifwesen Die Währungsänderungen hatte auf das Tarifwesen natürlich großen Einfluss, alle Tarife waren in die Reichsmarkwährung umzustellen. Die neue Postordnung vom 18. Dezember 1874 trug dieser Umstellung Rechnung. In ihr wurde aber nicht nur die Einführung der Reichsmarkwährung vollzogen. Die neue Postordnung trat am 1. Januar 1875 in Kraft. Die bisherigen Bestimmungen enthalten im Wesentlichen folgende Änderungen: (nur die wichtigsten) Das Meistgewicht einer Drucksache ist auf 1 kg ausgedehnt, Drucksachen dürfen auch in offene Briefumschläge gelegt, zur Beförderung gegen die ermäßigte Taxe eingeliefert werden, die Versendung offener Karten als Drucksachen gegen die ermäßigte Taxe war nur in der Form von Postkarten und Bücherzetteln zulässig, zu einer Paketbegleitadresse dürfen nicht mehr als fünf Pakete gehören (bis 1876), für Postanweisungen ist der Meistbetrag auf 300 Mark erhöht worden, Postvorschüsse dürfen auf Einschreibsendungen jeder Art entnommen werden; der für die Einziehung von Geldern durch Postauftrag (Postmandat) zulässige Meistbetrag ist auf 600 Mark festgesetzt. Aufträge über höhere Beträge werden als unbestellbar behandelt; die Bezeichnung: „poste restante“ lautete künftig „postlagernd“; „rekommandiert“: „einschreiben!“; „per express“: „durch Eilboten!“; „Postmandat“: „Postauftrag“. Weitere, umfangreiche Änderungen, im Wesentlichen redaktioneller Art, wurden am 13. April 1877 verordnet: bei Postvorschußbriefen, ist eine Gewichtsbeschränkung auf 250 g neu eingeführt worden. neu eingeführt wurden „Postaufträge zur Einholung von Wechselaccepten“. Neben der Gebühr für den Postauftrag (30 Pf) wird eine Vorzeigegebühr von 10 Pf. und das Porto für den Einschreibbrief mit dem zurückgehenden Wechsel von 30 Pf, zusammen also 70 Pf in voraus erhoben. Die Staatsdruckerei übernimmt es Briefbogen, Streifbänder, Briefumschläge und Postkarten mit den entsprechenden Postwertzeichen zu bedrucken. Privatganzsachen. Vom 1. Oktober 1878 an wird statt „Postvorschuss“ die Bezeichnung „Nachnahme“ eingeführt. Zur gleich Zeit werden für den Verkehr mit dem Weltpostverein Postkarten mit Frankostempel (10 Pf) eingeführt. Andere als die von der Reichs-Postverwaltung ausgegebenen und unmittelbar mit dem Frankostempel versehene Postkarten waren im internationalen Verkehr zur Postbeförderung nicht zugelassen. In nicht Postvereinsländer mussten 10 Pfennig zugeklebt werden. Am 1. Dezember 1876 wurde in Berlin das Rohrpostnetz für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Telegramme, Briefe und Postkarten mussten in die zylindrischen Behälter eingelegt werden können. Daher durften sie eine Länge von 12½, eine Breite von 8 cm und ein Gewicht von 10 g nicht überschreiten. Entsprechende gestempelte Briefumschläge und Postkarten auf hellrotem Papier wurden bereitgehalten, eine Verpflichtung zur Verwendung dieser Ganzsachen bestand nicht. Anfangs war der Verkehr nur innerhalb des Berliner Rohrpostnetzes vorgesehen. Das Porto betrug, incl. der Eilbestellung für Briefe - 30 Pf und für Postkarten - 25 Pf. — Mit dem 1. Januar 1877 wurden die Sendungen auch über das Rohrpostnetz hinaus nach außerhalb Berlins weiterbefördert. Neben der Rohrpostgebühr war das übliche Porto zu zahlen: für Briefe (bis 10 g) 30 + 10 = 40 Pf, für Postkarten 25 + 5 = 30 Pf. Nach Verlassen des Netzes waren die Sendungen wie gewöhnliche zu behandeln. Eilbriefe waren am Bestimmungsort durch Eilboten zu bestellen. Den Eilbriefzettel hatte nicht das Aufgabepostamt, sondern die Bahnpost beizufügen. — Ab März 1877 konnten Sendungen von außerhalb Berlins zur Beförderung in das Rohrpostnetz aufgegeben werden, wenn sie den Bestimmungen für Rohrpostsendungen entsprachen. Sie waren mit dem Vermerk „Rohrpost“ zu versehen. Auch in diesen Fällen war neben der Rohrpostgebühr das übliche Porto zu zahlen. Es war damit auch möglich Sendungen von außerhalb Berlins, innerhalb des Berliner Rohrpostnetzes (z.B. von einem Bahnpostamt zum anderen) befördern zu lassen, um dann weiter über Berlin hinaus weitergeleitet zu werden. — Versuchsweise wurden am 12. April 1877 Rohrpostkarten zu 50 Pf eingeführt. Änderungen 1879 bis 1892 Vorbemerkung Diese neue Postordnung war notwendig geworden um die für den inneren Deutschen Postverkehr bestehenden Vorschriften mit den bezüglichen Bestimmungen des am 1. April 1879 in Kraft tretenden Pariser Weltpostvertrages in Einklang zu bringen. Organisation Der General-Postmeister erhielt zum 23. Februar 1880 die Amtsbezeichnung Staatssekretär, sein General-Postamt die Bezeichnung Reichs-Postamt. 1881 kam es, bei der Umgestaltung des Landpostdienstes zur Einrichtung von Posthilfsstellen. Die Posthilfsstellen besorgten die Abgabe von Postwertzeichen und Formblättern sowie die Annahme von gewöhnlichen Briefen und Paketen. Bis 1888 wurden vom Posthalter keine Briefe zugestellt. Die Entgegennahme von Anweisungen, Einschreib- und Wertsendungen war Vertrauenssache des Absenders zum Inhaber der Posthilfsstelle. Die Sendung wurde erst im Postamt zur Postsendung. Der Inhaber der Posthilfsstelle besorgte seinen Dienst als unbesoldetes Ehrenamt, lediglich die Zustellgebühren blieben ihm. Zwischen 1881 und 1887 wurden insgesamt 7.560 Posthilfsstellen auf dem „platten Lande“ eingerichtet, 1913 waren es schon 25.683. In Bayern wurden „Postablagen“ zum 1. November 1898 in Postagenturen oder in Posthilfsstellen umgewandelt. Die Posthilfsstellen erhielten einen amtlichen Gummistempel. Tarifwesen Folgende wesentliche Bestimmungen waren mit der neuen Postordnung eingeführt oder abgeändert worden: Für unzureichend frankierte Drucksachen oder Warenproben wurde dem Empfänger fortan nur der doppelte Betrag des fehlenden Portoanteils in Ansatz gebracht. Der Meistbetrag für die Übermittlung von Geldern durch Postanweisungen wurde auf 400 Mark erhöht. Zur Ausführung der neuen Postordnung wurde folgendes bestimmt, dass: Die Verwendung der aus gestempelten Briefumschlägen, Postkarten und Streifbänder ausgeschnittenen Frankostempeln zur Frankierung von Postsendungen war nicht zulässig. Zum 1. Oktober des gleichen Jahres (1879) wurden die „Briefe mit Behändigungsschein“ in „Briefe mit Zustellungsurkunde“ umbenannt und die Vorschriften dafür geändert. Es wurde nicht mehr zwischen staatlichen oder privaten Absendern unterschieden, Zustellgebühr 20 Pf. Für die Verzollung der Pakete vom Ausland wurde eine Gebühr von 20 Pf erhoben. Bei Paketen ohne Wertangabe bis 3 kg war die Verzollungsgebühr im Bestellgeld enthalten. Durch Verfügung vom 5. Juni 1886 wurde, nach Maßgabe der Pariser Übereinkunft und des Lissaboner Zusatzabkommen, angeordnet, dass für alle durch die Post verzollten Pakete bis zum Gewicht von 5 kg neben der Verzollungsgebühr von 20 Pf eine besondere Bestellgebühr nicht erhoben werden durfte. Am 1. Januar 1882 wurden „Postaufträge zu Büchersendungen“ als neue Sendungsart zugelassen: Den Büchersendungen (Sendungen mit Büchern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern), mit einem Gewicht von mehr als 250 g, durfte, gegen Zahlung einer Gebühr von 10 Pfennigen ein Postauftrag zur Einziehung der die Sendung betreffenden Rechnung beigefügt werden. Solche Sendungen durften eingeschrieben werden. Zum 1. Januar 1883 wurde zur einheitlichen Bezeichnung der Einschreibsendungen im Weltpostverkehr in den Aufgabezetteln und in den besonderen Stempeln der Buchstaben „R“ in lateinischer Schrift verabredet. Eine Verfügung vom 24. März 1883 befasste sich mit der Beförderung von Postkarten zwischen dem Reichs-Postgebiet, Bayern und Württemberg. Vom 1. April ab sollten Postkarten, welche mit Wertzeichen der Reichspostverwaltung, der Königlich Bayerischen oder der Königlich Württembergischen Postverwaltung versehen waren und im Bezirk einer anderen deutschen Postverwaltung als derjenigen, welcher das Wertzeichen angehört, aufgeliefert wurden, gegen Erhebung von 5 Pfennig Porto und 5 Pfennig Zuschlaggebühr - zusammen 10 Pfennig - befördert werden. Sind jedoch dergleichen Postkarten nach demjenigen Gebiet bestimmt, welchem das Wertzeichen angehört, so war am Bestimmungsort von dem Empfänger nur der nach Abzug des Wertes der Marke usw. verbleibende Betrag einzuziehen. Beispielsweise war eine in Berlin aufgelieferte, mit einem Württembergischen Postwertzeichen von 5 Pfennig versehene Postkarte, wenn sie nach Stuttgart gerichtet war, mit 5 Pfennig, wenn sie nach München oder Köln gerichtet war, mit 10 Pfennig Zuschlag zu belegen. Am 12. März 1883 wurde eine umfangreiche Änderung der Postordnung verordnet. das wichtigste in Kürze: Post-Paketadressen konnten zu schriftlichen Mitteilungen benutzt werden, Pakete mit dem Vermerk „dringend“ waren möglich, Gebühr 1 RM, handschriftliche Widmungen waren bei Drucksachen zugelassen, für telegraphische Postanweisung hatte der Absender die Postanweisungsgebühr und die Gebühr für das Telegramm zu zahlen. Außerdem a) 25 Pf für die Besorgung des Telegramms, wenn sich die Telegrafenanstalt nicht im Postgebäude befindet (bis 1. April 1886), b) Porto und Einschreibgebühr, sofern am Aufgabeort eine dem öffentlichen Verkehr dienende Telegrafenanstalt nicht vorhanden ist, c) Porto und Einschreibgebühr, falls die telegraphische Postanweisung nach einem mit einer Telegraphenanstalt nicht versehenen Postort gerichtet ist, d) das Eilbestellgeld, falls die Sendung nicht mit dem Vermerk „postlagernd“ versehen ist. Die Gebühren zu a + b sind im voraus zu entrichten. Postaufträge zu Bücherpostsendungen wurden in die Postordnung aufgenommen, die Vorschriften zur Eilbotenbestellung wurden in die Postordnung aufgenommen. Werden mehrere Briefsendungen etc. im Ort bestellt, so ist nur der Bestellgang mit 25 Pf, nicht jede Sendung zu zahlen. Für die von Landbriefträgern auf ihren Bestellfahrten eingesammelten portopflichtigen Einschreibsendungen, sowie für Pakete bis 2½ kg einschl., Postanweisungen und Wertbriefe zur Weitersendung an eine andere Postanstalt kam eine Nebengebühr von 5 Pf zur Erhebung. Für schwerere Pakete wird die Landbestellgebühr gerechnet, sie ist im voraus zu entrichten, [ab dem 1. August 1888 für schwerere Pakete - Gebühr 20 Pf] Für die von Paketbestellern auf ihren Bestellfahrten eingesammelten gewöhnlichen Pakete kommt eine Nebengebühr in Höhe des üblichen Bestellgeldes zur Erhebung, sie ist im voraus zu entrichten, [1. Juni 1889 zu 10 Pf] die Einlieferung von Einschreibsendungen außerhalb der Dienststunden war bei einigen Postanstalten gegen eine Einlieferungsgebühr von 20 Pf möglich. Die Gebühr war im voraus zu entrichten, für eine Unbestellbarkeits-Meldung, wenn z.B. ein Paket nicht zugestellt werden konnte, und der zu erteilenden Antwort hatte der Absender die Portokosten mit 20 Pf zu entrichten. Er konnte dann entscheiden was mit der Sendung zu geschehen hatte. Die Postordnung wurde zum 1. April 1886 erneut geändert: bei „dringenden“ Paketen war eine Einschreibung oder eine Wertangabe nicht zulässig. Für sperrige und dringende Pakete war nur noch das Porto wie für dringende Pakete zu zahlen. die Bezeichnung „Postkarten“ durfte bei der Verwendung als Drucksachenkarte nicht verwendet werden, offene Karten waren weiterhin zugelassen. bei telegraphischen Postanweisungen wurde die Gebühr von 25 Pf für die Beförderung von der Telegraphen- zur Postanstalt nicht mehr erhoben, Postnachnahmen sind bis 400 Mark zulässig, (vorher 150 Mark), bei Postaufträgen haftete die Post wie für einen eingeschriebenen Brief, Pakete die außerhalb der Schalterstunden angenommen werden mussten als dringend bezeichnet sein. Es kam also die Gebühr für dringende Pakete und die besondere Einlieferungsgebühr (20 Pf) zu Anrechnung. für die Zurückziehung von Postsendungen und Abänderung von Aufschriften durch den Absender war zu zahlen: wenn die Übermittlung des Verlangens brieflich erfolgt, die Taxe für einen einfachen Einschreibbrief, für die Übermittlung auf telegraphischem Wege, die Taxe des Telegramms nach dem gewöhnlichen Tarif, Am 1. Januar 1889 trat eine weitere Änderungen der Postordnung in Kraft: für Eilboten-Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirk wurden für Briefsendungen, 60 Pf, für Pakete 90 Pf verlangt. Zum 1. Juni 1889 wurde die Postordnung erneut geändert: Postanweisungen zu Postaufträgen sind bis 800 Mark zulässig, die Gebühr für Postanweisungen über 400 Mark ist wie für zwei Postanweisungen bis 400 Mark zu berechnen. Bahnhofsbriefe werden Gegenstand der Postordnung, sie dürfen maximal 250 g wiegen, das Aussehen ist vorgeschrieben (roter Rand etc) und neben dem üblichen Briefporto ist eine monatliche Gebühr von 12 RM zu zahlen. für die von Paketzustellern auf ihren Bestellfahrten eingesammelten gewöhnlichen Paketen wurde eine Nebengebühr von 10 Pf erhoben (bisher Zustellgeld) Ein Jahr später, zum 1. Juni 1890 kommt es wider zur Änderung der Postordnung: Postnachnahmen sind bis 400 Mark zugelassen, die Gebühr beträgt: a) das Porto für Briefe und Pakete ohne Nachnahme (bei Wertangabe oder Einschreibung die entsprechende Nebengebühr), b) eine Vorzeigegebühr von 10 Pf und die Gebühr für die Übermittlung des eingezogenen Betrags an den Absender. Zum 1. Juli 1890 ändert sich die Postordnung erneut: für Pakete und Wertbriefe wird im Falle der Nach- oder Rücksendung das Porto und die Versicherungsgebühr vom Bestimmungsort zu Bestimmungsort zugeschlagen; der Portozuschlag von 10 Pf [unfrankiert] wird jedoch nicht erhoben. Für andere Sendungen findet ein neuer Ansatz nicht statt. Einschreib-, Postanweisungs- und Postauftragsgebühren, sowie die Gebühr von 1 Mark für dringende Pakete und die Vorzeigegebühr für Nachnahmen werden nicht noch einmal angesetzt. Die letzte Änderung der Postordnung vom 1. Januar 1892 befasst sich mit den Eilboten, Die Gebühr für die ausnahmsweise durch Eilboten zu bestellende Pakete über 5 kg sind mindestens 30 Pf (vorher 40 Pf) zu zahlen. Änderungen 1892 bis 1900 Tarifwesen zwischen dem 1. Juli 1892 bis zum 31. März 1900 In der neuen Postordnung waren im Wesentlichen folgende Bestimmungen getroffen worden. - Postnachnahmen waren fortan auf Briefe, Drucksachen und Warenproben bis zum Gewicht von 250 g, sowie bei Postkarten und Paketen zulässig. - Für Postaufträge zur Einziehung von Wechselaccepten wurde künftig weder eine Vorzeigegebühr, noch, im Falle der vergeblichen Vorzeigung, Porto für die Rücksendung des Postauftrags erhoben. - Das Verlangen der Beschaffung eines Rückscheins war nicht nur bei Einschreibsendungen, sondern auch bei Paketen ohne Wertangabe und bei Sendungen mit Wertangabe gegen Entrichtung einer Gebühr von 20 Pf zulässig. Sendungen gegen Rückschein müssen vom Absender frankiert werden. [galt nicht für Postanweisungen]. - Am 1. Juni 1896 wurde die Sendungsart „Postaufträge zu Bücherpostsendungen“ aufgehoben. Eine umfangreiche Änderung der Postordnung trat zum 1. Januar 1899 in Kraft: - Das Meistgewicht einer Warenprobe wurde von 250 auf 350 g erhöht. - Auf der Außenseite von Briefen, Postkarten, Drucksachen und Warenproben waren, unter Bedingungen, Abbildungen zulässig. - Das Höchstgewicht für Mischsendungen, also zusammengepackte Drucksachen mit Warenproben wurde von 250 auf 350 g erhöht. - Der Meistbetrag für Postanweisungen und Postnachnahmen wurde von 400 auf 800 Mark erhöht. - Pakete welche außerhalb der Schalterstunden eingeliefert werden, müssen nicht mehr als „dringend“ bezeichnet sein. - Für jedes Paket ist eine besondere Einlieferungsgebühr von 20 Pf im Voraus zu entrichten. - Der Absender kann gegen eine im Voraus zu entrichtende Gebühr von 20 Pf einen Rückschein auch später als bei der Einlieferung der Sendung verlangen. Soweit die wenigen Änderungen der Postordnung vor der großen Neugestaltung zum 1. April 1900. Änderungen 1900 bis 1917 Tarifwesen zwischen dem 1. April 1900 bis zum 30. September 1917 Die Postordnung vom 20. März 1900, in Kraft getreten am 1. April 1900, brachte eine wesentliche Neugestaltung. Neben der Umgruppierung der einzelnen Paragraphen waren folgende Wesentliche Änderungen zu nennen: - Bei Postkarten waren Bilderschmuck und Aufklebung auf der Rückseite insoweit zugelassen, als dadurch die Eigenschaft des Versendungsgegenstandes als offene Postkarte nicht beeinträchtigt wurde und die aufgeklebten Zettel etc. der ganzen Fläche nach befestigt waren. - Drucksachen in Form offener Karten waren bis zur ungefähren Größe der Formulare zu Postpaketadressen zugelassen. - Als neue Versendungsart wurden Geschäftspapiere unter den schon bekannten Bedingungen, in den inneren deutschen Verkehr eingeführt. (1875 im Weltpostvereinsverkehr eingeführt). - Das Gewicht der Mischsendungen (Drucksachen, Warenproben und nun auch Geschäftspapiere) wurde von 350 g auf 1 kg erhöht. - Bei Briefen mit Wertangabe mussten die Umschläge aus einem Stück hergestellt sein und durften nicht farbige Ränder haben, man hätte sie mit Bahnhofsbriefen verwechseln können. - Die Gebühr für Bahnhofsbriefe betrug 4 Mark die Woche, wenn die Beförderung für kürzere Fristen als einen Monat erfolgen sollte. - Bei Briefen mit Zustellungsurkunde konnte der Absender sich künftig auch in privaten Angelegenheiten der vereinfachten Zustellung bedienen. - Für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben im Orts- und Nachbarortsverkehr wurden ermäßigte Gebühren festgesetzt, bereits zum 1. Juli 1906 auf Briefe beschränkt. - Eine Unbestellbarkeitsmeldung war künftig auch dann zu erlassen, wenn ein Brief mit Wertangabe oder eine Postanweisung deshalb unanbringlich war, weil der Empfänger wegen unzureichender Adresse nicht sicher erkennbar ist, sofern der Absender sich auf der Sendung genannt hat. Zum 1. August 1903 trat eine eigene Rohrpostordnung in Kraft, dies fand durch einen eigenen neuen § Niederschlag in der Postordnung. Weitere für uns wichtige Änderung der Postordnung waren zum 1. Juli 1906 erschienen. Die besondere Gebühr im Orts- und Nachbarortsverkehr wurde auf Briefe beschränkt. Sie galt somit nicht mehr für Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben und zusammengepackte Sendungen (Mischsendungen). Das Porto für Briefe blieb unverändert bei frankiert 5 Pf, unfrankiert 10 Pf.. Bei unzureichend frankierten Briefen wurde die Gebühr für unfrankierte Briefe abzüglich des Betrags der verwendeten Postwertzeichen berechnet. Vom 10. Oktober 1907 durfte auch die linke Seite der Vorderseite einer Postkarten beschrieben werden. - Seit dem 12. Dezember 1908 wurde eine Postausweiskarte (u.A. zur Abholung postlagernder Sendungen) zum Preise von 50 Pf ausgestellt. Zum 1. Oktober 1908 wurde der „§ 18a Postprotest“ eingefügt. Es waren zu erheben: a) für den Postauftragsbrief - 30 Pfg.. b) Für die Erhebung des Postprotestes, bei Wechseln bis 500 RM einschl. 1.- RM, bei Wechseln über 500 RM 1,50 RM c) für die Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 30 Pfg., im Orts- und Nachbarortsverkehr 25 Pfg.. Durch Gesetz vom 30. März 1900 war der Reichskanzler ermächtigt worden, „den Postscheckverkehr einzuführen“. Weiter hieß es im Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1900: „Das Postscheckwesen ist spätestens bis zum 1. April 1905 auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln.“ Der Postscheckverkehr wurde tatsächlich am 1. Januar 1909 eingeführt (RGBl. S.587). Wegen der Zinslosigkeit der Einlagen war man vom Erfolg dieser Einrichtung keineswegs überzeugt. Es wurden neun Postscheckämter im Reichspostgebiet, drei in Bayern und eines in Württemberg eingerichtet. Folgender Tarif kam zur Anwendung a) bei Bareinzahlung mittels Zahlkarte für je 500 RM oder einen Teil davon 5 Pf, b) für jede Barrückzahlung durch die Kasse des Postscheckamts oder durch Vermittlung einer Postanstalt eine feste Gebühr von 5 Pf, außerdem 1/10 vom Tausend des auszuzahlenden Betrags (Steigerungsgebühr) c) für jede Übertragung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3 Pf. Die Zahlung der Gebühr unter a ist der Zahlungsempfänger, zur Zahlung der Gebühr unter b und c der Kontoinhaber verpflichtet, von dessen Konto die Auszahlung erfolgt. Bei mehr als 600 Buchungen jährlich kam, für jede weitere Buchung, eine Zuschlaggebühr von 7 Pfg. hinzu. Seit dem 1. April 1910 konnten Einzahlungen auf ein Postscheckkonto auch „durch Überweisung von Postanweisungen und von Beträgen, die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogen sind“ erfolgen. In Folge konnten seit dem 1. Juni 1910 Übermittlung eingezogener Beträge bei Postaufträgen und Nachnahmesendungen auf ein Postscheckkonto erfolgen. Ebenfalls zum 1. Juni 1910 wurden Postlagerkarten gegen eine Gebühr von 25 Pf ausgegeben. Einen Monat später, seit dem 1. Juli 1910 konnten Einlieferungsscheine für gewöhnliche Pakete gegen eine Gebühr von 10 Pf verlangt werden. Mit der „Änderung der Postordnung“ zum 1. Januar 1913 wurden Blindenschriftsendungen, bisher als Drucksache zugelassen eingeführt: Das Meistgewicht einer Blindenschriftsendung betrug 3 kg.. Die Gebühr betrug bis 50 g - 3 Pfg., über 50 bis 100 g - 5 Pfg., über 100 bis 1 kg - 10 Pfg., über 1 bis 2 kg - 20 Pfg. und über 2 bis 3 kg - 30 Pfg.. Seit dem 1. Januar 1914 wurde das Höchstgewicht für Warenproben von 350 auf 500 g erhöht. Das Postscheckgesetz vom 26. März 1914 änderte die Gebühren: a) für eine Einzahlung mittels Zahlkarte, bei Beträgen bis 25 RM - 5 Pfg., bei Beträgen von mehr als 25 RM - 10 Pfg., b) für jede Auszahlung eine feste Gebühr von 5 Pfg., und außerdem eine Steigerungsgebühr von 1/10 vom Tausend des ausgezahlten Betrags, und c) für jede Überweisung von einem Postscheckkonto auf ein anderes 3 Pf., letztere zum 1. April 1918 gebührenfrei. (Die nächste Änderung des Postscheckgesetzes erfolgte zum 1. April 1921) Am 1. Mai 1914 wurde als neuer § 21a der Postkreditbrief in die Postordnung aufgenommen. Es wurden erhoben a) für die mit Zahlkarte zu leistende Bareinzahlung oder für die Überweisung von einem Postscheckkonto die tarifmäßige Gebühr nach der Postscheckordnung, b) Für die Ausfertigung des Postkreditbriefes - 50 Pfg., und c) für jede Rückzahlung eine feste Gebühr von 5 Pfg. und eine Steigerungsgebühr von 5 Pfg, für je 100 RM oder Teile davon. Ab August 1914 werden die Vorschriften für Postprotestaufträgen aus Elsaß-Lothringen und einigen Kreisen in Ost- oder Westpreußen (z.B. verlängerte Fristen für die erneute Vorzeigung) häufig geändert, der Krieg hat begonnen. Am 1. August 1916 wurde, zur Finanzierung des Krieges, eine Reichsabgabe zu Post- und Telegraphengebühren erhoben. Aus diesem Grund war wieder die Postordnung zu ändern. So unterlagen Pakete mit Zeitungen oder Zeitschriften nicht der Reichsabgabe, sie mussten daher besonders gekennzeichnet sein. Für unfrankierte Briefe im Orts- und Nachbarortsverkehr waren nicht mehr 10 Pfg. (ein solcher Brief kostet nun 5 Pf + 2 1/2 Pf Reichsabgabe), sondern als Nachgebühr das Doppelte der Gebühr oder des Fehlbetrags unter Abrundung auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme zu zahlen. Zu guter Letzt werden zum 1. September 1917 noch die Gebühren für die von der Post angebotenen Formulare geändert. Die neue Postordnung wurde zum 1. Oktober 1917 gültig.