Tauchpumpe Hecht 3752 mit einer Fördermenge von 12.500 l/h ist z.B. für das Entwässern von Kellern, zum Auspumpen von Gartenteichen, das Umpumpen von Regenwasser einsetzbar. Schlagfestes Kunstoffgehäuse, 750 W Motor, Förderhöhe von bis zu 8 m. Variabel einstellbarer Schwimmerschalter, 10 m Anschlußkabel.

Hecht – super Preis-Leistung

Hecht 3752

Tauchpumpe mit einer Fördermenge von 12.500 Liter pro Stunde!

Die Schmutzwasser Tauchpumpe Hecht 3752 ist vielseitig einsetzbar für die unterschiedlichsten Aufgaben, wie z.B. das Entwässern von Kellern oder Gruben, zum Auspumpen von Gartenteichen oder das Umpumpen von Regenwasser für Haus, Hof und Garten.

Der im schlagfesten Kunstoffgehäuse verbaute 750 W Motor ermöglicht eine Förderhöhe von bis zu 8 m bei einer Fördermenge von max. 12500 l/h.

Ausgestattet mit einem variabel einstellbaren Schwimmerschalter und einem 10 m Anschlusskabel, sowie dem komfort Tragegriff wird die Tauchwasserpumpe Hecht 3752 zum idealen Gartenhelfer.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schlagfestes Kunstoffgehäuse
  • Variabel einstellbarer Schwimmerschalter
  • 10 Meter Anschlußkabel
  • 12.500 Liter pro Stunde
  • Viele Anschlußmöglichkeiten über Außengewinde oder Schlauchstutzen

>> Hier Technisches Datenblatt runterladen!

Technische Daten:

Maße(L/B/H):22 x 16 x 32 cm
Leistung:750 W
Schutzart:IP X8
max. Fördermenge:12.500 l/h
max. Förderhöhe:8 m
max. Wassertemperatur:35°C
max. Korngröße:35 mm
Gewicht:5 kg
Länge Anschlußkabel:10 m

Lieferumfang:

1 x Hecht 3752 Tauchpumpe, wie in der Auktion beschrieben.

Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem neuen HECHT Produkt und verbleiben mit herzlichen Grüßen aus dem Münsterland!

IHR TEAM VON
HECHT DEUTSCHLAND

Hinweis zum Elektrogesetz:

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabe-systeme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestel-len finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.take-e-back.de.

7. Hinweis zur Abfallvermeidung:
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/