Kaiser Wilhelm II. als Protektor des Johanniterordens.
Der Monarch hat dieses Gemälde anläßlich des Ordensfestes der Marienburg gestiftet, wo es auf seinen Befehl im Remter einen würdigen Platz erhalten hat.
Originaldruck von 1902.
Nach dem Originalgemälde von Arthur von Ferraris.
In der Platte signiert.
Journalausschnitt in der Größe 168 x 242 mm.
Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sehr guter Zustand.
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Arthur von Ferraris (oder di Ferraris; 1856–1936) war ein in Ungarn geborener Künstler, der für seine Porträts von Persönlichkeiten der Gesellschaft seiner Zeit und für seine „orientalistischen“ Gemälde bekannt war. Von Ferraris wurde in Galkovitz, Ungarn, geboren, zog aber als Teenager nach Wien, um bei Joseph Matthäus Aigner zu studieren. 1876, mit zwanzig Jahren, zog er nach Paris, um bei Jules Lefebvre zu studieren. Von Ferraris verbrachte einige Zeit in Ägypten und malte Straßenszenen und Marktszenen, die die Fantasie der Kunstwelt anregten, als er nach Paris zurückkehrte. In den späten 1880er Jahren teilte er sich ein Atelier mit Charles Wilda , einem Maler, der auch für seine „orientalistischen“ Themen bekannt war. Seine Werke aus vielen Ländern machten ihn als „Weltbürger“ bekannt. Von Ferraris hatte „erheblichen Erfolg“ als Gesellschaftsporträtmaler. Diese und seine orientalistischen Werke stellte er in den 1880er und 1990er Jahren im Salon des Artistes Francais aus. Ein bemerkenswertes Porträt von Ferraris war John Davison Rockefeller im Jahr 1903. Er malte auch Porträts von Edward M. Shepard, Johannes Schober, Felix M. Warburg und anderen Persönlichkeiten. Eines seiner berühmtesten Gemälde ist die mythologische Geschichte „Leda und der Schwan“. Von Ferraris‘ Enkel ist der Designer Tom Karen. Der Johanniterorden (Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem) ist seit 1538 eine protestantische Ordensgemeinschaft, die sich in die Tradition des 1099 gegründeten Ritterorden der Johanniter oder Hospitaliter stellt. Dieser Ritterorden geht auf ein bereits einige Jahrzehnte zuvor von italienischen Kaufleuten in Jerusalem gestiftetes Hospital zum Heiligen Johannes zurück. „Balley“ bezeichnet hier sowohl die ehemalige Ballei Brandenburg des mittelalterlichen Ordens, als auch nach Lösung vom katholischen Malteserorden 1538 und Neugründung 1852 nunmehr die oberste Organisationseinheit des Johanniterordens selbst. Der Johanniterorden ist Träger der international arbeitenden Johanniter-Unfall-Hilfe (1,4 Millionen Mitglieder in Deutschland), der Johanniter-Hilfsgemeinschaften, der Johanniter-Schwesternschaft sowie weiterer Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dem Johanniterorden (Sitz in Potsdam) gehören weltweit in 18 Genossenschaften bzw. Kommenden 3.900 Ritter an. Als amtierender „Herrenmeister“ führt Oskar Prinz von Preußen den Johanniterorden seit 1999. Der Johanniterorden und seine deutschen Genossenschaften sind auf der Grundlage des Schutzbriefes des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wurm, vom 2. Mai 1947 Bestandteil der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Der deutsche Johanniterorden schloss sich 1961 mit den evangelischen Johanniterorden in den Niederlanden (Johanniter Orde in Nederland), in Schweden (Johanniterorden i Sverige) und in Großbritannien (Venerable Order of Saint John) unter wechselseitiger Anerkennung zu einer Allianz der Orden vom Hl. Johannes zusammen. Träger karitativer Einrichtungen Der Johanniterorden ist alleiniger Träger der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG) Johanniter-Schwesternschaft Johanniter-Arbeitsgemeinschaften für Gegenwartsfragen (JAG). Um den heutigen Anforderungen an die Versorgung von Patienten und Bewohnern in stationären Einrichtungen bestmöglich nachkommen zu können, hat der Johanniterorden gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe die Johanniter GmbH als Trägergesellschaft für die Johanniter-Krankenhäuser und Johanniter-Altenpflegeeinrichtungen gegründet. Diese Einrichtungen, 15 Krankenhäuser und 56 Altenpflegeeinrichtungen, Tageskliniken und betreute Wohnungen befinden sich zumeist in anteiliger Trägerschaft der Johanniter GmbH und jeweiliger Genossenschaften. Geschichte Der Johanniterorden ist der evangelische Zweig des 1099 in Jerusalem gegründeten Ritterordens der „Johanniter“ bzw. „Hospitaliter“. Die gemeinsame Geschichte von evangelischem und katholischem Zweig (Malteser) dieses Ordens wird in dem Artikel Geschichte des Johanniterordens behandelt. Dieser Abschnitt behandelt die Geschichte der Ballei Brandenburg des Johanniterordens, als der Ordensregion, die ab der Reformation die „Kernzelle“ der heutigen evangelischen Ordenszweige (neben Deutschland auch in Schweden, Finnland, Ungarn und Frankreich) darstellt. Eine Ballei (v. mittellateinisch ballivus: Aufseher), auch Balley, war der seit etwa dem 13. Jahrhundert der verwendete Begriff für die Bezeichnung einer Provinz eines Ritterordens, die meist mehrere Ordensniederlassungen (Kommenden) umfasste. Der Balley übergeordnet war ein Priorat bzw. Großpriorat (in Deutschland das Großpriorat Deutschland mit Sitz in Heitersheim). Die Priorate waren ihrerseits den sogenannten „Zungen“ zugeordnet. Anfänge Der Johanniterorden erwarb seinen Besitz generell durch Schenkungen, die ihm von reichen Pilgern, Ordensrittern oder Landesherren zugewendet wurden, um seinen Ordensauftrag im Hl. Land ausführen zu können. Die ersten Besitzungen des Ordens im östlichen Teil Deutschlands waren als Einzelspenden eher spärlich und regional verstreut vorhanden. Die älteste Gründung auf dem Boden der späteren Ballei Brandenburg lag in der Stadt Werben. Nach einer Pilgerfahrt in den Jahren 1158 und 1159 nach Jerusalem übertrug Markgraf Albrecht der Bär dem Orden die Kirche St. Johannis samt allem Zubehör einschließlich sechs Hufen Land. Er bedingte sich aus, dass der aus der Schenkung resultierende Ertrag „den im Spitale zu Jerusalem weilenden Armen alljährlich überschickt würde.“ Neben der Kirche entstand in der Folge eine Komturei. Ältestes Zeugnis der Bautätigkeit des Ordens ist die Lamberti-Kapelle. Die Komturei war anfänglich für Sachsen, die Mark Brandenburg, Pommern und das Wendland zuständig. Später war sie die Verwaltungszentrale für die Balley Brandenburg. Eine solche Kommende wurde von einem Ordensmitglied geführt, dieser hatte einen Teil der Einkünfte aus der Kommende an die Ordenszentrale als „Responsorien“ abzugeben. Die Responsorien wurde zur Erfüllung der Ordensaufgaben verwendet. Vertrag von Cremmen Durch päpstliche Verfügung wurde dem Johanniterorden der Landbesitz des 1312 aufgelösten Templerordens übertragen. Dabei handelte es sich nicht nur um Besitz in Frankreich, sondern auch im gesamten übrigen Europa, dabei nicht unerheblicher Besitz in Deutschland. Es gelang den Johannitern allerdings nicht überall, ohne große Auseinandersetzungen mit weltlichen Fürsten das ehemalige Templereigentum in Besitz zu nehmen. Die Johanniter in Brandenburg bekamen 1318 im Vertrag von Cremmen nur 1/3 des Templereigentums. Die übrigen beiden Drittel vereinnahmten die Kirche und der Markgraf, der sich gleichzeitig eine Stellung als „Schirmherr“ der späteren Ballei einräumte. Dennoch reichte es für die Johanniter, um mit dem Besitzzuwachs die Gründung einer Ballei vorzunehmen. Erst seitdem gibt es die Ballei Brandenburg. 1323 wurden die Gebiete Sachsen, Brandenburg, Wendland und Pommern unter das Amt eines „Praeceptor Generalis“ gestellt, der vermutlich insbesondere die Aneignung und Integration des ehemaligen Templerbesitzes vorantreiben sollte. 1360 wurde „Herrmann von Wereberge“ als erster „Meister und Gebieter im Sachsenland, der Mark zu Brandenburg, im Wendland und Pommern“ erwähnt. Die wirtschaftliche und personelle Macht des Johanniterordens in diesen Regionen war jedoch stets zu gering um eine Unabhängigkeit von den Landesherren zu erreichen. Ballei Brandenburg 1426 erwarb der Herrenmeister Balthazar von Schlieben den Besitz in Sonnenburg (heute polnisch:Słońsk) vom Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg „umb Newnhundert schock guter behmischer Groschen“.[1] Sonnenburg entwickelte sich zum Sitz des Herrenmeisters der Ballei und wurde in der Folge stets weiter ausgebaut. 1460 sicherte sich Kurfürst Friedrich II. vertraglich das Nominationsrecht für die Wahl des Herrenmeisters und erlangte dadurch faktisch die Kontrolle über die Ballei. 1538 trat Joachim II., Kurfürst von Brandenburg, zur lutherischen Lehre über wobei ihm die Ballei unter dem Herrenmeister Martin Graf von Hohenstein zu Vierraden-Schwedt folgte. die Mitglieder des Ordens fühlten sich dadurch auch von ihrem Gelübde dem Orden gegenüber (Armut, Keuschheit und Gehorsam) entbunden. 1545 beschloss tatsächlich ein Provinzialkapitel in Speyer, dass auch lutherische und verheiratete Kommendatoren ihre Ämter behalten. In der Folge jedoch schwand der Zusammenhalt der Ballei mit dem Großpriorat Deutschland. Großmeister Jean de la Cassière berief 1581 den damaligen Herrenmeister Martin Graf von Hohenstein formell vor den Konvent nach Malta. Als dieser nicht erschien, erklärte er den Ausschluss der Brandenburger Ordensmitglieder. Dieser Ausschluss wurde dem Großpriorat samt entsprechender Urkunde mitgeteilt, jedoch vom Großprior des Ordens in Heitersheim nicht an die Ballei weitergeleitet. Der Groß-Prior ernannte nun seinerseits bis zum Untergang der Großballei 1811 einen katholischen Gegen-Bailli für Brandenburg (zumal auch der Herrenmeister den Kapitelsitzungen der Großballei fernblieb). Diese Ernennung verstieß jedoch gegen den Heimbacher Vergleich, durch den die Ritter das Recht auf eigene Wahl des Balleiers bzw. Herrenmeisters hatten. Der katholische Gegen-bailli wurde also ignoriert. Die Ballei Brandenburg selbst erfüllte ihre Pflichten aus dem Heimbacher Vergleich (insbesondere ihre Zahlungen) und bot dem Großpriorat dadurch keinen Anlass für eine Klärung des Status quo. Immerhin konnte noch von 1625 bis 1641 Adam von Schwarzenberg als katholischer Herrenmeister amtieren, wobei er sich allerdings vor seiner Bestätigung durch den Konvent dazu verpflichten musste, das Bekenntnis der Ballei nicht zu verändern. Durch den westfälischen Friedensschluss 1648 verlor der Malteserorden fast alle seine Besitzungen im protestantischen Teil Deutschlands. Ebenso gingen auch Kommenden (insbesondere Wirow und Nemerow) der Ballei Brandenburg an die entsprechenden Landesherren (Mecklenburg) verloren. Die wirtschaftliche Lage der Ballei war dadurch schwierig geworden. Zu Beginn der Amtszeit von Johann Moritz von Nassau vermochten die Einkünfte der Balleibesitzungen, nicht einmal die 324 Goldgulden jährlicher Rekognitionsgelder[2] an das deutsche Großpriorat zu decken. Die Summe der rückständigen Gelder belief sich im Jahre 1653 auf 7452 Goldgulden, wovon Johann Moritz bereits im Dezember desselben Jahres 1000 Gulden abzahlen konnte.[3] Dies zeigt, dass die Ballei sowie die Herrenmeister ihre Verpflichtungen dem Großpriorat gegenüber auch nach dem 30-jährigen Krieg ernst nahmen. Kommenden in der Ballei Brandenburg Die folgenden Kommenden befanden sich u.a. in dem Gebiet der Ballei Brandenburg: Sachsen-Anhalt: Werben (Elbe) (vormaliger Sitz der Ballei Brandenburg) Heutiges Polen: Sonnenburg (vormaliger Sitz der Ballei Brandenburg) Lagow Schivelbein Stargard Schwiebus Zachan Aus dem Besitz der Templer: Lietzen Quartschen Rörchen Süpplingenburg Tempelhof Tempelburg Zielenzig Garlow Mecklenburg- Vorpommern: Mirow Namerow Kraak Versuch einer Vereinigung 1763 begann König Friedrich der Große Verhandlungen mit dem Malteserorden, da sich auf dem Boden des eroberten Schlesien einige Kommenden desselben befanden. Den Malteserrittern wurde das Tragen ihrer Auszeichnungen auf preußischem Boden gestattet, im Gegenzug durfte der König die preußische Krone als Zeichen seines Protektorates in die Auszeichnungen der Rechtsritter (siehe auch Abbildung des Rechtsritterkreuzes) einfügen. Der König, wie auch sein Gegenpart, Großmeister Pinto de Fonseca vereinbarten die Wiederaufnahme der Responsorienzahlungen, in der (beidseitigen) Hoffnung, dass die Ballei und ihre Mitglieder wieder Teil des Gesamtordens werden könnten. Vermittler zwischen beiden war Ferdinand von Hompesch, katholischer Gegen-Bailli von Brandenburg und späterer Großmeister. Der Papst beharrte jedoch auf seiner Auffassung, dass die Ballei als häretische Organisation nicht Teil des Ordens sein könne. Dennoch wurden die Responsorien bis zur Aufhebung der Ballei weiter gezahlt und Ballei und Malteserorden behielten ihre guten Beziehungen bei. So entsandte die Ballei beispielsweise 1776 Beobachter zum Generalkapitel des Malteserordens.[4] Säkularisierung und Preußischer Verdienstorden Im Frieden von Tilsit verpflichtete sich Preußen gegenüber Napoleon zu hohen Zahlungen. Durch Edikt vom 30. Oktober 1810 und Urkunde vom 23. Januar 1811 wurde die Balley Brandenburg und die zugehörigen Kommenden durch König Friedrich Wilhelm III. aufgehoben, ihre Besitzungen wurde im Zuge der Säkularisierung eingezogen. Der Orden an sich hörte hierdurch zwar nicht auf zu existieren, jedoch war ihm untersagt neue Mitglieder oder Anwärter aufzunehmen. Folglich wäre der Orden mittelfristig durch Tod seines letzten Ritters erloschen.[5] Dieser König stiftete am 23. Mai 1812 als Auszeichnung für ehrenvolle Dienstleistung, als Beweis königlicher Gnade und zur Erinnerung an die aufgelöste Balley Brandenburg den Königlich Preußischen St. Johanniterorden. Der neue „Johanniterorden“ war somit ein preußischer Verdienstorden. Im Gegensatz zu den meisten anderen preußischen Orden hatte er aber einen „korporativen“ (mitgliedschaftlichen) Charakter, da er zahlreiche Elemente des „alten“ Ordens übernahm. Der Großmeister des Verdienstordens war der bisherige Herrenmeister. Die Ritter der aufgelösten Ballei gehörten diesem neuen Orden automatisch an, trugen ihre alten Insignien aber weiterhin. Wiederherstellung des Johanniterordens Durch Kabinettsorder vom 15. Oktober 1852 stellte König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, die Balley formell wieder her, jedoch ohne Einsetzung in ihre vorigen Besitztümer. Die Kontinuität wurde gewahrt, weil acht vor 1810 zum Ritter geschlagene Mitglieder noch lebten und sie, zu Kommendatoren ernannt, einen neuen Herrenmeister wählen konnten. Die Träger des Verdienstordens wurden automatisch Mitglieder der wiederhergestellten Balley, allerdings wurden sie nur als „Ehrenritter“ anerkannt und waren in ihren Rechten im Orden eingeschränkt. Lediglich die Ritter von vor 1810 und die neuhinzugekommenen durch Ritterschlag zu „rechten Rittern“ (später „Rechtsritter“) ernannten hatten volle Rechte und Pflichten (die zum Teil erheblichen finanziellen Verpflichtungen in der Zeit des Wiederaufbaus waren nur durch die Rechtsritter zu tragen). Im Laufe der Zeit wurde diese, eigentlich ja nur einem konkreten Anlass geschuldete, Zweiteilung des Ordens als angepasst und als aufsteigende Form einer Vollmitgliedschaft dauerhaft übernommen. Am 17. Mai 1853 wurde Prinz Carl von Preußen feierlich zum Herrenmeister des Ordens eingesetzt und zeigte seine Wahl sowie das Wiederaufleben der Ballei direkt beim Malteserorden in Rom (das Groß-Priorat Deutschland war 1811 erloschen) an. In einem höflichen Schreiben an die „Ballei Brandenburg des Souveränen Ordens vom Hl. Johannes in Jerusalem“ durch den Ordensstatthalter des Malteserordens Colloredo wurde dieses zur Kenntnis genommen, jegliche Festlegung in Bezug auf den Rechtsstatus der Ballei jedoch unterlassen. Das erste Ordenskapitel tagte am 23. Juli 1853 und entwarf die Statuten, welche durch Urkunde vom 8. August von dem König als Protektor des Ordens genehmigt wurden. Analog zu den acht preußischen Kirchenprovinzen wurden acht Genossenschaften ins Leben gerufen: die Provinzialgenossenschaften Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen-Westpreußen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland. In Folge begannen die Kommenden bzw. Genossenschaften sehr schnell mit dem Aufbau ihrer Werke, unter den ersten Krankenhäusern sind zu nennen: 1854 das Johanniter Krankenhaus in Jüterbog (befindet sich heute (wieder) im Ordensbesitz) und 1855 das „Siechenhaus“ in Mansfeld. 1864 und 1866 beteiligten sich der Ordensritter am Aufbau des Sanitätswesens im Kriege. Ritter der Provinzial-Sächsischen Genossenschaft und ihre Frauen spendeten beispielsweise für den Sanitätsdienst 50.000 Taler. Ebenfalls aktiv tätig waren Johanniterritter am Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes. 1885 wurde als erstes noch bestehendes Werk des Gesamtordens die Johanniter- Schwesternschaft gegründet. Unter dem Herrenmeister Prinz Albrecht von Preußen (1886–1906) wuchs das Krankenhauswesen der Johanniter von 34 Einrichtungen mit 1.400 Betten auf 52 Einrichtungen mit 2937 Betten an. Seitdem besteht der Johanniterorden in der Rechtsform eines altrechtlichen Vereins. Der Orden residierte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin. Jüngste Geschichte Nach 1945 verlor der Orden alle Besitzungen in den Ostgebieten sowie auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone des vormaligen Deutschen Reiches. Viele Mitglieder des Ordens waren im Krieg gefallen, wurden enteignet und vertrieben. Auch die westlichen Alliierten mussten erst davon überzeugt werden, dass der Johanniterorden trotz zahlreicher einflussreicher Mitglieder als Organisation zugelassen wurde. 1947 begann der Wiederaufbau der Balley Brandenburg mit ihren Genossenschaften in den westlichen Besatzungszonen unter dem 35. Herrenmeister Oskar Prinz von Preußen († 1958). Durch eine Neuinterpretation des Begriffs der „ritterlichen Gesinnung“ wurde 1948 erstmals seit dem Mittelalter Nicht-Adligen der Zugang zum Orden wieder gestattet. 1951 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG) gegründet. 1952 erfolgte Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) in Deutschland. 1974 kam es zur Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich. Ab 1990 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften und die Johanniter-Unfall-Hilfe auch in Ostdeutschland tätig. Der Orden konnte die Rückübertragung der in den neuen Bundesländern gelegenen Ordenshäuser erreichen; diese gingen in die Trägerschaft der Genossenschaften über. 1999 konnte das 900-jährige Bestehen des Ordens von Johannitern und Maltesern gefeiert werden und der 37. Herrenmeister Dr. Oskar Prinz von Preußen (* 1959) erhielt seine Investitur. 2001 wurde der Ordenssitz nach Berlin verlegt, 2004 nach Potsdam, wobei der Verwaltungssitz in der Hauptstadt blieb. Allgemeiner Aufbau und Struktur Der Johanniterorden hat die Rechtsform eines „Vereins alten Rechts“, das Korporationsrecht wurde ihm 1852 verliehen. Er hat seinen Sitz in Potsdam, der Verwaltungssitz ist Berlin. Der Johanniterorden ist durch den Schutzbrief des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 2. Mai 1947 Teil der evangelischen Kirche Deutschlands. Der Johanniterorden selbst ist regional in Genossenschaften, auch Kommenden genannt, gegliedert. Führungsorgane des Ordens sind, neben dem Herrenmeister, das Kapitel und die Ordensregierung. Kommenden werden durch gewählte Kommendatoren geleitet (Regierende Kommendatoren). Der Johanniterorden ist Initiator und Träger der sogenannten Ordenswerke, diese sind neben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. die Johanniter- Schwesternschaft e.V. sowie etwa 70 Johanniter-Hilfsgemeinschaften. In den Ordenswerken sind über 1,4 Millionen aktive und fördernde Mitglieder tätig. Kapitel und Ordensregierung Der Herrenmeister leitet den Orden. Ihm steht das Kapitel zur Seite. Der Herrenmeister selbst wird durch das „erweiterte Kapitel“ gewählt. Liste der Herrenmeister der Balley Brandenburg Die ersten Herrenmeister 1323–1336: Gebhard von Bortefelde (Präceptor generalis) 1341–1371: Hermann von Wereberge 1371–1397: Bernhard von der Schulenburg 1397–1399: Detlev von Walmede 1399–1418: Reimar von Güntersberg 1419–1426: Busso V. von Alvensleben Das Herrenmeistertum auf der Sonnenburg 1426–1437: Balthasar von Schlieben 1437–1459: Nicolaus von Thierbach 1459–1460: Heinrich von Redern 1460–1471: Liborius von Schlieben 1471–1474: Kaspar von Güntersberg 1474–1491: Richard von der Schulenburg 1491–1526: Georg von Schlabrendorff von der Reformation bis zur Säkularisierung 1527–1544: Veit von Thümen 1544–1545: Joachim von Arnim 1545–1564: Thomas von Runge 1564–1569: Franz Neumann 1569–1609: Graf Martin von Hohenstein 1610–1611: Friedrich Markgraf zu Brandenburg 1611–1613: Ernst Markgraf zu Brandenburg 1614–1615: Georg Albrecht Markgraf zu Brandenburg 1616–1624: Johann Georg Markgraf zu Brandenburg 1624–1625: Joachim Sigismund Markgraf zu Brandenburg 1625–1641: Adam Graf von Schwarzenberg 1652–1679: Johann Moritz Fürst von Nassau-Siegen 1689–1692: Georg Friedrich Fürst zu Waldeck Graf zu Pyrmont 1693–1695: Karl Philipp Markgraf zu Brandenburg, Prinz von Preußen 1696–1731: Albrecht Friedrich Prinz in Preußen, Markgraf zu Brandenburg 1731–1762: Carl Albrecht Prinz in Preußen, Markgraf zu Brandenburg 1762–1811: August Ferdinand Prinz von Preußen (1811: Aufhebung der Balley) Die Herrenmeister nach Wiederherstellung des Ordens (1852) 1853–1883: Prinz Friedrich Carl Alexander von Preußen 1883–1906: Prinz Albrecht von Preußen 1907–1926: Prinz Eitel Friedrich von Preußen 1927–1958: Oskar Prinz von Preußen 1958–1999: Wilhelm Karl Prinz von Preußen seit 1999: Oskar Prinz von Preußen Kapitel Das Kapitel wird aus dem Herrenmeister und der Ordensregierung gebildet. Es stellt das zentrale operative Entscheidungsgremium des Ordens dar. Dem erweiterten Kapitel gehören zusätzlich die Kommendatoren und Ehrenkommendatoren der Genossenschaften an. Das Erweiterte Kapitel entscheidet über die Wahl des Herrenmeisters, das Procedere bei einer eventuellen Auflösung des Ordens sowie über Angelegenheiten, die ihm durch den Herrenmeister als besonders bedeutend vorgelegt werden. Genossenschaften Die Genossenschaften (auch Kommenden) werden von einem Kommendator geleitet, der die Genossenschaften auch gegenüber der Ordensregierung vertritt. Die Kommendatoren leiten den Konvent, das Führungsgremium der Genossenschaften. Als Zusammenschluss von männlichen Ritterbrüdern eines Ortes oder einer Region werden durch die Kommendatoren Subkommenden gebildet und einem Subkommmendeleiter zugewiesen. Um auch die theologischen Kenntnisse der Mitglieder zu vertiefen, werden dort unter anderem bei verschiedenen regelmäßigen Treffen christliche und aktuelle gesellschaftliche Themen bearbeitet. Die „Johanniter Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartsfragen“ veranstaltet dazu regelmäßig vertiefende Seminare. Zurzeit bestehen folgende Genossenschaften und Kommenden des Johanniterordens: Kommende der Balley Baden-Württembergische Kommende Bayerische Genossenschaft Brandenburgische Provinzial-Genossenschaft Hamburgische Kommende Hannoversche Genossenschaft Hessische Genossenschaft Mecklenburgische Genossenschaft Österreichische Kommende Pommersche Genossenschaft Posen-Westpreußische Genossenschaft Preußische Genossenschaft Provinzial-Sächsische Genossenschaft Rheinische Genossenschaft Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar Sächsische Genossenschaft Schlesische Genossenschaft Schleswig-Holsteinische Genossenschaft Westfälische Genossenschaft Ebenfalls der Balley Brandenburg angeschlossen sind die nicht-deutschen Genossenschaften: Johanniter Ridderskapet i Finland (Johanniter-Ritterschaft in Finnland) Association des Chevaliers de St. Jean, Langue de France (Ritter des Hlg. Johannes französischer Zunge) Kommende der Johanniterritter in der Schweiz Johannitarend Magyar Tagozata (Ungarn) Österreichische Kommende Mitgliedschaft Der Johanniterorden und seine Mitglieder verstehen sich als Teil der evangelischen Kirche in Deutschland und wurden durch Schutzbrief der EKD von 1947 in dieser Rechtsstellung auch anerkannt. Der Orden sieht sich als Ordensgemeinschaft in der Tradition eines Ritterordens, daher ist Frauen die Mitgliedschaft im Orden (außerhalb der Ehrenmitgliedschaft) nicht möglich. In den Ordenswerken sind weibliche Mitglieder aber ebenso selbstverständlich vertreten wie in anderen gesellschaftlichen Organisationen. Bei der Aufnahme in den Orden verpflichten sich die Mitglieder zur Achtung und Umsetzung der Aufgaben des Ordens sowie der Ordensregel. Voraussetzung für die Aufnahme in den Orden ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche sowie die Befürwortung einer Aufnahme durch eine festgelegte Zahl von Vollmitgliedern. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Da erst 1948 der Ritterorden für nicht-adlige Mitglieder geöffnet wurde, sind Adelige deutlich häufiger als in der Durchschnittsbevölkerung vertreten. Gemäß einer „Gesamtliste“ betrug im April 1991 die Gesamtanzahl der Mitgliedern etwa 3000, davon waren etwa 2000 Mitglieder adelig und rund 1000 nichtadelig, von denen viele aus Familien stammen, die nahe Verwandtschaftsbeziehungen zum Adel aufweisen. „Mitgliedsstufen“ des Ordens sind: Ehrenmitglieder Kommendatoren Ehrenkommendatoren Rechtsritter Ehrenritter Anwärter. Der Orden verleiht als Ehrenzeichen das Herrenmeisterkreuz, das Kreuz der Ehrenmitglieder, das Kommendatorenkreuz, das Rechtsritter-Kreuz, und das Ehrenritterkreuz. Diese Insignien sind staatlich geschützt. Der Johanniterorden „verleiht“ diese Auszeichnungen im wörtlichen Sinne, sie gehen nicht in das Eigentum des Trägers über und werden nach dem Tod des Trägers wieder herausverlangt. Weitere Ehrenzeichen verleihen die Ordenswerke. Die Verpflichtung der Mitglieder des Ordens zu einer christlichen Lebensweise führen in Einzelfällen zu problematischen Abwägungen in der Frage, ob eine Verpflichtung verletzt wurde, sowie ob und wie darauf zu reagieren sei. Solche Einzelfälle und ihre gelegentlich auch unterschiedlichen Behandlungen sind regelmäßig Anlass für Kritik am Johanniterorden sowie jeweils handelnder Personen. Das vorstehende gilt besonders in der Frage der Ehescheidung. Der Johanniterorden versteht die kirchliche Trauung als „individuellen Auftrag“ Christi zur Ehe. Eine Ehescheidung wird, unabhängig von der Frage individueller Schuld, stets als ein Versäumnis beider Ehepartner angesehen. Bei erfolgter Ehescheidung ist der Verbleib im Johanniterorden (ebenso die Aufnahme eines bereits geschiedenen Anwärters) nur durch Ausnahmegenehmigung möglich. Dieses betraf und betrifft auch hochrangige Mitglieder des Ordens. So legte der Herrenmeister Eitel Friedrich von Preußen 1926 nach dem Scheitern seiner Ehe sein Amt als Herrenmeister nieder. Andererseits sind trotz Ehescheidung wegen großer Verdienste Otto Graf Lambsdorff und Ernst August Prinz von Hannover im Orden verblieben. Geistliche Ausrichtung Der erste bekannte Vorsteher vom Hospital zu Jerusalem, Bruder Gerhard (lat.: Gerardus), schrieb um 1120: „Unsere Bruderschaft wird unvergänglich sein, weil der Boden, auf dem diese Pflanze wurzelt, das Elend der Welt ist, und weil, so Gott will, es immer Menschen geben wird, die daran arbeiten wollen, dieses Leid geringer, dieses Elend erträglicher zu machen.“ Die Ordensregel Das Selbstverständnis des Johanniterordens ist in der Ordensregel niedergelegt. Grundlage dessen ist der „Doppelauftrag“ des Ordens als Bekenntnis zu Jesus Christus und der Evangelischen Kirche sowie der Dienst am Nächsten. Die Ordensregel des Johanniterordens verpflichtet alle Mitglieder. Sie gibt keine Einzelanweisungen für die Lebensordnung, sondern versteht sich als Leitlinie für Haltung und Handeln der Mitglieder. Die wichtigsten Pflichten im Orden sind das Bemühen um den christlichen Glauben, die Stärkung der Bruderschaft und das Einbringen der eigenen Kräfte und Fähigkeiten in die heutige Gesellschaft. Ordenskreuz Johanniter und Malteser führen das identische Ordenskreuz, es wird linksseitig getragen. Die Kreuzform erinnert an den Opfertod Christi. Die acht Spitzen weisen auf die acht Seligpreisungen der Bergpredigt hin (Matthäus 5, 3–10). Jeder der vier Balken des Kreuzes steht für eine Kardinaltugend (Gerechtigkeit, Tapferkeit, Weisheit und Mäßigung). Wilhelm II., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Albert Victor von Preußen, (* 27. Januar 1859 in Berlin, Preußen; † 4. Juni 1941 in Doorn, Niederlande) entstammte der Dynastie der Hohenzollern und war von 1888 bis 1918 Deutscher Kaiser und König von Preußen. Einleitung Die dreißigjährige Regentschaft Wilhelms II. im Deutschen Reich (von 1888 bis 1918) wird als die wilhelminische Epoche bezeichnet. Herausragende Merkmale waren das Streben des Kaisers nach nationalem Prestige und die Versuche, das Reich in den Rang einer Weltmacht zu erheben. Eng verbunden mit diesem Anspruch war die militärische Aufrüstung des Kaiserreichs und die Forcierung der Kolonialpolitik in Afrika und der Südsee. Dies und die Verwicklung des Deutschen Reichs in verschiedene internationale Krisen (zum Beispiel Krügerdepesche 1896, Marokko-Krisen 1905/06 und 1911, Daily-Telegraph-Affäre 1908) führte zu einer Destabilisierung der Außenpolitik. Die Vorliebe Wilhelms für militärischen Prunk, die sich beispielsweise in zahlreichen Paraden zu den unterschiedlichsten Anlässen ausdrückte, führte auch gesellschaftlich zu einer Überbetonung des Militärs und militärischer Hierarchien bis hinein ins zivile Leben der deutschen Gesellschaft, in der für eine berufliche Laufbahn – nicht nur im Verwaltungsapparat – die Ableistung des Militärdienstes und der militärische Rang eines Menschen von entscheidender Bedeutung war (Militarismus). Der wirtschaftliche Aufschwung Deutschlands während Wilhelms Regentschaft, verbunden mit technologischem, naturwissenschaftlichem und industriellem Fortschritt, begünstigte eine auch vom Kaiser mit getragene allgemein verbreitete Technik- und Fortschrittsgläubigkeit. Innenpolitisch setzte er die für ihre Zeit als modern und fortschrittlich geltende Sozialpolitik Bismarcks fort und erweiterte sie. Er setzte sich für die Abschaffung des Sozialistengesetzes ein und suchte, teilweise erfolglos, den Ausgleich zwischen ethnischen und politischen Minderheiten. Wilhelm II. wollte sowohl die Innen- als auch Außenpolitik des Reiches wesentlich stärker als sein Großvater Wilhelm I. beeinflussen. Das „persönliche Regiment“ des Kaisers war aber in Wirklichkeit eine von häufig wechselnden Beratern gesteuerte Politik, die die Entscheidungen Wilhelms im Urteil der meisten Historiker oft widersprüchlich und letztlich unberechenbar erscheinen ließen. Wilhelm II. nutzte durch seinen sprunghaften Charakter die Macht, die ihm die Reichsverfassung zugestand, nie konsequent, musste aber immer wieder erleben, dass diejenigen, die ihn zu schwerwiegenden Entscheidungen drängten, sich hinter seinem Rücken versteckten, als sich deren Misserfolg abzeichnete. Die Marokkokrisen oder die Erklärung des unbeschränkten U-Boot-Krieges sind nur zwei Beispiele für Entscheidungen anderer Personen, die den Ruf des Kaisers heute nachhaltig belasten. Auch war seine Amtszeit von politischen Machtkämpfen zwischen den einzelnen Parteien geprägt, die es den amtierenden Kanzlern nur schwer möglich machten, längerfristig im Amt zu bleiben. So wurden im Kampf zwischen dem sog. Nationalliberal-Konservativen Kartell, Bülow-Block und Sozialdemokraten fünf von sieben Kanzlern unter kritischem Mitwirken des Parlaments entlassen. Während des Ersten Weltkriegs von 1914 bis 1918 wurde Wilhelms strategische und taktische Unfähigkeit offenbar. Ab 1916 enthielt er sich zunehmend relevanter politischer Entscheidungen und gab die Führung des Reiches faktisch in die Hände der Obersten Heeresleitung, namentlich in die der Generäle von Hindenburg und Ludendorff, die die Monarchie während der letzten Kriegsjahre mit starken Zügen einer Militärdiktatur versahen. Als Wilhelm II. sich nach Ende des „großen Kriegs” in Folge der Novemberrevolution, die zum Ende der Monarchie und zur Ausrufung der Republik führte, zur Abdankung und zur Flucht ins Exil nach Holland entschloss, hatte das deutsche Kaiserreich den Krieg verloren. Etwa 10 Millionen Menschen waren auf den Schlachtfeldern gefallen. Kindheit und Jugend Wilhelm II. wurde am 27. Januar 1859 in Berlin als ältester Sohn des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen (1831–1888) (vom 9. März bis 15. Juni 1888 Deutscher Kaiser Friedrich III.) und dessen Frau Victoria (1840–1901) geboren und war somit Enkel Kaiser Wilhelms I. (1797–1888) und der englischen Königin Victoria (1819–1901). Die Geburt Wilhelm des Zweiten war ausgesprochen schwierig, der Prinz kam als Steißgeburt zur Welt und überlebte nur durch das couragierte Eingreifen einer Hebamme, die das leblose Baby ganz gegen das Protokoll mit einem nassen Handtuch schlug. Der linke Arm des Kindes war so verletzt, dass er zeitlebens gelähmt und deutlich kürzer blieb. 101 Salutschüsse verkündeten das freudige Ereignis, eine jubelnde Menschenmenge versammelte sich vor dem Kronprinzenpalais, die Thronfolge im Hause Hohenzollern war gesichert. Keinen gesunden Thronfolger geboren zu haben, empfand Prinzessin Victoria als persönliches Versagen und war nur schwer bereit, die Behinderung des Sohnes zu akzeptieren. Kronprinz Wilhelm erlebte eine Kindheit voll Torturen, nichts blieb unversucht, seine Behinderung zu beheben. Legendär sind Kuren wie das Einnähen des kranken Armes in ein frisch geschlachtetes Kaninchen oder Metallgerüste, die Wilhelm umgeschnallt wurden, um seine Haltung zu verbessern. Wilhelm, von Geburt an durch diesen verkümmerten Arm behindert, verbrachte laut eigenen Aussagen „eine recht unglückliche Kindheit“. Wie im Hochadel üblich, traten seine Eltern als unmittelbare Erzieher ganz hinter seinem calvinistischen Lehrer Georg Ernst Hinzpeter zurück. Als Siebenjähriger erlebte er den Sieg über Österreich-Ungarn 1866 mit der daraus resultierenden Vorherrschaft Preußens in Deutschland. Mit zehn Jahren, im damals üblichen Kadettenalter, trat er beim 1. Garde-Regiment zu Fuß formell als Leutnant in die preußische Armee ein. Als Zwölfjähriger wurde er mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches nach dem Sieg über Frankreich 1871 auch übernächster Anwärter auf den deutschen Kaiserthron. Nach dem Abitur am Friedrichsgymnasium in Kassel trat er am 9. Februar 1877 seinen realen Militärdienst bei seinem Regiment (6.Kompagnie, Hauptmann v. Petersdorff) an. 1880 wurde er am 22. März, dem Geburtstag seines Großvaters Kaiser Wilhelm I., zum Hauptmann befördert. Bereits in diesen Jahren bildete sich bei ihm ein Verständnis seiner monarchischen Rolle, das den liberal-konstitutionellen Vorstellungen seiner Eltern zuwiderlief. Seine folgenden Lebensstationen sind unter dem Aspekt einer Erziehung zum Monarchen zu sehen: Er sollte möglichst vielerlei Erfahrungen sammeln, erhielt aber in keinem Feld, nicht einmal im militärischen, die Chance, sich beruflich solide einzuarbeiten. Zum Studium begab er sich an die von seinem Urgroßvater gegründete Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er nichtschlagendes Mitglied des Corps Borussia wurde. 1881 heiratete er Prinzessin Auguste Viktoria von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (22. Oktober 1858–11. April 1921). Bis 1888 war er dann wechselnden Regimentern zugeordnet, dem 1. Garde-Regiment zu Fuß, dann dem Garde-Husaren-Regiment und dem 1. Garde-Feldartillerie-Regiment, wurde schnell bis zum untersten Generalsrang (Generalmajor) befördert und zuletzt Kommandeur der 2. Garde-Infanterie-Brigade. Der Militärdienst wurde immer wieder durch Beurlaubungen unterbrochen, damit er sich auch soweit möglich mit der zivilen Verwaltung vertraut machen konnte. Sehr gründlich konnte dies nicht geschehen, denn immer mehr Eile war geboten: Sein Großvater stand im höchsten Alter, und sein Vater war mittlerweile todkrank. Für die Regierungsgeschäfte war dies weniger problematisch, als man vermuten konnte, da bereits seit 1862 Otto von Bismarck, zunächst als preußischer Ministerpräsident, ab 1871 als Reichskanzler die politische Macht fest in seiner Hand konzentriert hatte. Bismarck war nach drei siegreichen Kriegen (1864, 1866, 1870/71) und als Einiger Deutschlands zur stärksten kontinentaleuropäischen Macht ein weltweit respektierter Staatsmann. Wilhelm I. und Friedrich III. hatten ihm gelegentlich opponiert und am Ende stets vertraut. Von diesem Vertrauen hing allerdings nach der Reichsverfassung der Reichskanzler ab, nicht vom Vertrauen des Reichstags. Bismarck baute selbstbewusst darauf, auch den dritten Kaiser lenken zu können. Das Jahr 1888 ging als Dreikaiserjahr in die Geschichte ein. Nach dem Tode Wilhelms I. am 9. März 1888 regierte Friedrich III. aufgrund seiner bereits fortgeschrittenen Krankheit (Kehlkopfkrebs) nur für 99 Tage (der „99-Tage-Kaiser“). Friedrich III. starb am 15. Juni in Potsdam. An diese Konstellation hatte der 29-jährige Wilhelm II. bei seinem Amtsantritt anzuknüpfen. Er wünschte, ein Kaiser aller Deutschen zu sein. Regentschaft und Politik Soziale Reformen „[...], weil die Arbeiter meine Untertanen sind, für die ich zu sorgen habe! Und wenn die Millionäre nicht nachgeben, werde ich meine Truppen zurückziehen und wenn ihre Villen erst in Flammen stehen, werden sie schon klein beigeben!“ (Wilhelm II. zu Otto von Bismarck, als er sich weigerte, Soldaten zur Niederschlagung eines Streiks im Ruhrgebiet zu schicken.) Dieses Zitat und andere Äußerungen Wilhelms in den ersten Jahren seiner Regentschaft weckten in der Arbeiterschaft zunächst Hoffnungen auf einen sozialen Wandel im Reich. Die Sozialpolitik lag Wilhelm II. durchaus am Herzen. Allerdings folgten seinen sozialen Reformen keine strukturellen Veränderungen im Reich. Im Gegenteil, er baute seinen politischen Einfluss noch aus und lehnte eine Demokratisierung der Verfassung ab. Preußen behielt das seit Anfang der 1850-er Jahre bestehende undemokratische Dreiklassenwahlrecht, das eine repräsentative Landtagsvertretung verhinderte. Nach wie vor wurde die Regierung nicht vom Reichstag gewählt, sondern vom Kaiser ohne Berücksichtigung der parlamentarischen Verhältnisse bestimmt oder entlassen. Es war dem Kanzler aber auch nicht möglich ohne Mehrheit im Parlament Gesetze zu erlassen oder den Haushalt zu beschließen. Das Parlament war in seiner Macht, als echte Legislative, nicht zu unterschätzen. Bei alledem forderte Kaiser Wilhelm II. noch während Bismarcks Kanzlerschaft am 178. Geburtstag Friedrichs des Großen in einer Proklamation an sein Volk, mit der Devise: „Je veux être un roi des gueux“ (frz.; zu dt.: „Ich will ein König der armen Leute sein“) das Verbot der Sonntagsarbeit, der Nachtarbeit für Frauen und Kinder, der Frauenarbeit während der letzten Schwangerschaftsmonate sowie die Einschränkung der Arbeit von Kindern unter vierzehn Jahren. Außerdem forderte er bei dem zur Erneuerung anstehenden „Gesetz wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ („Sozialistengesetz“) die Streichung des Ausweisungsparagraphen, der die Polizei zur Ausweisung „gefährlicher Sozialisten“ aus ihrem Heimatort berechtigte. Reichskanzler Bismarck kommentierte dies als „Humanitätsduselei“ und verweigerte sich dem in seinen Forderungen durch den Reichstag unterstützten Kaiser. Seine Forderungen konnte der junge Kaiser erst mit dem Nachfolger Bismarcks durchführen, Leo von Caprivi. Allerdings war Wilhelm II. bei allen sozialen Ambitionen so wenig ein Freund der Sozialdemokratie, wie Bismarck es gewesen war. Im Gegenteil hoffte er, durch seine Reformen die Sympathien für die trotz der Sozialistengesetze erstarkte Sozialdemokratie zu schwächen und durch die Aufhebung des repressiven Sozialistengesetzes der 1890 von SAP in SPD umbenannten Partei ihren Märtyrerbonus zu nehmen. Die Sozialdemokraten ihrerseits ließen sich nicht von dem Reformen Wilhelms II. beeindrucken und setzten unter August Bebel aus ihrem antimonarchistischen Selbstverständnis heraus weiter auf Fundamentalopposition. Obwohl sie den Fortschritt der im Arbeitsschutzgesetz zusammengefassten Reformen sahen, stimmten sie im Reichstag dagegen. Sie forderten grundlegende strukturelle Veränderungen wie zum Beispiel eine Verfassungsänderung, Demokratisierung, ein ausgeweitetes Wahlrecht, Vorrang des Parlaments bei politischen Entscheidungen, eine Umstrukturierung des Haushalts, deutliche Senkung der Rüstungsausgaben, Freiheit für die Kolonien und anderes mehr, für den Kaiser unerfüllbare Anliegen, die seinen Hass auf die Sozialdemokratie noch steigerten. Der Wohlstand der deutschen Arbeiterschaft stieg von Jahr zu Jahr, doch gelang es Wilhelm II. nicht, den Arbeitern in den Städten das Gefühl zu geben, anerkannte Mitglieder der Gesellschaft zu sein, was zu starken Stimmenzuwächsen der Sozialdemokraten im Reichstag und den Landtagen der Länder führte. Diese Vorgänge ließen in Wilhelm II., der immer noch „ein König der Armen“ sein wollte, das Urteil reifen, dass eine Versöhnung mit den Sozialdemokraten nicht möglich sei. Er rief schließlich in Königsberg „zum Kampf für Religion, Sitte und Ordnung, gegen die Parteien des Umsturzes!“ auf. Überblick der unter der Herrschaft Wilhelms II. erlassenen sozialen Reformen 1889: Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni (für Arbeiter) 1890: Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890: Gründung von 31 Versicherungsanstalten – Vorläufer der Landesversicherungsanstalten (LVA) 1891: Auszahlung der ersten Renten an dauernd Erwerbsunfähige und an Arbeiter über 70 Jahre 1891: Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni (23. Novelle zur Reichsgewerbeordnung) mit Frauenschutz, eingeschränkter Nachtarbeit, Sonntagsruhe und Kinderschutz 1891: Einführung der staatlichen Gewerbeaufsicht 1891: Zulassung freiwilliger Arbeiterausschüsse in Betrieben 1891: Verbot der Sonntagsarbeit in Industrie und Handwerk 1892: Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes mit Erweiterungen der Versicherungspflicht (Ausweitung auf Familienangehörige) 1895: Verbot der Sonntagsarbeit für das Handelsgewerbe. 1899: Invalidenversicherungsgesetz 1901: Förderung des Arbeiterwohnungsbaus 1905: Arbeiterausschüsse werden in Bergbaubetrieben zur Pflicht 1908: Höchstarbeitszeit, keine Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche 1911: Reichsversicherungsordnung (RVO) 1911: Einführung der Hinterbliebenenrente 1911: Versicherungsgesetz für Angestellte 1911: Hausarbeitsgesetz (Regelung der Heimarbeit) 1916: Herabsetzung des Rentenalters für Arbeiter von 70 auf 65 Jahre 1916: Herabsetzung des Rentenalters für Frauen auf 60 Jahre Entlassung Bismarcks und Antritt Caprivis In der letzten Periode der Regierungszeit Bismarcks hatte das Deutsche Reich einer „Kanzlerdiktatur“ geglichen, dessen politische Ziele nicht die des jungen Kaisers waren. Bismarck wollte Russland als einen starken Verbündeten, Wilhelm II. vertraute auf Österreich-Ungarn. Bismarck wollte den „Kulturkampf“ gegen den politischen Katholizismus fortsetzen, der Kaiser war strikt dagegen. Bismarck wollte das Sozialistengesetz verschärfen, Wilhelm II. wollte es abschaffen: „Ich will meine ersten Regierungsjahre nicht mit dem Blut meiner Untertanen färben!“ Als der Reichskanzler hartnäckig blieb, schickte der Kaiser am Morgen des 17. März 1890 den Chef seines Militärkabinetts, General v. Hahnke, in die Reichskanzlei: Der Kanzler solle am Nachmittag ins Schloss kommen und sein Abschiedsgesuch mitbringen. Dieses wurde ihm am nächsten Morgen aber nur durch einen Boten gebracht. Am 20. März 1890 entließ Wilhelm II. den Reichskanzler Otto von Bismarck. Bismarck überwand dies nie und sorgte indirekt durch vielfach lancierte Kritik an den „Hintermännern“ der wilhelminischen Politik und durch sein Memoirenwerk Gedanken und Erinnerungen für nachhaltige Kritik an Wilhelm II . (Der dritte Teil der Memoiren, in welchem Bismarck seine Entlassung darstellte, wurde in der Tat wegen extremer politischer Brisanz erst 1919 veröffentlicht, als Deutschland Republik geworden war.) Aus der Bismarckschen Darstellung geht explizit hervor, wie isoliert er zum Zeitpunkt der Entlassung schon war, dass er nicht einmal bei den Angehörigen seines eigenen Kabinetts Unterstützung fand und dass sein Stellverteter, Karl Heinrich von Boetticher, in seiner Abwesenheit und ohne seine Billigung mit dem Kaiser in dessen Sinne verhandelt hatte. Bismarck wollte das unterbinden und berief sich auf eine (38 Jahre alte) Kabinettsorder, die es den preußischen Ministern untersagte, ohne Billigung des Kanzlers mit dem Souverän zu sprechen. Damit war für den Kaiser das Maß voll und Bismarck musste „aus Gesundheitsgründen“ sofort zurücktreten. Der Rücktritt Bismarcks war somit zwar primär innenpolitisch begründet, aber langfristig gesehen vor allem außenpolitisch fatal. Bezeichnenderweise erinnerte man nur in Wien, nicht dagegen in St. Petersburg, sofort und explizit an Bismarcks Verdienste (Brief vom Kaiser Franz Joseph I.). Als Bismarcks Nachfolger ernannte Wilhelm II. den General Leo von Caprivi (1831–1899). Caprivi wurde vom Kaiser als „Mann der rettenden Tat“ gefeiert und ob seiner Leistungen in den Grafenstand erhoben. Mit Caprivi glaubte Wilhelm II. eine anerkannte Persönlichkeit gefunden zu haben, mit der er seine geplante Politik der inneren Versöhnung sowie das Arbeitsschutzgesetz durchzusetzen hoffte. Ein wichtiges außenpolitisches Ereignis fiel (quasi „genau passend“) in dieses Jahr des Kanzlerwechsels: Der Rückversicherungsvertrag mit Russland widersprach teilweise den Bedingungen des Dreibundpaktes mit Italien und Österreich-Ungarn. Der Kaiser war gegen ein Verletzen des letztgenannten Paktes, während Bismarck den Rückversicherungsvertrag seinerzeit für unbedingt notwendig gehalten hatte. Jetzt, 1890, ging es um seine Verlängerung. Von der Öffentlichkeit unbemerkt (es handelte sich ohnehin um einen Geheimvertrag), und von Caprivi hingenommen, wurde der auslaufende Rückversicherungsvertrag vom Deutschen Reich bewusst nicht erneuert. In Russland nahm man realistischerweise einen deutschen Kurswechsel an und begann, sich Frankreich anzunähern. Caprivis Kanzlerzeit war durch entschiedene Englandfreundlichkeit geprägt. Er war in der Innenpolitik einer der Hauptverantwortlichen für den Wandel des Deutschen Reiches von der Agrarwirtschaft zur industriellen Exportwirtschaft. Die in diesem Zeitraum gemachten Reformen erleichterten es, dass Deutschland wenig später Großbritannien überholte und zur Weltwirtschaftsmacht Nr. 1 aufstieg. Das „Made in Germany“ errang zu dieser Zeit den Status einer Garantie für höchste Qualität. Integrationspolitik Die turbulente Vereinigung des alten „Deutschen Bundes“ zu einem „Deutschen Reich“ ohne die deutschen Österreicher - die Kleindeutsche Lösung - brachte einige Probleme mit sich. Die rheinländische, süddeutsche und polnische Opposition gegen die preußische Vorherrschaft stützte sich auf ein sich politisierendes katholisches Bürger-, Arbeiter- und Bauerntum. Als Partei des politischen Katholizismus formierte sich das „Zentrum“. Die Versuche Bismarcks, die katholischen Parteien in ihrer Arbeit zu behindern, führte zu Eingriffen in das Leben der Katholiken. Auch die Judenintegration, die es vorher außer in Preußen nur in wenigen anderen Staaten gab, war jung, und der merkliche soziale Aufstieg der jüdischen Bevölkerung nährte Neid und Antisemitismus in der Bevölkerung. In den östlichen Gebieten Preußens, vor allem in der Provinz Posen, gab es eine starke Unterdrückung der polnischen Minderheit, die zu Unruhen und Gefühlen der Ungerechtigkeit führte. Der Kaiser erkannte die Ernsthaftigkeit dieser Probleme und bezeichnete sie als eine seiner Hauptaufgaben. Am besten gelang die Integrationspolitik mit den Katholiken. Sie waren durch den bismarckschen Kulturkampf benachteiligt und an der Teilnahme am politischen Leben, sowie bei der freien Ausübung ihrer Religion gehindert worden. Schon zu seiner Prinzenzeit war Wilhelm gegen diese Praktiken und befürwortete die Beendigung des Kulturkampfes. Um die Einigkeit zwischen Protestanten und Katholiken im Reich zu verbessern, zahlte das Reich die den Opfern vorenthaltenen Gelder zurück, hob allerdings nicht alle gefassten Beschlüsse und Gesetze dieser Zeit wieder auf. Die östlichen Provinzen Preußens (Ostpreußen, Westpreußen, Pommern und Schlesien) waren bis zur Vertreibung nach 1945 mehrheitlich von Deutschen bewohnt, minderheitlich von Polen, dazu regional von Kaschuben und Masuren. In der Provinz Posen (Poznan) stellten die Polen die Mehrheit. Seit der Bismarckzeit versuchte der Staat, die hier lebenden Polen zu germanisieren, was allerdings scheiterte und in offenen Protest mündete. Kaiser Wilhelm II. hob viele dieser Repressionen, die vor allem die Sprache des Unterrichts und später auch des Gottesdienstes regelten, auf und erkannte die Polen als eigenes Volk und Minderheit im Deutschen Reich an. Eine der umstrittensten Bereiche in der Einordnung der politischen Meinung des Kaisers ist seine Beziehung zum Judentum bzw. zum Antisemitismus. Die Historiker gehen hier in den Meinungen weit auseinander, je nachdem welche Quellen sie benutzen. Bei den Reichstagswahlen 1880 zogen zum ersten Mal mehrere antisemitische Parteien in den Reichstag ein. Mit fünf Abgeordneten bildeten sie die „Fraktion der Antisemiten“. Grund für den gestärkten Antisemitismus waren wohl die „Gründerkrise“ und die als relativ stark empfundenen wirtschaftlichen Erfolge jüdischer Unternehmer. Die Juden waren im 1871 gegründeten Deutschen Reich zum ersten Mal freie und gleiche Bürger: Die Einschränkungen, die sie, von Land zu Land unterschiedlich, teilweise zu Schutzbefohlenen eines Herrschers machten und ihnen wirtschaftliche Beschränkungen auferlegten oder ihnen bestimmte Berufsverbote erteilten, waren aufgehoben. Auch der Dienst beim Militär, in Schulen oder der Justiz stand ihnen jetzt offen. Als Reaktion auf den Antisemitismus entstanden gesellschaftliche Gruppen, die letzterem entgegenzuwirken versuchten. So bildeten besorgte Christen den Verein zur Abwehr des Antisemitismus, dem neben Heinrich Mann auch der Historiker Theodor Mommsen beitrat. Im Judentum entwickelten sich neben dem orthodoxen Glauben mehrere Strömungen, teilweise auch mit politischem Hintergrund. So gab es erstens die assimilierten Juden, die sich taufen ließen und das Christentum als Erfüllung des jüdischen Messias-Glaubens akzeptierten. Der jüdische so genannte Reform-Glaube (Reformjudentum) lehnte diese Art ab, passte sich aber in seiner Wesensart fast völlig den deutsch-christlichen Traditionen an. Er hielt Gottesdienst am Sonntag, nicht am Sabbat (Samstag), mit deutscher, nicht hebräischer Liturgie, hielt kürzere Gebete mit Orgeluntermalung und verzichtete auf traditionelle Gebetsbekleidung. Kaiser Wilhelm unterstützte diese Art der Religionsausübung sehr und finanzierte den Bau der Reform-Synagoge in der Berliner Fasanenstraße mit, an deren Einweihung er demonstrativ teilnahm. Eine dritte aufstrebende Richtung war der Zionismus, der die Gründung eines eigenen Judenstaates vorsah. Aus Angst, den Antisemitismus zu bestärken, lehnten die Reformgläubigen auch diese, sehr radikale, ursprüngliche Form des Glaubens ab und strich jegliche Passagen über das gelobte Land aus dem Gottesdienst. Der Kaiser unternahm eine Palästinareise mit Theodor Herzl, dem Begründer des modernen Zionismus in Europa. Auf dieser Reise stiftete er in Jerusalem die Erlöserkirche auf dem Muristangelände. Als Erinnerung an diese Expedition wurde dem Kaiser in Haifa 1982 ein Denkmal gesetzt. Bei seiner Integrationspolitik kam Kaiser Wilhelm II. der Parlamentarismus im Reich entgegen. Anders als heute gab es keine Fünf-Prozent-Hürde, welche das Entsenden von Abgeordneten aus kleineren Parteien verhinderte. So hatten Dänen (1-2 Abgeordnete), Elsass-Lothringer (8-15 Abgeordnete) und Polen (13-20 Abgeordnete) von 1871 bis zur letzten Wahl 1912 stets ihre Fraktion im Reichstag. Juden organisierten sich nicht in einer eigenen Partei. Dies widersprach ihrem Selbstverständnis, deutsche Staatsbürger zu sein, welches durch lange Tradition besonders in Preußen sehr stark ausgeprägt war. Das Wahlsystem grenzte aber auch politische Minderheiten nicht aus. Dies sorgte dafür, dass sich auch die reichsfeindlichen Welfen, aber vor allem die Antisemiten aus der Christlichsozialen Partei und der Deutschen Reformpartei organisieren konnten. Die Zahl ihrer Abgeordneten überschritt aber nie die Zahl der Abgeordneten aus den Parteien der ethnischen Minderheiten. Trotz dieser Unterstützung gibt es von Wilhelm II. mehrere Zitate, die einen antisemitischen Klang haben, so: „Ich denke gar nicht daran wegen der paar hundert Juden und der tausend Arbeiter den Thron zu verlassen!“ Ob er allerdings auf die Juden als Kollektiv schimpfte oder einzelne meinte, z.B. die ihn oft kritisch betrachtenden jüdisch geleiteten Zeitungskonzerne, ist unklar. Die Verurteilung der Juden als Volk ist aber unwahrscheinlich, da er in seinem Freundeskreis nie Unterschiede zwischen Deutschen jüdischer oder christlicher Abstammung machte. Der von Antisemiten geprägte und heute noch verwendete Begriff „Kaiserjuden“ verriet allerdings große Missbilligung von Teilen der Bevölkerung an diesen Kontakten. Wirtschaftspolitik und rüstungspolitische Prioritäten Caprivi setzte einen weiteren von Bismarck verwehrten Wunsch Wilhelms II. durch, die progressive Einkommenssteuer, die höhere Einkommen stärker belastete: die Miquelsche Einkommensteuerreform von 1891. Durch die industriefreundliche und exportorientierte Eindämmung des Protektionismus zog sich Caprivi die Feindschaft der im Bund der Landwirte organisierten Grundbesitzer („Ostelbier“, „Junker“) zu, der sehr eng mit der Konservativen Partei verwoben war. Die nach Abschaffung der Schutzzölle wachsenden Agrarexporte der USA bewirkten für sie einen Preisverfall. Durch die Förderung des Einsatzes von Agrarmaschinen konnte man die Verluste zwar teilweise auffangen, erhöhte aber die agrarprotektionistischen Ansprüche der ohnehin unterkapitalisierten und zu Investitionen genötigten Großgrundbesitzer. 1893 löste Wilhelm II. den 1890er Reichstag auf, jetzt, weil der die auch von ihm gewollte Aufrüstung des Heeres abgelehnt hatte. Im darauf folgenden Wahlkampf siegten die Befürworter der wilhelminischen Politik aus der Konservativen und Nationalliberalen Partei. Auch die von Alfred von Tirpitz propagierte Aufrüstung der Kaiserlichen Marine, im Volk populär (vgl. Matrosenanzug), wurde in der Folgezeit von Wilhelm gefördert (1895 Vollendung des heutigen Nord-Ostseekanals, Ausbau der Marinehäfen Kiel und Wilhelmshaven). In diesem Zusammenhang besetzte und pachtete das Deutsche Reich die chinesische Hafenstadt Tsingtao auf 99 Jahre. Wilhelm erkannte trotz seiner Englandfreundlichkeit nicht, dass damit die weltweite Hegemonialmacht Großbritannien aufs Äußerste beunruhigt wurde. Der anhaltende deutsche Kolonialismus – gegen den Bismarck sich noch gewehrt hatte – wurde von ihm nicht als riskant gegenüber den Großmächten England, Frankreich und Japan erkannt und eher gebilligt: 1899 erwarb das Reich die Karolinen, Marianen, Palau und Westsamoa. Wende in den Reichskanzlerberufungen und außenpolitische Dauerprobleme 1894 wurde Caprivi entlassen. Wilhelm berief erstmals einen Nichtpreußen, den Bayern Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, der weder Führungsehrgeiz entwickeln sollte noch entwickelte: 1896 versäumte er, Wilhelm von der Krüger-Depesche abzuhalten, einem Glückwunschtelegramm an die Buren zur Abwehr des britisch inspirierten Jameson Raid, die in Großbritannien mit Empörung aufgenommen und nachhaltig als Abkehr von der englandfreundlichen Politik Caprivis gedeutet wurde. 1900 ersetzte er Hohenlohe durch Graf Bernhard von Bülow, der als Reichskanzler weder die anstehenden innenpolitischen Reformen betrieb noch die sich umgruppierenden außenpolitischen Konstellationen (in Deutschland als Einkreisungspolitik verstanden) zu meistern vermochte. Das Verhältnis zu Frankreich wurde nicht verbessert, England nun auch durch die Flottenpolitik herausgefordert und Russland auf dem Balkan nicht gegen Österreich-Ungarn unterstützt (vgl. dagegen den Rückversicherungsvertrag der Bismarck-Epoche). Wilhelm hatte allerdings bis zur Daily-Telegraph-Affäre und den Eulenburg-Prozessen Vertrauen in Bülow, der sich ihm zudem durch Schmeichelei unentbehrlich machte. Friedenspolitisch ergriff Wilhelm II. erst 1905 eine Initiative: Zwecks Wiederannäherung an Russland, das gerade seinen Krieg gegen Japan zu verlieren drohte, schloss er mit Nikolaus II. den Freundschaftsvertrag von Björkö. Frankreich sollte einbezogen werden. Leider wurde aber der deutsch-russische Freundschaftsvertrag schon 1907 von Russland für gegenstandslos erklärt, weil er mit der französisch-russischen Annäherung, die inzwischen stattgefunden hatte, nicht verträglich sei. Diese Annäherung hatte sich ergeben, nachdem Wilhelm II. 1906 in der Ersten Marokkokrise durch seinen Besuch in Tanger Frankreich stark provoziert hatte. Resultat war überdies eine Verschlechterung der Beziehungen zu Japan, das bisher Preußen/Deutschland als wissenschaftlichen und militärischen Lehrmeister angesehen hatte. 1908 wurde Wilhelms Hilflosigkeit durch die Daily-Telegraph-Affäre deutlich: Er beschwerte sich in einem Interview der Zeitung über seine eigene Regierung: sie sei nicht englandfreundlich genug. Bismarck war ein Meister darin gewesen, seine Politik medial zu flankieren (vgl. die Emser Depesche 1870). Bei Wilhelm II. dagegen sollte das Interview und markige Reden die Politik ersetzen. Ein besonders eklatantes Beispiel gab der Kaiser mit der bereits am 27. Juli 1900 in Bremerhaven gehaltenen Hunnenrede. Mit dem Daily Telegraph-Interview fiel er nunmehr der Reichspolitik in den Rücken, knickte angesichts des deutschen Pressesturms ein und versprach, sich künftig zurückzuhalten. Inzwischen begann die Öffentliche Meinung überhaupt, den Kaiser kritisch zu sehen, und eine Kampagne schadete ihm konkret: Schon 1906 hatte der Journalist Maximilian Harden in seiner Zeitschrift Die Zukunft die Kamarilla um den Kaiser und damit das persönliche Regiment des Kaisers angegriffen. Zu besonders harten Auseinandersetzungen führte seine Enthüllung, dass Philipp von Eulenburg und Hertefeld, ein enger Freund und Berater des Kaisers, homosexuell sei und einen Meineid geleistet habe. Es folgten drei Sensationsprozesse gegen Eulenburg, die trotz „freisprechenden“ Urteils das Ansehen des Kaisers beschädigten. 1909 zerbrach der so genannte Bülowblock, in dem sich die regierungsunterstützenden linksliberalen Parteien, sowie die Nationalliberale und die Konservative Partei zusammengeschlossen hatten. Auslöser war der Versuch Bülows, das preußische Wahlrecht zu reformieren, worauf ihm die im Preußischen Landtag dominierenden Konservativen die Gefolgschaft verweigerten. Sozialdemokraten und Zentrum, die diesen Versuch in seinen Grundsätzen unterstützen, verweigerten trotzdem die Zusammenarbeit mit Bülow. Sie warfen ihm Prinzipienlosigkeit vor, da er erst kurz zuvor in Zusammenarbeit mit den Konservativen neue Repressalien gegen die Polen durchgesetzt hatte. Die Germanisierungspolitik wurde auf Betreiben Kaiser Wilhelms II. beendet. Dass Bülow nun aber, um sich die Loyalität der Konservativen Partei zusichern, die Enteignung von polnischen Gütern erleichterte, ignorierte der Kaiser zunächst, um die stabile Parlamentsmehrheit nicht zu gefährden. Daraufhin entließ er ihn jedoch und ernannte Theobald von Bethmann Hollweg zum Reichskanzler. Er überließ ihm die Außenpolitik, die aber ihre Ziele - Wiederannäherung an England und Distanzierung von der antirussischen Balkanpolitik Österreich-Ungarns - nicht erreichte. Die antifranzösische Politik wurde 1911 in der zweiten Marokkokrise durch deutschen Interventionismus verschärft (der „Panthersprung nach Agadir“), Heer und Flotte wurden weiter verstärkt. Markante Eingriffe Wilhelms unterblieben. Der Kaiser war zwar Militarist, aber kein Bellizist, er wollte trotz seiner kriegerischen Reden im Grunde keinen Krieg. Er tat aber auch zu wenig, um dies deutlich zu machen. Insgesamt ist Wilhelms II. Anteil an der deutschen Außenpolitik umstritten. Während John C. G. Röhl in ihm eine wirkungsmächtige Instanz hervorhebt, die in die Politik des Reiches eigenständig eingriff, sieht die Mehrzahl der Historiker wie Wolfgang Mommsen die zivile Reichsleitung im Zentrum der Verantwortung. Unbestreitbar ist, dass der Kaiser nicht als Koordinator zwischen Außen-, Heeres- und Flottenpolitik wirkte. So kam es, dass Reichskanzler, Heeres- und Marineleitung je unterschiedliche Ziele verfolgten, die miteinander nicht verträglich waren: Vor allem der Aufbau der Flotte schuf ein außenpolitisches Problem. Erster Weltkrieg 1914 in der Julikrise spielte Wilhelm II. eine ambivalente Rolle. Er wollte den Frieden retten und auf der Monarchenebene versuchte er sein Bestes, einen fieberhaften Briefwechsel mit dem russischen Kaiser (Lieber Nicky! – Lieber Willy!), der bei der nunmehr objektiven Kriegsentschlossenheit sämtlicher Kontinental-Großmächte gar nichts bewirkte. Objektiv jedoch steigerte der Kaiser die Kriegsgefahr: Denn er ermächtigte Bethmann Hollweg nach dem Attentat von Sarajewo am 28. Juni 1914, Österreich-Ungarn eine Blankovollmacht für dessen aggressive Politik gegen Serbien zu erteilen. Faktisch wurde nach der österreichisch-ungarischen Kriegserklärung an Serbien die Außenpolitik von Kaiser und Kanzler dem deutschen Generalstab überlassen: Die Mobilmachung im Russischen Reich erlaubte es nach dessen Urteil dem Deutschen Reich nicht, mit der Kriegserklärung an Russland und Frankreich länger zu warten, da sonst der deutsche Schlieffenplan, bei einem Zweifrontenkrieg erst schnell Frankreich, dann Russland zu schlagen, undurchführbar zu werden drohte. Wilhelm mischte sich in der Folge nicht in militärische Zielsetzungen ein, überließ diese aber nicht verfassungsgemäß dem Reichskabinett, sondern der Obersten Heeresleitung. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges 1914–1918 wurde die Bedeutung des Kaisers immer geringer. Besonders mit der 3. Obersten Heeresleitung unter Hindenburg und dem dominierenden Ludendorff wurde er 1916–1918 zunehmend von den politisch-militärischen Entscheidungen ausgeschlossen. Jedoch schob die Heeresleitung ihm 1917 die auch im Reich umstrittene Entscheidung über den „uneingeschränkten“ U-Boot-Krieg zu. Er schloss sich – gegen den Rat seines Reichskanzlers – der Meinung der Militärs an und willigte ein, was dann zur Kriegserklärung der USA führte. Diese machten später die Abdankung des Kaisers zur Bedingung für die Eröffnung von Friedensverhandlungen. Ab 1917 hatte Ludendorff eine faktisch diktatorische Position. Auf weitere Reichskanzlerwechsel nahm Wilhelm II. keinen Einfluss, die 1918er Reform der Reichverfassung in Richtung auf eine parlamentarische Monarchie wurde ohne ihn versucht. Durch den Hungerwinter 1917/18 und das völlige Desaster der Kriegsführung, spätestens nach der gescheiterten Frühjahrsoffensive im Westen 1918, war Wilhelm II. im Reich unhaltbar geworden. Dazu kam die Tatsache, dass der Bevölkerung längst bewusst war, dass ein Friedensschluss unter leidlichen Bedingungen („Selbstbestimmungsrecht der Völker") nur noch von der Abdankung ihres Kaisers abhing, da die USA sich weigerten, Friedensverhandlungen vorher zu beginnen. Am 9. November 1918 gab Reichskanzler Prinz Max von Baden (1867–1929) eigenmächtig und ohne Wilhelms II. Einwilligung dessen (!) Abdankung bekannt. Damit war in Deutschland die Monarchie überall am Ende. Der noch im selben Monat vom Kaiser selbst ausgesprochene Rücktritt (s.u.) war angesichts der Situation zwangsläufig (s. Novemberrevolution). Die Folgen konnte man zu diesem Zeitpunkt noch nicht erahnen: Der Sturz der Monarchie ebnete nach Ansicht des späteren britischen Premierministers Sir Winston Churchill den Weg in die Diktatur A. H.s. Am 10. November 1918 fuhr der Kaiser aus seinem Hauptquartier in Spa in die Niederlande und erbat (und erhielt) dort Asyl. Besonders enttäuscht war er von Hindenburg, der ihn fallen ließ, des Weiteren wetterte er gegen „das Judengesindel“ (O-Ton Wilhelm). Er dankte offiziell am 28. November 1918 ab, 19 Tage nach Ausrufung der Republik, gab aber nie den Wunsch auf, wieder auf den Thron zurückzukehren. Text der Abdankungsurkunde: Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussen und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mann- schaften der Marine, des Preussischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter- schrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Amerongen, den 28. November 1918 Wilhelm Zeit nach der Abdankung Exil Bis 1920 lebte Wilhelm II. in Amerongen, danach bis zu seinem Tod in dem von ihm erworbenen Haus Doorn in den Niederlanden im Exil. 1921 starb seine Frau. 1922 heiratete er die verwitwete Prinzessin Hermine von Schönaich-Carolath, geborene Prinzessin Reuß ä.L. (1887-1947) („Kaiserin“ in seiner Titulatur, amtlich „Prinzessin von Preußen“). Er versammelte Gelehrte zu kulturhistorischen Studien um sich (Doorner Arbeitskreis), verfasste seine Memoiren und weitere Bücher und hielt sich für die Wiederherstellung der Monarchie bereit. Unter anderem durch den H.putsch 1923 sah er sich darin bestätigt, dass nur ein Monarch Ruhe und Ordnung garantieren könne. Immer wieder äußerte er sich antisemitisch, „Presse, Juden und Mücken“ solle man den Garaus machen, „am besten mit Gas“. 1933 näherte er sich – auch bestärkt durch seine Frau, die im Reich umherreiste – den N. an, von denen er sich die Restauration des Kaiserreichs versprach, was sich trotz zweimaligen Besuchs G.s in Doorn bald als unrealistisch erwies. H. hielt ihn hin. Als er im November 1938 von dem antijüdischen Pogrom, der „K.nacht“, erfuhr, äußerte er sich entsetzt und hielt es für eine Schande. Bei Besetzung der Niederlande 1940 ließ H. das Anwesen durch die G. Feldpolizei abriegeln. Zum deutschen Sieg über Frankreich im Mai erhielt A H. ein angeblich von Wilhelm II. abgesandtes Glückwunschtelegramm. Darin wurde zwar nicht dem „F.“ H., aber dem R.skanzler, und vor allem zum „Sieg der deutschen Waffen“ gratuliert. Ob es von Wilhelm II. stammte, wird stark bestritten, sein damaliger Hausminister Wilhelm von Dommes dürfte der Urheber dieses Telegramms gewesen sein. Tod Wilhelm II. starb am Morgen des 4. Juni 1941 im Haus Doorn. Seine letzten Worte sind zweifelhaft überliefert: „Ich versinke, ich versinke...“. Trauerfeiern im Reich wurden verboten. Die N.-Machthaber erlaubten nur einer kleinen Zahl von Personen (dem engeren Familienkreis, einigen ehemaligen Offizieren) die Fahrt in die besetzten Niederlande zur Teilnahme an der Beisetzung. Der Kaiser wurde zunächst in einer Kapelle nahe dem Doorner Torhaus beigesetzt. Sodann wurde sein Sarg in das nach seinen Zeichnungen posthum erbaute Mausoleum im Park von Haus Doorn überführt. Sein selbst gewählter Grabspruch lautet: „Lobet mich nicht, denn ich bedarf keines Lobes; rühmet mich nicht, denn ich bedarf keines Ruhmes; richtet mich nicht, denn ich werde gerichtet.“ Beide Gattinnen ruhen im Antikentempel am Neuen Palais in Potsdam. Wilhelm II. als Persönlichkeit Auf Grund von Komplikationen bei seiner Geburt war Wilhelms II. linker Arm um 15 cm kürzer als der rechte und teilweise gelähmt, mit daraus resultierenden Gleichgewichtsstörungen und Haltungsschäden sowie häufigen Schmerzen im linken Ohr. Eine besondere elterliche Zuwendung erfuhr er nicht und dankte es mit einem bleibenden Ressentiment besonders gegen seine Mutter, die ihn selbst wiederum, wie in ihren Briefen deutlich zu lesen, hasste. Schmerzvoll waren die Versuche der Familie, seiner Behinderung entgegen zu wirken. Denn der zukünftige König von Preußen sollte ein „ganzer Mann“ und kein Krüppel sein. So musste er sich als Kleinkind z.B. schmerzhaften Elektroschocktherapien unterziehen. Auch wurde erfolglos versucht, seinen verkümmerten Arm zu strecken. Das beruflich oft erforderliche Reiten fiel ihm daher schwer. Diese unbehebbare Behinderung prägte ihn sehr. Er war gehalten, sie stets als einen Makel zu verbergen. Das Tragen von Uniformen und das Abstützen der linken Hand auf der Waffe war ein Ausweg. Die Behinderung machte ihn vermutlich zu einem Menschen mit Selbstzweifeln und geringem Selbstbewusstsein und einer darauf beruhenden Ichverfangenheit, leichten Kränkbarkeit und ihr zufolge Sprunghaftigkeit. Später dürfte diese auch seine sprichwörtliche Reiselust begünstigt haben. Ob mögliche Neurosen eine ernsthafte seelische Erkrankung unterstellen lassen müssten, ist durchaus strittig. Ob auch eine Anlage zu einer Geisteskrankheit vorlag, noch mehr. Ein schwermütiger Zug wird ihm mitunter attestiert. Der noch heute berühmte Psychiater Emil Kraepelin bezeichnete sogar – auf Grund ferndiagnostisch zugänglicher öffentlicher Quellen – Wilhelms Gemüt als einen „typischen Fall periodischen Gestörtseins“, ein freilich bestrittenes Urteil in Richtung auf eine manisch-depressive Disposition. Anhaltende Schwierigkeiten waren Wilhelm II. verhasst, deswegen ließ er auch bewährte Freunde und Parteigänger schnell im Stich, so dass eher diplomatisierende Charaktere, wie Bülow und viele Höflinge, seinen Umgang ausmachten und seine Personalauswahl bestimmten. Offiziere, unter denen er sich wohlfühlte, erweiterten sein Urteil wenig, denn sie hatten im Zweifel die politischen Vorurteile ihrer kastenartig abgeschlossenen Berufsgruppe, und auch ihr Stil des Schwadronierens färbte auf ihn ab. Von seiner Persönlichkeit her gesehen behinderten narzisstische Züge seine Einfühlungsgabe und sein Urteil über Andere, wie z.B. über Nikolaus II. von Russland. Seine Taktlosigkeiten waren bekannt. Sie fielen seiner Mitwelt besonders bei seinem Regierungsantritt und bei Bismarcks Entlassung ins Auge, die dieser in seinen Gedanken und Erinnerungen rachsüchtig ausbreitete. Eine diese Handikaps ausbalancierende Welt- und Menschenkenntnis zu erwerben, hatte sein Werdegang ihm nicht erlaubt. Trotz der Wesensunterschiede zu seinem altpreußisch-schlichten und im Persönlichen bemerkenswert loyalen Großvater Wilhelm I. versuchte Wilhelm II. immer, dessen Regierungsmuster zu folgen. Man kann sein anfängliches Verhältnis zu Caprivi dergestalt deuten, dass er hier ‚seinen eigenen Bismarck‘ gefunden zu haben hoffte. Zum militärischen Oberbefehlshaber ernannte er den Neffen des berühmten Generalfeldmarschalls Helmuth von Moltke („Ich will auch einen Moltke.“), der dann aber aus dem Schatten Alfred von Schlieffens nicht heraus zu treten vermochte. Allerdings wurde die Zurückhaltung seines Großvaters bei direkten politischen Eingriffen keineswegs bleibendes Merkmal des Enkels; wiederholt griff Wilhelm II. durch Personalentscheidungen und Befehle für Gesetzesvorlagen direkt in die Politik ein. Gar nicht folgte er der öffentlichen Zurückhaltung des alten Kaisers: Selbstdarstellungseifer drängte Wilhelm II. oft repräsentativ in die Öffentlichkeit, wobei eine nicht unbeachtliche Rednergabe ihm Echo einbrachte, aber auch zu politisch bedenklichen Formulierungen verlockte. Auch begünstigte dieser Übereifer sein Verhältnis zu den Massenmedien. Man kann ihn als ersten Medienmonarchen des 20. Jahrhunderts ansehen. Seine Schaustellungen von Uniformen und Orden stimmten im Übrigen zum Protzstil des später nach ihm benannten Wilhelminismus. Die Künste standen ihm fern, die Literatur lag ihm nicht am Herzen. Eigene Interessen entwickelte er für die Archäologie, seine Korfu-Aufenthalte sind auch davon bestimmt. Außerdem oblag er, wie in Adelskreisen nicht unüblich, begeistert der Jagd, seine Trophäenzahl erfreute ihn (er erlegte rd. 46.000 Tiere); im Exil fällte er gerne Bäume. Bei der Jagd lernte Wilhelm auch seinen später engen Freund Philipp Graf zu Eulenburg kennen, der besonders in den Jahren 1890 bis 1898 zu seinen wichtigsten Beratern zählte. Desengagement, wenn die Dinge anders liefen, als er wollte, blieb sein Wesenszug. Noch 1918, angesichts der revolutionären Verhältnisse im Reich, emigrierte er sang- und klanglos ins neutrale Ausland. Seine in Holland verfasste Autobiografie mit ihren Rechtfertigungen oder Themenvermeidungen ist ein gutes Zeugnis seiner Urteilsschwächen. Das Bild Wilhelms II. in der Öffentlichkeit Wilhelm II. war zunächst sehr populär. Die weniger geschätzten Züge einer Reichseinigung „von oben“ mit Bewahrung alter Machtstrukturen fand in der Kaiserverehrung einen willkommenen Ausgleich. Die weithin monarchistisch gesonnene Presse nahm dies auf, man fand für ihn die Bezeichnungen „Arbeiterkaiser“ und „Friedenskaiser“ (dies geht u. a. auf den Vorschlag von Emanuel Nobel von 1912 zurück, Kaiser Wilhelm II. den von Alfred Nobel gestifteten Friedensnobelpreis zuzusprechen, damals hatte das Deutsche Reich unter seinem Kaisertum 24 Jahre Frieden gehalten). Doch wurde er auch als bedrohlich empfunden (vgl. Ludwig Quiddes als Kritik an Wilhelm II. aufgefasste und vielrezipierte 1894er Studie Caligula zum "Cäsarenwahnsinn“). Zunehmend mischte sich dann Spott hinein: „Der erste war der greise Kaiser, der zweite war der weise Kaiser, der dritte ist der Reisekaiser.“ Auch in der Bezeichnung „Redekaiser“ steckte Kritik. Seine vielerlei Uniformen wurden bewitzelt: „Majestät, im Badezimmer ist ein Rohr geplatzt.“ – „Bringen Sie die Admiralsunifom.“ („Simplicissimus“) Von den ihn kritisierenden Demokraten, Sozialisten, Katholiken, auch den kritischen Minderheiten (von 1864 her die Dänen, seit 1866 die Hannoveraner, seit 1871 die Elsass-Lothringer, dauerhaft die Polen) wurde ihm zunächst das die öffentliche Meinung beherrschende Bürgertum am gefährlichsten. Bei den Schriftstellern war er nicht angesehen, der ironische Thomas Mann war in seinem Roman Königliche Hoheit noch am mildesten mit einem behinderten und etwas einfältigen Dynasten umgegangen. Direkte Kritik verbot der Paragraph zur „Majestätsbeleidigung“ im Strafgesetzbuch, aber die Witze über ihn wurden immer beißender. Man vergleiche nur das viel positivere Kaiserbild von Franz Joseph in Österreich-Ungarn, der doch viel stärkere innen- und außenpolitische Probleme hatte. Nach 1918 und seiner Flucht ins Exil überwog die Verachtung, man warf ihm Feigheit vor: Warum ist er nicht an der Spitze seines Heeres kämpfend gefallen? Monarchisten erhofften 1933 mit H.s Machtantritt seine Rückkehr. Da H. nichts dergleichen im Sinne hatte, wurde Wilhelm II. in seinen letzten zehn Lebensjahren immer stärker vergessen, sein Tod blieb überwiegend unbetrauert. Sein öffentliches Ansehen hat sich seither kaum erholt. Außerhalb Deutschlands war sein Ansehen eher schlechter als in Deutschland. Während des Ersten Weltkrieges war Wilhelm II. oft die symbolische Zielfigur der feindlichen Propaganda. Familie Stammbaum Söhne und Töchter Friedrich Wilhelm Victor August Ernst (1882-1951) ∞ 1905 Herzogin Cecilie zu Mecklenburg-Schwerin (1886-1954) Wilhelm Eitel Friedrich Christian Karl (1883–1942) ∞ 1906-1926 Herzogin Sophie Charlotte von Oldenburg (1879-1964) Adalbert Ferdinand Berengar (1884–1948) ∞ 1914 Prinzessin Adelheid von Sachsen-Meiningen (1891-1971) August Wilhelm (1887–1949) ∞ 1908-1920 Prinzessin Alexandra von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (1887-1957) Oskar Karl Gustav A. (1888–1958) ∞ 1914 Gräfin Ina Maria von Bassewitz (1888-1973) Joachim Franz Humbert (1890–1920, Selbstmord) ∞ 1916 Prinzessin Marie Auguste von Anhalt (1898-1983) Victoria Luise Adelheid Mathilde Charlotte (1892–1980) ∞ 1913 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg (1887-1953) Titel und Ränge Titular Akademische Titel (alphabetisch nach Hochschulen) Dr. iur. utr. h.c. der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin Dr.-Ing. E.h. der Polytechnischen Hochschule in Berlin Ehrendoktor der Wissenschaften der Universität Klausenburg Dr. of Civil Law der Universität Oxford Ehrendoktor der Rechte der Universität von Pennsylvania Ehrendoktor der Medizin der Karls-Universität Prag Militärische Laufbahn 27. Januar 1869: Leutnant im 1. Garderegiment zu Fuß und à la suite des 1. Batl. (Berlin) des 2. Garde-Landwehr-Regiments. 22. März 1876: Oberleutnant 22. März 1880: Hauptmann 16. Oktober 1881: Major 16. September 1885: Oberst und Kommandeur des Garde-Husaren-Regiments 27. Januar 1888: Generalmajor und Kommandeur der 2. Garde-Infanterie-Brigade 15. Juni 1888: Oberster Kriegsherr des deutschen Heeres und Chef der Marine, Chef des 1. Garde-Regiments zu Fuß, des Regiments der Garde du Corps, des Leib-Garde-Husaren-Regiments 13. September 1889: Chef des Königs-Ulanen-Regiment (1. hannoversches) Nr. 13 Chefstellen und andere Ehrenränge Hier geht es um den Rang des Chefs (in Bayern: Inhaber) von Truppenteilen, dessen Namen diese dann auch oftmals trugen (das militärische Kommando liegt nicht beim „Chef“, sondern bei dem jeweiligen „Kommandeur“). Die Generals- und Admirals-Titel sind ebenfalls als Ehrenränge zu verstehen. Deutschland Chef des 1.Garde-Regiments zu Fuß Regiments der Gardes du Corps Leib-Garde-Husaren-Regiments Königs-Ulanen-Regiments (1. Hannoversches) Nr. 13 Königs-Infanterie-Regiments (6. Lothringisches) Nr. 145 Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreußisches) Nr. 3 Regiments Königs-Jäger zu Pferde Nr. 1 Leib-Kürassier-Regiments Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1 1. Leib-Husaren-Regiments Nr. 1 2. Leib-Husaren-Regiments Königin Viktoria von Preußen Nr. 2 Leib-Grenadier-Regiments Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburgisches) Nr. 8 2. Badischen Grenadier-Regiments Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hessisches) Nr. 116 Königlich Sächsischen 2. Grenadier-Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 101 Königlich Württembergischen Infanterie-Regiments Nr. 120 Königlich Württembergischen Dragoner-Regiments Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 25 Inhaber des 1. Königlich Bayerisches Ulanen-Regiment „Kaiser Wilhelm II., König von Preußen“ Königlich Bayerischen 6. Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm, König von Preußen Ausland Inhaber des K.u.k. Infanterie-Regiments Nr. 34 (Österreich-Ungarn) K.u.k. Husaren-Regiments Nr. 7 (Österreich-Ungarn) Chef des Kaiserlich Russischen St. Petersburger Leib-Garde-Grenadier-Regiments 'König Friedrich Wilhelm III.' 85. Infanterie-Regiments „Wyborg“, (Russland) 13. Husaren-Regiments „Narva“ (Russland) Königlich Großbritannischen 1. Dragoner-Regiments Ehrenoberst des Königlich Portugiesischen 4. Reiter-Regiments Königlich Spanischen Dragoner-Regiments „Numancia“ Kaiserlich Osmanischer Feldmarschall Feldmarschall der Kaiserlich-Königlichen Armee Österreich-Ungarns Königlich Großbritannischer Feldmarschall Königlich Großbritannischer Ehrenadmiral der Flotte Königlich schwedischer Flaggenadmiral Königlich norwegischer Ehrenadmiral Königlich dänischer Ehrenadmiral Admiral der Kaiserlich russischen Flotte Ehrenadmiral der Kgl. griechischen Flotte Sonstige (nichtmilitärische) Ränge und Orden Auswahl Neuntes Oberhaupt und neunter Souverän und Meister des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler Protektor des Johanniterordens Ritter des Hosenbandordens (Vereinigtes Königreich) Ritter des St.Andreasordens (Russland) Ritter des Annunciaten-Ordens (Italien) Ritter des Elefanten-Ordens (Dänemark) Ritter des St.-Hubertus-Ordens Ritter des Seraphinenordens (Schweden) Ritter des Löwen-Ordens (Norwegen) Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies (Spanien) Ehrenbailli und Großkreuz des Souveränen Malteserordens Die Marienburg ist eine deutsche Ordensburg und liegt etwa 60 km südöstlich von Danzig an der Nogat, einem Mündungsarm der Weichsel, in der Stadt Malbork (Marienburg) in Polen. Von 1309 bis 1454 war die Burg Sitz der Hochmeister und somit Herrschaftszentrum des Deutschen Ordens im ostpreußischen Ordensstaat. Es handelt sich um den größten Backsteinbau Europas und eine weiträumige Burganlage, die größtenteils aus roten Ziegeln an der Stelle der alten Burg Trappeinen erbaut wurde. Der Bau Die mittelalterliche Burganlage lässt sich in drei große Baugruppen gliedern: das Vorschloss (auch: Vorburg), das Mittelschloss und das Hochschloss. Den Gebäuden dieser drei Bereiche waren unterschiedliche Aufgaben zugeordnet, die - entsprechend der verschiedenen Aufgaben - auch architektonisch äußerst unterschiedlich gestaltet sind. Das Hochschloss Das Hochschloss stellt den ältesten Teil der Marienburg dar und ist dem Typ des kastellartigen, quadratischen Konventshauses zuzurechnen. Dabei diente der Vierflügelbau als Stützpunkt und Unterkunft der Ordensritter. Der um 1280 fertiggestellte Nordflügel des Hochschlosses beherbergte neben der Kapelle und dem Kapitelsaal zunächst auch den Schlafsaal (Dormitorium) der Ritterbrüder. Bis 1344 wurde die Kapelle unter dem Hochmeister Dietrich von Altenburg zur Sankt Marien-Kirche ausgebaut, indem er einen, über den Baukörper des Hochschlosses hinausragenden, polygonalen Chor anbauen ließ. An der Außenwand des Chorschlusses befand sich bis 1945 in einer Nische das mit farbigem Glasmosaik überzogene, vollplastische Madonnenbild. Das Mittelschloss Das Mittelschloss wurde ab 1309 errichtet und beherbergte wichtige,für die Verwaltung des Ordens und des Landes notwendige Einrichtungen. Im Mittelschloss befand sich auch die Residenz des Hochmeisters mit den Repräsentationsräumen. Unter Siegfried von Feuchtwangen, der 1309 den Hochmeistersitz von Venedig nach Marienburg verlegte, und Luther von Braunschweig wurde das Mittelschloss ausgebaut. Der bedeutendste Gebäudeteil des Mittelschlosses ist wohl der Hochmeisterpalast. Der um 1400 vollendete Profanbau, der wahrscheinlich nach Plänen des aus Koblenz stammenden Baumeisters Nikolaus Fellenstein errichtet wurde, stellt eine architektonische Besonderheit dar: In seiner Form entspricht der Hochmeisterpalast dem Typus eines Wohnturmes (Donjon) und weist neben niederdeutsch-gotischen Elementen auch Einflüsse italienischer und flämisch-burgundischer Bautradition auf. Damit verweist der Bau auch auf die weitreichenden Beziehungen des Deutschen Ordens an der Wende zum 15. Jahrhundert. Der Sommer- und der Winterremter (Remter oder Rempter: eingedeutschte Form des lat. Wortes Refectorium, dt. Speisesaal), zwei im Hochmeisterpalast gelegene Säle, wurden für Repräsentationszwecke des Hochmeisters errichtet und gehören in ihrer Architektur zu den eindrucksvollsten Innenräumen des späten Mittelalters. Die Sterngewölbe der beiden lichtdurchfluteten, quadratischen Säle werden jeweils durch eine einzige schlanke Granitsäule getragen. Eine Steinkugel in der Wand über dem Kamin im Sommerremter - so erzählt die Legende - soll während der Belagerung durch den polnischen König Jagiello im Jahr 1410 auf diesen, das Gewölbe tragenden Pfeiler geschossen worden sein, um den Hochmeister und seine Berater durch das einstürzende Gewölbe zu töten. Zwischen 1822 und 1828 wurde der Sommerremter nach Entwürfen Karl Friedrich Schinkels gestaltet. Nach Gemälden des Berliner Historienmalers Carl Wilhelm Kolbe unter Mitarbeit von Albert Höcker geschaffene Glasfenster zeigten Szenen aus der Ordensgeschichte. Im etwas kleineren Winterremter sind Reste der mittelalterlichen Wandmalereien des Malers Peter vom Anfang des 15. Jahrhunderts zu finden. Der neben dem Hochmeisterpalast im Mittelschloss gelegene große Remter, rund 30 Meter lang, hat leichte Sterngewölbe, die von drei schlanken roten Granitpfeilern getragen werden. Das Vorschloss Die Vorburg war ab 1309 in Ansätzen vorhanden. In der St. Lorenz-Kapelle, einem bescheidenen Bau mit Flachdecke, an die Außenmauer der Vorburg gelehnt, fanden die Gottesdienste für die Halbbrüder des Deutschritterordens und für die dienenden Schwestern statt. Die Kapelle enthielt eines der größten Meisterwerke der Malerei des 14. Jahrhunderts in den Ordenslanden, den Altar aus dem Ordensschloss Graudenz. Hochmeister Dietrich von Altenburg ließ das Komturhaus bauen und eine Pfahlbrücke über den Fluss schlagen. Eine Verstärkung der Verteidigungsanlagen wurde unter Heinrich von Plauen in der Mitte des 15. Jahrhunderts (Plauen-Bollwerk) durchgeführt. Es besteht seit dieser Zeit ein kompliziertes Mauer-Graben-Zwinger-System mit teilweise vierfachem Mauerring. Im nördlichen und östlichen Vorfeld wurden durch die Schweden 1656–59 Verteidigungswälle erbaut. Geschichte Ordenszeit Im Zuge seiner Ostexpansion sicherte der Deutsche Orden die eroberten Gebiete durch den Bau von Burgen. Zu diesen gehörte auch die Marienburg, die zwischen 1270 und 1300 am Ufer der Nogat, eines Mündungsarms der Weichsel, errichtet wurde. Sie diente ursprünglich als Sitz des Landmeisters. Ihren Namen erhielt die Burg nach der Schutzpatronin des Ordens der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, wie die vollständige Bezeichnung des Deutschen Ordens lautete. Während der Orden in Osteuropa große militärische Erfolge erzielte, musste er im Heiligen Land schwere Rückschläge hinnehmen. 1271 ging seine Hauptfestung Montfort verloren. Mit der Festung Akkon fiel 1291 das letzte Bollwerk der Kreuzfahrer im Heiligen Land. Daraufhin verlegte der Deutsche Orden seinen Hauptsitz nach Venedig. Ein Jahrzehnt später reifte die Erkenntnis, dass an eine erfolgreiche Rückeroberung Palästinas nicht zu denken war. Als alternatives Betätigungsfeld bot sich Preußen an. Als 1307 der Templerorden aufgelöst wurde und 1308 bzw. 1309 die Übernahme von Danzig durch den Deutschen Orden erfolgte, verlegte Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen im September 1309 seinen Sitz von Venedig in die Marienburg. Die Festung wurde nach und nach zum Schloss ausgebaut, da sie sich für die Repräsentationszwecke eines so mächtigen Ordens bald als zu beengt erwies. Beispielsweise fanden hier die großen Kapitel des Gesamtordens statt, an denen auch Deutschmeister und Meister aus Livland teilnahmen und auf denen Hochmeister und die fünf Gebietiger des Ordens gewählt wurden. Im Laufe des 14. Jahrhunderts weilten regelmäßig auch Repräsentanten des europäischen Hochadels bei Preußenfahrten in der Marienburg. Nach der Niederlage des Ordens in der Schlacht bei Tannenberg gegen Polen-Litauen kam es 1410 erstmals zu einer weitreichenden Belagerung der Marienburg. Dabei gelang es Heinrich von Plauen, die Festung zu halten. Auch 1454 konnte Hochmeister Ludwig von Erlichshausen die Burg zunächst erfolgreich gegen den polnischen König Kasimir IV. Jagiello verteidigen. Der König unterstützte im Dreizehnjährigen Krieg die Gegner des Ordens, den Preußischen Bund, in dem sich zahlreiche Städte und Stände zusammengeschlossen hatten. Da der Hochmeister jedoch mit den Soldzahlungen in Rückstand geriet, musste er die Burg 1455 an seine rebellierenden Söldner verpfänden. Diese verkauften die Festung kurzerhand an den polnischen König. Polnische und preußische Herrschaft Am 7. Juni 1457 zog der König von Polen in die Marienburg ein; der Hochmeister floh nach Königsberg, das heutige Kaliningrad. Im Zweiten Frieden von Thorn trat der Orden Stadt und Burg endgültig an die polnische Krone ab. Sie gehörte seitdem zum Preußen Königlichen, d.h. polnischen Anteils und damit ab 1599 zur Polnischen Rzeczpospolita und nicht mehr zum Ordensstaat. Dieser, 1525 in das weltliche Herzogtum Preußen umgewandelt, unterstand von 1466 bis 1635 selbst polnischer Lehenshoheit. Während des Dreißigjährigen Krieges, in den Jahren 1626 und 1629, besetzten die Schweden die Burg und ein weiteres Mal von 1656 bis 1660 während des Schwedisch-Polnischen Krieges. Mit der 1. Polnischen Teilung kam die Marienburg 1772 zum Königreich Preußen und gehörte ab 1773 zur neugeschaffenen Provinz Westpreußen. Durch die folgende Nutzung, etwa als Kaserne, wurden viele Elemente der mittelalterlichen Architektur zerstört, und es gab sogar Pläne, das Hochschloss zugunsten eines neuen Magazinbaus abzureißen. Dagegen wandten sich u. a. Friedrich Gilly und Friedrich Frick, die ab 1794 Ansichten der Marienburg veröffentlichten. 1803 rief der Dichter Max von Schenkendorf zur Rettung der Marienburg auf, und 1804 verbot König Friedrich Wilhelm III. weitere Abrissarbeiten. Ab 1817 begannen Restaurierungsmaßnahmen, an denen auch Karl Friedrich Schinkel beteiligt war. Er reiste 1819 im Auftrage des Staatskanzlers Karl August von Hardenberg, der das Hardenbergfenster im Großen Remter stiftete, zur Marienburg. Der Oberpräsident Heinrich Theodor von Schön ließ sie umfassend restaurieren und erhielt dafür von König Friedrich Wilhelm IV. den Ehrentitel „Burggraf von Marienburg“. Kaiserreich Schon während des Deutschen Kaiserreichs spielte die Burg unter der Regierung von Kaiser Wilhelm II. eine wichtige Rolle in der nationalen Identität. Die Ordensburg war eine der offiziellen Residenzen des Kaisers. Im Ersten Weltkrieg war sie der Sitz des Oberkommandos der I. Armee unter Hindenburg und Ludendorff. Conrad Steinbrecht restaurierte die Marienburg nachhaltig. Der Deutsche Orden, auch Deutschherrenorden oder Deutschritterorden genannt, ist eine Ordensgemeinschaft. Gemeinsam mit dem Johanniter- und Malteserorden steht er in der (Rechts-)Nachfolge der Ritterorden aus der Zeit der Kreuzzüge. Die Mitglieder des Ordens sind seit der Reform der Ordensregel 1929 regulierte Chorherren. Der Orden hat gegenwärtig 1100 Mitglieder, darunter 100 Priester und 200 Ordensschwestern, die sich vorwiegend karitativen Aufgaben widmen. Der Hauptsitz befindet sich heute in Wien. Der vollständige Name lautet Orden der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem, lateinisch Ordo fratrum domus Sanctae Mariae Teutonicorum Ierosolimitanorum. Aus der lateinischen Kurzbezeichnung Ordo Teutonicus leitet sich das Ordenskürzel OT ab. Die Ursprünge des Ordens liegen in einem Feldhospital bremischer und lübischer Kaufleute während des Dritten Kreuzzuges um 1190 im Heiligen Land bei der Belagerung der Stadt Akkon. Nach der Erhebung der Spitalgemeinschaft zum geistlichen Ritterorden um 1198 engagierten sich die Mitglieder der ursprünglich karitativen Gemeinschaft während des 13. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich, im Heiligen Land, dem mediterranen Raum sowie in Siebenbürgen und beteiligten sich an der deutschen Ostkolonisation. Das führte zu einer Reihe von Niederlassungen mit mehr oder weniger langem Bestehen. Eine zentrale Rolle spielte ab dem Ende des 13. Jahrhunderts der im Baltikum begründete Deutschordensstaat. Er umfasste am Ende des 14. Jahrhunderts ein Gebiet von rund 200.000 Quadratkilometern. Durch die schwere militärische Niederlage bei Tannenberg im Sommer 1410 gegen die Polnisch-Litauische Union sowie einen langwierigen Konflikt mit den preußischen Ständen in der Mitte des 15. Jahrhunderts beschleunigte sich der um 1400 einsetzende Niedergang sowohl des Ordens als auch seines Staatswesens. Infolge der Säkularisierung des verbliebenen Ordensstaates im Zuge der Reformation im Jahre 1525 und seiner Umwandlung in ein weltliches Herzogtum übte der Orden in Preußen und nach 1561 in Livland keinen nennenswerten Einfluss mehr aus. Er bestand jedoch im Heiligen Römischen Reich mit erheblichem Grundbesitz, vor allem in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz fort. Nach linksrheinischen Gebietsverlusten im späten 18. Jahrhundert infolge der Koalitionskriege und nach der Säkularisation in den Rheinbundstaaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts blieben nur noch die Besitzungen im Kaiserreich Österreich. Mit dem Zerfall der Habsburger Donaumonarchie nach dem Ersten Weltkrieg ging neben dem Verlust erheblicher Besitztümer auch die ritterliche Komponente in der Ordensstruktur verloren. Seit 1929 wird der Orden von Ordenspriestern geleitet und somit nach kanonischem Recht in der Form eines klerikalen Ordens geführt. Die geschichtswissenschaftliche Rezeption befasste sich im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumeist nur mit der Präsenz des damaligen Ritterordens im Baltikum – der Deutschordensstaat wurde mit dem Orden selbst gleichgesetzt. Erforschung und Interpretation der Ordensgeschichte waren dabei in Deutschland, Polen, und Russland extrem unterschiedlich, stark national oder sogar nationalistisch geprägt. Eine methodische Aufarbeitung von Geschichte und Strukturen des Ordens setzte international erst nach 1945 ein. Geschichte Gründung und Anfänge im Heiligen Land und Europa Vorgeschichte Nachdem der Erste Kreuzzug zur Eroberung Jerusalems geführt hatte, etablierten sich in den vier Kreuzfahrerstaaten (in ihrer Gesamtheit Outremer genannt) erste ritterliche Ordensgemeinschaften. Ursprünglich dienten sie der medizinischen und logistischen Unterstützung von christlichen Pilgern, welche die biblischen Stätten besuchten. Zu diesen Aufgaben kamen bald Schutz und Geleit der Gläubigen im militärisch immer wieder umkämpften Land hinzu. 1099 bildete sich der französisch dominierte Johanniterorden, nach 1119 der stärker nach militärischen Gesichtspunkten ausgerichtete Templerorden. Infolge der vernichtenden Niederlage der Kreuzfahrer 1187 in der Schlacht bei Hattin ging die Hauptstadt des Königreichs Jerusalem an Saladin, den Begründer der Ayyubiden-Dynastie, verloren. Daraufhin begann 1189 der Dritte Kreuzzug. Von verbliebenen Stützpunkten an der Küste aus versuchten die Kreuzfahrer, Jerusalem zurückzuerobern. Das erste Ziel war die Hafenstadt Akkon. Gründung vor Akkon Während der Belagerung von Akkon (1189–1191) herrschten im durch muslimische Truppen weitgehend blockierten Lager der Kreuzfahrer auf der Hochfläche Toron (nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen späteren Ordensburg) katastrophale hygienische Zustände. Über See angereiste Kreuzfahrer aus Bremen und Lübeck gründeten daher dort ein Feldhospital. Einer Legende nach soll das über die Kranken gespannte Segel einer Kogge das erste Spital der Deutschen gewesen sein. Das bewährte Hospital blieb auch nach der Eroberung Akkons bestehen. Die dort dienenden Brüder nahmen die karitativen Regeln der Johanniter an und nannten die Einrichtung „St. Marien-Hospital der Deutschen zu Jerusalem“ – in Erinnerung an ein Spital, das bis 1187 in Jerusalem bestanden hatte. In der Heiligen Stadt sollte nach dem erwarteten Sieg über die Muslime auch das Haupthaus des Ordens errichtet werden. Das Spital gewann durch Schenkungen, vor allem von Heinrich von Champagne, an wirtschaftlicher Bedeutung. Zudem erhielt der Orden neue militärische Aufgaben. Kaiser Heinrich VI. erwirkte schließlich am 6. Februar 1191 die offizielle Anerkennung des Hospitals durch Papst Clemens III. Während des Deutschen Kreuzzugs wurde im März 1198 die Gemeinschaft der einstigen Krankenpfleger auf Betreiben Wolfgers von Erla und Konrads von Querfurt nach dem Vorbild der Templer und Johanniter in den Stand eines Ritterordens erhoben. Erster Hochmeister war Heinrich Walpot von Bassenheim. Nach dem Tod Heinrichs VI. (1197) und dem erfolglosen Ende des in erster Linie vom deutschen Feudaladel getragenen Kreuzzuges sollte ein vom deutschen Adel geprägter Ritterorden über familiäre Beziehungen und Lehensabhängigkeiten als politischer Verbündeter des künftigen Herrschers im Reich dienen. Bis dahin verfügten die um den vakanten Kaiserthron streitenden Machtgruppen der Staufer und Welfen in Outremer über keine ihre Interessen vertretende klerikale Institution. Deutsche Interessen im nationalen Sinn waren allerdings im Heiligen Römischen Reich unbekannt. Mitgliedsstrukturen und Verbreitung des Ritterordens im Hochmittelalter Die Mitglieder des Ordens waren auf die Gelübde der Armut, der ehelosen Keuschheit und des Gehorsams verpflichtet. Stimmrecht im Generalkapitel wurde hingegen nur Ritter- sowie Priesterbrüdern zugebilligt. Wie alle Ritterorden des Mittelalters bestand der Deutsche Orden zunächst aus: Ritterbrüdern: Die militärische Kraft des Ordens; jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit der Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Ab dem späten 15. Jahrhundert war die Würde eines Ritters gebürtigen Adligen vorbehalten. Vorher waren Adlige, Stadtbürger, sowie überwiegend Ministeriale anzutreffen. Obwohl die Ritterbrüder oft mit ritterlichen Mönchen assoziiert wurden, galten sie doch faktisch als Laien. Das Institut der Professritter existierte bis 1929. Priesterbrüdern: Den Ordenspriestern oblag die Einhaltung der Liturgie und die Durchführung sakraler Handlungen. Des Weiteren fanden im Verlauf des Mittelalters die Priesterbrüder aufgrund ihrer schriftkundlichen Bildung Verwendung als Chronisten oder Kanzleibeamte der Ordensgebieter. Ihr Wirkungsspektrum blieb auf diese Tätigkeitsfelder beschränkt, aus ihren Reihen stammten jedoch auch die Bischöfe des Ordens. Sariantbrüdern: Es handelte sich um bewährte nichtadelige Laien, die als leichtbewaffnete Kämpfer, Kuriere oder untergeordnete Verwaltungsbeamte dienten. Sariantbrüder gab es nur bis zum Ende des Mittelalters. Dienenden Halbbrüdern (sogenannte Halbkreuzler): Diese Gruppe erledigte untergeordnete Arbeiten in Hof- und Haushaltung, versah aber auch Wachdienste. Der Zweig der dienenden Halbbrüder existierte bis zum Ende des Mittelalters. Neben militärischen Aufgaben blieben zunächst Krankenpflege und Armenfürsorge wichtige Schwerpunkte der Ordenstätigkeit. Durch Schenkungen und Erbschaften fielen den Ordensrittern beträchtlicher Landbesitz und zahlreiche Hospitäler zu. Letztere wurden von Ordenspriestern und Halbbrüdern weiter betrieben. Die umfassende Spendenbereitschaft des Feudaladels erklärt sich aus dem Weltbild des frühen 13. Jahrhunderts, das „Furcht ums Seelenheil“ sowie eine spirituelle „Endzeitstimmung“ mitprägten. Durch die Stiftungen zugunsten des Ordens versuchte man sich des eigenen Seelenheils zu versichern. 1221 gelang es dem Orden durch ein päpstliches Generalprivileg, seine volle Exemtion von der Diözesangewalt der Bischöfe zu erlangen. Die Einkünfte erhöhten sich durch die Gewährung des Rechts zur umfassenden Kollekte auch in nicht dem Orden zugeordneten Pfarreien. Gegen entsprechende Vergütung (Legat) durften zudem mit Bann oder Interdikt belegte Personen in „geweihter Erde“ auf den Friedhöfen der Ordenskirchen beigesetzt werden, was ihnen sonst verwehrt geblieben wäre. Der Orden war kirchlich papstunmittelbar und somit Johannitern und Templern gleichgestellt. Seitens dieser Gemeinschaften wurde der Deutsche Orden mit zunehmender Skepsis betrachtet, nicht zuletzt wegen seiner Erwerbungen. Die Templer beanspruchten den Weißen Mantel für sich und legten 1210 sogar offiziellen Protest bei Papst Innozenz III. ein. Erst 1220 wurde den Deutschordensrittern das Tragen des strittigen Mantels durch Papst Honorius III. endgültig bestätigt. Die Templer blieben indes erbitterte Rivalen des Deutschen Ordens. In Palästina kam es zu einem förmlichen Krieg. 1241 verjagten die Templer die Deutschen Herren aus fast allen Besitzungen und duldeten selbst ihre Geistlichen nicht mehr in den Kirchen. Bereits am Ende des 12. Jahrhunderts erhielt der Orden erste Besitzungen in Europa. 1197 wurde erstmals ein Hospital des Ordens in Barletta in Süditalien erwähnt. Die erste Niederlassung auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches nördlich der Alpen bildete um 1200 ein Spital in Halle. Auf einem durch Schenkung übereigneten Gelände westlich der Stadt gründeten Ordensbrüder St. Kunigunden. Das Spital benannte sich nach der heiliggesprochenen Kaiserin Kunigunde, der Gemahlin Heinrichs II. Der verstreute territoriale Besitz wurde bald so umfangreich, dass schon 1218 ein Landkomtur für Deutschland eingesetzt werden musste. In den kommenden Jahrzehnten breitete sich der Orden im gesamten Reichsgebiet aus, begünstigt durch zahlreiche Stiftungen und den Beitritt prominenter und wohlhabender Adliger. Der Deutsche Orden unterstützte 1228/1229 vorbehaltlos die Kreuzfahrt von Kaiser Friedrich II., an der Hochmeister Hermann von Salza maßgeblich beteiligt war. Dies brachte dem Orden die Lehnsexemtion ein. Dieses wichtige Privileg löste ihn zwar nicht aus dem Lehnsverband des Königreiches Jerusalem, befreite ihn aber von allen Verpflichtungen diesem gegenüber. Dieser Verzicht des Königreichs Jerusalem auf alle königlichen Rechte ist ohne Beispiel. Kaiser Friedrich II., zugleich infolge seiner Hochzeit mit Isabella von Brienne König von Jerusalem, wünschte den Orden an herausragender Stelle in seine imperiale Politik zu integrieren. Die umfassende Privilegierung ist auf das Wirken Hermanns von Salza zurückzuführen, eines der bedeutendsten Berater und Diplomaten des Kaisers. Friedrich gewährte dem Orden noch eine Reihe weiterer Privilegien, so bereits 1226 die Goldbulle von Rimini. Kontingente der Ordensritter unterstützten 1241 die vom Angriff der mongolischen Heere unter Batu Khan betroffenen mitteleuropäischen Herrschaftsgebiete. In der verlorenen Schlacht bei Liegnitz wurde beispielsweise das gesamte zur Verteidigung Schlesiens eingesetzte Aufgebot des Ordens aufgerieben. Entwicklung in Europa und Palästina bis zum Ende des 13. Jahrhunderts Der Orden im Heiligen Land Im Heiligen Land gelang dem Orden nicht nur der Erwerb eines Anteils am Hafenzoll in Akkon, sondern durch Schenkung Ottos von Botenlauben auch der vormaligen Herrschaft Joscelins III. von Edessa im Umland der Stadt (1220). Zudem erwarb man die Burg Montfort (1220), die Herrschaften Toron (1229) und Schuf (1257) und die Burg Toron in der Herrschaft Banyas (1261). Dennoch zeichnete sich ein Ende der Kreuzfahrerherrschaft im Heiligen Lande ab. Das von Kaiser Friedrich II. 1229 auf friedlichem Wege erworbene Jerusalem fiel 1244 endgültig. Nach dem Sieg der ägyptischen Mamelucken über die bis dahin als unbesiegbar geltenden Mongolenheere des Ilchanats in der Schlacht von Ain Djalut im Jahre 1260 brachten Mamelukenstreitkräfte die Bastionen der Kreuzfahrer immer mehr in Bedrängnis. Die verbliebenen Festungen der Ritterorden wurden in den folgenden Jahrzehnten systematisch erobert. Mit dem Fall von Akkon 1291 zeichnete sich schließlich ein Ende der „Gewappneten Züge zum Grabe (Christi)“ ab. Beim Endkampf zu Akkon nahm ein bedeutendes Kontingent von Deutschordensrittern teil. Geführt wurde es bis zu dessen abruptem Rücktritt vom Hochmeister Burchard von Schwanden, anschließend vom Kriegskomtur Heinrich von Bouland. Mit dem endgültigen Verlust Akkons endete im Jahr 1291 das militärische Engagement des Deutschen Ordens im Heiligen Land. Anders als bei den multinational ausgerichteten Johannitern und Templern konzentrierte sich die Präsenz des Deutschen Ordens anschließend innerhalb der Grenzen des Reiches sowie in den neuerworbenen Stützpunkten in Preußen. Der Hauptsitz des Hochmeisters befand sich aufgrund der vorübergehend fortbestehenden Hoffnung auf eine Wiedereroberung des Heiligen Landes aber noch bis 1309 in Venedig, einem wichtigen Hafen für die Überfahrt ins Heilige Land. Königreich Sizilien und Levante Im Königreich Sizilien und in der Levante entstanden im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts einige Ordensniederlassungen. Besonders im Königreich Sizilien wurde nach 1222 im Rahmen der Vorbereitungen des Kreuzzuges Friedrichs II. eine Vielzahl kleinerer Ordenshäuser gegründet, deren wichtigste die schon ältere Kommende in Barletta sowie die Häuser zu Palermo und Brindisi waren. Auch in Griechenland, an der Westküste der Peloponnes, bestanden vereinzelte Niederlassungen, die in erster Linie der Versorgung der Pilger auf dem Weg ins Heilige Land und auf dem Rückweg dienten. Gescheiterte Staatsbildung in Siebenbürgen Hochmeister Hermann von Salza scheint angesichts der zersplitterten Besitzungen schon frühzeitig die Errichtung eines zusammenhängenden, vom Deutschen Orden dominierten Territoriums angestrebt zu haben. Vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen, dass er 1211 bereitwillig ein Hilfeersuchen des Königreichs Ungarn annahm, zu einem Zeitpunkt also, da die verfügbaren Ordenskräfte eigentlich zum Zwecke der Befreiung des Grabes in Outremer gebunden waren. Andreas II. von Ungarn bot dem Orden an, durch Kriegsdienste gegen die Kumanen ein Heimatrecht im Burzenland in Siebenbürgen zu erwerben. Wichtige kirchliche Abgaben, darunter das Zehntrecht, gestand der König dem Orden ebenfalls zu. Überdies war ihm gestattet, Münzen zu prägen sowie seine Burgen mit Steinen zu befestigen. Letzteres galt in Ungarn als besonderes Privileg des Königs. Die Beziehungen Ungarns zum Deutschen Orden trübten sich jedoch alsbald nachhaltig ein. Im Land wuchsen antideutsche Ressentiments, was 1213 auch zum Tod von Gertrud von Andechs führte. Die Königin war deutschstämmige Gattin von Andreas II. 1223 erteilte Papst Honorius III. dem Orden in Form einer Bulle ein Exemtionsprivileg, das sich ausdrücklich auf das Burzenland bezog. Seine Umsetzung hätte die letzten legislativen Bindungen Ungarns an das von ihm beanspruchte Territorium de facto aufgehoben. Der ungarische Adel drängte den König daher massiv zum Widerstand gegen den Orden. Auf Anraten Hermanns von Salza versuchte der Papst 1224, das im Vorjahr verbriefte Privileg administrativ durchzusetzen. Zu diesem Zwecke unterstellte er das Burzenland kurzerhand dem Schutz des Apostolischen Stuhles. Damit sollte der unmittelbar papstunterstellte Deutsche Orden bei der Landnahme und den aufflammenden Feindseligkeiten mit den Ungarn juristisch unterstützt werden. Andreas II. schritt nun militärisch ein. Die zahlenmäßig hoch überlegene ungarische Heeresmacht belagerte und eroberte die wenigen Burgen des Ordens. Der Versuch des Deutschen Ordens, mit Berufung auf das zugebilligte Heimatrecht und mit aktiver Unterstützung des Papstes ein autonomes Herrschaftsgebiet außerhalb des ungarischen Königreiches aufzubauen, endete 1225 mit der Vertreibung des Ordens und der Vernichtung seiner Burgen. Die Besitzungen nördlich der Alpen Eine der bedeutendsten vom Orden übernommenen karitativen Einrichtungen war das von der Landgräfin Elisabeth von Thüringen in Marburg gegründete Hospital. Es wurde nach ihrem Tod im Jahre 1231 durch den Orden weitergeführt und ausgebaut. Mit der Heiligsprechung Elisabeths 1235 erlangten dieses Spital sowie seine Betreiber eine besondere spirituelle Bedeutung. Die sich für den Orden ergebende Reputation stieg noch, als die Heilige im Frühjahr 1236 unter persönlicher Beteiligung des Kaisers Friedrich II. umgebettet wurde. Ab den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts wurden die einzelnen Kommenden zu regional gegliederten Balleien zusammengefasst. So entstanden 1222 die Kammerballei Böhmen und Mähren, 1236 die Ballei Thüringen sowie 1237 die Ballei Marburg. Später folgten Lothringen (1246), Koblenz (1256), Franken (1268) und Westfalen (1287). Diese Besitzungen unterstanden wie die Balleien Österreich und Schwaben-Elsass-Burgund dem Deutschmeister. Auch in Norddeutschland existierten vereinzelte Kommenden nahe den Ostseehäfen Lübeck und Wismar, welche direkt dem Landmeister in Livland unterstellt waren. Diese dienten vorrangig der logistischen Abwicklung von bewaffneten Pilgerzügen ins Baltikum. Dort entwickelte der Orden ein eigenes Staatswesen. Der Staat des Deutschen Ordens Konzentration auf das Baltikum und Ostkolonisation Die Geschichte des Ordens zwischen 1230 und 1525 ist eng mit dem Schicksal des Deutschordensstaats verknüpft, aus dem später das Herzogtum Preußen, Lettland und Estland hervorgingen. Ein zweiter Versuch des Landerwerbs war erfolgreich in einer Region, die dem statuierten Missionierungsgebot des Ritterordens eine weitreichende Perspektive bot, dem Baltikum. Schon 1224 hatte Kaiser Friedrich II. in Catania die heidnischen Einwohner des Preußenlandes östlich der Weichsel und der Nachbargebiete als Reichsfreie der Kirche und dem Kaiserreich direkt unterstellt. Als päpstlicher Legat für Livland und Preußen bestätigte Wilhelm von Modena diesen Schritt noch im selben Jahr. 1226 rief der polnische Herzog aus dem Geschlecht der Piasten, Konrad I. von Masowien, den Deutschen Orden zu Hilfe in seinem Kampf gegen die Prußen um das Kulmerland. Nach den misslichen Erfahrungen mit Ungarn sicherte sich der Deutsche Orden diesmal juristisch ab. Er ließ sich von Kaiser Friedrich II. mit der Goldenen Bulle von Rimini und von Papst Gregor IX. mit der Bulle von Rieti garantieren, dass nach der Unterwerfung und Missionierung des Baltikums, also der Prußen, das eroberte Land an den Orden fallen sollte. Auf sein Drängen erhielt der Orden zudem die Zusicherung, man werde als Souverän dieses Gebietes nur dem Papst, aber keinem weltlichen Lehnsherrn unterstehen. Konrad I. von Masowien überließ dem Orden nach längerem Zögern 1230 im Vertrag von Kruschwitz „auf ewige Zeit“ das Kulmerland. Der Deutsche Orden betrachtete diesen Vertrag als Instrument zur Schaffung eines selbstständigen Herrschaftsgebietes in Preußen. Sein Wortlaut und seine Echtheit wurden von einigen Historikern in Zweifel gezogen. 1231 überschritt Landmeister Hermann von Balk mit sieben Ordensrittern und ungefähr 700 Mann die Weichsel. Er errichtete noch im selben Jahr im Kulmerland eine erste Burg, Thorn. Von hier aus begann der Deutsche Orden die schrittweise Eroberung des Territoriums nördlich der Weichsel. Die Eroberung ging einher mit zielgerichteter Besiedlung, wobei den vom Orden begründeten Ansiedlungen zumeist das in der Kulmer Handfeste verbriefte Recht verliehen wurde. Unterstützt wurde der Orden in den ersten Jahren von Truppen Konrads von Masowien sowie der anderen polnischen Teilfürsten und von Kreuzfahrerheeren aus dem Reich und vielen Ländern Westeuropas. Papst Gregor IX. gewährte den Teilnehmern am Kriegszug gegen die Prußen die für einen Kreuzzug ins Heilige Land übliche umfassende Sündenvergebung und weitere Heilsversprechungen. 1234 wurden die verbliebenen Ritter des Ordens der Brüder von Dobrin (fratribus militiae Christi in Prussia) in den Deutschen Orden eingegliedert. Der Orden war 1228 auf Initiative Konrads zum Schutz des masowischen Kernlands gegründet worden, konnte sich aber militärisch nicht gegen die Prußen durchsetzen. Der 1202 in Riga gegründete Schwertbrüderorden (Ornat: weißer Mantel mit rotem Kreuz) erlitt 1236 in der Schlacht von Schaulen eine vernichtende Niederlage gegen schamaitische Litauer sowie Semgaller. Daraufhin handelte Hermann von Salza persönlich mit der Kurie die Union von Viterbo aus, als deren Ergebnis Deutscher Orden und Schwertbrüderorden vereinigt wurden. So erwarb man mit den livländischen Kommenden ein zweites Kernland, das sogenannte Meistertum Livland, wo nach dem Muster Preußens das bereits bestehende System von Burgen (sogenannte feste Häuser) ausgebaut wurde. Die nachhaltige Expansion der Livländischen Union nach Osten endete am Fluss Narva. Nachdem 1240 Pskow vorübergehend besetzt werden konnte, kam es zu ständigen Gefechten zwischen Rittern des Livländischen Ordenszweiges sowie Gefolgsleuten der livländischen Bischöfe und russischen Abteilungen. Diese gipfelten im April 1242 in der Schlacht auf dem zugefrorenen Peipussee, deren genauer Verlauf und Umfang unter Historikern umstritten ist. Ein russisches Aufgebot unter Alexander Newski, dem Fürsten von Nowgorod, schlug hier eine größere Heeresabteilung unter Hermann von Buxthoeven, dem Bischof von Dorpat. Im Sommer 1242 wurde ein Friedensvertrag geschlossen. Er fixierte faktisch für mehr als 150 Jahre die jeweiligen Einflusssphären. Die Unterwerfung des Siedlungsgebietes der Prußen ging einher mit Christianisierung und deutscher Besiedlung des Landes. Dieses Unterfangen beschäftigte den Orden mehr als 50 Jahre lang und wurde nach schweren Rückschlägen, wie verschiedenen Aufständen der Prußen, erst 1285 abgeschlossen. Die ursprünglich legitimierende Zielsetzung der sogenannten Heidenmission behielt man auch nach der Missionierung Preußens bei. Strukturelle und ökonomische Rationalität Der Orden schuf sich ein Herrschaftsgebiet, dessen organisatorische Strukturen und Modernität im Wirtschaftsdenken im Reich bestenfalls von Nürnberg erreicht wurden und die in vielerlei Hinsicht an die fortgeschrittensten Staatswesen in Oberitalien erinnerten. Er war bereits in seiner nominellen Eigenschaft als Landesherr ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, zog aber darüber hinaus durch seine effizienten, von Wirtschaftsplanung und -rationalität bestimmten Strukturen größeren Gewinn aus dem Land. Er wurde einziges nichtstädtisches Mitglied der Hanse und unterhielt in Lübeck mit dem Hof des Deutschen Ordens eine Niederlassung. Als ressourcenreicher Anrainer des durch den Städtebund der Hanse florierenden baltischen Wirtschaftsraumes eröffneten sich damit neue Handelsmöglichkeiten und erweiterte Handlungsräume. Der Ordensstaat war in wirtschaftlicher und administrativer Hinsicht eines der modernsten und wohlhabendsten Gemeinwesen, vergleicht man ihn mit den Flächenstaaten des Großraums. Weitreichende Innovationen in der Landwirtschaft sowie pragmatische Neuerungen im Bereich der handwerklichen Produktion in Verbindung mit effizienter Verwaltung und einer hoch entwickelten Geldwirtschaft kennzeichnen eine gegenüber dem traditionellen Lehnswesen überlegene Organisationsstruktur. Fördernd wirkten hierbei der nach 1282 forcierte Ausbau der verkehrstechnischen Infrastruktur und die Perfektionierung des Nachrichtenwesens. Litauerkriege und Blütezeit (1303 bis 1410) Der Hochmeister hatte seinen Hauptsitz in Akkon, bis 1291 dieser letzte Kreuzfahrerstützpunkt verloren ging. Konrad von Feuchtwangen residierte daher in Venedig, traditionell ein wichtiger Hafen für die Einschiffung nach Outremer. 1309 verlegte Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen seinen Sitz in die Marienburg an der Nogat. Preußen war damit zum Zentrum des Ordens geworden. In dieser Zeit wurde der Templerorden durch König Philipp IV. von Frankreich verfolgt, den der willfährige Papst Clemens V. unterstützte. Die Ritterorden standen in der ersten Dekade des 14. Jahrhunderts aufgrund des Verlustes des Heiligen Landes im Mittelpunkt der allgemeinen Kritik. So erschien es ratsam, den Sitz des Hochmeisters in das Zentrum der eigenen territorialen Machtbasis zu verlegen. Die Inbesitznahme Danzigs und Pommerellens im Jahr 1308 erfolgte durch militärisches Vorgehen gegen polnische Herzogtümer und auf Grundlage des Vertrages von Soldin mit der Markgrafschaft Brandenburg. In Polen wuchsen nicht zuletzt aufgrund dieser Ereignisse Ressentiments gegen den Orden und auch gegen in Polen ansässige Deutsche. 1312 wurde in Krakau der Aufstand des Vogtes Albert niedergeschlagen und die Deutschen vertrieben. Das durch Territorialherrschaften zersplitterte Polen der Piastenzeit konnte in den folgenden Jahren von Władysław I. Ellenlang wieder als Königreich Polen konsolidiert werden. Dabei vertrat besonders Erzbischof Jakub Świnka von Gnesen eine Politik der Abgrenzung gegenüber den Deutschen. Die infolge des Verlustes Pommerellens und Danzigs erwachsenen Konflikte zwischen dem Orden und lokalen polnischen Machthabern sowie einem vorerst politisch schwachen Königtum weiteten sich in der Folge zu einer Dauerfehde aus. Auch der Friedensvertrag von Kalisz, in dem Polen 1343 offiziell auf Pommerellen und Danzig verzichtete, erbrachte langfristig gesehen keine Entspannung zwischen dem Orden und Polen. Mit Litauen im Südosten stieg zudem allmählich ein Großfürstentum auf, gegen das der Orden aus ideologischen und territorialen Gründen in einen ständigen Krieg verwickelt wurde. Die Litauerkriege des Deutschen Ordens dauerten von 1303 bis 1410 über ein Jahrhundert an. Da dieses östliche Großfürstentum die Taufe vehement ablehnte, galten die Litauer offiziell als Heiden. Die stete Betonung der Heidenmissionierung kaschierte nur unzureichend die territorialen Interessen des Ordens namentlich in Schamaiten (Niederlitauen). Durch andauernde Unterstützung adliger Preußenfahrer wurde der Krieg durch viele kleinere Feldzüge nach Litauen getragen. Die Großfürsten von Litauen gingen ihrerseits ebenso vor und stießen wiederholt auf preußisches und livländisches Gebiet vor. Ein Höhepunkt der Kriege war die Schlacht bei Rudau im Jahre 1370. Nördlich von Königsberg besiegte ein Heer des Ordens unter Befehl des Hochmeisters Winrich von Kniprode und des Ordensmarschalls eine litauische Streitmacht. Dessen ungeachtet konnte das weit nach Osten ausgedehnte Litauen niemals nachhaltig bezwungen werden. Als Ursache dieses erfolgreichen Widerstandes wird die zahlenmäßige Stärke der Litauer im Vergleich mit anderen vom Orden unterworfenen Ethnien wie den Prußen, Kuren und Esten, sowie deren effektive politische Organisation angesehen. Hochmeister Winrich von Kniprode führte den Ordensstaat und somit den Orden zu seiner größten Blüte. Eine konsolidierte Wirtschaft und nachhaltige militärische Erfolge gegen Litauen erwiesen sich als Schlüssel zum Erfolg. Die Zahl der Ritterbrüder blieb dennoch gering, um 1410 gehörten dieser Gruppe rund 1400, um die Mitte des 15. Jahrhunderts nurmehr 780 Ordensleute an. Unter Konrad von Jungingen wurde mit der Eroberung von Gotland, dem friedlichen Erwerb der Neumark und Samaitens die größte Ausdehnung des Ordens erreicht. Die Eroberung Gotlands 1398 bezweckte die Zerschlagung der dort lagernden Vitalienbrüder. Das bedeutete die Befreiung von der zur Plage gewordenen Piraterie innerhalb der hansischen Hauptrouten auf der östlichen Ostsee. Der Orden hielt Gotland in der Folge als Faustpfand militärisch besetzt. Erst 1408 gelang ein Ausgleich mit dem ebenfalls am Besitz der Insel interessierten Königreich Dänemark. Margarethe I. von Dänemark zahlte 9000 Nobel, also etwa 63 Kilogramm Gold. Die Einigung kam allerdings unter dem Aspekt der sich abzeichnenden Eskalation des Konfliktes mit dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen zustande. 1386 hatten sich durch die Heirat von Großfürst Jogaila mit Königin Hedwig von Polen die beiden Hauptgegner des Ordens vereint. Anfang August 1409 übersandte der Hochmeister Ulrich von Jungingen seinen Kontrahenten die „Fehdebriefe“, womit er den Krieg erklärte. Am 15. Juli 1410 schlug eine vereinigte polnisch–litauische Streitmacht das durch preußische Landesaufgebote, Gastritter aus vielen Teilen Westeuropas sowie mit Söldnerabteilungen ergänzte Heer des Ordens in der Schlacht bei Tannenberg vernichtend. Auch der Hochmeister Ulrich von Jungingen fand neben fast allen Ordensgebietern und vielen Ordensrittern den Tod. Den Kern seiner preußischen Territorien samt der Marienburg konnte der Orden durch den Einsatz des Komturs und späteren Hochmeisters Heinrich von Plauen erhalten und im Ersten Frieden von Thorn von 1411 behaupten. Mit diesem Friedensvertrag sowie dessen Ergänzung im Frieden von Melnosee 1422 endeten auch die über hundert Jahre offensiv ausgetragenen Kriegszüge der bei Tannenberg nachhaltig geschwächten Ordensstreitmacht gegen Litauen sowie gegen die spätere Personalunion Polen-Litauen. Allerdings waren im Frieden von Thorn hohe Kontributionen in Höhe von 100.000 Schock böhmische Groschen, unter anderem für die Auslösung von Gefangenen, zu leisten. Die Kontributionen führten zur Einführung einer Sondersteuer, dem sogenannten Schoss, was zu einer bisher unüblich hohen Steuerbelastung der Preußischen Stände beitrug. Preußen (1410 bis 1525) Schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts zeichnete sich eine für den Orden und seinen Staat destruktive Entwicklung ab. Während das europäische Rittertum im Spätmittelalter verfiel, wurde der „Kampf für das Kreuz“ zunehmend verklärt und stand für ein Ideal, welches in der damaligen Realität kaum noch Bestand hatte. Der Adel reduzierte die Ritterorden zunehmend zur sicheren Versorgungsbasis nicht erbberechtigter Nachkommen. Entsprechend sank die Motivation der Ritterschaft. Alltägliche Aufgaben in Verwaltung oder Administration des Deutschen Ordens wurden nun als lästige Pflichten wahrgenommen. Zu dieser Sichtweise trug die konservative Liturgie des Ordens bei. Der Tagesablauf in Friedenszeiten war minutiös geregelt. Die Inhalte eines geistlichen Ritterordens mit Missionierungscharakter hatten sich demgegenüber weitgehend überlebt. Zudem wurde dem Orden auf Betreiben des Königs von Polen auf dem Konzil von Konstanz (1414–1418) eine weitere Missionierungstätigkeit im nun offiziell christlichen Litauen förmlich untersagt. In der Krise infolge der schweren Niederlage von 1410 weiteten sich die Missstände aus. Interne Streitigkeiten schwächten sowohl den Orden selbst als auch in der Folge den Ordensstaat. Landsmannschaftliche Gruppen stritten um Einfluss im Orden, der Deutschmeister strebte nach Unabhängigkeit vom Hochmeister. Die Städte Preußens und der im Eidechsenbund zusammengeschlossene Kulmer Landadel forderten Mitbestimmung aufgrund der stark erhöhten Besteuerung zur Begleichung der Kriegskosten und an Polen-Litauen zu entrichtende Kontributionen, welche ihnen jedoch nicht bewilligt wurde. Somit schlossen sie sich 1440 im Preußischen Bund zusammen. Hochmeister Ludwig von Erlichshausen verschärfte durch seine Forderungen an die Stände den Konflikt. Kaiser Friedrich III. stellte sich Ende 1453 auf die Seite des Ordens. Anlässlich der Hochzeit von König Kasimir IV. von Polen mit Elisabeth von Habsburg ging der Preußische Bund Anfang 1454 ein Schutz-Bündnis mit Polen ein und rebellierte offen gegen die Ordensherrschaft. Daraufhin brach ein dreizehnjähriger Krieg aus, der durch Belagerungen und Raubzüge gekennzeichnet war, kaum jedoch durch offene Feldschlachten. Bereits im September 1454 unterlagen die polnischen Truppen in der Schlacht von Konitz und unterstützten den preußischen Aufstand in der Folge nur noch marginal. Schließlich kam es aufgrund allgemeiner Erschöpfung zu einer Pattsituation. Der Orden konnte seine Söldner nicht mehr entlohnen und musste aus diesem Grunde sogar sein Haupthaus, die Marienburg, aufgeben. Die Burg wurde den unbezahlten Söldnern verpfändet, die sie umgehend an den König von Polen verkauften. Letztlich gab so die höhere Finanzkraft der aufständischen Städte, welche alle Kriegskosten selber bezahlten, darunter insbesondere Danzigs, den Ausschlag. Im Zweiten Frieden von Thorn verlor der Orden 1466 nun auch Pommerellen, das Kulmerland, das Ermland und die Marienburg. Dieser Vertrag wurde weder vom Kaiser noch vom Papst anerkannt. Doch der Orden musste für sich als Gesamtheit die polnische Lehnshoheit anerkennen, was fortan allerdings jeder neu ernannte Hochmeister durch Herauszögerung oder gar Nichterbringung des Lehnseides zu vermeiden suchte. Ein großer Teil der preußischen Städte und Gebiete im Westen konnte sich infolge des II. Thorner Kontraktes von der Ordensherrschaft lösen. Zum Erhalt des territorial geschrumpften Ordensstaates wurden nun Subventionen aus den Balleien im Heiligen Römischen Reich benötigt, was viele der dortigen Kommenden in eine schwierige finanzielle Lage brachte. Deutschmeister Ulrich von Lentersheim versuchte sich dieser Pflichten zu entbinden, erbat in der Folge eigenmächtig Unterstützung des Kaisers und unterstellte sich zu diesem Zweck 1494 der Lehnshoheit Maximilians I. Dieses Vorgehen widersprach allerdings den Verträgen von Kujawisch Brest und Thorn mit Polen, was Proteste seitens des preußischen Ordenszweiges und besonders des Königreiches Polen zur Folge hatte. Der Hochmeister Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach versuchte erfolglos im sogenannten Reiterkrieg (1519–1521), Unabhängigkeit von der polnischen Krone zu erlangen. In der Hoffnung, dadurch Unterstützung aus dem Heiligen Römischen Reich zu erhalten, unterstellte er 1524 das preußische Ordensgebiet der Lehenshoheit des Reiches und unternahm selbst eine Reise ins Reich. Da auch diese Bemühungen erfolglos blieben, vollzog er eine grundlegende politische Kehrtwende: Auf Anraten Martin Luthers entschied er sich, den Ordensstaat zu säkularisieren, das Hochmeisteramt aufzugeben und Preußen in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln. Er ging somit auf Distanz zum Reich und gewann Unterstützung für sein Vorhaben der Säkularisierung des Ordensstaates beim König von Polen, den er vorher als Hochmeister bekämpft hatte. Zudem durch seine Mutter Sofia ein Neffe des polnischen Königs, leistete Albrecht dem König Sigismund I. von Polen den Lehnseid und wurde von diesem dafür mit der erblichen Herzogswürde in Preußen belehnt („in“ und nicht „von“ Preußen, weil der westliche Teil Preußens ja direkt der Schutzherrschaft des Königs von Polen unterstand). Der ehemalige Hochmeister residierte ab dem 9. Mai 1525 als Herzog Albrecht I. in Königsberg. Die Institutionen des Heiligen Römischen Reiches erkannten das weltliche Herzogtum Preußen nicht an, sondern setzten bis zum Ende des 17. Jahrhunderts formal Administratoren für Preußen ein. Der Ordenszweig im Reich fand sich mit der Umwandlung „seines“ Ordensstaates Preußen in ein weltliches Herzogtum nicht ab. Ein hastig einberufenes Generalkapitel setzte den bisherigen Deutschmeister Walther von Cronberg als neuen Hochmeister ein. Vom Kaiser erhielt er 1527 die Berechtigung, sich Administrator des Hochmeistertums zu nennen und damit den Besitzanspruch auf Preußen aufrechtzuerhalten. Erst 1530 erlaubte ein kaiserliches Dekret Cronberg, sich nun auch Hochmeister zu nennen. Aus dieser Bezeichnung entstand später der Kurztitel Hoch- und Deutschmeister. Cronberg wurde gleichzeitig zum Administrator Preußens ausgerufen und auf dem kaiserlichen Reichstag zu Augsburg im Jahr 1530 durch Kaiser Karl V. mit dem Preußenland belehnt. Anschließend verklagte Cronberg seinen ehemaligen Hochmeister, Herzog Albrecht, vor dem Reichskammergericht. Der Prozess endete 1531 mit der Verhängung der kaiserlichen Reichsacht gegen Herzog Albrecht sowie der Weisung an Albrecht und den Preußischen Bund, dem Orden die angestammten Rechte in Preußen wieder einzuräumen. Im außerhalb des Reiches gelegenen Preußen blieben die Schritte ohne Wirkung. Es erhielt eine lutherische Landeskirche. Das Ermland dagegen, der Hoheit des Ordens schon seit 1466 entzogen, blieb als Fürstbistum ein geistliches Territorium und wurde zum Ausgangspunkt der Gegenreformation in Polen. Livland bis 1629 1561 wurden die Besitzungen des Livländischen Ordenszweiges, also Kurland und Semgallen zum weltlichen Herzogtum unter dem ehemaligen Landmeister, Herzog Gotthard von Kettler, umgewandelt. Das eigentliche Livland kam direkt zu Litauen und bildete im späteren Staat Polen-Litauen eine Art Kondominium der beiden Staatsteile. Die Herzogtümer Preußen, Livland, Kurland und Semgallen unterstanden nun der polnischen Lehnshoheit. Das nördliche Estland mit Reval und die Insel Ösel (Saaremaa) unterstellten sich angesichts der russischen Bedrohung und vertreten durch ihre Ritterschaften dänischer bzw. schwedischer Oberhoheit. 1629 kam der größte Teil Livlands durch Eroberungen Gustav II. Adolfs zu Schweden; nur das südöstliche Livland (Letgallen) um Dünaburg (Daugavpils) blieb polnisch und wurde zur Woiwodschaft Livland, auch „Polnisch Livland“ genannt. Nach dem Ende des Großen Nordischen Krieges wurde Livland mit Riga und Estland 1721 dem Russischen Reich in Form der sogenannten Ostseegouvernements eingegliedert. Lettgallen kam 1772, Kurland und Semgallen erst 1795 im Zuge der Polnischen Teilungen zum Russischen Reich. Der Orden im Reich Nach 1525 beschränkte sich das Wirkungsfeld des Deutschen Ordens abgesehen vom Streubesitz in Livland auf seine Besitzungen im Heiligen Römischen Reich. Seit der Reformation war der Orden trikonfessionell; es existierten katholische, lutherische und reformierte Balleien. Nach dem Verlust seiner preußischen Besitzungen gelang dem Orden unter Walther von Cronberg eine äußere und innere Konsolidierung. Auf dem Frankfurter Generalkapitel 1529 wurde die Cronbergsche Konstitution erlassen, das zukünftige Verfassungsgesetz der Adelskorporation. Residenz des Ordensoberhauptes und zugleich Sitz der Zentralbehörden der dem Hochmeister unmittelbar unterstellten Gebiete wurde Mergentheim. Außerhalb dieser sich den neuen Bedingungen anpassenden Territorialherrschaft entwickelten sich die von den Landkomturen geführten Balleien zu weitgehend selbständigen Gebilden. Einige von ihnen hatten den Rang von Reichsständen und rangierten innerhalb der Matrikel in der Gruppe der Prälaten. Oft gerieten sie in die Abhängigkeit benachbarter Adelsfamilien, die ihre Söhne in den Orden entsandten. In Thüringen, Sachsen, Hessen und Utrecht, wo sich die neuen Glaubenslehren fest etabliert hatten, gab es auch lutherische und reformierte Ordensbrüder, die sich – dem korporativen Denken des Adels folgend – dem Hochmeister gegenüber loyal verhielten, auch im Zölibat lebten und nur die Gelübdeformel durch einen Eid ersetzten. Nach 1590 wählte man den Hoch- und Deutschmeister aus führenden Geschlechtern katholischer Territorialstaaten, vor allem aus dem Haus Habsburg. Dies schuf neue familiäre und politische Querverbindungen zum deutschen Hochadel, ließ den Orden aber auch mehr und mehr zu einem Instrument habsburgischer Hausmachtpolitik werden. Vor diesem Hintergrund begann im 16. Jahrhundert ein innerer Wandel des Ordens. Eine katholisch geprägte Reform führte zur Rückbesinnung auf seine ursprüngliche Ausrichtung, die Ordensregeln wurden den neuen Verhältnissen angepasst. Im Verlauf des 16. Jahrhunderts drängte das eher auf Exklusivität drängende Standesdenken des Adels die Bedeutung der zumeist nichtadligen Priesterbrüder zurück. Im Generalkapitel verfügten sie in der Neuzeit weder über Sitz noch Stimme. Die Seelsorge in den Kommenden lag oft in den Händen von Angehörigen anderer geistlicher Orden. Seitdem Laien mit juristischer Ausbildung in den Kanzleien des Ordens arbeiteten, fiel auch diese Betätigung für Priesterbrüder weg. Infolgedessen war ihre Zahl stark gesunken. Die Ordensleitung folgte den Forderungen des Konzils von Trient und beschloss, neue Priesterseminare zu stiften. Das geschah 1574 in Köln sowie 1606 in Mergentheim. Gründer des letzteren Seminars war Hochmeister Erzherzog Maximilian von Österreich, auf dessen Initiative hin auch Tirol katholisch geblieben war. Generell ist zu verzeichnen, dass zum Deutschen Orden gehörende Besitzungen auch in vorwiegend reformierten Gebieten katholisch blieben, was sich bis in die Gegenwart auswirkt. Externe Ordensniederlassungen in evangelischen Gebieten spielten bei der Seelsorge für durchreisende Katholiken oder für die wenigen dort verbliebenen Altgläubigen eine wichtige Rolle. In einigen Kommenden kam zudem erneut der Gedanke der Hospitalsbruderschaft auf. Der Orden errichtete unter anderem 1568 ein Spital in Frankfurt-Sachsenhausen. Als wichtigste Aufgabe betrachtete der noch immer vom Adel und dessen Wertvorstellungen geprägte Orden jedoch den kriegerischen Einsatz der Ritterbrüder, die sich seit dem 17. Jahrhundert nach italienischem Vorbild auch Cavaliere nannten. Einer satzungsgemäßen Verteidigung des christlichen Glaubens boten die seit dem 16. Jahrhundert eskalierenden Türkenkriege ein umfangreiches Betätigungsfeld. Trotz finanzieller Notlagen leistete der Orden auf diese Weise erhebliche Beiträge für die – im Sprachgebrauch der Zeit sogenannte – Verteidigung des Abendlandes gegen das Osmanische Reich. Professritter dienten zumeist als Offiziere in Regimentern von katholischen Reichsfürsten und in der kaiserlichen Armee. Insbesondere das kaiserliche Infanterieregiment No. 3 bezog seine Rekruten aus den deutschen Ordensgebieten. Alle tauglichen Ritterbrüder hatten ein sogenanntes exercitium militare abzuleisten. Sie dienten für den Zeitraum von drei Jahren im Offiziersrang in den durch Kriegszüge besonders gefährdeten Grenzfestungen, ehe sie weiterführende Ordensämter übernehmen durften. Nach dem Dreißigjährigen Krieg entwickelte sich in den Kommenden des Ordens eine rege Bautätigkeit. Schlösser, oft verbunden mit bemerkenswerten Schlosskirchen, und repräsentative Kommendenhäuser wurden errichtet. Solche Bauten entstanden in Ellingen, Nürnberg, Sachsenhausen, Altshausen, Beuggen, Altenbiesen und an vielen anderen Orten. Daneben entstanden zahlreiche neue, reich ausgestattete Dorf- und Stadtkirchen sowie profane Zweckbauten. Territoriale Verluste und Umstrukturierungen im 19. und 20. Jahrhundert Die Koalitionskriege infolge der Französischen Revolution während des ausgehenden 18. Jahrhunderts waren Ursache für eine weitere große Krise des Ordens. Mit der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich gingen die Balleien Elsass und Lothringen vollständig, Koblenz und Biesen zu großen Teil verloren. Der Frieden von Pressburg mit Frankreich nach der schweren Niederlage der österreichisch-russischen Koalition bei Austerlitz gegen Napoléon 1805 verfügte, dass die Besitzungen des Deutschen Ordens und das Amt des Hoch- und Deutschmeisters erblich an das Haus Österreich, also Habsburg, übergehen sollten. Das Amt des Hochmeisters und mit ihm der Orden wurden in die Souveränität des Kaiserreichs Österreich integriert. Kaiser Franz I. von Österreich ließ den nominellen Status des Ordens jedoch weiterhin bestehen. Hochmeister war zu diesem Zeitpunkt sein Bruder Anton Viktor von Österreich. Der nächste Schlag erfolgte mit dem Ausbruch eines neuen kriegerischen Konfliktes im Frühjahr 1809. Am 24. April erklärte Napoléon nach dem Einmarsch der Österreicher in das Königreich Bayern infolge des Fünften Koalitionskrieges den Orden in den Rheinbundstaaten für aufgelöst. Der Ordensbesitz wurde an die Fürsten des Rheinbundes abgetreten. Napoléon bezweckte auf diesem Wege, den Kriegseinsatz seiner Verbündeten im Krieg gegen die Koalition materiell zu entschädigen sowie die Fürsten somit enger an das französische Kaiserreich zu binden. Dem Orden verblieben jetzt nur noch die Besitzungen in Schlesien und Böhmen sowie die Ballei Österreich mit Ausnahme der an die illyrischen Provinzen abgetretenen Kommenden um Krain. Die Ballei An der Etsch in Tirol war an die französischen Vasallen-Königreiche Bayern und das 1805 aus der Cisalpinischen Republik Napoléons 1805 hervorgegangene Königreich in Nordostitalien gefallen. Zwar fielen als Folge des Wiener Kongresses 1815 die Balleien Krain und Tirol zu Österreich und somit in den Verfügungsbereich des Ordens; eine Wiederherstellung der vollen Souveränität des Ordens war aber angesichts der nun unzureichenden Vermögenswerte nicht mehr möglich. Im Rahmen der Säkularisation im frühen 19. Jahrhundert verlor der Orden die meisten seiner Gebiete, obwohl er im Reichsdeputationshauptschluss noch als Souverän anerkannt worden war. Aber schon 1805 wurde in Artikel XII des Friedens von Pressburg 1805 festgelegt, dass „Die Würde eines Großmeisters des deutschen Ordens, die Gerechtsame, Domainen und Einkunfte … demjenigen Prinzen des kaiserlichen Hauses, welches Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich ernennen wird, in der Person und in gerader männlicher Linie nach dem Erstgeburtsrechte erblich überlassen werden“ sollten. Der Orden war damit ein Teil Österreichs bzw. der Habsburgermonarchie geworden. 1834 verzichtete Franz I. erneut auf alle Rechte aus dem Pressburger Frieden und setzte den Orden wieder in seine alten Rechte und Pflichten ein: der Orden wurde durch Kabinettsorder vom 8. März 1843 juristisch zu einem selbständigen geistlich-militärischen Institut unter der Bande eines kaiserlichen unmittelbaren Lehens. Es bestanden nur noch die Ballei Österreich, das Meistertum in Böhmen und Mähren sowie eine kleine Ballei in Bozen. Nach dem Untergang der Donaumonarchie in der Folge des Ersten Weltkrieges wurde der Orden in den Nachfolgestaaten der Vielvölkermonarchie zunächst als Kaiserlich Habsburger Ehrenorden betrachtet. Deshalb erwogen die verantwortlichen Behörden eine Beschlagnahmung des Ordensvermögens als nominelles Eigentum des Habsburger Kaiserhauses. Aus diesem Grund verzichtete Hochmeister Erzherzog Eugen von Österreich-Teschen 1923 auf sein Amt. Er ließ den Ordenspriester und Bischof von Brünn Norbert Johann Klein zum Koadjutor wählen und dankte gleichzeitig ab. Diese Zäsur erwies sich als erfolgreich: Bis Ende 1927 erkannten die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie den Deutschen Orden als geistlichen Orden an. Der Orden umfasste noch die vier Balleien (später Provinzen genannt) im Königreich Italien, in der Tschechoslowakischen Republik, in der Republik Österreich und im Königreich Jugoslawien. Am 6. September 1938 erließ die nationalsozialistische deutsche Reichsregierung ein Dekret zur Auflösung des Deutschen Ordens. Im selben Jahr wurde der Deutsche Orden infolge dieses Dekretes im an das Deutsche Reich als Ostmark angegliederten Österreich aufgelöst. 1939 kam das gleiche Edikt in der vom Deutschen Reich annektierten, sogenannten Rest-Tschechei, dem Reichsprotektorat Böhmen und Mähren, zur Anwendung. Im italienischen Südtirol gab es bis 1945 ideologisch begründete Übergriffe örtlich ansässiger Faschisten auf Einrichtungen und Mitglieder. Im Königreich Jugoslawien wurde der Orden in den zwanziger und dreißiger Jahren geduldet. Im Zweiten Weltkrieg dienten seine zumeist im slowenischen Gebiet angesiedelten Besitzungen als Lazarett. Nach 1945 wurden Mitglieder des Deutschen Ordens in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien nicht zuletzt infolge des Namens aufgrund der Kriegs- und Nachkriegsereignisse verfolgt. Im Zuge der 1947 hier erfolgenden Aufhebung aller geistlichen Orden säkularisierten die jugoslawischen Staatsorgane das Eigentum des Deutschen Ordens und verwiesen seine Mitglieder des Landes. Nach dem Z. W. wurde in Österreich 1947 das Aufhebungsdekret von 1938 staatsrechtlich annulliert und das verbliebene Vermögen dem Orden zurückerstattet. Auch aus der Tschechoslowakei wurden die Angehörigen des Ordens ausgewiesen. In Darmstadt gründeten diese Ordensmitglieder einen Konvent. Für Ordensschwestern wurde 1953 in Passau, im ehemaligen Augustiner Chorherrenstift St. Nikola ein Mutterhaus geschaffen. 1957 erwarb der Orden in Rom ein Haus als Sitz des Generalprokurators, das zugleich als Pilgerhaus dient. 1970 und 1988 wurden die Ordensregeln – auch im Hinblick auf eine bessere Partizipation der weiblichen Mitglieder – modifiziert. Der Deutsche Orden in der Gegenwart Heute ist der Deutsche Orden mit dem offiziellen Titel „Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem“ ein geistlicher Orden. Aktuell hat er etwa 1000 Mitglieder, davon rund 100 Priester, 200 Schwestern und 700 Familiaren. Die räumlichen Bezirke des Ordens werden als Provinzen bezeichnet. Sie besitzen eigene Provinzialate, welche man als Regionalverwaltungen des Ordens verstehen kann. Diese befinden sich für Deutschland in Weyarn, für Österreich in Wien, für Südtirol/Italien in Lana, für Slowenien in Ljubljana und für Tschechien und die Slowakei in Opava. Entsprechend seinem ursprünglichen Ideal, „den hilfsbedürftigen Menschen um Christi willen in selbstloser Liebe zu dienen“, betätigt sich der Orden heute karitativ und im Bildungsbereich. Schwerpunkte bilden die Bereiche Alten- und Behindertenhilfe sowie die Suchthilfe. Daneben unterhält er Gästehäuser in Wien, Rom und Gumpoldskirchen. Darüber hinaus sind Ordenspriester als Pfarrer in verschiedenen Pfarreien eingesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erforschung der ordenseigenen Geschichte. Seit 1966 gibt der Orden – unter staats- und konfessionsübergreifender Mitarbeit von Autoren – die inzwischen 60-bändige Buchreihe Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens heraus. 1999 kam es in der Deutschordensprovinz Deutschland infolge von Missmanagement zu eklatanten finanziellen Engpässen, in deren Folge die Provinz im November 2000 ihre Zahlungsunfähigkeit erklären musste. Durch die Einsetzung einer neuen Leitung wurde eine Liquidation der Körperschaft des öffentlichen Rechts im Einvernehmen mit den Gläubigern in letzter Instanz abgewendet. Ordensleitung Generalrat: Mitglieder sind neben dem Hochmeister der Generalprokurator, vier aus den Provinzen gewählte Generalräte, der Generalsekretär, der Generalökonom, neben der Generalassistentin eine weitere Repräsentantin der Ordensschwestern, sowie ein Sachverständiger aus dem Familiareninstitut. Alle zur Leitung des Ordens wichtigen Angelegenheiten werden vom Hochmeister mit seinem Rat auf turnusmäßigen Generalratssitzungen beraten und entschieden. Der Generalprokurator in Rom vertritt die Angelegenheiten des Deutschen Ordens beim Heiligen Stuhl. Generalsekretär: Administrativer Bevollmächtigter des Hochmeisters im Tagesgeschäft sowie Stellvertreter des Hochmeisters bei Unpässlichkeit. Generalökonom: Verantwortlich für Finanzen und Logistik. Die Generalassistentin vertritt die Schwestern aller Provinzen im Generalrat. Als Vertreterin des Hochmeisters nimmt sie auch an den Konferenzen und Tagungen der Generaloberinnen teil und bespricht die dabei gefassten Beschlüsse mit dem Hochmeister, der die einzelnen Provinzoberinnen davon in Kenntnis setzt. Die Generalassistentin nimmt nicht die Stelle einer Generaloberin im Sinne des Ordensrechts ein. Ordenspriester und Laienbrüder Den ersten Zweig des Ordens bilden die Priester (Abkürzung hinter dem Namen: „OT“ für „Ordo Teutonicus“). Sie legen ein feierliches ewiges Gelübde (Profess) ab, sind als Nachfolger der Ordensritter allein zur Leitung des Ordens berechtigt und vornehmlich in der Pfarrseelsorge tätig. Zu diesem Zweig gehören auch Laienbrüder, die ein einfaches ewiges Gelübde ablegen. Die Konvente sind in fünf Provinzen organisiert Deutschland mit Sitz im ehemaligen Augustiner-Chorherrenstift in Weyarn und Konventen in Weyarn, Frankfurt am Main, Darmstadt, Wetter, Maria Birnbaum bei Sielenbach und Koblenz-Ehrenbreitstein. 1998 wurde ihr vom Freistaat Bayern der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Prior ist seit 2000 Norbert Thüx. Österreich mit Sitz in Wien im Deutschordenshaus. Prior ist P. Arnold Wieland Italien mit Sitz in Lana Tschechien (Rád bratrí domu Panny Marie v Jeruzaléme) und Slowakei (Rehola bratov domu Panny Márie Jeruzalemskej) mit Sitz in Opava mit Konvent in Topoľčany Slowenien (Križniški red v Sloveniji) mit Sitz in Laibach (Ljubljana). An der Spitze steht jeweils ein Provinzial, der den Titel „Prior“ oder „Landkomtur“ führt. Ordensschwestern Den zweiten Zweig bildet die Kongregation der Ordensschwestern. Sie legen die einfachen ewigen Gelübde ab. Innerhalb des Ordens regeln sie ihre Angelegenheiten selbständig und widmen sich der Kranken- und Altenpflege. Sie sind ebenfalls in fünf Provinzen organisiert Deutschland mit Sitz in Passau Österreich mit Sitz in Friesach Italien mit Sitz in Lana Tschechien (Milosrdné sestry Panny Marie Jeruzalémské Province sester) und Slowakei (Milosrdné sestry Panny Márie Jeruzalemskej Provincia sestier) mit Sitz in Opava Slowenien (Sestre Križniškega Reda (SKR)) mit Sitz in Ljutomer. Familiaren und Ehrenritter Den dritten Zweig bildet das Institut der Familiaren (Abkürzung hinter dem Namen „FamOT“). Diese legen ein Versprechen (kein Gelübde) auf den Orden ab und regeln innerhalb des Ordens ihre Angelegenheiten ebenfalls selbständig. Bei feierlichen Anlässen tragen sie einen schwarzen Umhang mit dem Wappen des Deutschen Ordens an der linken Seite. Sie gliedern sich in die Balleien Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main und den Komtureien „An Isar, Lech und Donau“, „An der Donau“, „Franken“, „Am Oberrhein“, „An Tauber, Neckar und Bodensee“, „An Rhein und Main“, „An Rhein und Ruhr“, „An Weser und Ems“ und „An Elbe und Ostsee“, Österreich mit der Komturei „An Der Drau“, die Komturei „Am Inn und Hohen Rhein“ gehört seit Februar 2009 zur Ballei An der Etsch und im Gebirge Ad Tiberim (Italien), An der Etsch und im Gebirge (Südtirol), Ballivia in Bohemia, Moravia et Silesia (Tschechien) und die selbständige Deutschordensballei Alden Biesen in Belgien. Bekannte Familiaren sind oder waren beispielsweise Franz Josef Strauß oder Edmund Stoiber. Eine besondere Kategorie innerhalb der Familiaren bildet die Klasse der Ehrenritter, die auf zwölf Mitglieder beschränkt ist. Sie tragen einen weißen Mantel mit dem Ordenswappen sowie das Ritter-Kreuz des Ordens am Halsband. Bekannte Ehrenritter sind oder waren zum Beispiel Konrad Adenauer, Kardinal Christoph Schönborn oder Herzog Carl von Württemberg. Organisatorische Strukturen des Ordens Zeichen und Ornat Die Form des Ordenszeichens wandelte sich im Laufe der Jahrhunderte vom einfachen Balkenkreuz zum schwarzen Tatzenkreuz auf weißem Grund. Die Kleidung der Mitglieder des Ordens entsprach der jeweiligen Zeit, seit der Gründung des Ordens ist der Weiße Mantel mit dem schwarzen Kreuz auf der rechten Seite (vom Betrachter aus gesehen) jedoch immer ein Wahrzeichen des Ordens. Neben dem zu feierlichen Anlässen obligaten Mantel gehören zur typischen Ordenskleidung heute für die Geistlichen, die Soutane, Halskreuz und Brustkreuz. Der Wahlspruch des Ordens lautet: „Helfen, Wehren, Heilen“. Innere Verfassung Ursprünglich hatte der Orden für seine militärischen Tätigkeiten die Regeln der Templer, für seine karitativ Tätigen die der Johanniter übernommen. Ab dem 13. Jahrhundert bildete der Orden 1244 von Papst Innozenz IV. bestätigte Regeln aus, die in einem sogenannten „Ordensbuch“ festgehalten wurden. Die älteste erhaltene Abschrift eines Ordensbuches stammt aus dem Jahre 1264. Der Deutsche Orden pflegte ursprünglich eine eigene Form des Ritus der Liturgie. In der Entstehungszeit feierten die Brüder den Gottesdienst nach dem Ritus der Kanoniker vom Heiligen Grab in Jerusalem. Durch eine Approbation Papst Innozenz IV. wurde die Liturgie der Dominikaner im Orden eingeführt. Obwohl im Konzil von Trient die Beibehaltung dieser alten Liturgieform gestattet wurde, setzte sich die Form der Tridentinischen Messe im Orden langsam durch und wurde 1624 endgültig übernommen. Seitdem gilt auch im Deutschen Orden der jeweils gültige römische Ritus der katholischen Kirche. Als Patronin des Ordens gilt neben der Jungfrau Maria die 1235 heiliggesprochene Elisabeth von Thüringen. Die Konstitution des Ordens, auch Statuten genannt, wurde und wird durch das Generalkapitel / Großkapitel beschlossen und früher vom Kaiser, heute vom Papst genehmigt. Wichtige Beschlüsse waren die „Cronbergsche Konstitution“, auf dem Frankfurter Generalkapitel 1529 erlassen; die „Statuten des Deutschen Ritterordens“ (1840 von Kaiser Ferdinand I. bestätigt) die „Regel der Konventsbrüder des deutschen Hauses und Hospitals Unserer lieben Frau zu Jerusalem für die dem Hochmeister unmittelbar unterstehenden Priesterkonvente von 1865 für die neuen Priesterkonvente“ (1866 vom Kaiser anerkannt und 1871 von Papst Pius IX. bestätigt); Im Jahre 1929 approbierte das Großkapitel des Deutschen Ordens die beiden überarbeiteten Ordensregeln der Brüder und der Schwestern, die beide am 27. November 1929 von Papst Pius XI. bestätigt wurden. Die Deutschordensschwestern sind als Kongregation päpstlichen Rechts dem Orden der Brüder beigeordnet. Die Generalleitung liegt beim Hochmeister; Vertreterinnen der Schwestern nehmen am Generalkapitel und am Generalrat teil. Diese Form des Ordenslebens ist solitär in der römisch-katholischen Kirche. Nach vorläufigen Approbationen wurden am 11. Oktober 1993 die Regeln der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem und die Lebensregeln der Schwestern vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem, vom Apostolischen Stuhl bestätigt. Beide waren nach den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils bereits genehmigt worden und zuletzt auch den Normen des kirchlichen Gesetzbuches von 1983 angepasst. Alle Satzungen des Ordens sind in Regeln und Statuten des Deutschen Ordens „Das Ordensbuch. Wien 2001“ veröffentlicht. Ämter und Institutionen Generalkapitel Das Generalkapitel bildete ursprünglich die richtungsweisend beschlussfassende Versammlung aller Vollmitglieder des Ordens (Ritter, Priester, Graumäntler). Da dies logistisch nicht möglich war, beschränkte man sich auf Deputationen der einzelnen Kommenden und Balleien unter Vorsitz der jeweiligen Landmeister. Ursprünglich als jährlich durchzuführende Versammlung angestrebt, trat in der Praxis ein Generalkapitel im Hoch- und Spätmittelalter fast ausschließlich zur Wahl der jeweiligen Hochmeister zusammen. Die Beschlüsse waren für die Gebietiger des Ordens formal bindend. Hochmeister Der Hochmeister ist das höchste Amt im Deutschen Orden. Bis 1525 gewählt durch das Generalkapitel hatte er im Heiligen Römischen Reich den Rang eines Geistlichen Reichsstandes. In Preußen galt der Hochmeister bis 1466 zugleich als souveräner Landesfürst. Dennoch muss er hierarchisch gesehen als Erster unter Gleichen betrachtet werden. Das bedeutete, dass er auf Intentionen und Verlangen der einzelnen Gruppierungen im Orden Rücksicht nehmen musste. Inwieweit dies geschah, hing eng mit der Persönlichkeit des jeweiligen Hochmeisters zusammen. Von 1530 bis 1929 hieß das Amt umgangssprachlich „Hoch- und Deutschmeister“. Letzter Hoch- und Deutschmeister war von 1894 bis 1923 der k.u.k. Feldmarschall Erzherzog Eugen von Österreich aus dem Haus Habsburg. Zum derzeitigen 65. Hochmeister des Ordens wurde am 25. August 2000 Bruno Platter gewählt, er empfing durch den Bischof von Bozen-Brixen Wilhelm Egger am 29. Oktober 2000 die Abtsbenediktion. Großgebietiger Für den Bereich des ganzen Ordens waren bis 1525 die vom Hochmeister selbst bestimmten sogenannten „Großgebietiger“ zuständig. Ihre jeweiligen Amtssitze befanden sich in Preußen. Neben administrativen Aufgaben nahmen die Großgebietiger auch repräsentative Pflichten bei der Landesverwaltung wahr und erfüllten häufig wichtige diplomatische Missionen im Dienste des Hochmeisters. Es existierten bis 1525 fünf amtsspezifische Großgebietiger: Großkomtur (Stellvertreter des Hochmeisters) zu Marienburg: Hatte die Aufsicht über den Ordensschatz und alle Vorräte. Insbesondere unterstand ihnen die Firmarie (Altersheim) und das Kriegswesen der Marienburg. Daneben kontrollierte er die Rechnungslegung des Tresslers und führte das Schuldenregister des Ordens. Außerdem vertrat er den Hochmeister bei längerer Krankheit oder Abwesenheit. Ordensmarschall (seit 1330 zugleich Komtur von Königsberg): War zuständig für das Kriegswesen (Burgen, Kriegsgerät, Waffenherstellung, Pferde und Wagen) und führte im Kriegsfall das Ordensheer. Großspittler zu Elbing: Leitete das Krankenpflege- und das gesamte Spitalwesen im Machtbereich des Ordens. Im Spätmittelalter wurde es ein repräsentatives Ehrenamt. Ordenstressler zu Marienburg: Verwaltete das Finanzwesen. Ordenstrappier zu Christburg: Sein Zuständigkeitsbereich für die Beschaffung und Verteilung aller Kleidung (unter den Bedingungen des Mittelalters sehr wichtig). Später reduzierte sich die Bedeutung auf ein bloßes Ehrenamt. Die deutschsprachigen Bezeichnungen für die Ämter der Großgebietiger stammen ursprünglich aus der Organisationsform des Templerordens. Landmeister Landmeister war ein hohes Amt und Titel im Deutschen Orden. Der Landmeister war eine Stellung zwischen dem Hochmeister und den Landkomturen der Balleien. Einem Landmeister unterstanden im Reich die Balleien, in Preußen und Livland jeweils die Kommenden. So galt der Landmeister faktisch als Stellvertreter des Hochmeisters. Die Landmeister konnten diese autonome Funktion schon bald erweitern, so dass auch der Hochmeister nicht mehr gegen ihre Intentionen entscheiden konnte. Sie wurden von den regionalen Kapiteln gewählt und vom Hochmeister lediglich bestätigt. In der Mitte des 15. Jahrhunderts sprach man zu den Zeiten des Niedergangs der Ordensherrschaft in Preußen sogar bereits von den drei Zweigen des Ordens, wobei dem Hochmeister nur noch die gleichgestellte Rolle des Landmeisters von Preußen zukam. Innerhalb des Ordens gab es zunächst drei, später nur noch zwei Landmeister. Für Deutschland und Italien fungierte der Deutschmeister sowie ein Landmeister in Livland. Das Amt des Landmeisters von Preußen wurde 1309 infolge der Verlegung des Hauptsitzes nach Preußen durch den Hochmeister aufgelöst. Der letzte in Elbing residierende Landmeister von Preußen war Heinrich von Plötzke. Nach der Reformation und der Auflösung des Hochmeisteramtes in Preußen wurde der Deutschmeister zugleich Administrator des Hochmeistertums und seine Kompetenzen auf Preußen erweitert, was sich in der Praxis nur als formeller Akt erwies. Der bedeutendste Landmeister in Livland war Wolter von Plettenberg. Er blieb, wie seine Nachfolger bis 1561, katholisch. Aber unter ihm setzte sich in Livland unter Deutschbalten, Esten und Letten die Reformation durch. Der evangelische Glaube blieb bis heute in den Staaten Estland und Lettland erhalten. Mitte des 16. Jahrhunderts ging auch Livland verloren. So fand das Amt eines Landmeisters in der Folge faktisch sein Ende, da der verbliebene Landmeister als Hoch– und Deutschmeister die Funktionen des Hochmeisteramtes ausfüllte. Landkomtur Der Landkomtur war der Leiter einer Ballei. In einer Ballei waren verschieden Kommenden zusammengefasst. Einige der deutschen Balleien hatten den Rang von Reichsständen und rangierten in der Matrikel des Reiches in der Gruppe der Prälaten. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden gingen die Balleien des Ordens in den Provinzen / Prioraten des heutigen klerikalen Deutschen Orden auf, deren Provinzial sich Prior nennt. In seiner Amtsführung wurde der Landkomtur unterstützt von einem Ratsgebietiger. Das war ein Ritterbruder, der aus dem Kreis der Ritterbrüder einer Ballei gewählt wurde. Der Ratsgebietiger hatte ein Mitspracherecht bei Ordensaufnahmen, Versetzungen und der Vergabe von Kommenden.0 Komtur Der Komtur war der Leiter einer Niederlassung des Ordens, einer Kommende. Er übte alle Verwaltungsbefugnisse aus und beaufsichtigte die seiner Deutschordenskommende unterstellten Vogteien und Zehnthöfe. Eine Kontrolle war durch sogenannten Ämterwandel, bei dem bei turnusgemäßer Aufgabe des Amtes eine Generalinventur erfolgte, sowie durch Visitationen gegeben. Bis in das 19. Jahrhundert hinein hießen die Ordenskonvente des Ordens Kommenden. In diesen Verwaltungseinheiten lebten sowohl Ritterbrüder wie auch Priesterbrüder. Unter Leitung des Komturs formte sich in den Kommenden ein klösterliches Leben mit Chorgebet. Erst nach der Reformation löste sich im Deutschen Orden das gemeinschaftliche Leben auf und die Kommenden wurden zu reinen Einkommensquellen der Ritterbrüder des Ordens, welche für gewöhnlich im Militärdienst eines Landesherren standen. Die Größe der Kommenden war sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zu den Kommenden in Preußen waren die im Deutschen Reich kleiner und bestanden schon im 13. Jahrhundert nur aus einem Komtur, zwei bis sechs Konventualen und einem Priester. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden wurden die Kommenden in Konvente gewandelt, deren Leiter nun Superior,', der lateinischen Form von Oberer, und nicht mehr Komtur genannt wird. Weitere Ämter Kanzler des Hochmeisters und Kanzler des Deutschmeisters. Der Kanzler verwahrte Schlüssel und Siegel und war Protokollant bei Ordenskapiteln. Münzmeister in Thorn. 1246 verlieh Kaiser Friedrich II. dem Orden das Recht zur Prägung eigener Münzen, den so genannten Moneta Dominorum Prussiae – Schillingen. Pfundmeister in Danzig. Das Pfundgeld war ein von der Hanse eingeführter Zoll. Generalprokurator als Vertreter des Ordens beim Vatikan. Großschäffer. Mit besonderen Vollmachten ausgestattete Handelsbeauftragte des Ordens in Preußen mit Sitz in Marienburg und Königsberg Innerhalb einer Kommende konnte es weitere Ämter geben, die jedoch nicht zu allen Zeiten oder in allen Kommenden bestanden: Hauskomtur Pfleger Ratsgebietiger Baumeister gab es in den Balleien Elsaß-Burgund und Franken. Karwansherr Schäffer Küchenmeister Kellermeister Überreiter, „so über die einkünfte der landgüter bestellt“ Trappierer Hauptsitze und Archive des Ordens Der ursprüngliche Sitz des Hochmeisters und damit zugleich des Ordens war dessen Spital in Akkon. 1220 erwarb der Orden die Burg Montfort, die nach ihrem Wiederaufbau Sitz des Hochmeisters wurde. 1271 wurde die Burg von den Mamluken erobert, der Hochmeister kehrte nach Akkon zurück. Nach dem Fall Akkons im Jahr 1291 wurde unter dem Hochmeister Konrad von Feuchtwangen zunächst Venedig Hauptsitz, ab 1309 dann unter dem Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen die Marienburg. Nach deren Verlust wurde 1457 Königsberg Hauptsitz des Ordens. Ab 1530 war zumeist Mergentheim offizieller Amtssitz des Hoch- und Deutschmeisters. Nachdem der Orden durch die Bestimmungen des Friedens von Pressburg seine Souveränität verloren hatte, befand sich die zentrale Residenz des Ordens von 1805 bis 1923 in Wien. Der damalige Koadjutor und spätere Hochmeister Norbert Johann Klein verlegte 1923 den Sitz nach Freudenthal. Seit 1948 ist der Sitz des Hochmeisters wieder in Wien. Das Deutschordenshaus in Wien, hinter dem Stephansdom gelegen, ist zugleich Sitz des Deutsch-Ordens-Zentralarchivs und der für die Öffentlichkeit zugänglichen Schatzkammer des Deutschen Ordens. Die vollständig erhaltenen Urkunden des Preußischen Staatsarchivs Königsberg aus der Zeit des Ordensstaates befinden sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Die Urkunden aus Mergentheim sind im Staatsarchiv Ludwigsburg. Weitere Akten befinden sich im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Am 4. Juli 2014 wurde in Würzburg die Forschungsstelle Deutscher Orden eingerichtet. Quellenlage und frühe Historiographie Die Quellenlage zum Orden und der Geschichte der betroffenen Regionen ist aufgrund zweier Tatsachen als gut zu bezeichnen: Da die Gebiete des Ordensstaates im Vergleich zu vielen übrigen deutschen Regionen weniger von Verwüstungen betroffen waren, z. B. im Laufe des Dreißigjährigen Krieges, des Siebenjährigen Krieges oder der napoleonischen Kriege, konnten die meisten Archivbestände die Jahrhunderte relativ unbeschadet überstehen. Die moderne, fortgeschrittene Schriftlichkeit der Verwaltungspraxis des Ordens hat umfangreiche, systematisch zusammengestellte Urkundenbestände, Inventarlisten, Rechnungen und andere Quellen erzeugt, wie sie in mittelalterlicher Zeit in keinem anderen deutschen Land anzutreffen sind. Sehr ausführlich ist auch die Korrespondenz der jeweiligen Hochmeister. Daneben betreffen auch die Aufzeichnungen von Städten, Klöstern, und Domstiften teilweise die Geschichte des Ordens. Aus der Frühzeit des Ordens bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts existieren fast keine chronikalen Quellen. Umso reichhaltiger ist die urkundliche Überlieferung z. B. von Schenkungen oder der Gewährung von Privilegien durch den Papst. Trotzdem lässt sich die Eroberung des Landes mithilfe zeitgenössischer Zeugnisse fast nicht beschreiben. Von 1324 bis 1331 schrieb der Priesterbruder Peter von Duisburg das Chronicon Prussiae. Er berichtete von den Anfängen des Ordens in Preußen, dem Kampf gegen die Prußen, von deren Glauben und von ihren Gewohnheiten. Das meiste, was von der Frühzeit des Ordens bekannt ist, beruht auf seinem Werk. Nikolaus von Jeroschin übertrug dieses lateinische Werk später im Auftrag Luthers von Braunschweig in Versform ins Deutsche. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts zeichneten sich mit dem Humanismus erste Ansätze eines stärkeren Interesses für die Geschichtswissenschaft ab. Seit 1517 schrieb der Dominikaner Simon Grunau seine umfangreiche Preußische Chronik. Da die quellenkritische Methode noch unbekannt war, erfand Grunau kurzerhand Urkunden und spekulierte, wo er nichts Genaueres wusste. Seine Schriften sind von einem negativen Standpunkt gegenüber dem Orden geprägt.1 Grunau äußerte sich ausführlich über seine Quellen und deren Zugänglichkeit. Er wurde später von anderen Historikern – die ihn allerdings auch als zu sehr im polnischen Sinne schreibend kritisierten – als Quelle verwandt. Caspar Schütz verfasste 1592 im Auftrag Albrechts von Brandenburg die mehrbändige Rerum Prussicarum. Christoph Hartknoch beschrieb 1679 in seinem Geschichtswerk Altes und Neues Preussen sowohl die heidnische als auch die durch den Orden geprägte Zeit. Zwischen 1722 und 1725 erschien die neunbändige Geschichte der preußischen Lande von Gottfried Lengnich. Johannes Voigt verfasste zwischen 1827 und 1829 eine neunbändige Geschichte Preußens. Seine Darstellung beruhte erstmals auf systematischer Auswertung originaler Quellen, vor allem Urkunden und Akten. Voigts Arbeiten zur Geschichte Preußens waren bahnbrechend und gelten auch heute noch als Standardliteratur. Neuzeitliche Rezeption Die geschichtswissenschaftliche Rezeption des Deutschen Ordens befasste sich im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumeist nur mit der Präsenz des damaligen Ritterordens im Baltikum – der Deutschordensstaat wurde mit dem Orden selbst gleichgesetzt. So fanden die Eigenheiten des Ordens als Träger der Administration nur geringe Berücksichtigung. Als Ganzes blieb der im Reich fortbestehende Orden kaum beachtet. Eine Aufarbeitung seiner Geschichte und Strukturen setzte in Deutschland und international erst nach 1945 ein. Erforschung und Interpretation der Geschichte des Ordens waren dabei in Deutschland, Polen, und Russland – abhängig von den jeweiligen Regierungen/Regimes – extrem unterschiedlich, stark national oder sogar nationalistisch geprägt und oft wenig auf die reale Geschichte des Ordens bezogen. Deutsch-polnische Kontroversen Eine kontroverse Bewertung des Deutschen Ordens begann in den ersten Dekaden des 19. Jahrhunderts mit der Wiederentdeckung und Romantisierung des Mittelalters einerseits, der Besetzung und andauernden Teilung Polens andererseits. Dies mündete ab 1850 in einen „stellvertretenden Kulturkampf“. Die Auseinandersetzung nahm ihren Anfang zwischen polnischen Intellektuellen und preußisch-deutschen Historikern. Nach 1860 brachten sich offiziell auch polnische Geschichtsgelehrte ein. Während polnische Publikationen dem Orden unter anderem einen Genozid an den Prußen und eine hemmungslose Eroberungspolitik unterstellten, stilisierten deutsche Historiker den Orden zum germanischen Kulturträger. Dieser Streit setzte sich auf deutscher Seite bis 1945, auf polnischer Seite in abgeschwächter Form bis 1989 fort. Der polnische Historiker Tomasz Torbus charakterisiert die Kontroverse so: „Das Heranziehen des Deutschen Ordens in geisteswissenschaftlichen Fächern, in der Propaganda und als Symbol in der aktuellen Politik lässt sich in Deutschland mit Unterbrechungen von der Reichsgründung bis zum Zusammenbruch des ..-Staates, in Polen bis zum Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989 nachverfolgen.“ Die erste Phase der Auseinandersetzung polnischer Intellektueller mit den Besatzern fand auf literarischem Gebiet statt. Bereits 1826 veröffentlichte Adam Mickiewicz sein Versepos Konrad Wallenrod. Der Autor verwendete hier ein historisches Gleichnis, um Kritik an der restriktiven russischen Polenpolitik zu verschleiern und auf diesem Wege die russische Zensur zu umgehen. Mickiewicz verlegte den polnisch-russischen Konflikt ins Mittelalter und zeichnete ein düsteres Bild der deutschen Ordensritter anstelle der russischen Besatzer.1 Mitte des 19. Jahrhunderts verfasste der Lemberger Historiker Karol Szajnocha die Geschichtserzählung Jagiełło und Jadwiga, die Generationen von Lesern die polnische Sicht auf den Konflikt mit dem Deutschen Orden nahebrachte. In Krzyżacy (Kreuzritter) von Józef Ignacy Kraszewski schließlich, das 1874 erschien, wurden die Ordensritter durchweg dämonisiert.2 Wojciech Kętrzyński (eigentlich Adalbert von Winkler), Mitbegründer einer eigenständigen polnischen Geschichtswissenschaft, vertrat ab 1865 die Ansicht, dass die deutsche Herrschaft den unterworfenen Slawen nichts als „Elend und Unfreiheit“ gebracht habe. Diese Sichtweise eines „von krimineller Energie getriebenen und sich gewaltsam oder unter Ausnutzung der Naivität lokaler slawischer Herrscher nach Osten dahinwälzenden Teutonismus“ führte später zu einer Interpretation der Ordenskriege als Völkermord bzw. Ausrottung in der nationalistisch-polnischen Publizistik (wytępienie; in Polnisch aber oft auch unübersetzt gelassen). Insbesondere die Germanisierungspolitik in den preußischen Gebieten nach der Reichsgründung 1871 stieß bei der polnischen Bevölkerung auf Widerstand. Der zunehmende Nationalstolz orientierte sich auch an der Geschichte und verklärte vor allem die siegreiche Schlacht bei Tannenberg zum Mythos, was sich im großen Zulauf zu den Gedenkkundgebungen an Jahrestagen der Schlacht zeigte. Zugleich begann der Aufschwung der polnischen Historienmalerei, die die ruhmreichen Episoden der polnischen Geschichte darstellte, insbesondere die polnischen Siege über den Deutschen Orden. So stilisierte das überdimensionale Gemälde des bedeutendsten Repräsentanten dieses Genres, Jan Matejko, die Schlacht bei Tannenberg zum Triumph über den Deutschen Orden und das anmaßende Deutschtum. Historisierend ist auch der Roman Krzyżacy (dt. Titel: Die Kreuzritter) von Henryk Sienkiewicz, der in viele Sprachen übersetzt wurde und den Deutschen Orden durch das moralisch abstoßende Auftreten seiner Repräsentanten negativ beschrieb. Nach der Errichtung der Zweiten polnischen Republik 1918 nahmen sich polnische Geschichtswissenschaftler verstärkt der Geschichte des Deutschen Ordens an. Veröffentlichungen stellten die Authentizität des Vertrages von Kruschwitz und die Legitimation der Ritter des Ordens im Baltikum in Frage. Das Vorgehen der Ordensritter bei der Missionierung der Prußen wurde unter Berufung auf den preußischen Historiker Heinrich von Treitschke als Völkermord2 betrachtet und die Besetzung Pommerellens 1308 mit der Okkupation angestammten polnischen Bodens gleichgesetzt. Vereinzelte, meist populärwissenschaftliche und im Rahmen der deutsch-polnischen Spannungen des 20. Jahrhunderts auftretende Versuche, das Verschwinden der Prußen unter dem neuzeitlichen Begriff des Völkermordes zu subsumieren, werden von der Forschung heutzutage meist als ahistorisch, sachlich nicht begründbar und quellenmäßig nicht belegbar zurückgewiesen. So sind genaue Zahlen über den Anteil der direkt im Kampf umgekommenen oder erst später abgewanderten Prußen, sowie die Gründe für die Aufgabe von Sprache und Identität nicht verfügbar. Auch kann keine bewusste und planmäßig durchgeführte Ausrottung seitens des Ordens konstatiert werden. Nach der fast sechsjährigen Besetzung Polens und dem Ende des Zweiten Weltkrieges setzte die polnische Propaganda die Niederlage des nationalsozialistischen Deutschland mit dem Sieg von Tannenberg gleich: „Grunwald 1410/Berlin 1945“ hieß es auf einem Plakat. In der Zeit des Kalten Krieges galt der Deutsche Orden offiziell als Symbol der Furcht vor einer Grenzrevision durch die in die NATO integrierte Bundesrepublik Deutschland. Bereits in den 1950er Jahren verglichen die polnischen Kommunisten die vorgeblich expansionslüsternen Ordensritter mit der als revanchistisch eingestuften Bundesrepublik Deutschland. Die Anbindung der kommunistischen Volksrepublik Polen an die Sowjetunion wurde in die Tradition eines panslawischen Bündnisses gegen den so genannten deutschen Drang nach Osten gestellt und die polnisch-nationale Geschichte zur Legitimierung der eigenen Herrschaft genutzt. Der polnische Historiker Janusz A. Majcherek schreibt hierzu: „Dies ist eine der in der polnischen Ikonographie am meisten mystifizierten und propagandistisch ausgebeuteten Perioden. Den Film ‚Die Kreuzritter‘ und das Gemälde ‚Die Schlacht bei Tannenberg‘ kennen nicht nur alle Polen, sie gehören auch zu den am stärksten eingeprägten Mustern ihres kollektiven historischen Selbstverständnisses. Man muss daher endlich zugeben, dass Sienkiewiczs Roman und Matejkos Gemälde rein propagandistische [sic Werke sind und der Film von Alexander Ford ein Beispiel für ein in heroisch-martyrologischem Ton gehaltenes nationalistisches Kino, das zu kommunistischen Zeiten in allen Ländern dieses Systems propagiert wurde [….“ – Janusz A. Majcherek Nach 1972 kam es im Rahmen der auf Entspannung abzielenden Ostpolitik Willy Brandts und seiner Nachfolger zu vermehrten Kontakten zwischen deutscher und polnischer Seite, die 1977 in einer gemeinsamen UNESCO-Schulbuchkommission mündeten. Mit den von diesem Gremium erbrachten Relativierungen in der gegenseitigen Geschichtsbewertung wurde auch von polnischer Seite zunehmend die Präsenz des Deutschen Ordens in objektiverem Kontext bewertet. Das Gedenken an den Sieg über den Orden im Jahr 1410 ist in Polen bis heute lebendig. So wurde seitens der polnischen Boulevardpresse wiederholt versucht, mit knappen Anspielungen an die Schlacht bei Grunwald unterschwellige antideutsche Ressentiments zu bedienen. Während der Fußball-Europameisterschaft 2008 vor einem Vorrundenspiel zwischen der deutschen und polnischen Nationalmannschaft stellte die polnische Boulevardzeitung Fakt, die zur deutschen Springer-Verlagsgruppe gehört, den besiegten Kapitän der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft Michael Ballack im Ordensmantel und Pickelhaube dar. Solch provokative Methoden der Geschichtsdarstellung3 gehören im heutigen Polen zur Ausnahme. Jedes Jahr findet am Samstag um das historische Datum der Schlacht bei Tannenberg im Juli des Jahres 1410 auf dem historischen Schlachtfeld eine Reenactmentveranstaltung zum Gedenken an die damaligen Ereignisse statt. Dabei sind auch deutsche Gruppen vertreten, die dieses Ereignis zur Völkerverständigung und zum freundschaftlichen Austausch mit den polnischen und litauischen ehemaligen „Feinden“ nutzen. Im Jahr 2010 war im Rahmen der 600 Jahrfeier der Schlacht auch Hochmeister Bruno Platter anwesend, der eine Rede hielt und einen Kranz niederlegte. Der russische Blick In Russland geschah die Auseinandersetzung mit der gemeinsamen Geschichte unter besonderen Vorzeichen. Ausgangspunkt war hierbei die direkte Konfrontation mit den Ordensrittern im nördlichen Baltikum, die 1242 in der Schlacht auf dem Peipussee gipfelte. Schon im Mittelalter stilisierten russische Chroniken dieses – in der Einschätzung moderner Historiker – größere Scharmützel zur Entscheidungsschlacht zwischen römisch-katholischer Kirche und russischer Orthodoxie. Durch diese Deutung der Geschichte konnten auch die Niederlagen der russischen Fürstentümer gegen die Mongolen der Goldenen Horde kaschiert werden.4 Allerdings war der verbitterte Widerstand der Russen gegen die Deutschen im Vergleich zu den Mongolen dadurch zu erklären, dass die Mongolen die russische Lebensweise und die Glaubensfragen nicht antasteten und lediglich Tributzahlungen forderten. Der Deutsche Orden war dagegen ideologisch-religiös zur Bekehrung oder Vernichtung der orthodoxen „Häretiker“ motiviert und wurde dabei vom Papsttum unterstützt. Eine nicht geringere Bedeutung als die Schlacht auf dem Peipussee hatte der russische Sieg bei Wesenberg im Jahr 1268. Auch die Schlacht bei Tannenberg 1410 fand bei russischen Chronisten Beachtung, da hier weißrussische Regimenter beteiligt waren. Diesen Truppenteilen wurde von der russischen Geschichtsschreibung stets schlachtentscheidende Bedeutung zugemessen. In den 1930er Jahren gewann die Rezeption infolge der ideologischen Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und dem nationalsozialistischen Deutschen Reich eine neue Dimension. Der Deutsche Orden wurde als rücksichtsloser Aggressor auf russischem Terrain und als früher Vorläufer des Nationalsozialismus betrachtet. Bekanntes Beispiel für eine künstlerische Verarbeitung dieser Deutung ist der Film Alexander Newski des Regisseurs Sergej Eisenstein, der im Großen Vaterländischen Krieg 1941 bis 1945 zur antideutschen Propaganda diente. Bis zum Ende der Sowjetunion blieb die Sicht auf den Deutschen Orden von dieser Geschichtsauffassung geprägt. Auch heute beharren nationalrussische Kreise auf der Deutung, der Orden sei ein aggressives Instrument der römisch-katholischen Kirche sowie der deutschen Feudalherren zur Eroberung russischen Bodens und der Vernichtung der russisch-orthodoxen Kirche gewesen. Rezeptionen in Österreich Unter Kaiser Leopold I. wurde im Jahr 1696 durch die Benennung eines Regiments der kaiserlich-habsburgischen Streitkräfte ein Bezug auf die Traditionen des Deutschen Ordens gepflegt, der später unter anderem durch das K.u.k. Infanterie-Regiment Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 fortgesetzt wurde. Im heutigen Bundesheer führt das Jägerbataillon Wien 1, das den Beinamen Hoch- und Deutschmeister trägt, diese historische Linie fort. Preußische und deutsche Perspektiven Der Deutsche Orden wurde im protestantischen Preußen nicht zuletzt aufgrund des Dreizehnjährigen Krieges mit den preußischen Ständen in der Mitte des 15. Jahrhunderts distanziert bis negativ betrachtet. Nationale Vereinnahmung nach 1815 Erst infolge der napoleonischen Kriege setzte unter maßgeblicher Beteiligung des Historikers Heinrich von Treitschke ein Umschwung ein. Der Orden verkörperte fortan die „deutsche Mission im Osten“ und übernahm in der Geschichtsschreibung die Rolle eines „Kulturträgers gegen das Slawentum“. Den Ordensstaat interpretierte Treitschke als „festen Hafendamm, verwegen hinausgebaut vom deutschen Ufer in die wilde See der östlichen Völker“ und die Niederlage des Ordens bei Tannenberg gleichzeitig als Niederlage des Abendlandes gegen den „barbarischen“ Osten. Der Orden selbst verkörperte „Züge des deutschen Wesen, die aggressive Kraft und die herrische gemüthlose Härte“. Unter dem Eindruck der identitätsstiftenden Bewertung der Schlacht bei Tannenberg von 1410 auf polnischer Seite wurde Ende des 19. Jahrhunderts dazu übergegangen, den polnischen Gedenkfeiern eine „deutsche Komponente“ entgegenzusetzen. Folge war eine Glorifizierung des Ordens als „Kolonisator des deutschen Ostens“ durch nationalistische Kreise im wilhelminischen Preußen. Diese Sicht spiegelt sich in den Romanen Heinrich von Plauen sowie Der Bürgermeister von Thorn von Ernst Wichert wider. Der Historiker Adolf Koch behauptete 1894: „Die Könige Preußens erheben sich auf den Schultern der Hochmeister des Deutschen Ordens.“ Weimarer Republik Aufgrund der territorialen Abtretungen vor allem in Westpreußen an den neugeschaffenen polnischen Staat entwickelte sich eine überparteilich getragene Propaganda, welche an die Deutschordenstradition dieser Gebiete anknüpfte. Die nunmehr vom Reich isolierte Lage Ostpreußens ließ Assoziationen zum Deutschordensstaat als „deutschem Bollwerk in der slawischen Flut“ erwachsen und Parallelen zur außenpolitischen Lage des Ordensstaates im Jahre 1466 ziehen. Bei der Volksabstimmung in Ostpreußen im Abstimmungsbezirk Allenstein am 11. Juli 1920 wurde aufgrund von Grenzstreitigkeiten mit Polen über die nationale Zugehörigkeit des südlichen Ostpreußens abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmungen wurde von deutscher Seite intensiv an die „Ostlandtradition“ des Deutschen Ordens erinnert. Ganze Straßenzüge wurden mit Ordenskreuzen auf Wimpeln und Fahnen geschmückt. In der Weimarer Republik bedienten sich etliche Freikorps im Osten des Ordenssymbols in ihren Abzeichen. Beispiele hierfür sind der Grenzschutz Ost oder die Baltische Landeswehr. Der neben dem Stahlhelm bedeutendste nationale Verband – der Jungdeutsche Orden – lehnte sich in Benennung, Organisationsform, und bei Amtsträgerbezeichnungen unmittelbar an das Vorbild des Deutschen Ordens an.5 Nach 1945 Nach 1945 nahm die Rückschau auf den Ordensstaat in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Verlustes der Ostgebiete ab. Eine Glorifizierung des Deutschen Ordens fand im Gegensatz zu den vergangenen Jahrzehnten nicht mehr statt. Das Thema war gesellschaftlich eher tabuisiert. Eine Ausnahme machten revanchistische Verbände. Die Verbindungen zwischen den Vertriebenenverbänden und den historischen Kommissionen – wie z. B. dem Herder-Rat – waren von Anfang an wenig ausgeprägt. Allerdings überwog in der Ostforschung bis in die frühen 1960er Jahre die Anzahl der Forscher, welche programmatisch den traditionellen Nationalismus und „historischen Abwehrkampf im Osten“ – von völkischen Entgleisungen gereinigt und europäisch eingefärbt – fortgeführt sehen wollten. Dies änderte sich in den frühen 1960er Jahren, bedingt auch durch einen Generationswechsel bei den Forschern. 1985 wurde in Wien die „Internationale Historische Kommission zur Erforschung des Deutschen Ordens“ gegründet, die den Orden unter ideengeschichtlichen, regionalen und europäischen Fragestellungen untersucht. In der DDR blieb das Bild des Ordens als „Hort der Aggression sowie Revision“. Ein Militärlexikon von 1985 gibt die offizielle Lesart wieder: „… Der blutbefleckte Orden existierte weiter und wurde schließlich im 20. Jahrhundert zu einer vorwiegend karitativ tätigen kirchlichen Organisation umgewandelt. Gegenwärtig spielt er in Österreich und der BRD eine Rolle als klerikal–militaristischer Traditionsverband.“ Am 4. September 1991 gab die Bundesrepublik Deutschland anlässlich des Jubiläums eine Gedenkmünze „800 Jahre Deutscher Orden“ im Nennwert von 10 Deutschen Mark aus.6 Auch Briefmarken mit Motiven des Deutschen Ordens sind erschienen. Ebenfalls anlässlich des Jubiläums wurde 1990 eine Ausstellung des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Internationalen Historischen Kommission zur Erforschung des Deutschen Ordens unter dem Titel: 800 Jahre Deutscher Orden eröffnet. Über die Farben Preußens fanden die Farben des Deutschen Ordens Eingang in die Trikotfarben der deutschen Fußballnationalmannschaft. Verwendung des Ordenswappens Das vom Deutschen Orden im Wappen geführte Schwarze Kreuz auf weißem Grund fand in späterer Zeit von den preußischen und kaiserlichen Streitkräften als Hoheitsabzeichen und militärische Auszeichnung Verwendung. Während von der deutschen W. das Kreuz in Form von einfach weiß umrahmten Balken genutzt wurde, benutzt die Bundeswehr bis heute das traditionelle Symbol in abgewandelter Weise, als stilisiertes weiß umrahmtes Tatzenkreuz. Das Ordenswappen findet weiterhin als Geschwaderwappen des 7. Schnellbootgeschwaders der Deutschen Marine Verwendung. Siehe auch Liste der Hochmeister des Deutschen Ordens Großkomtur des Deutschen Ordens (mit Liste) Ordensmarschall des Deutschen Ordens (mit Liste) Liste der Deutschmeister Liste der Landmeister in Livland Liste der Landmeister von Preußen Liste von Mitgliedern des Deutschen Ordens Liste von Bischöfen des Deutschen Ordens Liste der Balleien des Deutschen Ordens Liste der Kommenden des Deutschen Ordens Liste von Pfarreien des Deutschen Ordens