Original Mercedes-Benz Classic BE1150 Radio mit Bluetooth MP3 Audio-Streaming

Passend für die folgenden Mercedes-Benz Modelle:
W116, V116, S-Klasse Baujahr von 09/1972 bis 09/1980
W123, S123, C123, F123, V123 E-Klasse Baujahr von 11/1975 bis 01/1986
W124, S124, C124, A124, ... E-Klasse Baujahr von 1984 bis 1997
W126, V126, C126 S-Klasse Baujahr von 09/1979 bis 10/1991
W168, V168 A-Klasse Baujahr von 1997 bis 2005

Geprüfte Händlerware! Autoradio wird vor dem Versenden erneut ca. 45 Minuten auf alle Funktionen getestet!

Integrierte Bluetooth:
Das Radio wurde mit einem Bluetooth-Modul ergänzt, damit Sie Ihre Musik z. B. von Ihrem Smartphone kabellos auf dieses Radio übertragen und über Ihre Fahrzeug-Lautsprecher hören können. Das Radio ist auf Bluetooth über die AM-Taste umschaltbar. Bass/Treble usw. können Sie separat einstellen.

Alle Funktionen wie FM-Radio, Kassette-Player usw. bleiben weiterhin erhalten, lediglich der AM-Empfang ist nicht mehr vorhanden. Im AM-Empfang wird in Deutschland fast gar nichts mehr gesendet, daher wurde dieser Kanal für die Bluetooth-Funktion reserviert. Ebenfalls können Sie mit diesem Gerät Ihr Bose Soundsystem, automatische Antenne usw. weiterhin ohne Einschränkung nutzen!

Besondere Merkmale:
Beleuchtung: Mercedes Gelb. Bluetooth zum Musik streamen. RDS, Dolby b NR, TP. Ohne AM-Kanal. Unterstützt: Automatische Antenne, Bose Soundsystem

Mercedes Teilenummer: A0038202986, A003820298607

Lieferumfang:
Original Mercedes Classic BE1150 Autoradio
Integrierte Bluetooth-Funktion zum Musik streamen
Bedienungsanleitung als PDF-Dokument
Sicherheitscode

Zustand: Guter Zustand, funktioniert einwandfrei!

Optionales Mikrofon zum Freisprechen:
Externes Mikrofon zum Freisprechen über Bluetooth passend zu diesem Radio finden Sie >>in unserem eBay Shop<<

Der angegebene Preis ist ein Endpreis, zzgl. der im Angebot angegebenen Versandkosten (Versand innerhalb Deutschlands ist kostenlos). Die Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, kann aber aufgrund der Differenzbesteuerung gem. § 25 a Umsatzsteuergesetz nicht gesondert ausgewiesen werden.