WICHTIGER HINWEIS: Das EU-Recht sieht eine einjährigeGewährleistung bei Neu- und Gebrauchtwaren für Privatverkäufe vor, sofern diesbeim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe einesGebotes stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei; schließlich bin ichals Privatperson nicht in der Lage eine Garantie bzw. Gewährleistung auf dievon mir als Ware verkauften Güter zu geben. Die Ware befindet sich imbeschriebenen Zustand und hat keine mir sonstigen bekannten verdeckten Mängel.Unklarheiten bitte vorab per E-Mail mit mir klären. Bitte bieten Sie nicht,wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. Vielen Dank und vielSpaß beim Bieten!