Anmerkung:
Die neueste EU-Gesetzgebung sieht vor, dass auch Privatverkäufer
Gewährleistung/Garantie übernehmen, wenn sie dies nicht explizit
ausschließen. Ich schließe hiermit jegliche Garantie und Gewährleistung
aus! Ich verkaufe hier als Privatperson und bin folglich kein Händler
und will auch nicht als solcher behandelt werden. Das bedeutet: mit der
Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie
oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht,
wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Der Bieter
akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um
eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes
handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass gemäß dem
Fernabsatzgesetz kein Widerrufrecht besteht. Außerdem muss ich Sie
darüber informieren, das laut der neuen Richtlinien vom Verkäufer
keinerlei Haftung übernommen wird bei Verlust der Ware, oder jegliche
Beschädigung durch den Transport der Deutschen Post AG bzw. des
beauftragten Unternehmen!