Sie werden zum
2x FÜRST von LICHTENSTEIN zu STERNBERG
und zur
2x FÜRSTIN von LICHTENSTEIN zu STERNBERG


 
Mit einem Titel sind Sie wer!
Schmücken Sie Ihren Namen mit einem Titel | ideal als Geschenk
Verschenken Sie zu Geburtstag, Jubiläum oder Feiertag,

Durch unseren Anteil an einem echten Schloß in Schottland
können wir Sie zum Mitbesitzer unseres Grundstücks-Plots und somit zum echten Schloßbesitzer machen.

Sie erhalten neben dem offiziellen Adelsdiplom (Urkunde mit Titel, das Ihnen den Mitbesitz an unseren Landgütern bestätigt,den offiziellen edlen und noblen Titel.

Sie dürfen den Titel rechtmäßig führen
Durch die "joint-ownership", dem Mitbesitz" am Schloßgrundstück haben Sie fortan das Recht sich Schloßbesitzer zu nennen.


Dieser Edeltitel wird in Form eines Namenszusatzes verliehen.
Wir geben diesen Edelnamen zur Nutzung im privaten und Geschäftlichen, inklusive der Führung des zugehörigen Wappen (Wappenrecht).
Seien Sie versichert, dass es sich bei dem hier zu erstehenden Titel nicht um einen qua Adoption oder Geburt erlangten Adelstitel handelt.
Demnächst soll es wieder möglich sein Künstlernamen wie den hier vorliegenden im Personalausweis einzutragen.
Das Führen dieser Titel ist schon jetzt völlig legitim.

Genießen Sie ab jetzt die respektvolle und zuvorkommende Anerkennung als Graf oder Gräfin. Plötzlich öffnen sich Türe und Tore, wenn Sie mit Ihrem klangvollen Namen vorgestellt werden und Ihr Briefpapier, Ihre Visitenkarten und Ihren Stempel zusätzlich mit einem formvollendeten Wappen ausstatten. Ungeahnte Möglichkeiten ergeben sich. Privat und beruflich. Sind Sie es nicht auch leid nur Herr oder Frau "0815" zu sein? Tauchen Sie ein in ein neues Leben, das Sie so noch nicht kannten !

Jede unserer Urkunden trägt das Signet der Adelsgesellschaft.
Zertifiziert mit Tripple A (AAA+) gemäß des aktuellen Ratingcodes.

Ein echter Edeltitel zu einer realen Burg


Ein Titel mit Herkunft und Geschichte! 
Als einzige Höhenburg im Stadtgebiet ist Schloß Steinhausen neben Haus Witten die wichtigste Burganlage im Wittener Raum. Bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts war hier der Sitz der Wittener Adelsfamilie und des Eigengerichts Witten.Erbaut von Baron Robert D'Oyly in 1071.
1248 bestellte der Abt von Werden einen gewissen Everhard von Witten, auch genannt Everhard von Witten zu Steinhausen, zum Burgmann auf der Isenburg. Die Familie Everhards errichtete schließlich auf Grund und Boden, der der Abteil abgabepflichtig war, einen eigenen Familiensitz, den Vorläufer des heutigen Schlosses Steinhausen. Dessen erste urkundliche Nennung ist für das Jahr 1297 nachgewiesen.!


 
Den erhaltenen Edelnamen können Sie vollumfänglich zu geschäftlichen, und natürlich  privaten Zwecken nutzen.
Mit einem Teil der Einnahmen werden deutschlandweit Einrichtungen und Projekte gegen Obdachlosigkeit gefördert. Sie und wir schützen damit deutsche Mitbürger vor dem Leben auf der Straße und vor Hunger.


Lieferumfang
+ 4x (2x Fürst + 2x Fürstin) Repräsentative Besitz-und Ernennungsurkunde personalisiert mit Ihrem Namen und Familie in einer schützenden Urkundenmappe
+ Recht das Wappen zu führen (Das Wappen ist auf der Urkunde, kein digitales Wappen!)


Name und Titel bitte nach dem Kauf innerhalb von 24h mitteilen.

Bei den Grundstücken als Mitbesitz, handelt es sich um sog. britische Souvenir-Plots, die keiner weiteren Registrierung bedürfen.
Sinn dieser Auktion ist nicht der eigentliche Erwerb eines Schloßanteils. Es handelt es sich in erster Linie um einen symbolischen Titel, an dem Sie bzw. derjenige, dem Sie den Titel schenken, viel Spaß haben können. Beeindrucken Sie einfach Ihre Mitmenschen ein wenig, indem Sie die Ernennungsurkunde gut sichtbar in Ihrem Wohnzimmer oder im Büro platzieren. Umgeben Sie sich mit adligen
Insignien.Genießen Sie es, Ihren neuen Adelstitel als Namenszusatz auf Ihren Visitenkarten und Briefbögen zu führen und stellen Sie fest, wie respektvoll Sie als "Lord of / Lady of .... behandelt werden.


VERSANDKOSTENFREIE LIEFERUNG INNERHALB DEUTSCHLANDS !

Fragen&Antworten

Kann ich offiziel den Titel zu führen?
Diesen Titel dürfen Sie offiziel als Namenszusatz auf  Briefbögen/Geschäftsbögen und auf Ihren Visitenkarten anbringen. Selbstverständlich können Sie mit diesem Titel Autos mieten, in Hotels einchecken, und überall dort wo Sie einen Nutzen sehen diesen verwenden.

Eintragung in  Personalausweis und Pass möglich?
Der Titel kann völlig gesetzeskonform als Namensergänzung bzw. Namenszusatz geführt werden.Ein Eintrag könnte als sog.Künstlername in Betracht kommen. Fragen Sie hierzu bitte beim zuständigen Meldeamt vorher nach. Hier kann es von Bundesland zu Bundesland Abweichungen geben.Demnächst ergeben sich durch Änderungen des PassG weitreichende positive Änderungen! Diese sollten Sie nutzen.

Werde ich adlig?
Wir bieten eine echte  Alternative zu einer überteuerten Adoption durch einen Adeligen oder dem eher geringen Glück einer blaublütigen Geburt. Sie erhalten auch so Ehre und Anerkennung in der Gesellschaft.

Wie werde ich Schloßbesitzer?
Im schottischen bedeutet das Wort "laird" Landbesitzer. Wenn Sie ein Stück Land beliebiger Größe besitzen oder wie hier einfach Mitbesitzen sind Sie ein Landbesitzer... folglich ein "Laird". Die Größe des Landes spielt hierbei keinerlei Rolle. Ein Mini-Grundstück macht Sie bereits zum Lord! Briefbogen und Visitenkarte mit Ihrem Namen und diesem Titel verraten nicht wie groß Ihr Land wirklich ist (0.000929 qm Gesamteigentum der Hauptinhabers)

Wenn ich mehr Schlossanteile kaufen...?
Der Kauf von mehr als einem Anteil an unserem Souvenir-Plot bewirkt keine Veränderung.Die Bebauung der Grundstücke ist ausgeschlossen.

Kann ich das alles vererben?
Schloßmitbesitz und der Titel sind natürlich über Generationen vererbbar; bleiben somit immer in familiären Besitz.

Habe ich in Zukunft irgendwelche Kosten wegen des Grundstücks ?
Nein! Keine Steuern, keine Verwaltungsgebühren und keine sonstigen Ausgaben. Weder jetzt noch in Zukunft ! Versprochen.

Erfolgt eine Eintragung in ein schottisches Grundbuch?
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. So wie wir von unseren englischen und schottischen Geschäftspartnern das Land mit anwaltlicher Beurkundung erhalten haben, so kann es auch ohne Auflassung oder sonstige Eintragungen form-und zwanglos weitergegeben werden. Das spart auch Kosten.

Welche Gründe sprechen für den Kauf eines Grundstücks in Schottland ?
Ihnen gehört dann ein echtes Stück Land  in Schottland
Miteigentümer einer Schloss-Grundstücksparzelle ist nicht Jeder. Lassen Sie in Gesprächen beiläufig die Bemerkung fallen, und Sie erhalten die Aufmerksamkeit und Bewunderung die Sie verdienen (die Größe des Grundstücks müssen Sie dabei nicht erwähnen)

Im kaiserlichen Deutschen Reich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 an Kurt von Kleefeld (1881–1934) verliehen, der jedoch keine Nachkommen hatte.

Im republikanischen Deutschen Reich gab es mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr (Artikel 109). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen.

Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Nach diesem Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, wurden die Primogeniturtitel, die auch bisher lediglich den Familienoberhäuptern und Herrschern zustanden, aufgehoben. Die von Familie zu Familie unterschiedlichen allgemeinen Titel, die die übrigen Familienmitglieder trugen, wurden in der Folge nicht mehr als Titel geführt, sondern als Teil des neuen Familiennamens definiert. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Titel Prinz oder Graf, die bisher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, die Titel König, Großherzog oder Fürst usw., die nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, entfielen ganz. Dies mündete in sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen „Herzog von Württemberg“ oder die Nachkommen des ehemaligen kurfürstlichen Hauses Hessen den Familiennamen „Prinz und Landgraf von Hessen“.

In einer Übergangsregelung war festgelegt, dass die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung bereits einen Primogeniturtitel innehatten, diesen persönlich beibehalten durften, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Da die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es diese Bezeichnungen als Primogeniturtitel heute nicht mehr. Lediglich die von den Familien gewählten ehemaligen allgemeinen Adelstitel sind heute Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens. Eine Sonderregelung erlaubt es Namensträgerinnen, den ehemaligen Titel, jetzigen Namensbestandteil, in der weiblichen Form zu verwenden, sofern dies in der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde oder einer anderen namensregelnden öffentlichen Urkunde eingetragen ist.

Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen und bei der Ermittlung des Rangs für das Protokoll immer noch Beachtung. Die von einigen Personen praktizierte Fortführung der historischen Adelstitel im gesellschaftlichen Leben hat insofern keine namensrechtliche Bedeutung, auch ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie zum Beispiel „Durchlaucht“, besteht nicht mehr.





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