Sie werden zum
2x FÜRST von LICHTENSTEIN zu STERNBERG
und zur
2x FÜRSTIN von LICHTENSTEIN zu STERNBERG
Mit einem Titel sind Sie wer!
Schmücken Sie Ihren Namen mit einem Titel | ideal als Geschenk
Verschenken Sie zu Geburtstag, Jubiläum oder Feiertag,
Durch unseren Anteil an einem echten Schloß in Schottland
können wir Sie zum Mitbesitzer unseres Grundstücks-Plots und somit zum echten Schloßbesitzer machen.
Sie
erhalten neben dem offiziellen Adelsdiplom (Urkunde mit Titel, das
Ihnen den Mitbesitz an unseren Landgütern bestätigt,den offiziellen
edlen und noblen Titel.
Sie dürfen den Titel rechtmäßig führen
Durch die "joint-ownership", dem Mitbesitz" am Schloßgrundstück haben Sie fortan das Recht sich Schloßbesitzer zu nennen.
Dieser Edeltitel wird in Form eines Namenszusatzes verliehen.
Wir
geben diesen Edelnamen zur Nutzung im privaten und Geschäftlichen,
inklusive der Führung des zugehörigen Wappen (Wappenrecht).
Seien Sie
versichert, dass es sich bei dem hier zu erstehenden Titel nicht um
einen qua Adoption oder Geburt erlangten Adelstitel handelt.
Demnächst soll es wieder möglich sein Künstlernamen wie den hier vorliegenden im Personalausweis einzutragen.
Das Führen dieser Titel ist schon jetzt völlig legitim.
Genießen
Sie ab jetzt die respektvolle und zuvorkommende Anerkennung als Graf
oder Gräfin. Plötzlich öffnen sich Türe und Tore, wenn Sie mit Ihrem
klangvollen Namen vorgestellt werden und Ihr Briefpapier, Ihre
Visitenkarten und Ihren Stempel zusätzlich mit einem formvollendeten
Wappen ausstatten. Ungeahnte Möglichkeiten ergeben sich. Privat und
beruflich. Sind Sie es nicht auch leid nur Herr oder Frau "0815" zu
sein? Tauchen Sie ein in ein neues Leben, das Sie so noch nicht kannten !
Jede unserer Urkunden trägt das Signet der Adelsgesellschaft.
Zertifiziert mit Tripple A (AAA+) gemäß des aktuellen Ratingcodes.
Ein echter Edeltitel zu einer realen Burg
Ein Titel mit Herkunft und Geschichte!
Als
einzige Höhenburg im Stadtgebiet ist Schloß Steinhausen neben Haus
Witten die wichtigste Burganlage im Wittener Raum. Bis in die zweite
Hälfte des 15. Jahrhunderts war hier der Sitz der Wittener Adelsfamilie
und des Eigengerichts Witten.Erbaut von Baron Robert D'Oyly in 1071.
1248
bestellte der Abt von Werden einen gewissen Everhard von Witten, auch
genannt Everhard von Witten zu Steinhausen, zum Burgmann auf der
Isenburg. Die Familie Everhards errichtete schließlich auf Grund und
Boden, der der Abteil abgabepflichtig war, einen eigenen Familiensitz,
den Vorläufer des heutigen Schlosses Steinhausen. Dessen erste
urkundliche Nennung ist für das Jahr 1297 nachgewiesen.!
Den erhaltenen Edelnamen können Sie vollumfänglich zu geschäftlichen, und natürlich privaten Zwecken nutzen.
Mit
einem Teil der Einnahmen werden deutschlandweit Einrichtungen und
Projekte gegen Obdachlosigkeit gefördert. Sie und wir schützen damit
deutsche Mitbürger vor dem Leben auf der Straße und vor Hunger.
Lieferumfang
+ 4x (2x Fürst + 2x Fürstin) Repräsentative Besitz-und Ernennungsurkunde
personalisiert mit Ihrem Namen und Familie in einer schützenden
Urkundenmappe
+ Recht das Wappen zu führen (Das Wappen ist auf der Urkunde, kein digitales Wappen!)
Name und Titel bitte nach dem Kauf innerhalb von 24h mitteilen.
Bei
den Grundstücken als Mitbesitz, handelt es sich um sog. britische
Souvenir-Plots, die keiner weiteren Registrierung bedürfen.
Sinn
dieser Auktion ist nicht der eigentliche Erwerb eines Schloßanteils. Es
handelt es sich in erster Linie um einen symbolischen Titel, an dem Sie
bzw. derjenige, dem Sie den Titel schenken, viel Spaß haben können.
Beeindrucken Sie einfach Ihre Mitmenschen ein wenig, indem Sie die
Ernennungsurkunde gut sichtbar in Ihrem Wohnzimmer oder im Büro
platzieren. Umgeben Sie sich mit adligen
Insignien.Genießen Sie es,
Ihren neuen Adelstitel als Namenszusatz auf Ihren Visitenkarten und
Briefbögen zu führen und stellen Sie fest, wie respektvoll Sie als "Lord
of / Lady of .... behandelt werden.
VERSANDKOSTENFREIE LIEFERUNG INNERHALB DEUTSCHLANDS !
Fragen&Antworten
Kann ich offiziel den Titel zu führen?
Diesen
Titel dürfen Sie offiziel als Namenszusatz auf
Briefbögen/Geschäftsbögen und auf Ihren Visitenkarten anbringen.
Selbstverständlich können Sie mit diesem Titel Autos mieten, in Hotels
einchecken, und überall dort wo Sie einen Nutzen sehen diesen verwenden.
Eintragung in Personalausweis und Pass möglich?
Der
Titel kann völlig gesetzeskonform als Namensergänzung bzw. Namenszusatz
geführt werden.Ein Eintrag könnte als sog.Künstlername in Betracht
kommen. Fragen Sie hierzu bitte beim zuständigen Meldeamt vorher nach.
Hier kann es von Bundesland zu Bundesland Abweichungen geben.Demnächst
ergeben sich durch Änderungen des PassG weitreichende positive
Änderungen! Diese sollten Sie nutzen.
Werde ich adlig?
Wir
bieten eine echte Alternative zu einer überteuerten Adoption durch
einen Adeligen oder dem eher geringen Glück einer blaublütigen Geburt.
Sie erhalten auch so Ehre und Anerkennung in der Gesellschaft.
Wie werde ich Schloßbesitzer?
Im
schottischen bedeutet das Wort "laird" Landbesitzer. Wenn Sie ein Stück
Land beliebiger Größe besitzen oder wie hier einfach Mitbesitzen sind
Sie ein Landbesitzer... folglich ein "Laird". Die Größe des Landes
spielt hierbei keinerlei Rolle. Ein Mini-Grundstück macht Sie bereits
zum Lord! Briefbogen und Visitenkarte mit Ihrem Namen und diesem Titel
verraten nicht wie groß Ihr Land wirklich ist (0.000929 qm
Gesamteigentum der Hauptinhabers)
Wenn ich mehr Schlossanteile kaufen...?
Der
Kauf von mehr als einem Anteil an unserem Souvenir-Plot bewirkt keine
Veränderung.Die Bebauung der Grundstücke ist ausgeschlossen.
Kann ich das alles vererben?
Schloßmitbesitz und der Titel sind natürlich über Generationen vererbbar; bleiben somit immer in familiären Besitz.
Habe ich in Zukunft irgendwelche Kosten wegen des Grundstücks ?
Nein! Keine Steuern, keine Verwaltungsgebühren und keine sonstigen Ausgaben. Weder jetzt noch in Zukunft ! Versprochen.
Erfolgt eine Eintragung in ein schottisches Grundbuch?
Eine
notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. So wie wir von unseren
englischen und schottischen Geschäftspartnern das Land mit anwaltlicher
Beurkundung erhalten haben, so kann es auch ohne Auflassung oder
sonstige Eintragungen form-und zwanglos weitergegeben werden. Das spart
auch Kosten.
Welche Gründe sprechen für den Kauf eines Grundstücks in Schottland ?
Ihnen gehört dann ein echtes Stück Land in Schottland
Miteigentümer
einer Schloss-Grundstücksparzelle ist nicht Jeder. Lassen Sie in
Gesprächen beiläufig die Bemerkung fallen, und Sie erhalten die
Aufmerksamkeit und Bewunderung die Sie verdienen (die Größe des
Grundstücks müssen Sie dabei nicht erwähnen)
Im
kaiserlichen Deutschen Reich wurde der letzte Adelstitel am 12.
November 1918 an Kurt von Kleefeld (1881–1934) verliehen, der jedoch
keine Nachkommen hatte.
Im republikanischen Deutschen Reich gab
es mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine
Adelstitel mehr (Artikel 109). Alle Bürger waren vor dem Gesetz
gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der
Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen.
Am 23. Juni 1920
verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz
über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des
Hausvermögens. Nach diesem Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von
den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, wurden die
Primogeniturtitel, die auch bisher lediglich den Familienoberhäuptern
und Herrschern zustanden, aufgehoben. Die von Familie zu Familie
unterschiedlichen allgemeinen Titel, die die übrigen Familienmitglieder
trugen, wurden in der Folge nicht mehr als Titel geführt, sondern als
Teil des neuen Familiennamens definiert. Dies bedeutet, dass zum
Beispiel die Titel Prinz oder Graf, die bisher allen Familienmitgliedern
zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, die Titel König,
Großherzog oder Fürst usw., die nur den regierenden Personen
(Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, entfielen ganz.
Dies mündete in sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die
Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen
„Herzog von Württemberg“ oder die Nachkommen des ehemaligen
kurfürstlichen Hauses Hessen den Familiennamen „Prinz und Landgraf von
Hessen“.
In einer Übergangsregelung war festgelegt, dass die
Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer
Reichsverfassung bereits einen Primogeniturtitel innehatten, diesen
persönlich beibehalten durften, was insbesondere die ehemals regierenden
Häuser betraf. Da die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt
es diese Bezeichnungen als Primogeniturtitel heute nicht mehr. Lediglich
die von den Familien gewählten ehemaligen allgemeinen Adelstitel sind
heute Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens. Eine Sonderregelung
erlaubt es Namensträgerinnen, den ehemaligen Titel, jetzigen
Namensbestandteil, in der weiblichen Form zu verwenden, sofern dies in
der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde oder einer anderen
namensregelnden öffentlichen Urkunde eingetragen ist.
Darüber
hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr.
Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen und bei der
Ermittlung des Rangs für das Protokoll immer noch Beachtung. Die von
einigen Personen praktizierte Fortführung der historischen Adelstitel im
gesellschaftlichen Leben hat insofern keine namensrechtliche Bedeutung,
auch ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie zum
Beispiel „Durchlaucht“, besteht nicht mehr.
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