EIN STEINTRENNER ODER AUCH STEINKNACKER HILFT BEI PFLASTERARBEITEN UNGEMEIN.
ER TRENNT MIT EINER GERADEN KANTE MÜHELOS FLASTERSTEINE ODER PLATTEN.
DURCH DEN TELESKOPHEBEL SIND KEINE GROSSEN ANSTRENGUNGEN ZUM SCHNEIDEN ERFORDERLICH.
Hinweis zum Verpackungsgesetz:
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz
gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende
Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes
Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir
stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die
Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von
Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen
Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als
Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen
übergeben oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.