König Friedrich August bei den Verwundeten in Leipzig.
Der König von Sachsen, dessen Truppen Ende Januar die Franzosen bei Craonne gegen die Aisne zurückwarfen, stattete in diesen Tagen den Verwundeten in Leipzig einen Besuch ab; er unterhielt sich teilnahmsvoll mit vielen Verletzten und besichtigte auch die Einrichtungen der Logen Apollo und Balduin zur Linde, die als Lazarette eingerichtet sind. Unsere Aufnahme zeigt den Monarchen, umgeben von Verwundeten, von den Logenvorsitzenden, dem Lazarettausschuß und den leitenden Ärzten sowie den Pflegern und Pflegerinnen.
Fotoabbildung im Originaldruck von 1915.
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Zu Rückgabe und AGB bitte mich-Seite beachten. Die dort hinterlegten Informationen sind verbindlicher Bestandteil dieses Angebots/dieser Artikelbeschreibung!1. Weltkrieg, 1. WK, 1.WK, 1915, 1st World War, 20. Jahrhundert, Adel, Altdeutschland, aristocratic, Aristokratie, Armee, Arzt, Ärzte, Benefiz, Beruf, Berufe, Berufsleben, Berufswelten, Berufswesen, Brüder, D-04109 Leipzig, Der Europäische Krieg, Deutsche Geschichte, Deutsches Kaiserreich, Deutsches Reich, Deutsches Rotes Kreuz, Deutschland, DRK, dunkle Mächte, Dynastie, Dynastien, Edelleute, Elite, Erste Hilfe, Erster Weltkrieg, Freemason, freemasonery, Freimaurer, Freimaurerloge, Freiwillige Krankenpflege, Frontsoldaten, Fürsorge, Geheimbund, Geheimbünde, German, German Empire, Germany, Gesundheit, Gesundheitswesen, Heer, Heerführer, Heerwesen, Heilberufe, Heimat, Heimatverteidigung, Heimatwehr, Heldenkampf, Heldenkraft, Heldenmut, Heldentaten, Heldentum, Herrscher, Herrscherhäuser, High Society, Hilfeleistung, Hilfsdienst, Hilfsdienste, Hilfstätigkeit, Historically, Historisch, Historische Bilder, history, Hochadel, humanistischer Bund, Humanitäre Hilfe, Ideale der Zunft, Kaiserzeit, Kameradschaft, königliche Kunst, Königreich Sachsen, Krankenpflege, Krankenversorgung, Krieger, Kriegsbilder, Kriegs-Bilder, Kriegsführung, Kriegsfürsorge, Kriegsgeschichte, Kriegsjahr 1915, Kriegskameraden, Kriegsland, Krone, Landeskunde, Landesverteidigung, Landser, Lazarettarbeit im Ersten Weltkrieg, Loge, Logen, Majestät, Medizin, Mediziner, Meister vom Stuhl, Militär, Militärgeschichte, Militaria, military, Monarchie, Nostalgia, Nostalgie, Offizier, Offiziere, Okkultismus, Opfergang, Ortsansichten, Ortskunde, Patriotika, Patriotismus, Persönlichkeiten, Pflege, Pflegetätigkeit, Rettung, Rettungsdienst, Rettungsdienste, Rettungswesen, Rotes Kreuz, Samaritertätigkeit, Sanitäter, Sanitätswesen, Soldat, Soldaten, Sozialarbeit, Sozialwesen, Staatsoberhaupt, Streitkräfte, Tapferkeit, Tempel, Tradition, Truppe, Uniform, Vaterland, Verborgen, Verschwiegenheit, Verschwörung, Verwundetenfürsorge, Weltkrieg 1914-1918, Wettin, Wettiner, Wilhelminische Ära, wilhelminische Epoche, Wilhelminisches Kaiserreich, Wilhelminisches Zeitalter, Waage, Winkel und Senkblei, Wohlfahrt, Wohltätigkeit, World War I, WWI, Zeitalter, Zeitgeschehen, Zeitgeschichte Apollo ist eine Freimaurerloge in Leipzig. Geschichte Am 6. August 1799 gründete Christian Gottfried Kretschmann (* 1744) zusammen mit sieben weiteren Freimaurer-Brüdern in seiner Wohnung eine Freimaurerloge unter dem Namen Zur grünenden Eiche. Diese Loge wurde von den Leipziger Logen Minerva zu den drei Palmen und Balduin zur Linde jedoch nicht anerkannt. Im Juni 1801 warf man Kretschmann „in Geldsachen bedenkliches Gebaren“ vor, und die Loge wurde geschlossen. Unter dem Namen Apollo zu den drei Akazien wurde sie sogleich wiedereröffnet. Am 5. Mai 1805 wurde die Loge mit einer Konstitution der preußischen Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“ als Loge Apollo Nr. 212 i. O. Leipzig – benannt nach Apollo, dem griechischen Gott des Lichts und der Kunst – in die Matrikeln eingetragen. Das Logenlokal befand sich zunächst im „Goldenen Schiff“ in der Fleischergasse, danach im Obermannschen Haus, Brühl 5. Von 1808 bis 1823 war die Loge in „Krafts Hof“, Brühl 47, ansässig, danach im „Plauenschen Hof“, Brühl 23. 1847 ließen die Logen Apollo und Balduin zur Linde vom Architekten Eduard Pötzsch ein gemeinsames Logenhaus in der Elsterstraße 2, Ecke Zentralstraße erbauen. Am 24. Juni 1852 schlossen die beiden Logen einen Gesellschaftsvertrag, damit verbunden war eine Hausordnung für das gemeinsame Logenhaus. Am 11. Oktober 1815 trat die Loge Apollo der Großen Landesloge von Sachsen bei. Am 4. Juni 1836 wurde in die Loge der erste Bruder jüdischen Glaubens aufgenommen und damit der erste in eine sächsische Loge. Ab 1932 sagte sich ein Großteil der Brüder von der Freimaurerei los. Im Frühjahr 1933 löste sich die Loge schließlich selbst auf. Am 21. April 1991 erfolgte die Lichteinbringung der Loge Weißer Bär in Auerbachs Keller und am 14. Dezember 1991 die Installation und Lichteinbringung der Deputationsloge Athene zur Einigkeit. Unter dem Motto „Weisheit der Athene, Stärke des Bären, Schönheit des Apollo“ vereinigten sich beide Logen am 5. Mai 2005 zur historischen Loge Apollo, die damit wiedergegründet wurde. Die Johannisloge Balduin zur Linde in Leipzig ist eine Freimaurerloge innerhalb der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland. Geschichte Am 7. Februar 1776 wurde im Gasthof Große Feuerkugel am Neumarkt 3 die Loge Balduin durch neun ehemalige Minerva-Brüder gegründet. Ihren Namen führte die Loge nach Balduin II. (vor 1080–1131), dem König von Jerusalem und Beschützer des Heiligen Grabes. Am 30. April 1776 wurde die neue Loge „installiert“, 1778 wurde sie durch die Loge Minerva zu den drei Palmen anerkannt. Nachdem sich 16. März 1809 die Brüder der Loge Zur Linde an die Loge Balduin anschlossen, führte diese den Namen Balduin zur Linde. Das Logenlokal befand sich im 1793 eröffneten Gesellschaftshaus Place de repos. Am 1. Januar 1821 wurde im ehemaligen Organistenhaus der Neukirche am Neukirchhof (später Matthäikirchhof 13, heutiger Standort des Schulmuseums) das neue Logenlokal eingeweiht. Die Logen Balduin zur Linde und Apollo entschlossen sich, ein gemeinsames Logenhaus in der Elsterstraße 2, Ecke Zentralstraße zu errichten. Das Richtfest für das von Eduard Pötzsch erbaute Gebäude war am 30. Oktober 1846. Am 12. September 1847 fand die „Feier der Einweihung des neuerbauten Logenhauses der gerechten und vollkommenen St. Johannislogen Apollo und Balduin zur Linde“ statt. Am 11. Februar 1816 eröffnete die Loge in ihrem Logenlokal die erste Sonntagsschule für Gesellen und Lehrlinge benachbarter Handwerker. Die Sonntagsschule wurde von zwei Logenbrüdern, dem Kaufmann Wilhelm Friedrich Goetz und dem Apotheker Heinrich Adam Täschner, gestiftet. Gehalten wurde die Schule „des Sonntags und zwar in solchen Stunden, […] die den öffentlichen Gottesdienst nicht stören.“ Der Unterricht wurde zunächst von Lehrern der Loge unentgeltlich durchgeführt, seit 1821 bekamen diese eine jährliche Entschädigung. Aus der Sonntagsschule ging die 1875 gegründete Städtische Gewerbeschule zu Leipzig hervor. Wilhelm Friedrich Goetz stiftete 1827 einen „Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger Wöchnerinnen“. Sein Sohn rief am 22. Oktober 1866 eine „Töchterstiftung zum Besten unversorgter hinterlassener Töchter von Logenmitgliedern“ ins Leben. Am 24. Februar 1865 gründete die Loge den „Bildungsverein zur Fortbildung der unteren Klassen des weiblichen Geschlechts“. Am 24. Juni 1933 löste sich die Loge Balduin zu Linde auf. Erst am 3. April 1992 wurde sie in Leipzig wiederbegründet. Am 14. November 1992 fand im Neuen Rathaus die Lichteinbringung statt. Anlässlich ihres 225-jährigen Bestehens und des 200. Geburtstages ihres Mitgliedes Albert Lortzing veranstaltete die Loge am 5. Mai 2001 ein festliches Konzert in der Alten Börse. Die Freimaurerei, auch Königliche Kunst genannt, versteht sich als ein ethischer Bund freier Menschen mit der Überzeugung, dass die ständige Arbeit an sich selbst zu einem menschlicheren Verhalten führt. Die fünf Grundideale der Freimaurerei sind Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität. Sie sollen durch die praktische Einübung im Alltag gelebt werden. Die Freimaurer organisieren sich in sogenannten Logen. Die Zahl der Freimaurer weltweit, soweit veröffentlicht, divergiert je nach Quelle stark. So nennt der SWR für das Jahr 2012 weltweit etwa fünf Millionen Mitglieder der Freimaurerei in allen ihren Ausprägungsformen, davon drei Millionen in den USA. Für Deutschland liegen die Angaben zwischen 14.000 (2012) und 15.500 Mitglieder (2015). Die Zeitschrift der deutschen Forschungsloge „Quatuor Coronati“ geht von weltweit lediglich 2,6 Millionen Freimaurern aus. Nach ihrem Selbstverständnis vereint die Freimaurerei Menschen aller sozialen Schichten, Bildungsgrade und Glaubensvorstellungen. Die Konstitution (Alte Pflichten) der ersten Großloge wurde am 28. Februar 1723 im britischen Postboy öffentlich beworben und bildet die Grundlage der heutigen Freimaurerei. Gemeinsam mit den Salons, den Lesegesellschaften und anderen Zusammenschlüssen der frühen Aufklärung bildeten die Logen in ganz Europa eine neue Form von Öffentlichkeit und trugen zur Verbreitung aufklärerischer Ideen bei. Freimaurer haben sich der Verschwiegenheit und insbesondere dem Grundsatz verpflichtet, freimaurerische Bräuche und Logenangelegenheiten nicht nach außen zu tragen (Arkanprinzip, Verschwiegenheitspflicht). Dies soll intern den freien Ideen- und Meinungsaustausch ermöglichen. Grundsätzlich sind die meisten Rituale durch einschlägige Literatur zugänglich. Die Zeremonien und die Alten Pflichten der spekulativen Freimaurerei werden auf Gebräuche und Unterlagen historischer Steinmetzbruderschaften zurückgeführt, so auf das Regius-Manuskript aus dem Jahr 1390 und das Cooke-Manuskript aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Freimaurer treffen sich zu ritueller „Tempelarbeit“. Zum Ritual kann ein Vortrag mit freimaurerischen Bezügen gehören. Während der Tempelarbeit besteht eine meditative Atmosphäre. Eine Diskussion des Vortrages findet im Tempel nicht statt. Das Thema kann aber bei einer anschließenden „Tafelloge“ ungezwungen weiterbesprochen werden. Nach außen wirken Freimaurer auch durch karitative Arbeit und Förderung von Bildung und freiheitlicher Aufklärung. Zwei der bekanntesten freimaurerischen Symbole sind Winkel und Zirkel (in Amerika mit dem zentralen Buchstaben „G“, welcher oft für die allgegenwärtige Geometrie steht). Das Verhältnis zwischen Freimaurerei und Religion ist häufig angespannt, aber differenziert: In der französischen, laizistisch geprägten Tradition wurzelnde Logen vermeiden religiöse Festlegungen und verstehen sich als rein weltlicher, ethischer Bund. Gruppierungen, die ihre Weltanschauung von der englischen Freimaurerei herleiten (dazu rechnen sich auch die Mehrzahl der in Deutschland aktiven Logen), setzen grundsätzlich eine göttliche Ordnung voraus, fordern aber in ihren „Alten Pflichten“, das Thema Religion nicht zum Gegenstand von Streitgesprächen in der Loge zu machen. Ein explizites religiöses Bekenntnis des einzelnen Mitglieds ist ebenfalls nicht gefordert. Die römisch-katholische Kirche[7] sieht die Zugehörigkeit zur Freimaurerei als unvereinbar mit ihren Grundsätzen an. Die Islamische Weltliga erklärte 1974 in Mekka die „Freimaurerei als unvereinbar mit dem Islam“. Sie fordert alle Muslime, die einer Loge angehören, zum Austritt auf.[8] Symbole und Etymologie Der Begriff Freimaurer ist eine Lehnübersetzung des 18. Jahrhunderts für englisch Freemason. Im 15. Jahrhundert bezeichnete das Wort, das wahrscheinlich von freestone, einem in der Grafschaft Kent vorkommenden weichen Stein abgeleitet ist, die in Bauhütten organisierten Steinbildhauer oder Baumeister, die freestone-masons (französisch: franc maçon, italienisch: frammassone). Im Unterschied dazu waren die roughstone-masons eher für die gröberen Arbeiten zuständig. Die geschichtlich überlieferten Symbole wie Maurerkelle, Winkelmaß und Zirkel gehören heute noch zum Inventar der Freimaurer. Schriften und Artefakte, die sich mit der Freimaurerei beschäftigen oder sich auf diese beziehen, werden als Masonica, lat., sg. Masonicum bezeichnet. Die Begriffe "Freimaurer" und "Loge" sind nicht geschützt, daher kann sich jedermann Freimaurer oder jede Gruppierung Loge nennen, obwohl sie nichts mit der realen Freimaurerei zu tun haben. Ziele der Freimaurerei Ziele und Werte der Freimaurerei leiten sich aus ihrer Entstehungsgeschichte ab. Die Gemeinschaft entstand aus den mittelalterlichen Steinmetzbruderschaften. Einen wichtigen Teil ihrer Symbole und Werte entnahmen Freimaurer der Bauhüttenkultur. Je nach Großloge bekennen sich viele Freimaurer zu einem Schöpfungsprinzip, das sie den Allmächtigen Baumeister aller Welten nennen. Symbole vermitteln gemeinsame Werte und Ideen. Die Weltbruderkette symbolisiert internationale Verbundenheit und die Brüderlichkeit aller Menschen. Das gegenseitige Versprechen zur Verschwiegenheit dient nicht der Geheimniskrämerei, sondern soll Privatsphäre bieten. In Diskussionen ist Streit über politische und religiöse Gegenstände verpönt. Ebenso sind Freimaurer zum Respekt vor den Gesetzen des eigenen Landes verpflichtet. Der Sitz der Logen, ihre Vorsitzenden und ihre Satzungen sind bekannt, ihre Schriften und Beschreibungen von Ritualen der Freimaurerei sind für jeden in Stadtbibliotheken und Archiven öffentlich zugänglich und sind daher im Gegensatz zu verschwörungstheoretischen Darstellungen kein „verschwörerischer Geheimbund“ im Sinne einer konspirativ-politischen Untergrundtätigkeit. Der Großteil der freimaurerischen Werte entstammt dem Zeitalter der Aufklärung. Im Folgenden dargestellt als fünf Grundpfeiler der Freimaurerei: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität Freiheit soll verwirklicht werden durch die Freiheit von Unterdrückung und Ausbeutung als Grundvoraussetzung der Freiheit des Geistes und der individuellen Verwirklichung. Gleichheit bedeutet Gleichheit der Menschen ohne Klassenunterschiede und Gleichheit vor dem Gesetz. Brüderlichkeit wird verwirklicht durch Sicherheit, Vertrauen, Fürsorge, Mitverantwortung und der Verständigung mit- und untereinander. Toleranz wird gelebt durch aktives Zuhören und Verständnis anderer Meinungen. Humanität umfasst die Summe aller vorherigen vier Grundsäulen und wird durch den „Tempel der Humanität“ symbolisiert, an dem Freimaurer arbeiten. Das Ziel der Freimaurerei liegt darin, diese Grundsätze im Alltag zu leben, um so das menschlich Gute in der Welt zu fördern. Im freimaurerischen Sinn bedeutet Humanität die Lehre von der Würde des Menschen. In den Logen sehen Freimaurer daher bei ihrer Arbeit von allen gesellschaftlich bedingten Unterschieden ab, der Mensch an sich steht im Mittelpunkt. Emanuel Schikaneder, selbst Freimaurer wie Wolfgang Amadeus Mozart,[11] bringt diese Einstellung im Libretto von Mozarts Oper Die Zauberflöte mit den Worten „Er ist Prinz, noch mehr, er ist ein Mensch!“[Lennhoff 1] zum Ausdruck. Rituale und Grade Tempelarbeit Die geschlossene rituelle Versammlung der Freimaurer wird als Tempelarbeit bezeichnet und verfolgt das Ziel einer freimaurerischen Sozialisation. Es vermittelt dem Einzelnen durch eine überlieferte Methode die freimaurerischen Werte durch Symbole und Allegorien, wobei Verstand und Gefühl gleichermaßen angesprochen werden sollen. Der Freimaurer wird dabei nicht auf religiöse Inhalte oder metaphysische Glaubenssätze verpflichtet. Grade Anzahl und Art der Freimaurergrade unterscheiden sich nach Lehrart, so haben z. B. die Schwedischen Systeme insgesamt 9, die Schottischen Systeme 33 Grade. Grundsätzlich beginnen aber alle Systeme mit den Graden Lehrling, Geselle und Meister. Diese Stufen werden auch als blaue oder Johannisfreimaurerei bezeichnet und symbolisieren den Weg der persönlichen Weiterentwicklung. Entsprechend ihrem Selbstverständnis beschränken sich maßgebliche Lehrarten auf diese 3 Stufen, da sie den gesamten ethischen Reifeprozess der Mitglieder abdecken sollen. Durch seine Initiation in den Lehrlingsgrad, die Stufe der Selbsterkenntnis, soll der Lehrling in die Lage versetzt werden, seine menschliche Unvollkommenheit erkennen zu können. Sie wird durch den rauen Stein symbolisiert. Als unvollkommener Mensch bedürfe er der Hilfe anderer Menschen und soll sich der Bedeutung von Menschlichkeit und Brüderlichkeit bewusst werden. Durch seine kontinuierliche Arbeit an sich selbst möchte er sich symbolisch gesprochen zu einem Baustein des Tempels der Humanität entwickeln. Abhängig von seinen Fähigkeiten, üblicherweise nach einem Jahr, wird er in den Gesellengrad befördert, dessen Symbol der kubische Stein ist. Der Geselle soll lernen, sich in Selbstdisziplin zu üben, denn dies sei die Voraussetzung, damit sich alle Menschen, durch Bausteine symbolisiert, harmonisch zu einem gemeinsamen Tempelbau der Humanität zusammenfügen. Dabei wird eine Vervollkommnung der sozialen Beziehungen zu seinen Mitbrüdern und Mitmenschen angestrebt. Der Freimaurer-Meister möchte sich der Vergänglichkeit des menschlichen Lebens bewusst werden, überschaut und durchdenkt seinen Lebensplan. Dem Meister-Grad ist symbolisch das Reißbrett zugeordnet. Durch das Vorbild seiner Zeichnung wird er seine Erfahrung weitergeben. Er trägt höhere Verantwortung und übernimmt weitere Aufgaben. Von der Arbeit der vorherigen Grade ist der Meister damit nicht entbunden. Zusätzlich (und optional) gibt es verschiedene sogenannte rote Hochgradsysteme. Sie führen nicht darüber hinaus, sondern haben das Ziel, die Lehren des Lehrlings-, Gesellen- und Meistergrades zu vertiefen, daher werden sie heute als Erkenntnis- oder Vervollkommnungsstufen bezeichnet. Aufnahme Aufnahme in eine Johannisloge Die Aufnahmekriterien unterscheiden sich unwesentlich von Lehrart zu Lehrart, ein positiver Leumund ist Voraussetzung. Darüber hinaus sollte ein Kandidat die Volljährigkeit erreicht haben. Die Altersgrenze ist nicht bindend, sondern kann von jeder Loge modifiziert werden. Damit hat im Prinzip jeder Interessierte die Möglichkeit, eine Loge zu kontaktieren und um Aufnahme zu ersuchen. Viele „Suchende“ (so die freimaurerische Bezeichnung für Aufnahmekandidaten) gelangen über Empfehlung der Brüder in eine Freimaurerloge, andere lernen auf Gästeabenden oder öffentlichen Veranstaltungen eine Loge und ihre Mitglieder kennen. Aktive Mitgliederwerbung wird abgelehnt, da ein Beitrittsgesuch aus eigener Motivation heraus erfolgen soll. Wie Gotthold Ephraim Lessing in den Freimaurergesprächen Ernst und Falk schreibt, reiche es nicht aus, „in einer gesetzlichen Loge aufgenommen worden“ zu sein, um Freimaurer genannt zu werden, sondern es bedürfe der Einsicht und der Erkenntnis, „was und warum die Freimaurerei ist“. Die Wirkung der Freimaurerei erfolge durch die tägliche Umsetzung ihrer Prinzipien in Alltag und Beruf durch gute „Taten, welche gute Taten entbehrlich machen sollen“. Ein Suchender soll sich mit den Werten der Freimaurerei identifizieren und ein Interesse daran haben, an sich selbst zu arbeiten und sich aktiv zu beteiligen. Um dem Suchenden die Möglichkeit zu bieten, dies herauszufinden, werden mindestens für ein halbes Jahr Besuche von Gästeabenden erwartet, die in regelmäßigen Abständen stattfinden. Auch soll es sich um einen sogenannten „freien Mensch[en] von gutem Ruf“ handeln, da etwas Gegenteiliges darauf hindeutet, dass die Werte und Ideale der Person nicht denen der Freimaurerei entsprechen. Bei Kindern von Freimaurern, intern als „Lufton“ bezeichnet, kann bei einigen Großlogen und deren Logen die Aufnahmevorbereitungszeit abgekürzt werden, wenn der Freimaurer für sein Kind bürgt. Während der Zeit seiner Besuche macht sich der Suchende mit den Logenmitgliedern vertraut und sucht einen (in manchen Logen zwei) Bürgen, der ihn durch seine Jahre als Lehrling oder Geselle begleitet. Der Aufnahmewillige wird i. A. von einem Aufnahmeausschuss zu seinem Wunsch, Freimaurer zu werden, befragt. Wenn sich der Bürge fand und der Ausschuss eine positive Empfehlung ausgesprochen hat, folgt die sogenannte Kugelung (Ballotage). Die Brüder stimmen geheim über die Aufnahme mittels weißer und schwarzer Kugeln ab. Werden eine oder zwei schwarze Kugeln geworfen, sollen diejenigen, die mit ihren schwarzen Kugeln dagegen stimmten, sich zu erkennen geben und ihre Entscheidung begründen. Wenn sie keinen geeigneten Grund gegen die Aufnahme des Suchenden nennen können, wird die schwarze Kugel als eine weiße Kugel angesehen. Kommen drei oder mehr schwarze Kugeln in geheimer Abstimmung zusammen, gilt der Suchende als zurückgestellt oder abgewiesen. Das eigentliche Aufnahmeritual findet während einer sogenannten Tempelarbeit statt. Mitgliedsbeiträge und Kosten für typische freimaurerische Bekleidung (Schurz, Handschuhe, Bijou und gegebenenfalls Hoher Hut) werden fällig. Ebenso ist ein Kostenbeitrag für die Beförderung und Erhebung in den Gesellen- und Meistergrad zu entrichten. Aufnahmewilligen mit schwachem finanziellem Hintergrund (Studenten, Schülern, Arbeitssuchenden etc.) werden meist Kosten erlassen oder gestundet. Austritte sind üblich und werden als ehrenvolle Deckung bezeichnet. Wechsel zu Logen einer anderen Lehrart oder Großloge sind nicht ungewöhnlich. Aufnahme in eine Hochgrad-Loge Für die Arbeit in den weiterführenden Graden, über den Meistergrad hinaus, existieren keine festgelegten Aufnahmekriterien. Ein in der Johannismaurerei arbeitender Meister kann sich jedoch nicht bewerben, sondern man wird von der roten Loge gefragt, ob Interesse besteht. Die Hochgradloge entscheidet intern, wen sie zum Beitritt einlädt und gibt weder über Beweggründe noch über Entscheidungen Auskunft. Aufbauorganisation Logen Alle Freimaurer verstehen sich unabhängig von ihrem Grad oder ihren Aufgaben als gleichberechtigte Brüder und treffen Entscheidungen ihrer Loge demokratisch. Freimaurerlogen organisieren sich wie bürgerliche Vereine; ihnen stehen ein Vorsitzender (Meister vom Stuhl) und dessen Stellvertreter (Erster und Zweiter Aufseher) vor. Wie bei eingetragenen Vereinen in Deutschland üblich, werden darüber hinaus ein Schatzmeister und Schriftführer (Sekretär) gewählt. Gemeinsam bilden diese Beamten den Vorstand der Loge (Beamtenrat). Darüber hinaus werden weitere Mitglieder mit besonderen Aufgaben betraut: der Redner (eine Besonderheit kontinentaler Logen), die Schaffner (zuständig für das Haus und die Verpflegung), der Gabenpfleger, Musikmeister, Archivar, Zeremonienmeister. Dazu kommen Ausschüsse (z. B. Aufnahmeausschuss, Ehrengericht). Während der rituellen Arbeiten haben einige der Beamten besondere Aufgaben; so wird die Arbeit vom Meister vom Stuhl geleitet, während die Aufseher jeweils einem Teil der Brüder (eingeteilt in zwei Kolonnen) vorstehen. Großlogen Die Freimaurerei gliedert sich in einzelne unabhängige, sogenannte Logen, die sich in Dachverbänden als Großloge, auch „Großorient“ genannt, zusammenschließen und damit gegenseitig anerkennen. Diese Dachverbände benötigen wiederum eine Anerkennung durch ältere Dachverbände, um als Großlogen der Freimaurerei anerkannt zu werden. Mit der Gründung der United Grand Lodge of England (Vereinigte Großloge von England, UGLoE) 1717 entstand die erste freimaurerische Großloge. 1773 entstand der zweite Dachverband, der Grand Orient de France (Großorient von Frankreich, GOdF). Diesen beiden Dachverbände bestimmen maßgeblich die Organisation der heutigen Freimaurerei. Der Großorient von Frankreich vertritt die liberalen Logen, während die Basic Principles der „regulären Freimaurerei“ durch die Vereinigte Großloge von England vertreten werden. Seit dem 10. März 1999 untersagt die Vereinigte Großloge von England in einer öffentlichen Erklärung offiziell den Besuch von rituellen Versammlungen liberaler Logen. In den USA gibt es rund 1,8 Millionen reguläre Freimaurer. Eine ähnlich starke Verbreitung gibt es nur noch in Großbritannien, Frankreich und Skandinavien. In Deutschland gibt es zurzeit ca. 15.300 Mitglieder. In vielen Staaten sind die Logen mit der Öffentlichkeitsarbeit zurückhaltend, so dass es oft keine zuverlässigen Angaben über die Zahl der Mitglieder gibt. Politik In allen Lehrarten sind Streitgespräche über Parteipolitik oder Religion (besonders konfessionelle) verboten. Dieses Verbot wurde erstmals in den Alten Pflichten schriftlich manifestiert. Die Alten Pflichten wurden im Auftrag der Ersten Großloge von England von Prediger James Anderson verfasst, 1723 veröffentlicht und gelten bis heute als freimaurerisches Grundgesetz für alle Freimaurerlogen. Darin heißt es: „Auch sollt ihr nichts tun oder sagen, das verletzen oder eine ungezwungene und freie Unterhaltung unmöglich machen könnte. Denn das würde sich nachteilig auf unsere Eintracht auswirken und den guten Zweck vereiteln, den wir verfolgen. Deswegen dürfen keine persönlichen Sticheleien und Auseinandersetzungen und erst recht keine Streitgespräche über Religion, Nation oder Politik in die Loge getragen werden.“ Als ethisch-philosophische Gesellschaft engagiert sich die Freimaurerei „entschieden für Legalität und gegen Illegalität“ und „macht es demgemäß ihren Mitgliedern zur unbedingten Pflicht, die Landesgesetze zu beachten.“ Die Freimaurerei verbietet Tagespolitik in den Logen, um nicht „das harmonische Nebeneinander der verschiedenen weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen“ und das „einträchtige Zusammenwirken ihrer Mitglieder für die Idee der Humanität“ zu stören. „Der Toleranzidee der Freimaurerei widerspricht es, ihren Mitglieder eine bestimmte politische Auffassung vorzuschreiben oder zu verbieten“. Im Grand Orient de France sind die Freimaurer und die dortigen Logen im kulturpolitischen Alltag wesentlich präsenter. 1748 sprach sich der Freimaurer Montesquieu persönlich für den Grundsatz einer demokratischen Gewaltenteilung der drei „politischen Gewalten“: Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung aus. Am 24. Mai 1773 entstand in Frankreich die Grande Loge Nationale, der heutige Grand Orient de France (GOdF) und 1775 fand man in einem Rundschreiben die Worte „Das Gesetz ist der Ausdruck des Willens der Allgemeinheit!“, die sich ebenso wie die Idee der Gewaltenteilung Montesquieus am 26. August 1789 in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wiederfanden. Mit Stolz sprach man von den „Bürgern der Freimaurer-Demokratie“. Im Jahr nach der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung am 4. Juli 1776 ging der Marquis de La Fayette nach Amerika, um dort freiwillig für die amerikanische Unabhängigkeit und seine Ideale der Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit zu kämpfen. Er setzte sich für die Bürgerrechte der Protestanten und die Abschaffung der Sklaverei ein. Als überzeugter Demokrat und Verfechter des Freiheitsgedankens machte er sich für die Demokratie und die Menschenrechte stark, die Thomas Jefferson 1776 in Virginia erarbeitet hatte. In dieser Zeit wurde er in Gegenwart von George Washington in eine militärische Freimaurerloge in Morristown aufgenommen. Als er nach Frankreich zurückkehrte, bereitete ihm das Volk einen triumphalen Empfang, und Ludwig XVI. nahm ihn in die Notabelnversammlung auf. In Frankreich wurde er Mitglied der Loge Contrat Social. Nach George Washington traten in den Vereinigten Staaten von Amerika viele weitere Präsidenten wie James Monroe, Theodore Roosevelt oder Harry S. Truman öffentlich für die Prinzipien der Freimaurerei ein. Freimaurer setzen sich für Völkerverständigung ein. So kritisierte am Ende des 19. Jahrhunderts der Leipziger Verleger der Freimaurer-Zeitung, Carl Pilz, den geschürten „Nationalhaß“ der europäischen Völker untereinander. Der Traum von einer „Weltverbrüderung“ werde „so lange unerreicht bleiben, so lange Nationalhass die Völker entzweit.“ Nach dem Ersten Weltkrieg zählten der deutsche Außenminister Gustav Stresemann und der französische Ministerpräsident und spätere Außenminister Aristide Briand zu den Unterstützern der internationalen Friedensbemühungen und des Völkerbundes. Beide verband die Freimaurerei. Aristide Briand kritisierte die harten Bedingungen des Versailler Friedensvertrages gegenüber Deutschland und musste infolgedessen 1922 von den Regierungsgeschäften zurücktreten. Gustav Stresemann vertrat in Deutschland freimaurerische Werte, indem er sich für einen friedlichen Ausgleich mit Frankreich und für Deutschlands Aufnahme in den Völkerbund einsetzte. Als diese 1926 gelang, nutzte er bei der öffentlichen Beitrittsrede freimaurerisches Vokabular. Für ihren Einsatz erhielten Gustav Stresemann und Aristide Briand 1926 gemeinsam den Friedensnobelpreis. 1928 war Aristide Briand der Initiator des Briand-Kellogg-Paktes, eines Vertrages über den gegenseitigen Verzicht auf Krieg zwischen Staaten. Stresemann sorgte dafür, dass Deutschland dem Briand-Kellogg-Pakt beitrat, in dem Krieg grundsätzlich für völkerrechtswidrig erklärt wird. 1955 wurde Ludwig van Beethovens Vertonung von Friedrich Schillers Gedicht An die Freude von dem Freimaurer Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi als Europäische Hymne vorgeschlagen. Der Text beschreibt das freimaurerische Ideal einer Gesellschaft gleichberechtigter Menschen, die durch das Band der Freundschaft verbunden sind. Das Gedicht entstand als Auftragsarbeit für die Tafel der Freimaurerloge Zu den drei Schwertern und Asträa zur grünenden Raute in Dresden. Ebenfalls ein in einem hohen politischen Amt tätiger Freimaurer war der deutsche Bundesminister und FDP-Politiker Thomas Dehler (1897–1967). Auch der frühere hessische Ministerpräsident Holger Börner (1931–2006) bekannte sich öffentlich zur Freimaurerei. In der Schweiz war der erste Bundespräsident und langjährige Bundesrat, Jonas Furrer, ebenfalls Freimaurer. Bekannte österreichische Freimaurer und Politiker des späten 20. Jahrhunderts waren der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz und der frühere Wiener Bürgermeister Helmut Zilk. Verhältnis zur Religion Freimaurerei versteht sich nicht als Religion. Sie vereint Menschen unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften. In den Alten Pflichten von 1723 heißt es im ersten Abschnitt unter dem Titel Von Gott und der Religion: „Ein Freimaurer ist verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen und falls er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stupider Atheist noch ein irreligiöser Libertin sein.“ Obgleich „in alten Zeiten“ die Freimaurer verpflichtet waren, der „jeweiligen Religion des Landes“ anzugehören, so hält man es seitdem „für ratsam, sie bloß zu der Religion zu verpflichten, in welcher alle Menschen übereinstimmen“. Der Grund für diese Änderung wurde zur damaligen Zeit mit der Zielsetzung begründet, dass die Freimaurerei „hierdurch ein Mittelpunkt der Vereinigung [werde] und ein Mittel, treue Freundschaft unter Personen zu stiften, welche sonst in ständiger Entfernung voneinander hätten bleiben müssen“. Die Freimaurerei bedient sich in den Ritualen des Begriffs des Allmächtigen Baumeisters aller Welten. Dieses Konstrukt ist ein Symbol, das dem persönlichen Glauben eines jeden Bruders vorbehalten bleibt. Diese Formel ist in den ältesten Ritualbüchern unbekannt und trat erst im Dumfries Kilwinning MS. Nr. 4 auf. Die Liberale Freimaurerei setzt aus Gründen der absoluten Gewissensfreiheit ausdrücklich keinen Glauben an ein Höchstes Wesen voraus. Dieses neue Konzept entstand auf dem Konvent des Grand Orient de France des Jahres 1877, bei dem auf Antrag des calvinistischen Pastors Frédéric Desmons das Symbol des Allmächtigen Baumeisters aller Welten in den Ritualen des Großorients abgeschafft wurde. Desmons argumentierte, dass die Freimaurerei wissenschaftlich und rational sei und daher keiner religiösen Bezüge bedürfe. In dieser Konsequenz ersetzte der GOdF die Heilige Schrift als das „Buch des heiligen Gesetzes“ durch ein symbolisches „weißes Buch“. Dies ging der Vereinigten Großloge von England zu weit und widersprach ihrer Vorstellung von Freimaurerei: Es kam zu einem Abbruch des Kontakts, 1913 beendete man die Beziehungen zum GOdF und bezeichnete ihn nicht länger als regulär. Daher erließ am 4. September 1929 die Vereinigte Großloge von England die Basic Principles of Grand Lodge Recognition, in der sie festlegte, wann sie andere Großlogen als regulär anerkenne. Darin legte man fest, dass für eine Aufnahme nur der theistische Glaube an den Allmächtigen Baumeister aller Welten und seinen geoffenbarten Willen Voraussetzung sei, um sich vom Atheismus abzugrenzen. Im Januar 1989 kam sie davon wieder ab und die Voraussetzung einer theistischen Gottesauffassung wurde von einer deistischen Gottesauffassung abgelöst. Freimaurer innerhalb der Zuständigkeit der Vereinigten Großloge von England müssen seitdem an ein Supreme Being, ein Höchstes Wesen glauben.[Lennhoff 5] In Deutschland kennt die Freimaurerei als Organisation – unter Ausnahme christlichen Lehrarten des FO und der der 3WK – keine Gottesvorstellung und akzeptiert Agnostizismus. Logen der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland verlangen aufgrund ihrer christlichen Ausrichtung ein „Bekenntnis zur Lehre Jesu Christi, wie sie in der Heiligen Schrift enthalten ist“, womit jedoch kein Bekenntnis zu konkreten Dogmen oder Glaubenssätzen verbunden ist. Der Souveräne GrossOrient von Deutschland hat sich gemäß den Alten Pflichten zum Ziel gesetzt, Freundschaft unter Personen unabhängig ihres Glaubens zu stiften, die sich dem Sittengesetz verpflichten und zählt dazu ausdrücklich auch Atheisten. Als Alternative zum „Weißen Buch“ des GOdF kennt der SGOvD auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und -pflichten. Judentum Jüdisches Leben wurde in Deutschland bis weit in das 19. Jahrhundert hinein erheblich erschwert. 1841 wurde der jüdische Makler Harry Lipschütz zunächst bei einer Ballotage, einem Wahlverfahren, aus konfessionellen Gründen zur Aufnahme in einer Hamburger Freimaurerloge abgelehnt. Kurz darauf wurde er jedoch nach Entscheid der Großen Loge von Hamburg, da eine Ablehnung aus konfessionellen Gründen satzungsgemäß nicht erlaubt war, akzeptiert. Das Allgemeine Handbuch der Freimaurerei aus dem Jahr 1900[Lenning 1] schreibt: „J. und Mohammedaner sind von vornherein für fähig erklärt worden, zu der Verbindung zu gehören. […] Unbestritten aber ist wohl, dass schon 1723 »J., wie Christen« in einer Londoner Loge waren, die im Wirtshaus »Zur Rose« in Cheapside am 22. Sept. abgehalten wurde, und dass an diesem Tage ein J. Aufnahme fand, dass schon 1725 jüdische Namen in den Mitgliedslisten vorkommen, die sich bald darauf (1730–32) immer mehr zeigen, dass die Aufnahme von J. nie von der Grossloge von London als eine Unregelmässigkeit gerügt worden ist, dass es überhaupt bei ihr eine Judenfrage nie gegeben hat, weil eine Beschränkung der Glaubenszugehörigkeit nie bestanden hat. Ebenso sagt man, der Zweck sei gewesen, die innerhalb der Christenheit herrschenden Gegensätze zu mildern und den Gedanken des Comenius […] auszuführen.“ Dennoch bekamen erst weit in das 19. Jahrhundert hinein Juden nur auf Druck von Frankreich und England ein Besuchsrecht in deutschen Freimaurerlogen. „Erleuchtete Geister, die anders dachten, wie Lessing, bildeten die Ausnahme.“ „Am Ende der achtziger Jahre des 18. Jahrh. trat in Berlin eine sogenannte Toleranzloge zusammen, die den Schutz der Regierung genoss, aber bald wieder einschlief“ Die „Anfrage der Loge Asträa in Ulm [wurde] bei der Provinzialloge 1810, ob sie J. aufnehmen dürfe, mit Nein beantwortet. In Frankreich aber hatten einzelne würdige Männer des jüdischen Glaubens nicht solche Abweisung erfahren, und als diese im Verein mit einer Anzahl Christen bei dem Grossorient um Genehmigung zur Errichtung einer Loge in Frankfurt am Main einkamen, erhielten sie eine solche bereitwillig 1808 unter dem Namen L’Aurore naissante. Dies ist die erste in Thätigkeit gebliebne sogenannte Judenloge, die manche der anerkanntesten und tüchtigsten Männer zu ihren Mitgliedern zählte und zählt (z. B. Ludwig Börne, Berthold Auerbach, Gabriel Riesser in Hamburg, Jost, Michael Creizenach).“ In geistigen Inhalten und äußerer Organisationsstruktur mit der Freimaurerei vergleichbar, aber ausschließlich jüdischen Mitgliedern vorbehalten, arbeitet seit dem Jahr 1843 bis in die Gegenwart die Organisation B’nai B’rith, der auch Sigmund Freud angehörte. Katholische Kirche Die schnelle Ausbreitung der Freimaurerei nach ihrer Organisation in Großlogen rief von Seiten der katholischen Kirche wie des Staates Kritik und zahlreiche Verbote hervor. Unter dem Einfluss von Skandalen durch den Bund der Carbonari erließ Papst Clemens XII. am 28. April 1738 gegen die Freimaurerei den Bannfluch (Päpstliche Bulle In eminenti apostolatus specula). Papst Benedikt XIV. erließ am 18. Mai 1751 eine zweite Bulle (Providas romanorum), in der er die „Reinheit der katholischen Religion“ gefährdet sah, da in der Freimaurerei Menschen jeder Religion Aufnahme finden. Im Kirchenstaat Rom wurde 1787 von fünf Franzosen, einem Polen und einem Amerikaner die Loge Amici sinceri des Großorients von Frankreich gegründet, die in der Nähe der Santa Trinità dei Monti arbeitete. Mitglied war u. a. der Fürst von Farnese Don Sigismondo Chigi, der Kustode des Konklaves und Marschall der römisch katholischen Kirche war. Nachdem Alessandro Cagliostro durch die Inquisition zum Tode verurteilt worden war, wurde die Loge 1789 behördlich eingestellt. Die folgenden Päpste erneuerten das Verbot in diversen Enzykliken, dabei verurteilten vor allem die Päpste Pius IX. (Ecclesiam a Jesu Christo) und Leo XIII. – etwa in der Enzyklika Humanum genus 1884 – das Freimaurertum besonders streng. In Humanum genus wurden die Freimaurer als Zerstörer des Gottesreichs dargestellt; ihnen wurde die offene Absicht unterstellt, den christlichen Völkern ihre Güter zu stehlen und die heilige Kirche zu zerstören. Als Antwort darauf enthüllten 1889 die Freimaurer des Grande Oriente d’Italia ein Denkmal Giordano Brunos des Bildhauers Ettore Ferrari auf dem Campo de’ Fiori in Rom. Dort hielt Giovanni Bovio genau an der Stelle, an der Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen verbrannte, eine Rede − umgeben von über 100 Freimaurerfahnen. Eine weitere Folge war der von 1885 bis 1897 andauernde sogenannte Taxil-Schwindel. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das kanonische Kirchenrecht (CIC) überarbeitet. Mit Stand 1917 bestimmte es in Kanon 2335, dass ein Katholik durch den Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch („ipso facto“, Tatstrafe) exkommuniziert sei.[19] Das II. Vatikanische Konzil, 'Vaticanum II', begonnen 1963 unter Papst Johannes XXIII., beendet unter Papst Paul VI. im Jahr 1965, führte zu einer Aktualisierung kirchlich-dogmatischer Grundsätze, beispielsweise zur Akzeptanz der Religionsfreiheit. Dazu gehörte auch der Dialog mit Nichtchristen: Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche. Ein Beschluss für einen formalen Dialogbeginn mit der Freimaurerei ist in den Abschlussdokumenten des Konzils nicht enthalten. Am 26. Februar 1968 verschickte Kardinal Franjo Šeper, Präfekt der Glaubenskongregation, an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen einen „Fragenkatalog hinsichtlich der Freimaurerei“. Auf dieser Grundlage führten Franz Kardinal König und der Großmeister der Vereinigten Großloge von Deutschland, Theodor Vogel, sowie der deputierte Großmeister der Großloge von Österreich, Dr. Kurt Baresch, ab 1968 Gespräche, die schließlich in den „Dialog von Lichtenau“ mündeten, welcher mit der Lichtenauer Erklärung abschloss. Dieses Dokument ist „eine umfassende Erklärung von freimaurerischer Seite“ zur katholischen Kirche. Die Lichtenauer Erklärung erhielt seither „keinerlei kirchliche Autorisierung“. 1974 bis 1980 fanden Gespräche einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Delegation der deutschen Freimaurer (Bereich VGLvD) statt. Diese endeten am 12. Mai 1980 mit einer einseitigen Erklärung der Bischofskonferenz, die feststellt: „Die eingehenden Untersuchungen der freimaurerischen Ritualien und der freimaurerischen Wesensart, wie auch ihres heutigen Selbstverständnisses machen deutlich: Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen.“ Nach Abschluss der Novellierung des CIC Anfang 1983 war der Canon 2335 bzw. ein expliziter Hinweis auf die Freimaurerei nicht mehr im CIC enthalten. Einen Tag bevor der CIC am 27. November 1983 in Kraft trat, veröffentlichte die Glaubenskongregation am 26. November 1983 die vom damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger (2005–2013: Benedikt XVI.) unterzeichnete und von Papst Johannes Paul II. genehmigte Erklärung Declaratio de associationibus massonicis (‚Erklärung zu den freimaurerischen Vereinigungen‘).Die Erklärung enthält im Wesentlichen zwei Verbote: Ein Katholik darf nicht Freimaurer sein. Ohne weitere Begründung wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft von Katholiken in einer freimaurerischen Vereinigung eine „schwere Sünde“ bedeutet, was zur Unmöglichkeit der Teilnahme an der Eucharistie führt. Kirchliche Autoritäten, beispielsweise Bischöfe, dürfen öffentlich keine hiervon abweichenden Meinungen äußern. Von Seiten der Freimaurer wird die Declaratio bedauert, unter katholischen Theologen ist sie umstritten. Unumstritten ist jedoch ihre Eigenschaft als kirchenamtliche Erklärung, als „moralisches Gesetz“ (Reinhold Sebott SJ). Siehe auch: Liste päpstlicher Rechtsakte und Verlautbarungen gegen die Freimaurerei und Geheimbünde Evangelische Kirche Im Gegensatz zu den Katholiken waren im 19. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum, genau wie in Großbritannien und den USA, zahlreiche Vertreter des protestantischen Adels und Bürgertums Mitglieder von Freimaurerlogen, so etwa Johann Caspar Bluntschli, Gebhard Leberecht von Blücher oder auch Johann Wolfgang von Goethe. Am 13. Oktober 1973 wurde gemeinsam mit Mitgliedern der Vereinigten Großlogen von Deutschland und mit Vertretern der EKD in der Tutzinger Erklärung festgehalten, dass die Möglichkeit einer Mitgliedschaft evangelischer Christen in einer Freimaurerloge dem „freien Ermessen des Einzelnen überlassen“ bleibe. Die Vertreter der EKD fassen die Ergebnisse der Tutzinger Erklärung folgendermaßen zusammen: Das Freimaurertum versteht sich nicht als Religionsgemeinschaft, die mit den christlichen Konfessionen oder anderen Religionen in Konkurrenz treten will. Andererseits ist für das Freimaurertum die Andersonsche Konstitution von 1723 in Geltung, die in Abschnitt I besagt: „Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner, noch ein bindungsloser Freigeist sein.“ Bei der Freimaurerei handelt es sich nach ihrem eigenen Verständnis um einen Bruderbund zur ethischen Vervollkommnung des Menschen. Diesem Ziel dienen auch die freimaurerischen Rituale und Symbole. In ihrem Gottesverständnis und in ihrem ethischen Wollen steht die Freimaurerei in keinem ausschließenden Gegensatz zum Christentum. Sie bezeichnet in den abendländischen Logen die Bibel als das „erste Große Licht“. Weil die Freimaurer unterschiedlichen Religionen und Konfessionen angehören, gibt es keine die Freimaurer insgesamt bindende Interpretation des Gottesglaubens im biblischen Verständnis. Die Aussagen über Gott und Jesus Christus, über die Bedeutung der Bibel und über das Verständnis von Menschen werden daher von den einzelnen Freimaurern unterschiedlich akzentuiert. Das sollten evangelische Christen und Kirchen im Gespräch mit der Freimaurerei berücksichtigen. Es war für die kirchlichen Gesprächspartner nicht möglich, sich über das Ritual in seiner Bedeutung und in seiner Erlebnisqualität eine abschließende Meinung zu bilden. Dabei bewegte sie die Frage, ob das Ritualerlebnis und die Arbeit des Maurers nicht die Rechtfertigung aus Gnaden in ihrer Bedeutung für den evangelischen Christen mindern könnte. Sie haben es den freimaurerischen Gesprächspartnern abgenommen, dass das Ritual nach seiner Intention und seiner Gewichtigkeit weder Ersatz für den Gottesdienst und das Sakrament ist, noch dem evangelischen Glauben entgegensteht. Ein genereller Einwand gegen eine Mitgliedschaft evangelischer Christen in der Freimaurerei kann nach Meinung der evangelischen Gesprächsteilnehmer nicht erhoben werden. Die Entscheidung über die Mitgliedschaft in der Freimaurerei muß dem freien Ermessen des einzelnen überlassen werden. Falls es in einzelnen evangelischen Landeskirchen Ordnungen geben sollte, die diesen Feststellungen entgegenstehen, sollten sie aufgehoben werden. Bei auftretenden Schwierigkeiten sollten evangelische Kirche und Freimaurertum eine Möglichkeit haben, darüber Kontakt aufzunehmen. Die evangelischen Teilnehmer baten die Freimaurer, in geeigneter Weise dazu beizutragen, daß ein höheres Maß von Informationen vermittelt wird, um Vorurteile abzubauen. Geschichte der Freimaurerei Der Begriff Loge wird bereits im Jahre 1278 in einer Urkunde über den Bau der Vale Royal Abbey erwähnt. 1537 nennt die Gilde in London ihre Mitglieder Freemasons. Am 24. Juni 1717 schlossen sich vier Logen zur ersten Freimaurergroßloge, der ersten Großloge von England, zusammen. Dieser Tag gilt als das offizielle Gründungsdatum der „modernen“ Freimaurerei. Seitdem feiern weltweit alle Freimaurer den 24. Juni (Johannistag, vergleiche Johannismaurerei) als höchsten Feiertag. In der Anfangszeit der Freimaurerei versammelten sich die Mitglieder traditionell in Gasthäusern. Die erste Großloge wurde 1717 in dem englischen Gasthaus „Goose and Gridiron“ gegründet. Die Mitglieder mieteten in Gasthäusern die hinteren Räumlichkeiten für Tempelarbeiten an, um ungestört ihre Zeremonien abhalten zu können. Einige Logen knüpfen auch noch heute an dieser Tradition an. Die Hamburger Freimaurer-Loge "Absalom zu den drei Nesseln" ist die älteste deutsche Freimaurer-Loge. Sie wurde am 6. Dezember 1737 in der "Taverne d`Angleterre" des Weinwirts Jens Arbien in der Großen Bäckerstraße gegründet. Später fungierte das Hotel Kaisershof in Hamburg als Versammlungsort. Fürsten und Könige gründeten sogenannte Hoflogen, die an den Höfen der jeweiligen Regenten tagten. Der preußische König, Friedrich der Große, gründete in seinem Schloss Rheinsberg die Loge La loge première/La loge du Roi notre grand maître. Nach seiner Thronbesteigung führte er als Logenmeister die Loge weiter und hielt am 20. Juni 1740 die erste Arbeit ab. Während die Freimaurerei in Teilen Kontinentaleuropas nach der Französischen Revolution und speziell nach dem Ende der Hegemonie Napoleon Bonapartes in gravierenden Gegensatz zu den herrschenden politischen und religiösen Gruppierungen der Restaurationszeit geriet, gelang es ihr in Großbritannien, die Gefahr eines parlamentarischen Verbots aller Schwurvereinigungen durch einen Unlawful Societies Act 1799 mithilfe einer Intervention bei Premierminister William Pitt abzuwenden. Die Großmeister beider englischen Großlogen verwiesen darauf, dass es sich bei den Mitgliedern der Logen um gesetzestreue und Wohltätigkeit übende Bürger handle. Sie verpflichteten sich aber auch zur jährlichen Abgabe von örtlichen Mitgliederlisten (eine Praxis, die bis 1967 fortgeführt wurde). Ende des 18. Jahrhunderts begannen einige Freimaurerlogen Häuser für ihre Versammlungen zu bauen oder anzukaufen um diese in Logenhäuser umzuwandeln. Dies hatte den Vorteil, dass die Ausstattung für Tempelarbeiten nicht mehr auf- und abgebaut werden musste und Tempelarbeiten zu regelmäßigen Terminen abgehalten werden konnten. Besonders architektonische Prunkstücke in Europa waren der Palazzo Giustiniani in Rom und das Ordenshaus des dänischen Freimaurerordens im Kopenhagener Stadtteil Østerbro. In großen Städten schlossen sich oft mehrere Logen zusammen und arbeiteten in einem großen Tempel oder Logenhaus, wie die Freemasons’ Hall in London. Eine besondere Entwicklung nahm der Bau von Logenhäusern in Amerika. Hier sind infolge der großen Zahl der Mitglieder und des Raumbedürfnisses der zahllosen Seitenzweige Wolkenkratzer entstanden, wie der Masonic Temple in Chicago, deren Räume zum Teil auch an verschiedene Mietparteien abgegeben wurde. Aus dem amerikanischen Stil fallen die großen Moscheen der Shriners durch ihre orientalische Farbenpracht und die mit Kuppeln und Minaretten überbauten Fassaden besonders auf. Eine Ausnahme bilden die Feld- und Militärlogen, die zum Teil kein eigenes Logenhaus besitzen und ihre Tempelarbeiten in Zelten, unter freiem Himmel oder als Gäste in anderen Logenhäusern abhalten. Freimaurerei in Deutschland Die erste Freimaurerloge in Deutschland wurde am 6. Dezember 1737 gegründet. Die Loge hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Bezeichnung und gab sich 1743 den Namen Absalom. Sie arbeitete noch in zwei Graden: Lehrling und Meister nach der sogenannten Prichardschen Verräterschrift. Am 23. Oktober 1740 erschien sie im Register der Logen der Londoner Großloge unter der Bezeichnung Bunch of Grapes, Becker Street Hamburg. Eine Delegation dieser Loge, geleitet durch Baron von Oberg, nahm in Braunschweig, in der Nacht vom 14. zum 15. August 1738, den Kronprinzen von Preußen, späteren König Friedrich den Großen im alten Kornschen Gasthaus zum Freimaurer auf. Von Oberg wurde danach Kammerherr des Kronprinzen und leitete die Freimaurerloge Friedrichs auf Schloss Rheinsberg. Ab 1739 übernahm Kronprinz Friedrich selbst die Aufgabe des Meisters vom Stuhl. Nach seiner Thronbesteigung 1740 hielt er die Tempelarbeiten in Schloss Charlottenburg ab. Im 18. Jahrhundert trugen die Freimaurerlogen zur Herausbildung einer neuen Form von Öffentlichkeit bei. Wie die Salons, Clubs und Lesegesellschaften, die ähnlich wirkten, agierten sie zwar im privaten Bereich. Ihr privater Charakter und ihre Arkanpraxis ermöglichten es aber erst, dass in ihnen sich Männer unterschiedlicher Konfession und unterschiedlichen Standes als Gleiche begegneten, unabhängig und zum Teil in Opposition zu den Formen der Öffentlichkeit, die sich im absolutistischen Ständestaat etabliert hatten, nämlich dem Fürstenhof und der Kirche. Zwar waren die Logen und die Aufklärungsgesellschaften nur nach oben durchlässig, Mitgliedern unterer Schichten blieb der Zugang verwehrt. Gleichwohl war es dieser neuen Form von Geselligkeit möglich, erstmals bürgerliche Gleichheit zwischen Angehörigen verschiedener Stände als Idee zu erproben und im Gespräch von gleich zu gleich an einer unzensierten Meinungsbildung mitzuwirken. Der deutsche Philosoph Jürgen Habermas beschrieb diesen Prozess in seiner gleichnamigen Habilitationsschrift 1962 als „Strukturwandel der Öffentlichkeit“. Obwohl Gespräche über religiöse und politische Themen in den geöffneten Logen grundsätzlich nicht gestattet sind, trugen sie zur Verbreitung aufklärerischer Ideen bei. Dies gilt, obwohl es den deutschen Logen nicht immer gelang, sich von obskurantistischen und mystischen Strömungen freizuhalten. Diese zeigten sich unter anderem beim konkurrierenden Rosenkreuzertum wie bei der maurerischen Strikten Observanz mit ihrem mittelalterlich anmutenden Hochgradsystem und dem Gehorsam gegenüber „Unbekannten Oberen“. Noch im 19. Jahrhundert hielt es die Große Mutterloge des Eklektischen Freimaurerbundes für angezeigt, Ritterspiele, Aberglaube (Gespensterglaube, Spiritismus, Okkultismus, Glaube an magische Kräfte), Astrologie und dem Obskurantismus aller Art den Kampf anzusagen. Insgesamt aber konnte sich dennoch, wie der Sozialhistoriker Hans-Ulrich Wehler urteilt, in den Logen aber „bürgerliche Aufklärungsmentalität“ weiter entfalten. 1902 wurde das Deutsche Freimaurer-Museum eröffnet und 1913 wurde die Wolfstieg-Gesellschaft für die freimaurerisch-wissenschaftliche Forschung gegründet. Für die Öffentlichkeit sind viele Informationen jedoch nicht zugänglich. Eine der wenigen Einblicke in die Arbeit der Freimaurer in Deutschland bot eine Ausstellung mit dem Titel „Licht ins Dunkel“ im Bremer Focke-Museum 2006. Die meisten deutschen Logen männlicher Freimaurer gehören zu Großlogen, die in den Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) zusammengeschlossen sind. Diese sind von der Vereinigten Großloge von England (UGLoE) anerkannt und werden im Sprachgebrauch der deutschsprachigen Freimaurer „reguläre“ Logen genannt. In den VGLvD sind 485 Freimaurerlogen mit rund 15.300 Mitgliedern organisiert. Es gibt in Deutschland auch feminine und gemischtgeschlechtliche Großlogen. Von diesen ist die Frauen-Großloge von Deutschland von den Vereinigten Großlogen von Deutschland als „freimaurerisch arbeitend“ anerkannt. In Deutschland steht die Vereinigte Großlogen von Deutschland einem Dialog in Fragen der Gleichberechtigung der Frau verhältnismäßig offen gegenüber und koexistiert mit liberalen Logen. Die liberalen Großlogen werden anerkannt durch den Groß-Orient von Frankreich (GOdF). Dazu gehören unter anderen die gemischtgeschlechtlichen Großlogen Freimaurergroßloge Humanitas, Le Droit Humain und der Souveräne GrossOrient von Deutschland. Daneben existieren in Deutschland wie in fast allen Ländern, in denen die Freimaurerei aktiv ist, Logen, die nicht unter der Anerkennung einer Großloge arbeiten. Derartige Logen werden im freimaurerischen Sprachgebrauch als irregulär oder als Winkellogen bezeichnet. Je nach Ausrichtung werden nur Männer, nur Frauen oder auch männliche und weibliche Mitglieder aufgenommen. Friedrich August III., gebürtig Prinz Friedrich August Johann Ludwig Karl Gustav Gregor Philipp von Sachsen (* 25. Mai 1865 in Dresden; † 18. Februar 1932 auf Schloss Sibyllenort) aus der Linie der albertinischen Wettiner war von 1904 bis zu seiner Abdankung am 13. November 1918 letzter König von Sachsen. Herkunft und frühe Jahre Prinz Friedrich August erblickte am 25. Mai 1865 als viertes Kind und ältester Sohn des Prinzen Georg von Sachsen und dessen Gemahlin Infantin Maria Anna von Portugal das Licht der Welt. Schon frühzeitig erkannte man in ihm aufgrund der wenigen männlichen Nachkommen im Haus Wettin einen möglichen Thronfolger, was seine Erziehung und Laufbahn beeinflusste. Ab dem neunten Lebensjahr besuchte der Prinz das Königliche Gymnasium in Dresden-Neustadt, wo er unter anderem von dem berühmten Physiker August Toepler unterrichtet wurde. 1877 wurde er zum Unterleutnant ernannt. Leben bis zur Thronbesteigung 1883 legte Friedrich August vor einer Prüfungskommission unter Vorsitz des sächsischen Kultusministers das Abiturexamen mit Auszeichnung ab. Im Anschluss studierte er an der Universität Straßburg (1884/85) und als erstes Mitglied des sächsischen Königshauses an der Landesuniversität Leipzig (1885/86). Er besuchte Lehrveranstaltungen in Rechts- und Staatswissenschaften sowie Geschichte. Zahlreiche Bildungsreisen durch Sachsen, das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Großbritannien, Italien, Griechenland und den Nahen Osten vervollständigten das Ausbildungsprogramm. Mit seiner Volljährigkeitserklärung 1886 nahm er den aktiven Dienst in der königlich sächsischen Armee wieder auf und trat als Leutnant in die 7. Kompanie des Leibgrenadier-Regiments Nr. 100 ein. Aufgrund seiner Herkunft legte Friedrich August eine glänzende Offizierskarriere hin und wurde schon 1894 zum Generalmajor befördert und zum Inspekteur der Unteroffiziersschule in Marienberg sowie der Soldatenkinder-Erziehungsanstalt in Struppen ernannt. Da er hinter seinem kinderlosen Onkel König Albert und seinem Vater inzwischen an zweiter Stelle der Thronfolge stand, wurde es für notwendig erachtet, ihm Einblicke in administrative und legislative Entscheidungen zu gewähren. Daher durfte der königliche Prinz an den Sitzungen der I. Kammer des Sächsischen Landtags und des Gesamtministeriums teilnehmen. Friedrich August war zudem passionierter Bergsteiger. Er bestieg unter anderem den Großglockner und andere Berge der Alpen. Zwischen 22. Mai 1898 bis 25. August 1902 war Prinz Friedrich August der Kommandeur der 1. Königlich Sächsische Division. Der kinderlose König Albert starb im Juni 1902, Nachfolger wurde dessen 70-jähriger Bruder Georg. Friedrich August war damit Thronfolger und übernahm am 26. August 1902 als Kommandierender General die Führung des XII. (I. Königlich Sächsisches) Armee-Korps, das er kurz nach seiner Thronbesteigung am 17. Oktober 1904 wieder abgab. Ehe und Nachkommen Am 21. November 1891 heiratete Friedrich August in Wien Erzherzogin Luise von Österreich-Toskana. Aus der Ehe gingen sieben Kinder hervor: Friedrich August Georg (* 15. Januar 1893; † 14. Mai 1943), Kronprinz und Jesuit Friedrich Christian (* 31. Dezember 1893; † 9. August 1968), Chef der albertinischen Linie des Hauses Wettin (1932–1968) ∞ 1923 Elisabeth Helene von Thurn und Taxis (1903–1976) Ernst Heinrich (* 9. Dezember 1896; † 14. Juni 1971) ∞ 1921 Sophie von Luxemburg (1902–1941) ∞ 1947 Gina Dulon (1910–2002) Maria Alix Carola, Totgeburt (22. August 1898) Margarete Carola Wilhelmine (* 24. Januar 1900; † 16. Oktober 1962) 1920 ∞ Friedrich von Hohenzollern (1891–1965) Maria Alix Luitpolda (* 27. September 1901; † 11. Dezember 1990) ∞ 1921 Franz Joseph von Hohenzollern (1891–1964) Anna Monika Pia (* 4. Mai 1903; † 8. Februar 1976) ∞ 1924 Joseph Franz von Österreich (1895–1957) Der lebenslustigen Prinzessin fiel es allerdings immer schwerer, sich in das konservative, streng katholische Leben am Dresdner Hof einzupassen. Auch die Beziehung des Paares litt zunehmend darunter. Im Dezember 1902 kam es zu einem großen Skandal, als die schwangere Prinzessin Luise mit dem Sprachlehrer ihrer Kinder vom Dresdner Hof in die Schweiz floh. Im Februar 1903 wurde die Ehe per Gerichtsbeschluss aufgehoben, eine Scheidung kam für den streng katholischen Friedrich August nicht in Frage. Er zog es vor, den Rest seines Lebens ohne Frau zu verbringen. Die Kinder blieben bei ihrem Vater. Als König (1904 bis 1918) Am 15. Oktober 1904 starb König Georg, und Friedrich August wurde de jure sein Nachfolger. Der Monarch gilt aus heutiger Sicht sowohl als Familienmensch sowie als typischer Landesvater, der stets das Wohl Sachsens im Blick hatte und vielfältig interessiert war. Er war ein Kunstmensch, liebte die Jagd, förderte die Wirtschaft und galt vor allem deshalb als volkstümlich, weil er nie einen Hehl daraus machte, nicht nur im Gespräch mit dem Volk, sondern auch im Umgang mit anderen deutschen Königshäusern, Sächsisch zu sprechen. Friedrich August gelang es in seiner Amtszeit, in Sachsen nach seinem unpopulären Vater das Vertrauen der Bevölkerung zu ihrem König zurückzugewinnen. Politisch war es ein Mitverdienst des Königs, dass das konservative Wahlrecht (lediglich 20 Prozent der Wahlberechtigten entschieden über zwei Drittel der Parlamentssitze) 1909 durch ein demokratischeres Pluralwahlrecht ersetzt wurde. Am 11. September 1912 wurde er mit dem höchsten militärischen Dienstgrad des Deutschen Reiches ausgezeichnet und von Kaiser Wilhelm II. in den Rang eines Generalfeldmarschalls erhoben. Jedoch übernahm er nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 als einziger der vier deutschen Könige nicht den Oberbefehl über seine eigene, die sächsische Armee, sondern übertrug diesen an Kriegsminister Freiherr Max von Hausen. Friedrich Augusts Hoffnungen auf territoriale Zuwächse Sachsens in Kurland nach einem Siegfrieden zerschlugen sich 1918 nach dem zunehmend negativen Kriegsverlauf für das Deutsche Reich. Im November 1918 griffen die revolutionären Unruhen auch auf die sächsischen Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz über, Arbeiter- und Soldatenräte wurden gebildet. Der König untersagte die blutige Niederwerfung der Aufständischen. Am 13. November schließlich verzichtete Friedrich August, der vor den Ereignissen in Dresden auf Schloss Guteborn bei Ruhland Zuflucht gesucht hatte, auf den Thron und entband alle Offiziere, Beamte, Lehrer und Geistlichen von ihrem Treueid. Allerdings ist der ihm nachgesagte historische Satz „Nu da machd doch eiern Drägg alleene.“ (Na, dann macht doch euren Dreck alleine!) bei der Abdankung 1918 historisch nicht belegt. Auch seine zweite Aussage „Ihr seid mer ja scheene Demogradn!“ (Ihr seid mir ja schöne Demokraten!) bei einer Ankunft im Neustädter Bahnhof in den 1920er Jahren, als eine jubelnde Menschenmenge ihn empfing, ist ebenso wenig historisch nachweisbar. Späte Jahre Nach der Abdankung zog er sich auf seine schlesische Besitzung Schloss Sibyllenort im Landkreis Oels zurück. Dort lebte er ein zurückgezogenes Leben im Kreise seiner Familie, widmete sich ausgiebig dem Jagen und unternahm Reisen (u.a. auf die Kanaren, nach Brasilien und Ceylon). Erst 1924 kam es mit dem Freistaat Sachsen zu einem „Auseinandersetzungsvertrag“, der den Wettinern neben dem Erhalt des Grundbesitzes auch eine finanzielle Entschädigung zusicherte. Am 18. Februar 1932 erlitt Friedrich August einen Schlaganfall und verstarb an Lungenlähmung auf Schloss Sibyllenort gegen 22:00 Uhr. Sein Leichnam wurde nach Dresden überführt und am 23. Februar in der Gruft der Katholischen Hofkirche mit einem riesigen, nicht geplanten Volksansturm beigesetzt. Über 500.000 Menschen, aus allen Teilen Sachsens angereist, gaben dem letzten sächsischen König das Trauergeleit. Beigesetzt wurde der Soldat am Volk, als den er sich stets sah, auch mit militärischen Ehren. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Es ist - als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Das Deutsche Rote Kreuz ist Träger des DZI-Spendensiegels. Grundsätze Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden. Menschlichkeit Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. Unparteilichkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. Neutralität Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. Unabhängigkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln. Freiwilligkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. Einheit In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. Universalität Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. Aufgaben und Selbstverständnis Katastrophenschutz Katastrophenschutz DRK-Hilfszug Einsatzeinheiten Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst Betreuungsdienst Wasserwacht Bergwacht Rettungshundestaffel Selbstrettung Blutspende Vollblutspende Knochenmarkspende Jugendarbeit Jugendrotkreuz Schulsanitätsdienst Sozialarbeit Der Aufgabenbereich der Sozialarbeit wird durch Sozialpädagogen, Zivildienstleistende und Ehrenamtliche abgedeckt. Die DRK-Sozialarbeit wendet sich an Menschen jeden Alters. Sie verhindert, betreut und versorgt soziale Einschränkungen auf Grund von Erkrankungen oder Notfällen. Exemplarische Bereiche sind in der Einzelfallarbeit im DRK sind Betreuungsangebote für Demenzkranke, Mobile Hilfsdienste und Sozialberatungen z. B. für Migranten. Auch diverse Gruppenangebote bietet DRK Sozialarbeit an, wie z. B. Seniorengymnastikgruppen. An vielen Orten betreibt das DRK auch Kleiderkammern oder Angebote für sozialbenachteiligte Gruppen oder Menschen in der Gesellschaft. Im Mobilen Sozialen Hilfsdienst werden ältere Personen beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Arztbesuchen unterstützt. So wird ihnen ein normales Leben auch im Alter erleichtert. Der Essen auf Rädern-Service und das Haus-Notruf-Angebot des DRK richtet sich ebenso an ältere oder durch Krankheit eingeschränkte Personen. Rettungsdienst DRK-Suchdienst Eine vordringliche Aufgabe des DRK nach dem Zweiten Weltkrieg war der Suchdienst, der ausgebombte, vermisste, verschleppte, vertriebene Menschen wieder ihren Familien zuführte oder Heimstellen für Waisenkinder fand. Durch die etappenweise Öffnung und Freigabe von Archiven der östlichen Staaten können auch heute noch Schicksale geklärt werden. Seit der Gründung vor 60 Jahren konnten vom Suchdienst mehr als 16 Millionen Menschen zusammengeführt, mehr als 500.000 Kinderschicksale geklärt und weltweit rund 600.000 Menschen über den Verbleib von Angehörigen in Konflikten und Katastrophen benachrichtigt werden. Das heutige Spektrum des DRK-Suchdienstes umfasst im Wesentlichen die Aufgabenbereiche Nachforschungen, Familienzusammenführung und Ausreisen sowie den Hilfs- und Beratungsdienst. Die Zentrale des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Leitstelle, Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros (D/AAB)) hat ihren Sitz beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin. Die Bearbeitung von Suchanfragen aus aller Welt und anderen mit der Aufgabenstellung verbundenen Anliegen wird - je nach Zuständigkeit - in den beiden Außenstellen (DRK-Suchdienst Hamburg und DRK-Suchdienst München) in Zusammenarbeit mit den DRK-Landes- und Kreisverbänden vorgenommen. Konventionsarbeit Als Nationale Rotkreuzgesellschaft ist es Aufgabe des DRK für die Verbreitung des Wissens über die Genfer Konventionen zu sorgen. Dazu bestellt jeder Kreisverband einen Konventionsbeauftragten. Weitere Mittel sind juristische Konferenzen zu Themen des humanitären Völkerrechts und Schulungsangebote. Internationale Hilfe Gliederung und Aufbau Rechtsform Das Deutsche Rote Kreuz ist ein eingetragener Verein. Der Sitz des Generalsekretariats, vormals Bonn, ist seit dem 1990 gefassten Beschluss über die Verlegung Berlin. Die heute gültige Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Beitritt der Landesverbände des ehemaligen DRK der DDR durch die Bundesregierung und am 3. Mai 1991 durch das IKRK ausgesprochen. Die Landes-, Bezirks- und Kreisverbände sind ebenfalls eingetragene Vereine, eine Ausnahme bildet das Bayerische Rote Kreuz, das aus historischen Gründen (da ehemals in der amerikanischen Besatzungszone) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Landesverband Hessen, der zunächst ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaft war, hat diesen Status inzwischen abgelegt und den eines eingetragenen Vereins angenommen. Ungeachtet der privatrechtlichen Natur des DRK nimmt es die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland wahr und ist damit eher eine „Organisation sui generis“ im Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Auftrag. Das „Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz“ vom 9. Dezember 1937 gilt heute noch fort; es wurde nie aufgehoben und ist in der „Sammlung des Bundesrechts“ (BGBl. III. 2128-2) weiterhin als fortgeltendes Bundesrecht aufgeführt. Allerdings sind die meisten seinerzeit getroffenen Regelungen infolge Änderung anderer Gesetze obsolet geworden. Gültig sind aber jedenfalls heute noch der § 2 („Das Deutsche Rote Kreuz dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.“), der § 4 Abs. 1 („Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz ist freiwillig.“) sowie Teile des § 18 („Das Deutsche Rote Kreuz ist von Gerichts- gebühren befreit.“). Durch Art. 7 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) wurde das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz aufgehoben, allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2010 (Art. 80 Abs. 2 a.a.O). Diese Frist dient dazu, bis zum Wirksamwerden der Gesetzesaufhebung ein den heutigen völkerrechtlichen Bedingungen und gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechendes neues DRK-Gesetz verabschieden zu können. Das Bundesministerium der Justiz hat daher den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz“ vom 29. November 2007 den Bundesländern und den in § 20 Abs. 2 Zivilschutzgesetz genannten Hilfsorganisationen sowie dem Deutschen Bundeswehrverband übersandt. Die Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit der einzelnen Rotkreuzverbände (§ 2 DRKG a.F.) - wichtig für die Steuerabzugsberechtigung von Spenden - ist damit bereits in jedem Fall auf Grund gesetzlicher Vorschrift gegeben; die regelmäßige Finanzamtsbescheinigung hierzu hat also lediglich deklaratorischen Charakter. Zur Mitgliedschaft und Mitwirkung im DRK kann niemand gezwungen werden (§ 4 Abs. 1 DRKG a.F.); diese Bestimmung findet sich z. B. auch in der amtlichen Begründung zum Zivilschutzgesetz wieder, wo ausdrücklich die Zuweisung „Zivilschutzdienstpflichtiger“ an das Deutsche Rote Kreuz von deren vorheriger freiwilliger Bereitschaftserklärung abhängig gemacht wird, dem DRK zugewiesen zu werden. Allerdings wird die Gerichtskostenbefreiung des DRK (§ 18 DRKG a.F.) nicht immer als heute noch gegeben anerkannt; wie die Erfahrung zeigt, ist sie aber wegen der Weitergeltung des DRK-Gesetzes - ggf. nach Hinweis auf die Sach- und Rechtslage - durchsetzbar. Das Hanseatische Oberlandesgericht z. B. hat diese Gerichtskostenbefreiung zuletzt in einem Urteil aus dem Jahr 2007 als weiterhin gültig angenommen. Gemeinschaften Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes stellen die ehrenamtliche Basis der Hilfsorganisation dar. Die meisten aktiven Mitglieder des DRK sind in diesen organisiert. Als Gemeinschaften gelten die Bereitschaften die Bergwacht das Jugendrotkreuz die Wasserwacht die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen. Es gibt im Deutschen Roten Kreuz auch zahlreiche weitere Formen der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften. Beispielsweise sind dies Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen für Patienten oder die ehrenamtliche Mitarbeit im Hausnotruf oder Rettungsdienst. Geschichte Entwicklung bis 1921 Die internationale Rotkreuzbewegung hat ihren Ursprung in der Schlacht von Solferino (24. Juni 1859, über 40.000 Gefallene). Der Begründer der Idee war Henry Dunant. In den Ländern des Deutschen Reichs erfolgte die Gründung von Rotkreuzgemeinschaften zunächst relativ unabhängig voneinander, meist auch unter anderem Namen. Am 12. November 1863 wurde der Württembergische Sanitätsverein als erste Nationale Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet des späteren Reiches gegründet, als zweite folge im Januar 1864 der Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg. Ein Großteil der Arbeit des Roten Kreuzes wurde am Anfang vor allem von Frauen getragen (Vaterländischer Frauenverein). In Sachsen beispielsweise gründete nach dem Krieg von 1866 die sorbische Kaufmannsfrau Marie Simon unter dem Schutz der Königin Carola den Verein der Albertinerinnen (benannt nach Carolas Mann, dem König Albert), die später allmählich den Namen Rot-Kreuz-Schwestern annahmen. Wann die offizielle Umbenennung erfolgte, ist unklar, da die Bezeichnungen auch parallel auftauchen. Neben dem Hauptanliegen des Vereins, der Pflege verwundeter Soldaten, betätigten sich die Schwestern auch in der zivilen Krankenpflege. Das DRK in der Weimarer Republik Am 25. Januar 1921 wurde in Bamberg das Deutsche Rote Kreuz gegründet, als eingetragener, rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts und Dachorganisation der jeweiligen Landesvereine (Männer- und Frauenvereine) vom Roten Kreuz, deren Selbständigkeit durch den Zusammenschluss nur marginal berührt wurde. Die Neuorganisation der deutschen Rotkreuzgesellschaften war notwendig geworden, um zahlreichen Angriffen von außen und innerorganisatorischen Problemen ein Konzept organisatorischer Geschlossenheit entgegenzusetzen. Insbesondere durch den Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 waren die deutschen Rotkreuzvereine in eine ernste Krise gestürzt worden. Die darin angestrebte Abrüstung Deutschlands und die Entmilitarisierung des öffentlichen Lebens gefährdete die Existenz weiter Teile der Organisationen, deren vornehmliche Aufgabe bisher in der militärisch organisierten Vorbereitung auf den Kriegssanitätsdienst bestand. Die Satzung von 1921 versuchte diesen Problemen Rechnung zu tragen und dem Deutschen Roten Kreuz eine internationale und vorwiegend auf Friedensaufgaben orientierte Legitimationsgrundlage zu geben. Dazu heißt es in Paragraph 2 allgemein: „Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und betätigt sich als solches auf allen Arbeitsgebieten, deren Zweck die Verhütung, Bekämpfung und Linderung gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet“. Nach einer Aufzählung vorwiegend karitativer und wohlfahrtsorientierter Friedensaufgaben folgt erst als letzter Punkt die Verwundetenfürsorge, wobei auch hier in Bezug auf den § 25 der Völkerbundsakte die internationale Anbindung als nationale Rotkreuzgesellschaft betont wurde. Mit dieser Neuorientierung auf die Friedenstätigkeit und dem Beitritt zur „Internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften“ konnte sich das Deutsche Rote Kreuz in der Weimarer Republik als Wohlfahrtsorganisation etablieren. Gleichzeitig blieb die traditionelle Aufgabe des Kriegssanitätsdienstes und die damit zusammenhängende militärische Organisationsstruktur beibehalten. Die nach 1918 propagierte Demilitarisierung des Roten Kreuzes fand jedoch nur oberflächlich statt und konnte jederzeit rückgängig gemacht werden. Ebenso überdauerten die traditionell monarchistisch-konservativ eingestellten Führungskräfte im Roten Kreuz. Das DRK nach 1945 Das DRK wurde nach dem ZW in der sowjetischen und der französischen Besatzungszone aufgelöst. In der amerikanischen Besatzungszone (heute der nördliche Teil von Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Bayern) konnte das DRK dagegen in seiner bisherigen Rechtsform der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ weiterarbeiten, während in der britischen Zone und später auch in der französischen Zone DRK-Landesverbände als „eingetragene Vereine“ neu gegründet wurden. Eine Ausnahme bildete zunächst das Saargebiet, wo das bisherige DRK unter der Bezeichnung „Saarländischer Sanitäts- und Hilfsdienst“ (SSHD) seine Arbeit fortsetzte. Das „Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ als Bundesverband wurde am 4. Februar 1950 wiedergegründet. Kurze Zeit später wurde es durch die Bundesregierung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, die Anerkennung durch das IKRK erfolgte am 25. Juni 1952. In gleicher Form wurde auch das bereits ursprünglich seit den 20er Jahren bestehende „Deutsche Jugendrotkreuz“ (JRK) wiederbegründet. Der „Saarländische Sanitäts- und Hilfsdienst“ wurde nach der Eingliederung des Saargebietes in die Bundesrepublik Deutschland als „Landesverband Saarland“ wieder Bestandteil des Deutschen Roten Kreuzes. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) rund 4,5 Millionen Mitglieder (aktiv/fördernd) und Mitarbeiter für das Rote Kreuz tätig. DRK in der DDR Das „Deutsche Rote Kreuz der DDR“ wurde am 23. Oktober 1952 gegründet. Am 9. November 1954 erfolgte die Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft durch das IKRK und wenig später die Aufnahme in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Der Zentralausschuss und das Präsidium als die leitenden Organe hatten ihren Sitz in Dresden. Seine wichtigsten Aufgaben waren der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, die Verbreitungsarbeit, die Durchführung des Rettungsdienstes in Form der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Gesundheitserziehung. Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstand das DRK dem Ministerium des Innern. Weitere Tätigkeitsfelder waren der Bereich der Pflege und Altenversorgung, das Blutspendewesen, der Suchdienst sowie die Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienste. Neben den Aufgaben, die sich direkt oder indirekt aus der Tätigkeit als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz ergaben, galt das DRK in der DDR darüber hinaus auch als Massenorganisation. Jeder größere Betrieb hatte ebenso wie Wohngebiete eine Grundorganisation des DRK, von denen es landesweit etwa 14.000 gab. Über den Grundorganisationen existierten Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirkskomitees als weitere Organisationsebenen. DRK-Arbeit galt als „gesellschaftliche Tätigkeit“, sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde für Ausbildungen und Einsätze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt. Die Zahl der erwachsenen Mitglieder betrug Mitte der 1980er Jahre auf rund 650.000 Menschen. Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe), wer wollte, konnte auch einen Kurs für häusliche Krankenpflege besuchen. Die Einsätze erfolgten bei Theater- und Konzertaufführungen, Großveranstaltungen vor allem im Sport, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst. Es wurde eine kleine Entschädigung gezahlt. Das DRK der DDR hatte eine eigene Zeitschrift („Deutsches Rotes Kreuz“). Als Vorbild galt Albert Schweitzer, aber auch die Tradition der Arbeitersamariter. Mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK und dem am 6. Oktober 1990 gefassten Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung des DRK der DDR zum 31. Dezember 1990 endete dessen Geschichte. Auf einer gemeinsamen Bundesversammlung des DRK am 9. November 1990 wurden die bereits vorher neu gebildeten Landesverbände des DRK der DDR mit Wirkung zum 1. Januar 1991 in das Deutsche Rote Kreuz der Bundesrepublik aufgenommen. Präsidenten des DRK Zeitraum Präsident 1921 – 1933 Joachim von Winterfeldt-Menkin 1933 – 1945 Carl Eduard (Sachsen-Coburg und Gotha) 1950 – 1952 Dr. Otto Geßler 1952 – 1961 Dr. Heinrich Weitz 1961 – 1967 Hans Ritter von Lex 1967 – 1982 Walter Bargatzky 1982 – 1994 Botho Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1994 – 2003 Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Knut Ipsen.