Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV):
Im Zusammenhang mit
dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie
gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Batterien
dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe
gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie
können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren
unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel)
unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns
zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit
dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe
zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für
Quecksilber.
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Hersteller
müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte
Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre
Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr
gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern) kennzeichnen.
Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet,
Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter
Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und
über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.
Gemäss
dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkaufen wir ab dem 25.
November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern,
welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben
und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme
und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.