Altöl- und Verpackungsverordnung:
Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt!
Verbrennungsmotorenöle gehlren nach Gebrauch in eine Altölsammelstelle. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Sie können
uns Ihr Altöl bis zur Menge der bei uns gekauften Ware zur kostenlosen und sachgerechten Entsorgung zusenden. Die Rücksendung hat zu erfolgen in einer adäquaten Verpackung ohne Beimisch von
Fremdstoffen und mit Kaufnachweiß. Altöl ist Gefahrengut und muss daher von Speditionen befördert werden. Gerne stimmen wir die Rücknahmen mit Ihnen ab. Kontaktieren Sie einfach unsere
Hotline. Altöl ist ein wiederverwertbarer Rohstoff, daher bieten auch einige Gemeinden / Kommunen sowie Werkstätten und Tankstellene eine kostenlose Abgabe von Altöl an.
Hinweis zur Verpackungsverordnung
Hinsichtlich der erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Versanddienstleister zur Sicherstellung der Erfüllung seiner gesetztlichen
Pflichten nach $ 6 VerpackV dem bundesweiten tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Main (Kundenummer 4141493) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.landbell.de