COMPO 2 x 200 g Cumarax® Wühlmaus-Stopp

 

 

• Hält Wühlmäuse bis zu 6 Wochen fern

• Wirkt sofort und anhaltend auch gegen Schermäuse, Kaninchen und andere Nager

• Ganzjährig anwendbar

• Auf Basis eines natürlichen Wirkstoffs

• Praktisch in der Anwendung

 

Anwendung

Ermitteln Sie vor der Anwendung des COMPO Cumarax® Wühlmaus-Stopp die Ausdehnung des Nager-Gangsystems. Dazu mit Hilfe eines spitzen Stabes an mehreren Stellen in den Boden stechen, um den Verlauf der Gänge zu ermitteln. Öffnen Sie die Gänge an verschiedenen Stellen und säubern die Zugänge beziehungsweise Öffnungen zunächst von losem Erdmaterial. Das Granulat mit der Dosierhilfe nun in die Gangöffnung geben. Danach die Öffnung wieder mit Boden verschließen und diesen Bereich anschließend feststampfen.

 

Anwendungshinweise

Nicht direkt am Tier anwenden. Behandelte Flächen können nach der Anwendung sofort wieder betreten werden. Hände im Anschluss an die Verwendung gründlich waschen. Aufgrund des intensiven Geruchs empfiehlt es sich, bei der Ausbringung des COMPO Cumarax® Wühlmaus-Stopp Schutzhandschuhe zu tragen. Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.

 

Dosierung

Je Gangöffnung 10 bis 13 g des COMPO Cumarax® Wühlmaus-Stopp mit dem beiliegenden Dosierlöffel ausbringen.

Pro Gang ungefähr alle 3 bis 4 m COMPO Cumarax® Wühlmaus-Stopp in der empfohlenen Dosierung streuen.

 

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen und in Ruheposition ausruhen und ruhig atmen lassen.

Nach Hautkontakt: Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.

Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort mehrere Minuten gründlich unter einem dünnen Wasserstrahl mit viel Wasser (möglichst lauwarm) ausspülen, die Augenlider dabei möglichst offen halten. Arzt konsultieren.

Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Hinweis für den Arzt: Die Behandlung erfolgt symptomatisch, ein spezifisches Antidot gibt es nicht.

Giftnotrufnummer: 0551 / 19240 (Giftinformationszentrum-Nord, 37075 Göttingen)

 

Hinweise zur sicheren Anwendung

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Die Köderstationen dürfen nicht für andere Produkte als Rodentizide verwendet werden. Sachets ungeöffnet verteilen, Nagetiere beißen sich durch den Beutel hindurch. Alle Köderstationen nach Beendigung der Behandlung entfernen. Persönliche Schutzausrüstung: Nagetiere können Krankheiten übertragen (z.B. Leptospirose). Beim Entsorgen der Kadaver geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignetes Handschuhprodukt: zum Beispiel Nitril-Handschuhe 0,12 mm Materialstärke, EN Schutzlevel 2.

 

Lagerung und Abfallbeseitigung

Lagerung: Getrennt von Lebens- und Futtermitteln und nur in der verschlossenen Originalverpackung kühl und trocken lagern. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor Hitze und Sonnenlicht schützen. Die Verpackung darf nicht wiederverwendet und nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zugeführt werden. Teilentleerte Verpackung einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.

Besondere Hinweise: Für Folgen unsachgemäßer Anwendung haften wir nicht. Das Biozid-Produkt ist gefährlich für Wildtiere. Chargennummer und Verfallsdatum: siehe gesonderter Aufdruck.

 

Technische Angaben | Kennzeichnungen

Vertreibemittel | Wirkstoff: Eucalyptus Citriodora Öl

Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Repellent (Biozid)

Wirkstoff: Eukalyptus citriodora Öl

Wirkstoffgehalt im Produkt: 50 g/kg

Zulassungsnummer: N-80717

 

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Anwendung nur durch sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender. Eine Anwendung durch private Verbraucher oder sonstige nicht sachkundige Personen ist nicht zugelassen.

Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie Wiederverkäufer oder berufsmäßiger Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV beziehungsweise nach PflSchG sind oder Mitarbeiter öffentlicher Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten, beziehungsweise die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der genannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen.