Belehrung nach § 8 Abs. 1 der AltölV
beim Verkauf von Ölfiltern sind wir gemäß der AltölV als Händler verpflichtet, über diesbezügliche
Regelungen und Pflichten zu informieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass es
sich bei montierten Ölfiltern um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht
entsorgt werden muss. Sie können bei uns gekaufte Ölfilter in unserem Verkaufsort während der
Betriebszeiten abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den
Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung versenden.
Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen
gerne weiter und nennen Ihnen ggf. auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.