|
HINWEIS
ZUR BATTERIEVERORDNUNG Batteriegesetz Internet-Handel
Renate Leuchtmann weist den Kunden auf den Inhalt der §§ 17 und 18 des
Batteriegesetzes hin:
HINWEIS
ZUR VERPACKUNGSVERORDNUNG Als Händler sind wir gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Die
Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der
Verpackungsverordnung entsorgt.
|