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happypet® massiver Kratzbaum große Katzen mit Haus u. Spiel-Tau 161 cm GRAU

• Sisalstamm 12 cm • große Liegemulden und Höhle • 4 Säulen für sicheren Stand



auf Lager Sofort lieferbar


  • QUALITÄTSPRODUKT: Unser Holz ist E1-getestet und bietet maximale Sicherheit für Ihre Katze und alle anderen Hausbewohner. Die vier extra dicken Sisalstämme mit einem Durchmesser von 12cm machen diesen Katzenbaum besonders stabil und kippsicher.
  • SPIELEN, RELAXEN & VERSTECKEN: Dank massiver 47 kg Bauweise und 4 extra dicken Stämmen können auf diesem Kratzbaum 2, 3 oder sogar 4 Katzen gleichzeitig spielen und entspannen. Ausgestattet mit Aussichtsplattformen, gemütlichen XL Liegemulden sowie Höhle.
  • ABMESSUNGEN & DETAILS: Gesamthöhe 161cm, Gesamtgewicht ca. 47kg, Gesamtstellmaße ca. 161 x 95 x 120 cm, Bodenplatte ca. 64 x 58cm, Höhle: ca. 64 x 30 x 30 cm (Eingang: ca. 20 x 20 cm), Liegemulde: Ø ca. 45 cm, Stämme: Ø ca. 12 cm, Sisalstärke: ca. 8 mm.
  • EINZIGARTIGES DESIGN – Dieses Kratzmöbelstück wurde speziell für große und schwere Katzenarten in Deutschland designt. Auch alte oder kranke Katzen können sich dank der unterschiedlich angeordneten Ebenen optimal auf dem Kletterbaum bewegen.
  • EINFACHE MONTAGE – Dank unserer ausführlichen Anleitung mit Bildern und in deutscher Sprache ist der Aufbau dieses Kratzbaumes kinderleicht und schnell erledigt. (Hinweis: Der Artikel wird in zwei Paketen verschickt.)

Ein Kratzbaum gehört zur absoluten Grundausstattung eines jeden Katzenbesitzers. Er ermöglicht Ihrer Katze ein artgerechtes Dasein und ist unverzichtbar für Ihr natürliches Komfort- und Revierhalten. Nicht nur zum Krallenschärfen ist er besonders wichtig, Katzen markieren durch das Kratzen auch ihren Eigenbezirk, wodurch für ein höheres Wohlbefinden gesorgt wird. Dieser Kratzbaum für große Katzen von happypet® bietet Ihrem Haustier ausreichend Gelegenheit zum Spielen, Toben und Ausruhen. Die robuste Bauweise ist speziell für größere Rassen wie Maine Coon, Savannah, Norwegische Waldkatze, Ragdoll, Ragamuffin oder Perserkatzen konzipiert worden. Der Kletterbaum ist dank der massiven Stämme (Ø 12cm) und der extra dicken Bodenplatte besonders standsicher und stabil. Die hohe Qualität und der strapazierfähige Plüschbezug machen diesen Katzenkratzbaum einzigartig und lange haltbar.

Produktfeatures auf einen Blick
- Massive Stämme mit verstärkten Enden
- Extra dicke Bodenplatte für sicheren Stand
- Sisalsäulen mit hochwertigen 8 mm Natursisal umwickelt für lange Nutzungsdauer
- Liegemulden mit Metallrahmen belastbar bis 15 kg
- Hochwertiger, extra flauschiger Plüsch
- Zusätzliche Extras: Spieltau und Spielball inklusive
- Mehrere Ebenen, Liegemulden und Aussichtsplattform

Technische Details:

- Gesamtstellmaße mit ausgeklappten Liegemulden: 161 x 95 x 120 cm
- Höhe: 161 cm
- Bodenplatte: 64 x 58 cm
- Höhle: 64 x 30 x 30 cm (Eingang: ca. 20 x 20 cm)
- Liegemulde: Ø 45 cm
- Plüschqualität: 600g Gramm
- Stämme: Ø 12 cm
- Sisalstärke: 8 mm
- Spiel-Tau: Ø 3,5cm
- Zubehör: Spielball und Spielseil

Lieferumfang:

- Kratzbaum als Bausatz zur Selbstmontage
- Aufbauanleitung DE/UK/FR

Hinweis: Der Artikel wird in zwei Kartons versandt und geliefert.

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Elektro- und Elektronikgeräte

Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Hier haben wir nachfolgend die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

1. Die Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

2. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

3. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

4. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht in diesen Fällen werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

5. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte können häufig sensible personenbezogene Daten enthalten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie zum Beispiel Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist

Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Belehrung nach §18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gem. Batteriegesetz (BattG)

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien und Akkus, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die von uns erworbenen Batterien / Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben.

Die Rücksendung der Batterien / Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Rücksendungen von Batterien / Akkus sind zu richten an:
PrimoPet GmbH
Georgenhäuser Str. 1
64409 Messel

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne (siehe Darstellung unten) deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befinden sich in der Nähe des Symbols der Mülltonne die jeweilige chemische Bezeichnung der Entsprechenden Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind: Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg). Laut § 17 BattG ist der Hersteller verpflichtet, Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mit dem chemischen Zeichen der Metalle (Pb, Cd, Hg) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.

Wichtiger Hinweis hinsichtlich Lithiumbatterien und Akkus
Beachten Sie, dass an den Sammelstellen nur Lithiumbatterien / Akkus abgegeben werden dürfen, die vollständig entladen und gegen Kurzschlüsse gesichert sind. Bitte entladen Sie die Akkus daher immer vollständig, ehe Sie diese bei einer Sammelstelle abgeben. Bitte kleben Sie die Pole mit Klebestreifen ab (Isolation), um die Lithiumbatterie bzw. den Akku gegen Kurzschlüsse zu sichern.
Unter einer Lithiumbatterie ist eine einmal entladbare Lithium-Primärbatterie zu verstehen.
Akkus umfassen alle Arten von wieder aufladbaren Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel- Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
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