Protect Expert 3 x 34,8 g Permaclean Unkrautfrei

 

• Wurzeltiefe und anhaltende Wirkung

• Hohe Wirkstoffkonzentration für große Reichweite

• Staubfreies Granulat in praktischen Portionsbeuteln

• Nicht bienengefährlich (B4)

 

Permaclean Unkrautfrei ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung und ist gegen vorhandene Unkräuter und Ungräser, schwer bekämpfbare Wurzelunkräuter, sowie zur Anwendung vor der Rasen-Neueinsaat einsetzbar. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung, so dass nach zwei Tagen bereits eine Neubepflanzung möglich ist.

 

Wirkstoff

Glyphosat 680 g/kg (68,0 Gew.-%)

 

Inhalt

10 Portionsbeutel à 3,2 g

 

Reichweite

1 Portionsbeutel à 3,2 g in 2 l Wasser reichen für 20 m²

 

Anwendung

An Ziergehölzen gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter und Holzgewächse: 16 g in 2 bis 4 l Wasser (100 m²) mit Spritzschirm spritzen. Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm. Maximale 1 Anwendung in der Kultur beziehungsweise je Jahr.

An Ziergehölzen (ausgenommen Douglasie und Lärche) gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter und Holzgewächse: 16 g in 2 bis 4 l Wasser (100 m²) mit Spritzschirm spritzen. Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums. Maximale 1 Anwendung in der Kultur beziehungsweise je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

An Zierpflanzen gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter: 27 g in 3 bis 4 l Wasser (100 m²) mit Spritzschirm spritzen. Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, vor Kulturbeginn. Maximale 1 Anwendung in der Kultur beziehungsweise je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

Im Rasen zum Beispiel zur Kulturvorbereitung gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter: 21 g in 3 bis 4 l Wasser (100 m²) mit Spritzschirm spritzen. Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, vor der Saat. Maximale 1 Anwendung in der Kultur beziehungsweise je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

An Obstbäumen gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter: 27 g in 3 bis 4 l Wasser (100 m²) mit Spritzschirm spritzen. Anwendungszeitpunkt: Ab Pflanzjahr während der Vegetationsperiode. Maximale 1 Anwendung in der Kultur beziehungsweise je Jahr. Wartezeit: 42 Tage.

 

Wirkungsspektrum

Gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Binsen, diverse Hirse-, Hafer- und Gräser-Arten, Quecke, Schilfrohr, Trespe, Windhalm (Ungräser). Ackerkratzdistel, Ackersenf, Amarant, Ampfer, Beifuß, Bingelkraut, Birke, Große Brennnessel, Brombeere, Ehrenpreis, Erdrauch, Gänsedistel, Gänsefuß, Ginster, Hahnenfuß, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Kornblume, Kreuzkraut, diverse Knöterich-Arten, Löwenzahn, Malve, Melde, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Portulak, Raps, Sauerklee, Schafgarbe, Stechapfel, Taubnessel, Vogelmiere, Weide, Wicke, Wolfsmilch, Wucherblume Zweizahn (Unkräuter).

Weniger gut bekämpfbar: Ackerwinde, Kleine Brennnessel, Giersch, Rotklee, Weidenröschen-Arten, Zaunwinde.

Nicht ausreichend bekämpfbar: Weißer Mauerpfeffer, Salbeigamander, Ackerschachtelhalm, Sumpfschachtelhalm.

 

Pflanzenverträglichkeit

Permaclean Unkrautfrei wirkt nicht selektiv und schädigt bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen die Kulturpflanze. Blätter und nicht verholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen nicht von der Spritzbrühe getroffen werden. Nicht auf vorhandenen Rasenflächen anwenden – außer eine Rasen-Neuansaat ist geplant.

 

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Mittel Schutzhandschuhe tragen. Außerdem ist es notwendig, dass bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln ein langärmliges Hemd, eine lange Hose und festes Schuhwerk getragen wird. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Von Getränken, Nahrungs- und Futtermitteln fernhalten. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittels wieder betreten werden. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie »Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln« des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

 

Erste Hilfe-Maßnahmen

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Nach Einatmen: Frischluft zuführen. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife waschen. Bei anhaltender Reizung einen Arzt hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Nach Verschlucken: Mund mit reichlich Wasser ausspülen und ausspucken – Wasser nicht verschlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zu Rate ziehen und Verpackung oder Kennzeichnungsetikett vorzeigen.

 

Hinweise zum Schutz der Umwelt

Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist fischgiftig. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen, indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe sichern). Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

 

Lagerung

Produkt fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Im Originalbehälter lagern. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern

 

Abfallbeseitigung

Restentleerte Packungen der Wertstoffsammlung zuführen. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften abliefern. Gebrauchte Packungen nicht wiederverwenden.

 

Achtung!

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.