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Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann keine Garantie nach neuem EU-Recht übernommen werden. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Laut neuem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen., ansonsten haftet der Verkäufer als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware. Mit Abgabe eines Gebotes verzichtet der Käufer ausdrücklich auf Garantie, Umtausch oder Rückgabe.