Substral Celaflor 2 x 4 x 225 g Schneckenkorn LIMEX® M2

 

• Regenfestes Ködermittel gegen Schnecken an Erdbeeren, Gemüse und Zierpflanzen

• Schont Igel und andere Nützlinge

• Durch Bitterstoff Bitrex mehr Sicherheit für Haustiere

• Bewährter Wirkstoff mit guter Lockwirkung: Sehr schnelle, sichere Aufnahme

• Nicht bienengefährlich

 

Substral Celaflor Schneckenkorn Limex übt auf Schnecken eine hervorragende Lockwirkung aus. Schädigt dabei weder Igel noch Vögel oder andere Nützlinge. Dieses gebrauchsfertige Ködermittel ist kleinkörnig und deshalb besonders ergiebig. Es lässt sich gleichmäßig und problemlos verteilen. Wirksam gegen Nacktschnecken an Kohlgemüse wie Wirsing, Rotkohl, Weißkohl, an Salat und Erdbeeren im Freiland und gegen Nacktschnecken an Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus. Substral Celaflor Schneckenkorn Limex schimmelt nicht und ist deshalb auch an feuchten Stellen gut verwendbar.

 

Gebrauchsanweisung

Wichtig für die richtige Anwendung: Substral Celaflor Schneckenkorn Limex® Metaldehyd wirkt sowohl bei Kontakt als auch bei Aufnahme durch Schnecken. Es betäubt diese sehr rasch und durch Dehydrierung sterben sie ab. Da Nacktschnecken vorwiegend nachtaktiv sind, empfiehlt es sich das Schneckenkorn am Abend auszustreuen. Dem Schneckenkorn ist ein Bitterstoff als Repellent beigemischt. Die blaue Einfärbung des Schneckenkorns verringert das Risiko versehentlicher Aufnahme durch Wildtiere. Substral Celaflor Schneckenkorn Limex® schimmelt nicht und ist deshalb auch an feuchten Stellen gut verwendbar.

 

Anwendung

Maximal 5 Anwendungen im Abstand von mindestens 5 Tagen für die Kultur beziehungsweise je Jahr. Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Der Wirkstoff wird nicht durch die Pflanze aufgenommen.

 

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen

Aufwandmenge: 0,5 g/m² (entspricht circa 30 Körner pro m²)

Salat-Arten, frische Kräuter, Spinat, Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli, Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Kartoffeln, Hülsengemüse im Freiland: gegen Nacktschnecken

Erdbeeren, Beerenobst im Freiland: gegen Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia)

Weinreben im Freiland: gegen Nacktschnecken

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (zum Beispiel Ernte) verbleibt beziehungsweise die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Ausgenommen Kartoffeln: 7 Tage

Zierpflanzen, Schnittblumen im Freiland & Gewächshaus: gegen Nacktschnecken

Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

 

Stadium Kultur

Kartoffel: Bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken.

Kohlrüben, Beten, Hülsengemüse, Zuckermais: Bis 5. Laubblatt beziehungsweise Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.

Blumenkohl, Kopfkohle, Brokkoli, Salat-Arten, Spinat, Frische Kräuter: Bis Blattscheide des Fahnenblatts sich verlängert.

Beerenobst, Erdbeere, Weinrebe: Bis Ende der Blüte.

Zierpflanzen, Schnittblumen: Bis Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, zum Beispiel Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)

 

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Anwendung nur nach Gebrauchsanleitung! Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Kinder fernhalten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Unter Verschluss aufbewahren. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur im Originalgebinde aufbewahren.


Hinweise zum Schutz der Umwelt

Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt und Behälter mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben.

 

Besondere Hinweise

Das Mittel ist giftig für Haustiere. Haustiere fernhalten. Nicht in Häufchen auslegen. Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. In bewohnten Gebieten nur anwenden, wenn Haustiere ferngehalten werden können. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

 

Lagerung

In der Originalverpackung, trocken, frostfrei und nicht über 35° C lagern. Vor Nässe schützen. Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Das Produkt ist nicht geruchsneutral. Da die Anwendung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir eine Haftung nur für gleichbleibende Qualität.

 

Erste Hilfe

Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln. Nach Hautkontakt mit viel Wasser abspülen. Nach Augenkontakt Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

 

Hinweise!

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.