Kahlbaum Edel. Deutscher Weinbrand.
Das Ergebnis 100jähriger Erfahrung
Kahlbaum Aktiengesellschaft Berlin.
Originaler Reklamedruck von 1925 (zur Verkehrsausstellung in München).
Mit Illustration von Joe Loe (= Josef Loewenstein).
In der Platte signiert.
Journalausschnitt in der Größe 163 x 248 mm.
Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.
Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!
100%-Echtheitsgarantie – kein Repro, kein Nachdruck!!!
Besichtigung jederzeit möglich.
100% guarantee of authenticity - not a reproduction, not a reprint!
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Zu Rückgabe und AGB bitte mich-Seite beachten. Die dort hinterlegten Informationen sind verbindlicher Bestandteil dieses Angebots/dieser Artikelbeschreibung!1925, 20. Jahrhundert, 20er – Jahre, Advertisement, Advertising, Alkohol, Alte Berufe, Beruf, Berufe, Berufsleben, Berufswelten, Berufswesen, Betrieb, Branchen, D-0178 Berlin, D-80335 München, Deutsche Geschichte, Deutsche Wirtschaft, Deutsche Wirtschaftsgeschichte, Deutsches Reich, Deutschland, Essen und Trinken, Fabrik, Fabrikate, Fabrikation, Fabrikationszweig, Firma, Firmen, Firmengeschichte, Firmenlogo, Firmenwerbung, Firmenzeichen, Flasche, Gastronomie, Gebrauchsgraphik, Genußmittel, german, germany, Getränke, Getränkeindustrie, Gewerbe, Grafik, Graphik, Handel, Handwerk, Hersteller, Herstellung, Historische Bilder, Industrie, Industriegeschichte, Industrieunternehmen, Industriezweig, Kellerei, Lebensmittel, Marke, Marken, Markenlogo, Markenzeichen, Nahrungs- und Genussmittel, Nostalgia, Nostalgie, Ortsgeschichte, Produkte, Produktion, Reklame, Stadtgeschichte Berlin, Twenties, Unternehmen, Unternehmensgeschichte, Weinbrand, Werbung, Wirtschaft, Wirtschaftsgeschichte, Wirtschaftsleben, Zwanziger Jahre Weinbrand ist ein Gattungsbegriff für Spirituosen aus einem Weindestillat. Als Handelsbezeichnung ist der Begriff „Weinbrand“ EU-rechtlich definiert und insbesondere vom Branntwein und anderen Spirituosen abgegrenzt. Geschichte Destillate aus Wein gehören zu den ältesten Spirituosen der Welt. Vermutlich wurden bereits seit 1000 n. Chr. im Gebiet der heutigen Türkei hochprozentige alkoholische Getränke aus Wein gebrannt. In Europa verbreiteten sich Weindestillate im Hochmittelalter und wurden zunächst vor allem zu medizinischen Zwecken genutzt. Über das mittelniederdeutsche brandewīn entstand der englische Begriff brandy wine. Dieser zu „Brandy“ verkürzte Name wird in vielen europäischen Ländern, wie England, Italien und Spanien, aber auch international benutzt. Die einschlägige EU-Verordnung setzt heute Brandy und Weinbrand gleich. Begriffsgeschichte Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurde Weinbrand im Deutschen in der Regel als „Cognac“ bezeichnet, und zwar unabhängig davon, ob er aus der Region Cognac kam oder nicht. Den Begriff „Weinbrand“ gibt es erst etwa seit der Wende zum 20. Jahrhundert. Im Jahre 1900 befasste sich der Verband selbstständiger öffentlicher Chemiker mit der Untersuchung und Beurteilung von Cognac, einschließlich der Frage, ob als Cognac nur reine Weindestillate bezeichnet werden dürften, die keinen Industrie- oder Agraralkohol aus anderer Herkunft enthielten. Die Beratungen fanden unter Beteiligung mehrerer Vertreter der Cognac-Industrie statt. Auf der 6. Hauptversammlung des Verbandes 1901 in Gera wurde ein Kriterienkatalog angenommen, in dem es unter anderem heißt: Cognac, welcher unter einer Bezeichnung in den Verkehr gebracht wird, die den Anschein erwecken muss, dass es sich um reines Weindestillat handelt, darf seinen Alkoholgehalt nur dem Destillat aus Wein oder Tresterwein verdanken. Die Versammlung erklärt, dass sie den Namen „Cognac-Weinbrand“ als eine geeignete Bezeichnung für derartigen Cognac ansieht. In den folgenden Jahren begann das Wort in der Produktkennzeichnung benutzt zu werden. 1907 meldete die Firma Asbach & Co. ein Etikett für Asbach „alt“ als Wort-Bildmarke an, auf dem die Behauptung zu lesen stand: Asbach „alt“ ist ein echter alter Weinbrand-Cognac erzeugt aus edlen erlesenen Weinen. Mit dem Weingesetz von 1909 wurde in § 18 festgelegt, dass die Bezeichnung „Kognak“ nur für Trinkbranntwein zulässig war, dessen Alkohol ausschließlich aus Wein gewonnen wurde. Die Bezeichnung „Weinbrand“ wurde in dem Gesetz nicht erwähnt; ihre qualifizierende Funktion war im übrigen durch die strengere Vorschrift hinfällig geworden. Nichtsdestoweniger wurde sie weiterhin verwendet. Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg zwang Frankreich das deutsche Reich, den in Frankreich geltenden Schutz für bestimmte Herkunftsangaben zu respektieren (der sogenannte Champagnerparagraph des Versailler Vertrages); dazu zählte unter anderem die Bezeichnung „Cognac“ als Herkunftsangabe der Region Cognac. Da sie somit als Name für reine Weindestillate nicht mehr zur Verfügung stand, novellierte der Reichstag 1923 das Weingesetz und führte die Bezeichnung „Weinbrand“ zu diesem Zweck ein: § 18. Trinkbranntwein, dessen Alkohol ausschließlich aus Wein gewonnen und der nach Art des Kognaks hergestellt ist, darf im geschäftlichen Verkehr als Weinbrand bezeichnet werden. [...] Damit war „Weinbrand“ die gesetzlich festgelegte Bezeichnung und erlangte breite Bekanntheit. Definition Weinbrand ist EU-weit ein geschützter Begriff für eine Spirituose, deren Alkoholinhalt vollständig aus Wein entstammt. Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 bis 86 % Vol. Alkohol. Der Mindestalkoholgehalt muss 36 % Vol. betragen. Nach den Begriffsbestimmungen für Spirituosen sind Brandy und Weinbrand Spirituosen, die aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 Prozent des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 Gramm/100 Liter reinen Alkohols und einen Methanolgehalt von höchstens 200 Gramm/100 Liter reinen Alkohols aufweist, die in Eichenholzfässern gereift sind (mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens zwölf Monate bei Verwendung größerer Fässer), die einen Mindestalkoholgehalt im Allgemeinen von 36 % Vol. haben (für deutschen Weinbrand: 38 % Vol.) denen in keinerlei Form weiterer Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde. Aromazusätze sind verboten, sofern diese nicht nach traditionellen Verfahren in den jeweiligen Herstellungsländern erlaubt sind. So können teilweise Auszüge aus Vanilleschoten zur Abrundung des Geschmacks beigegeben werden. Ebenfalls erlaubt ist der Zusatz von bis zu 3 % Vol. Zucker sowie von Zuckercouleur. Die Farbe ist daher kein Qualitätsmerkmal. Nicht unter den EU-rechtlichen Begriff von ‚Brandy‘ oder ‚Weinbrand‘ fallen weißer Weinbrand, der nicht in Holzfässern gelagert wird und deshalb keine Farbe annimmt, Frucht-Brandys (nicht identisch mit Obstbränden) müssen die Bezeichnung der verwendeten Frucht tragen und zählen zu den Likören, zum Beispiel Cherry Brandy. Nicht verwechselt werden sollte der Begriff Weinbrand mit dem Begriff Branntwein. Im deutschen Sprachraum stellt Branntwein spätestens seit dem 19. Jahrhundert eher den (vor allem steuerrechtlichen) Überbegriff für alle Spirituosen sowie Mischungen aus Spirituosen ab einem definierten Alkoholgehalt dar. Beim steuerrechtlichen Branntwein handelt es sich daher oft nicht um ein Destillat aus Wein, sondern aus einer Vielzahl zucker- und stärkehaltiger Ausgangsprodukte. Hierzu gehören Obst, Getreide oder Kartoffeln (Siehe auch: Agraralkohol). Andererseits definiert das neuere EU-Recht Branntwein sehr wohl wieder als Weindestillat. Bei der Herstellung von portugiesischem Portwein vermischt man den angegorenen Traubenmost vor der Lagerung mit Weinbrand. Selbst beim spanischen Sherry wird vor der Abfüllung in Fässer der Alkoholgehalt durch Weinbrand erhöht, um längere Lagerzeiten zu ermöglichen. Erzeugerländer und Produkte Deutschland Wenn Weinbrand die Bezeichnung „Deutscher Weinbrand“ trägt, ist ein Mindestalkoholgehalt von 38 % Vol. vorgeschrieben. Zudem muss „Deutscher Weinbrand“ eine amtliche Prüfungsnummer auf dem Etikett aufweisen. Ein Weinbrand deutscher Provenienz ist der seit 1892 in Rüdesheim am Rhein hergestellte „Deutsche Weinbrand“ Asbach Uralt. Ein anderer Weinbrand aus Deutschland ist „Chantré“ aus Eltville am Rhein. Das nach dem Geburtsnamen der Frau des Familienunternehmers Ludwig Eckes benannte Getränk, das seit 1953 vertrieben wird, steht mit rund 13 Millionen Flaschen (2007) auf Rang 2 der meistverkauften Spirituosen in Deutschland (Quelle: IRI, Handelspanel). Die Marke gehört den Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien. Da „Chantré“ nur einen Alkoholgehalt von 36 % aufweist und er keine amtliche Prüfnummer besitzt, handelt es sich namensrechtlich nicht um einen Deutschen Weinbrand. Anders verhält es sich bei der Marke Zinn 40 aus dem Haus Eckes. Wilthener Goldkrone aus Wilthen in der Oberlausitz in Sachsen ist zum einen wegen seiner 28 % Vol. kein Weinbrand, zum anderen da es sich um einen Weinbrandverschnitt handelt, der aus Weinbranddestillat und einem Zusatz von Agraralkohol besteht. Auf dem Etikett ist er als ‚Spirituosenspezialität‘ deklariert, die bereits in der DDR gebrannt wurde, hierzu gehörte ebenfalls der Meeraner Urahn. Die heute zur Hardenberg-Wilthen AG gehörende Marke „Wilthener Goldkrone“ stammt allerdings aus einem Haus mit einer Weinbrandtradition seit Mitte des 19. Jahrhunderts. So bietet Hardenberg-Wilthen ebenfalls Weinbrände in VSOP- und XO-Qualität an („WILTHENER Nr. 1“).