Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Inbetriebnahme die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat und soweit vorgeschrieben, eine entsprechende Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) des Gerätes durchführen lassen muss.
Für die Einhaltung ist der Käufer verantwortlich.