2 Jahre Garantie von HYUNDAI
Bei diesem HYUNDAI Produkt übernimmt der Hersteller, bei einer ausschliesslich privaten, nicht gewerblichen oder handwerklichen Nutzung des Produktes, eine 24-monatige Garantie ab dem Kaufdatum des Gerätes.
Die Garantie beginnt mit der ersten Rechnungsausstellung. Garantieansprüche sind direkt an den Hersteller zu richten. Die Garantie ist in Deutschland, der Schweiz, Luxemburg und Österreich gültig.
Die Garantie erstreckt sich auf die Behebung von Material- und/oder Herstellungsfehlern, sofern diese bereits bei der Auslieferung des Produktes vom Verkäufer an den Endkunden vorlagen. Ansprüche aus dieser Garantie können ausschliesslich vom Endkunden geltend gemacht werden. Der Endkunde hat ausschliesslich Anspruch auf die Nachbesserung des Fehlers durch Reparatur oder Ersatz des Produktes. Der Hersteller ist berechtigt, über die Art und Weise der Maßnahme zur Nachbesserung des Fehlers eigenständig zu entscheiden. Darüber hinaus kann der Endkunde keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen. Das gilt insbesondere für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit oder eine neue Garantiezeit auf ersetzte oder instandgesetzte Teile.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Dazu gehören schneidende oder zerkleinernde Teile (z.B. Messer, Klingen, Sägeblätter, Schnecken, Schneidfäden, Bürsten), Kraftübertragungselemente (z.B. Riemen, Ketten, Seile, Bowdenzüge), Beleuchtungselemente (z.B. Glühbirnen, Lampen), Bereifung, Ketten, Rollen, Führungsschienen, Zündkerzen, Zündkerzenstecker, Kohlebürsten, jegliche Filter, Lager- und Wellendichtringe, Brems- und Dämpfungselemente, Starterbatterien. Garantie für die Akkus beträgt 6 Monate.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn das Produkt unsachgemäß oder übermäßig gebraucht wurde, die vorgeschriebenen Wartungsinterwale nicht eingehalten wurden, das Produkt nicht fachgerecht montiert und/oder gewartet wurde, nicht originale oder gebrauchte Ersatzteile verwenden wurden, in das Produkt eingegriffen wurde bzw. am Produkt Änderungen vorgenommen wurden, nicht geeignete, qualitativ schlechte oder veraltete Kraft- und Schmierstoffe verwendet wurden, die Dosierung der Kraft- und Schmierstoffe falsch erfolgte, das Produkt durch die äußeren Umwelt- oder Krafteinwirkungen beschädigt wurde, bei den zu beanstandeten Mängeln es sich um die üblichen Gebrauchsspuren wie Kratzer, Dellen, Lackschäden, leichten Rostbildungen handelt, die Mängel bereits beim Kauf dem Endkunden bekannt waren.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.