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KINETIC SPORTS Fitnesstrampolin TPLE40 Ø 100 cm | 4-fach verstellbarer Griff

• Gummiseilfederung • Höhenverstellbarer Haltegriff • bis 120 kg



auf Lager Sofort lieferbar


  • FITNESS TRAMPOLIN: Die Gesamtabmessung des Fitness Trampolins inklusive Randabdeckung beträgt ca. 101,6 x 101,6 x 90-130cm (B x L x H), Der Durchmesser der runden Sprungfläche ist 75 cm breit, Höhe der Sprungmatte ist ca. 34 cm
  • KOMFORT + SICHERHEIT: Das Sechseck Trampolin ist mit einem gepolsterten Haltegriff aufgestattet, der für mehr Stabilität und Sicherheit beim Training sorgt. Der Haltegriff kann abgenommen werden und ist außerdem höhenverstellbar in einer Höhe von ca. 98-1
  • BUNGEE-SEILFEDERUNG TECHNOLOGIE: Die Sprungmatte wird mit 36 flexiblen Gummiseilen befestig, was ein besonders gelenkschonendes Training ermöglicht. Durch diese neuartige Bauweise bei Fitness-Trampolinen von KInetic Sports entfallen außerdem lästige Neben
  • ROBUST + STABIL: Der stabile pulverbeschichtete Stahlrahmen verfügt über 6 Füße mit rutschhemmenden Gummischonern. Die hochwertig verarbeitete Sprungmatte verfügt über eine sechsfache vernähte Naht und ist zudem äußerst robust und langlebig einsetzbar
  • EFFEKTIVES KÖRPERTRAINING: Trampolintraining ist Ganzkörpertraining und ideal für Ausdauer, Muskelaufbau, Balance, Koordination und Fettverbrennung. Einige wenige gezielte Übungen täglich sorgen bereits für Trainingserfolg und doppelt gute Laune durch den

Produkteigenschaften

Mit dem Fitness Trampolin von Kinetic Sports trainieren Sie Ihren gesamter Körper, Ihre Kondition, Ihr Gleichgewicht und Ihre Motorik. Aktivieren Sie die tief liegende Muskulatur und verbrennen Sie Kalorien wie noch nie! Durch seine stabile Konstruktion mit dem Handgriff und Gummiseil-Federungssystem eignet sich das Trampolin für ein besonders gelenkschonendes Training. Die sechs Beine mit rutschhemmenden Gummischonern ermöglichen Ihnen ein sicheres Training.
  • Fitness Trampolin für ein hoch effektives Ganzkörper-Training: Ideal für Ausdauertraining, Muskelaufbau, Gleichgewicht und Fettverbrennung (bis zu 1200 Kalorien!)
  • Stabile und feste Konstruktion: 6 Füße mit rutschhemmenden Gummischonern
  • Hochwertige Rahmenabdeckung für Sicherheit beim Workout
  • Inklusive 5-fach höhenverstellbarem Haltegriff mit bequemer Griffpolsterung
  • Elastikzugaufhängung mit 36 Gummiseilen für besonders komfortables und gelenkschonendes Training ohne lästige Nebengeräusche
  • Robuste Sprungmatte mit sechsfach genähter Naht

Produktdetails

  • Trampolin Durchmesser: ca. 101,6 cm
  • Sprungmatte Durchmesser : ca. 75cm
  • Randabdeckung: ca. 14 cm
  • Rahmenhöhe: ca. 34 cm
  • Griffhöhe: ca. 90-130 cm
  • Gewicht: 6,45 kg
  • Max. Belastung: 120 kg

Lieferumfang

  • 1 x Trampolin als Bausatz zur Selbstmontage
  • Anleitung
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Elektro- und Elektronikgeräte

Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Hier haben wir nachfolgend die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

1. Die Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

2. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

3. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

4. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht in diesen Fällen werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

5. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte können häufig sensible personenbezogene Daten enthalten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie zum Beispiel Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist

Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Belehrung nach §18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gem. Batteriegesetz (BattG)

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien und Akkus, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die von uns erworbenen Batterien / Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben.

Die Rücksendung der Batterien / Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Rücksendungen von Batterien / Akkus sind zu richten an:
PrimoPet GmbH
Georgenhäuser Str. 1
64409 Messel

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne (siehe Darstellung unten) deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befinden sich in der Nähe des Symbols der Mülltonne die jeweilige chemische Bezeichnung der Entsprechenden Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind: Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg). Laut § 17 BattG ist der Hersteller verpflichtet, Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mit dem chemischen Zeichen der Metalle (Pb, Cd, Hg) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.

Wichtiger Hinweis hinsichtlich Lithiumbatterien und Akkus
Beachten Sie, dass an den Sammelstellen nur Lithiumbatterien / Akkus abgegeben werden dürfen, die vollständig entladen und gegen Kurzschlüsse gesichert sind. Bitte entladen Sie die Akkus daher immer vollständig, ehe Sie diese bei einer Sammelstelle abgeben. Bitte kleben Sie die Pole mit Klebestreifen ab (Isolation), um die Lithiumbatterie bzw. den Akku gegen Kurzschlüsse zu sichern.
Unter einer Lithiumbatterie ist eine einmal entladbare Lithium-Primärbatterie zu verstehen.
Akkus umfassen alle Arten von wieder aufladbaren Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel- Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
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