Dieses traumhafte Braut-/Abendkleid von Jenny Packham in Champagner ist ein wahrer Hingucker!


Der A-Linien-Schnitt mit langgezogener Taille und der V-Ausschnitt schmeicheln der Figur und sorgen für eine elegante Optik. Das Kleid ist aus zwei Lagen Seide bzw. einer hochwertigen Seidenmischung im Farbton „champagner“ (also Richtung gold) und einer Lage Softtüll gefertigt und mit Perlen, Pailletten sowie Kristallen verziert. Die Farbe ist sehr schmeichelhaft auch für einen hellen Taint.


Bitte unbedingt beachten:

Es handelt sich um ein gebrauchtes Kleid in ca. Größe 34 bzw. kleine Größe 36. Da ich das Kleid als Sample gekauft habe, hat es weder Größen- noch Materialetikett.

Ich habe daher einige Maße - liegend gemessen - fotografiert. Der Umfang auf Höhe des Bandes beträgt ca. 64,5 cm, Länge Rockteil vordere Mitte (also ab Unterkante Band bzw. Ansatznaht zwischen Oberteil und Rock): Tüllrock 109 cm / Unterröcke ca 6 cm kürzer.

Zur Orientierung: Ich bin 1,68 cm groß und hatte auf dem letzten Foto 7 cm Absätze an.


Perfekt für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Abendveranstaltungen. Ein besonderes Designerstück, das Sie garantiert zum Strahlen bringen wird!


Hinweis: Der Neupreis betrug 5.600 €!


Hinweis: Die Ware ist als gebraucht gekennzeichnet. Kleinere Abnutzungserscheinungen (insbes. am Saum und einzelne lose Perlen oder Pailletten) sind daher normal, nicht extra ausgewiesen und im Preis berücksichtigt. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie das nicht akzeptieren.


Achtung:

Pakete sind bei allen Paketdienstleistern nur bis zu einem Warenwert von 500€ versichert. Darüber hinaus ist eine Zusatzversicherung möglich, die 6,99€ zusätzlich kostet. Wenn Sie dies wünschen, teilen Sie mir dies bitte vor Zahlung mit, dann sende ich eine korrigierte Gesamtrechnung.



Privatverkauf, daher:

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.

Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass gemäß dem Fernabsatzgesetz kein Widerrufrecht besteht.

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