Noch ein Fall von Schockverliebt und dann nie angezogen, weil ich einfach nie Heels trage… Diese edlen Pumps von Ninalilou sind ein wahrer Hingucker! Das Obermaterial aus wunderbar weichem Wildleder in Schwarz wird durch goldene Details an der Spitze und am Absatz perfekt ergänzt. Die Schuhe haben eine EU-Schuhgröße von 41 und sind absolut neu, wurden nie getragen. Innen ist der Schuh in hellem Leder gefüttert. ( vernähtes Futter), die Sohle ist sus Leder, der Ansatz bezogen und auf der Innenseite aus goldfarbenem Metall.


Dieser stilvolle Pumps eignet sich perfekt für besondere Anlässe und verleiht jedem Outfit das gewisse Etwas. Mit einem Neupreis von ca. 400 Euro ist er ein echtes Schnäppchen. Sichern Sie sich jetzt diesen exklusiven Schuh in zauberhafter Retro-Optik und machen Sie Ihr Outfit komplett!



Nun noch das Obligatorische: Ich verkaufe als Privatperson. Daher schließe ich Garantie, Gewährleistung, Rücknahme nach EU-Recht ausdrücklich aus. Das EU-Recht sieht eine 1-jährige Gewährleistungs- bzw. Garantiepflicht auch für Privatpersonen vor, es sei denn, beim Kauf wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Mit der Abgabe eines Gebotes stellt Ihr mich von dieser Gewährleistungspflicht frei. Dieses ist nur eine rechtliche Absicherung. Bitte bietet nur, wenn Ihr damit einverstanden seid.

Ich verkaufe lediglich von mir zu meiner privaten und persönlichen Nutzung angeschaffte Artikel. Ich mache alle Angaben nach bestem Gewissen! Die hier angegebenen Markennamen sind rechtlich geschützt und werden hier nur verwendet, da sie Bestandteil der Auktion sind bzw. das Produkt bezeichnen!

Falls irgendein Inhalt dieser Auktion fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt oder in welcher Form auch immer marken- oder urheberrechtliche oder sonstige Probleme hervorbringen könnte, bitte ich um eine angemessene, ausreichend erläuterte Nachricht ohne Kostennote. Es wird zugesichert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Auktion in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben entsprechend angepasst werden, so dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes zum Zwecke einer kostenpflichtigen Abmahnung, die der Verfolgung sachfremder Ziele als bestimmendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als Hauptmotivation, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen würde, soll hiermit vorgebeugt werden. Deshalb wird diese später nicht anerkannt!

Wer der Schadensminderungsobliegenheit gemäß § 254 BGB nicht nachkommt, hat jeden daraus entstandenen Schaden selbst zu tragen. D.h., wer einen Anwalt beauftragt, obwohl dieses nicht nötig ist, muss die dadurch entstehenden Anwaltskosten selbst tragen.