Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes folgendes:
... mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht...
Portokosten allgemein:
Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, daß es Ihnen frei steht, kleine Artikel unversichert, als Brief, oder auch als versichertes Päckchen zu sich nach Hause senden zu lassen. Ich biete je nachdem um welchen Artikel es sich handelt, beide Möglichkeiten an. Sie suchen sich IHRE Variante aus. Allerdings übernehme ich als Privatanbieter KEINE Garantie für den Verlust der Ware auf dem Postweg, das alleinige Risiko liegt bei Ihnen.
Bitte hinterher nicht über die Portokosten "meckern", wenn sie Ihnen zu hoch erscheinen, dann bitte nicht bieten... Ganz lieben Dank!