1845
erstmals erschienen
Reprint – Faksimile – unveränderter Neudruck
Neuauflage aus dem Jahr 1992
Druck der Joh. Deschler´schen Officin
neu im Archiv - Verlag in Braunschweig XIII
Bis zu den zwischen 1802 und 1806 von Staatsminister Graf Montgelas durchgeführten Reformen und der Umwandlung des zum Königreich gewordenen Bayern in einen straff geführten Zentralstaat existierten in München viele Jahrhunderte lang zwei verschiedene Formen von Kriminalgefängnissen. Zum einen solche, in denen Stadtrechtsverletzer untergebracht wurden (eigene Gerichtsbarkeit der Stadt 1561 vom Albertinischen Rezeß bestätigt), und zum anderen jene, in die man die der landesherrlichen Gerichtsbarkeit unterstehenden Tatverdächtigen einkerkerte. Beide Gefängnisarten waren bis weit ins 18. Jahrhundert nicht für Langzeitgefangene eingerichtet, da die Rechtsprechung lange und für den Staat kostspielige Haftstrafen nicht vorsah, sondern dienten als sogenannte Malefizarreste (maleficius = Böses tuend) ausschließlich der kurzfristigen Inhaftierung von Untersuchungsgefangenen während des Vernehmungszeitraumes, der meistenteils bereits nach zwei Wochen mit dem Richterspruch endete. Als städtisches Kriminalgefängnis wurde, wie Michael Schattenhofer in seinem Standardwerk „Das Alte Rathaus in München" erwähnt, erstmals 1367 eine Schergenstube oder „Fronfeste" im ersten Rathaus der Stadt genannt, das 1370 dem zehn Jahre dauernden Bau des heute als „Altes Rathaus" bekannten Gebäudekomplex weichen mußte. Da die Zahl der zu verurteilenden Bösewichte mit dem Anwachsen der Stadt locker Schritt hielt, und das damals übliche Klassenstrafrecht die separate Unterbringung aller strafverdächtigen Personen „von Stand" erzwang, entstanden in Rathausnähe bald eine Reihe weiterer Straftäterquartiere.
Zentrales Malefizgefängnis des Herzog- bzw. ab 1623 Kurfürstentums wiederum war der im Rahmen der Stadtbefestigung im 14. Jahrhundert nahe dem Kosttor errichtete Falkenturm. Die Delinquenten wurden von den Landgerichten ganz Bayerns in den Falkenturm bzw. dessen Dependencen überstellt, wo der Hofrat dann mit Stimmenmehrheit über Freilassung, Landesverweisung, Tortur, Zwangsarbeit, Galeerenfron oder Tod entschied. Unter landesherrlicher Strafandrohung stehende Adlige, siegelberechtigte Bürger und „Fremde von Distinktion" wurden ins sogenannte „Schottenstüberl" im Alten Hof verbracht bzw. ab 1771 in den damals am Kosttor erbauten runden Neuturm (Neuturmstraße). Standespersonen des ersten Ranges konnte ab der Mitte des 18. Jahrhunderts der noch gelindere Hausarrest in den eigenen vier Wänden aufgebrummt werden. Natürlich wußte auch die Stadt was sich gehörte und mutete ihren vom Weg der Gerechten Abgekommenen Notablen keinesfalls zu, in der Untersuchungshaft die Keuche (Zelle) mit verlausten Vaganten, Dieben und Mördern teilen zu müssen, sondern quartierte Gestrauchelte dieser Kategorie im „Grafenstüberl" des Rathausturmes ein, ohne freilich, wenn es hart auf hart kam, auch bei diesen Honorablen auf Geständniserpressungen durch peinliche Verhöre zu verzichten. Erst die Montgelas'sche Reform machte diesen Greueln ein Ende. Bis zum Einsickern der Aufklärung im lange von den Jesuiten beherrschten, in Rückständigkeit verharrenden Kurfürstentum Bayern standen bei der Strafzumessung ausschließlich Abschreckung, Sühne und der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Verbrechen der Straftäter zur Debatte. Erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts begann auch der Resozialisierungsgedanke eine Rolle zu spielen. In München führte dies 1682 zur Errichtung des Zucht- und Arbeitshauses, das die gesamte Südseite des heutigen Viktualienmarktes einnahm, und das Michael Wening (1645 - 1717) um 1700 in seinem Kupferstich als festungsähnliches, 40 Meter langes Gebäude verewigte. In ihm sollten nach dem kurfürstlichen Mandat „übermütige Dienstboten, liederliche Handwerksburschen, ungeratene Kinder und freche Menscher (Mägde) bei geringer Nahrung und Karbatschenhieben untergebracht und zu harter Arbeit angehalten werden". In der Anstaltsordnung des Zuchthauses hieß es 1788: „So müssen die Züchtlinge ruhig zur Arbeit und Andacht gehen, alle unzüchtigen, ärgerlichen und verführerischen Reden vermeiden, alles Schreiben unterlassen, die aufgetragene Spinnerei und andere Arbeit fleißig verrichten und sich alle Tage früh waschen etc." 1819 wurde das Zuchthaus der Stadt überlassen und zur Erweiterung des Viktualienmarktes 1844 teilweise und 1855 völlig abgebrochen. Mit der Verstaatlichung des Münchener Gerichtswesens und der Polizei 1802/03 gab die Stadt bereits damals die Fronfeste im Rathaus und die Haftstuben im Rathausturm an das nunmehr staatliche Stadtgericht als Zivilarrest ab. Letzter Arrestant war (nach Schattenhofer) ein ehemaliger Schäfflergeselle, der kurz vor seiner Verlegung über die Rathausdächer entkam. In dem von den Paulanerpatres nach der Säkularisation verlassenen Kloster Neudeck in der Au war 1807 ein weiteres Zucht-, Arbeits- und Korrekturhaus installiert und von 367 „Büßern" beiderlei Geschlechts bezogen worden. Zwischen 1807 und 1815 „gingen hier 4897 Häftlinge durch", wie hinterher in einem Anstaltsbericht vermerkt wurde. Die Institution stand unter der Leitung eines Direktors, der das Zuchthaus teilweise auf eigene Kosten in eine überaus effektiv arbeitende Strichspinnerei umfunktionierte, die große Gewinne abwarf, da den Häftlingen härteste Schufterei abverlangt wurde. 1819 erteilte König Max Joseph I. dem kgl. Oberbaurat Johann Nepomuk von Pertsch (1780 - 1835) den Auftrag, beim Angertor ein zentrales bayerisches Kriminalgefängnis zu errichten. Pertsch entwarf ein im klassizistischen Stil konzipiertes Gebäude, dessen Hauptfront sich mit ihrem repräsentativen, monumentalen Portal längs des Unterangers erstreckte, während der sich in einem Halbkreis nach Süden (Blumenstraße) vorschiebende Zellentrakt einem Fort glich. Nach sechsjähriger Entstehungszeit wurde das Bauwerk 1826 als „Angerfronfeste" seiner Bestimmung übergeben. In den folgenden Jahrzehnten kam es hier alljährlich zur Einlieferung von rund 2000 Kurzund Langzeit-„Büßern". Bei der „Dienstes- und Hausordnung für die kgl. bayer. Strafanstalt München, 1845" handelt es sich um das Gefängnisreglement dieser Angerfronfeste, in deren Hof zwischen 1861 und 1895 alle im Königreich zum Tode verurteilten Verbrecher mit dem Fallbeil exekutiert wurden. 1895 verlegte man die dort einsitzenden Strafgefangenen in die im Südosten der Stadt neuerbaute Strafanstalt Stadelheim. Der Abbruch der Angerfronfeste erfolgte 1914. Auf einem Teil ihres Grundes entstand 1930 das Hochhaus an der Blumenstraße als städtisches Verwaltungsgebäude.
59 Seiten - pages
Format 13 x 20 cm
Fraktur Druck - altdeutsche Schrift
Kartoncover - paperback
sehr guter Zustand - very good condition
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