gebrauchtes Objektiv Carl Zeiss Distagon, 1:4, f = 35 mm (S/N 3260024) mit Bajo­nett-Anschluss für Zeiss Ikon Contarex und Filtergewinde Ø 49mm zu verkaufen.

Sowohl den zugehörigen vorderen Objektivdeckel als auch das Original-Aufbewah­rungs­behältnis gibt es noch (s. Bild 2, 13 und 14) - beide werden mit­ge­lie­fert.

Alle Original-Carl Zeiss-Teile wurden

---  Ende der 50er Jahre erworben,

---  dann benutzt, jedoch stets bestens gepflegt,

---  seit den frühen 70er Jahren nicht mehr benutzt.

Die Linsengläser sind klar und frei von Kratzern. Das Objektiv weist kaum Ge­brauchs­spuren auf dem Gehäuse auf (s. Bild 4 - 11). Der Schneckengang lässt sich spiel­frei und gleichmäßig bewegen. Scharfeinstellung und Blende funktionieren zu­ver­lässig. Viele Objektive aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts haben oft ein Separations-Problem der Frontlinse, so auch das angebotene Carl Zeiss Distagon-Objektiv: brauner Fleck auf der vordersten Linse (s. Bild 8, unter “Distagon 1:4“), was aber der Funktionsfähigkeit des Objektives dahingehend keinen Abbruch tut, als dass mit dem Objektiv noch fotografiert werden kann. Im Übrigen sind alle angebo­ten­en Original-Zeiss-Teile ohne Beschädig­ung­en und daher im altersge­mäßem  Zu­stand, wie auf den Bildern 1 - 11, sowie 13 und 14 zu sehen ist.

Preisvorschläge willkommen!

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zum Carl Zeiss-Objektiv Distagon, 1:4, f = 35 mm :

Eine Spezialkonstruktion für die CONTAREX, bei der dieses Weitwinkel-Objektiv

(Bildwinkel 60°, s. Bild 12) mit den vollen Möglichkeiten der Spiegelreflex-Einrichtung verwendet werden kann. Das DISTAGON ist bis auf 19 cm (gemessen von der Filmebene) einzustellen. Die Blende wird bei kurzen Entfernungen selbsttätig so geöffnet, daß die Belichtungsautomatik erhalten bleibt. Für Nah-Aufnahmen ist also keine Korrektur der Belichtungsautomatik notwendig.

Hinweis

Bei diesem Verkauf handelt sich es um einen Kaufvertrag von Privat an Privat nach § 13 BGB. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Nach der neuen EU-Gesetzgebung muss auch bei einem Privatverkauf eine einjährige Gewährleistung gegeben werden. Mit dem Kauf, bzw. mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihm gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.