gebrauchtes Gehäuse der Analog-Spiegelreflex-Kamera Contarex I (s. Bild 1 – 12) und zwei dazugehörige, gebrauchte Original-Ledertaschen (s. Bild 13 – 15 und Bild 16 & 17) zu verkaufen.

Dieses Kamera-Modell von Zeiss Ikon AG (Stuttgart) wird als Contarex I bezeichnet (Baujahr 1959 – 1966) und wegen des runden, mittig über dem Objektiv befindlichen Fensters des Selenzellen-Belichtungsmessers auch “Bullaugen-Contarex“ bzw. “Bull’s Eye Contarex“ oder “Cyclops“ genannt. Die Contarex I zählt sicherlich unter diejenigen 24 x 36 mm-Spiegelreflexkameras, die jemals so solide und aufwändig gebaut wurden;  wie in Bild 18 und 19 zu sehen: Rückschwingspiegel, fest ein­ge­bau­ter Prismensucher mit Schnittbildent­fer­nungs­messer und gekuppel­tem (batterielosen) Be­lichtungs­mes­ser, dessen An­zei­ge eingespiegelt wird, Schlitzverschluss mit 1 Se­kun­de bis 1/1000 Sekunde und B, sowie die Verschlusszeit für Blitzaufnahmen von 1/60 Sekunde.

Das hier angebotene Contarex I-Gehäuse mit der Seriennummer T 85290 (s. Bild 2) und die beiden Original Zeiss-Ledertaschen

---  wurden (vermutlich noch) in 1959 erworben,

---  dann professionell benutzt,

---  sorgsam und bestens gepflegt,

---  sind seit den 70er Jahren Erbstück

---  und seitdem nicht mehr benutzt.

Das Contarex I-Gehäuse weist leichte Gebrauchsspuren auf (s. Bild 2, 6, 8, 9, 10, 12), der  Be­licht­ungs­messer reagiert sofort, der Verschluss funktioniert einwandfrei, das Contarex I-Gehäuse ist, wie auch die beiden Original Zeiss-Ledertaschen (s. Bild 13 – 17) im altersgemäß besten Zustand.

Die Original-Gebrauchsanleitung (16,2 x 10,7 cm, 53 Seiten) zur Contarex I ist noch vorhanden und wird mitgeliefert, genauso wie eine ausgedruckte und lesbare (DIN A4) Kopie der Original-Gebrauchsanleitung.

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Bei diesem Verkauf handelt sich es um einen Kaufvertrag von Privat an Privat nach § 13 BGB. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Nach der neuen EU-Gesetzgebung muss auch bei einem Privatverkauf eine einjährige Gewährleistung gegeben werden. Mit dem Kauf, bzw. mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihm gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.