Hinweis zur Batterieverordnung:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Es ist verboten, Batterien und Akkus im Hausmüll zu entsorgen! Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Sie sind bei kommunalen Sammelstellen oder in den Sammelbehältern von Verkaufsstellen unentgeltlich abzugeben. Sie können sie auch ausreichend frankiert an uns zurücksenden.
Hinweise zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):
Seit dem 24.03.2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte gem. § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zur Entsorgung zugeführt werden, sondern Sie sind verpflichtet, ein Altgerät nach Gebrauch einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Bringen Sie daher Elektro- und Elektronikartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos. Möglicherweise holen die kommunalen Entsorgungsträger die Altgeräte auch beim Enderbraucher im privaten Haushalt ab. Wir empfehlen, sich über den für Sie jeweils gültigen lokalen Abfallkalender oder aber bei Ihrer Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten zu informieren. Sie können Ihren defektes Gerät auch ausreichend frankiert an uns zurücksenden und wir kümmern uns um die Entsorgung bzw. Verwertung.