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Schmuckblatt - Plakat - Graphik
Königlich Bayerische Abschiedserteilung

1859
erstmals erschienen
Reprint – Faksimile – unveränderter Neudruck
Neuauflage aus dem Jahr 1994
neu im Archiv - Verlag in Braunschweig X

Das vorliegende Dokument aus dem Jahre 1859 kann den wechsel¬haften Werdegang eines damaligen bayerischen Berufssoldaten recht gut aufzeigen. Das bayerische Heer ergänzte sich in dieser Zeit zwar auch durch freiwilligen Zugang, in der Masse aber durch die all¬gemeine Militär-Konskription nach französischem Vorbild. Dort waren bereits im 1. Koalitionskrieg viele Dienstpflichtige ihren Truppenteilen davongelaufen. So mußte man 1798 ein grundlegendes Gesetz zur Heeresergänzung beschließen, das System der Konskription (lat. con¬scriberer milites). Darunter verstand man die Aufzeichnung und Aushebung der Dienstpflichtigen zum Wehrdienst. Es gab aber bald Aus¬nahmen und es wurde ab 1800 die vom Besitzbürgertum geforderte Stellvertretung gegen eine geldliche Abfindung, das remplacement eingeführt. Mit dieser Konzession an die Privatinteressen war dann die Idee der allgemeinen Wehrpflicht, der Ievee en masse im bürgerlichen Sinne modifiziert. Napoleon sorgte schließlich dafür, daß dieses System bei allen seinen Verbündeten, so auch im neugeschaffenen Königreich Bayern eingeführt wurde. Die allermeisten Staaten be¬hielten es selbst nach dem Befreiungskampfe von der napoleonischen Herrschaft bei. Nur Preußen verblieb im Rahmen seiner finanziellen Mittel bei der allgemeinen Wehrpflicht ohne Möglichkeit einer Stellvertretung. In diesem Konskriptionssystem war jeder Bayer ab seinem 21. Lebens¬jahr militärpflichtig. In jeder Gemeinde wurde durch den Gemeinde¬rat und den Ortsgeistlichen die Rekrutierungsliste aufgestellt und öffentlich bekanntgemacht. Dann ließ der Bezirksamtmann in Gegen¬wart der Gemeindevertreter die im ersten Jahr Dienstpflichtigen ihre Losnummern ziehen und in dieser Reihenfolge in eine Liste eintragen. Danach folgte die Feststellung der Befreiung (bei einzigem Sohn oder Ernährer der Familie) sowie der Tauglichkeit. Über die Befreiung ent-schied ein aus Zivilbeamten gewählter Rekrutierungsrat, über die Tauglichkeit, also notwendige Körpergröße und Gesundheit die Musterungskommission aus Vertretern von Zivil und Militär sowie dem Arzt. Die auf diese Art Befreiten strich man von der Liste, die Übrigen rückten nach. Weil aber nur ein kleiner Teil der noch Ein¬getragenen wirklich gebraucht wurde, waren diejenigen, deren Num¬mern über dem von der Regierung festgesetzten Rekrutenkontingent lagen, frei. Die nun zum 6jährigen aktiven Dienst Verpflichteten konn¬ ten aber entweder einen anderen Freigelosten oder auch einen Sol¬daten nach dessen abgeleisteter Dienstzeit gegen eine Geldzahlung zur Stellvertretung gewinnen. In der Regel waren 1000 bis 1200 Gul¬den bei der Infanterie und 1800 bis 2000 Gulden bei der Reiterei zu zahlen. Davon mußten bei der Infanterie 150, bei den Reitern gar 300 Gulden bis zum Ablauf der Zeit gerichtlich deponiert bleiben. Bei der Infanterie wurden aber nach vollständiger Ausbildung die Leute in der Regel beurlaubt, Ausnahmen machten die Einsteher, Widerspenstige und Deserteure. Die Einsteher kamen meist aus der untersten Schicht der Bevölkerung und suchten sich damit ein gewisses Kapital zu ver¬schaffen. Unter ihnen befand sich zwar mancher tüchtige Soldat, der zum Unteroffizier aufstieg, doch auch viele wenig brauchbare und disziplinierte Leute. Die Masse der damaligen „Einsteher" wurde als "Krebsschaden" für das Heer bezeichnet, weil leichtsinniger Umgang mit Geld leicht zu Exzessen und Desertionen führte. Ein Vorteil dieses Systems war, daß die Truppe viele altgediente Sol¬daten behielt, die sich dabei ein kleines Kapital ansammeln konnten. Nachteilig wirkte das Fehlen der gebildeten und wohlhabenden Elemente, damit auch der notwendigen geistigen Beweglichkeit. Das führte dann nach den offensichtlichen Erfolgen des preußischen Systems um 1870/71 dazu, daß die meisten Staaten dieses System übernahmen. Der hier verabschiedete ehemalige Köhler aus Oberfranken ist 1841 als 22jähriger Konskribierter bei den 6. Chevaulegers in Bamberg eingetreten. Nach seiner Dienstzeit hat er, inzwischen Korporal geworden, eine Kapitulation auf weitere 6 Jahre als „Einsteher" ab¬geschlossen und diese sogar nach 6 Jahren wiederholt. Hier handelt es sich um einen jener sogenannten „Reengagierten", die erst nach genügter Militärpflicht zum Einstehen begutachtet wurden, was man ihnen anfangs noch nicht zugestanden hatte. Wie aus dem Führungs¬zeugnis hervorgeht, ist der zuerst „ausgezeichnet gute" Korporal ver¬mutlich auf die schiefe Bahn geraten, die ihn sogar zur Desertion ver¬leitete. Wieder aufgegriffen, mußte er als degradierter Soldat seine Einsteherzeit, jetzt beim 13. Infanterie-Regiment in Bayreuth, bis zum Ende ableisten. Wenigstens sicherte die schließlich wieder „gute Aufführung" dem 18 Jahre lang Gedienten mit erhaltenem Abschied als 40jährigem eine bescheidene Pension zu.

Format ca. 41 x 33 cm (gefaltet auf 21 x 17 cm)

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