Dies
ist ein Privatverkauf: Die neueste EU-Gesetzgebung sieht vor, dass auch
Privatverkäufer Gewährleistung/Garantie übernehmen, wenn sie dies nicht
explizit ausschließen. Ich schließe hiermit jegliche Garantie ,
Gewährleistung und Rücknahme bei Nichtgefallen aus! Das bedeutet: mit
der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung
(auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Bieten
Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Der
Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot
um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes
handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass gemäß dem
Fernabsatzgesetz kein Widerrufrecht besteht. Ich weise darauf hin, dass
die verwendeten Marken, Herstellernamen und Warenzeichen, Bilder und
Fotos Eigentum der jeweiligen Inhaber sind und nur zur Beschreibung des
angebotenen Artikels dienen.