Das
muss leider sein zum Schutz vor unseriösen Käufern:
Als Privatverkäufer wird die Ware unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung nach EU Recht verkauft. Sie kaufen den oder die
Artikel wie gesehen und/oder wie beschrieben und/oder wie abgebildet.
Dieses ist eine
Versteigerung im Sinne §156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach
§312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder
Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Ebay - Auktionen sind
rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).
Außerdem ein notwendiger
Hinweis: Mit der
Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf
die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Ich nehme keine Artikel zurück.
Bieten
Sie nur, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind.
Ich versende immer nur als versichertes Paket.