Das muss leider sein:
Dieses ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB.
Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).
Außerdem ein notwendiger Hinweis:
Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten.
Ich nehme keine Artikel zurück.
Bieten Sie bitte nur, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind.