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Die Deutsche Rechtschreibreform 1903
Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis
Schule - Schulgeschichte

um 1910
erstmals erschienen
Reprint – Faksimile – unveränderter Neudruck
Neuauflage aus dem Jahr 1998

Königlich Bayerisches Staatsministerium des Innern
Verlag R. Oldenbourg – München
neu im Archiv - Verlag in Braunschweig XV

Die allem Anschein nach „unendliche Geschichte" der gegenwärtigen Rechtschreibreform lenkt zwangsläufig das Interesse wieder auf die Vorgaben der gegenwärtig noch geltenden deutschen Orthographie. Diese fußen auf einer über das deutsche Reichsgebiet hinausgrei¬fenden umfassenden Regelung, die in Bayern mit dem 1. Januar 1903 in Kraft trat und in den bayerischen Schulen mit Beginn des Schuljahres 1903/04 eingeführt wurde. Ohne dem sehr umstrittenen neuen orthographischen Projekt zu nahe treten zu wollen, darf an dieser Stelle bereits angemerkt werden, daß im Gegensatz zu dem z.T. widersprüchlichen momentanen Reformvorhaben die 1903 abgeschlossene Rechtschreibreform durch ihr logisch angelegtes und stets durchdachtes Regelwerk auch heute noch überzeugt. Beinahe ein ganzes Jahr¬hundert hindurch hat sie für alle amtlichen, wissen¬schaftlichen und literarischen Ausdrucksformen eine sichere und solide Grundlage geboten. Es steht außer Frage, daß die Sprache und damit auch die schriftliche Festlegung des gesprochenen Wortes keiner Stagnation unterworfen sind und deshalb ma߬volle Korrekturen von Grammatik und Rechtschreibung immer wieder notwendig werden. Ob allerdings eine primär an der zunehmenden Sprachunsicherheit der „Anwender" orientierte Neuformulierung einen Sinn macht, darf bestritten werden, da die Absenkung des Niveaus und damit die Verbindlichkeit des kleinsten gemeinsamen Nenners kein Prinzip einer Entwicklung sein kann. Wie die Sprache ist auch die geschriebene Sprache ein hohes Kulturgut, das von der pädagogi-schen Praxis zwar umgesetzt, aber nicht bestimmt wer¬den sollte. Analog der mühsamen Ausbildung einer gemeinsamen deutschen Schriftsprache ist auch die Durchsetzung einer allgemein verbindlichen Orthographie ein langer und schwieriger Weg gewesen. Die in den Eigenheiten der verschiedenen deutschen Dialekte begründete Ausbil¬dung einer regional höchst differenzierten Rechtschrei¬bung wurde erst im 19. Jahrhundert nachhaltig gebremst; parallel zum politischen, gesellschaftlichen und kultu¬rellen Zusammenwachsen der deutschen Staaten ent¬wickelte sich auch das Bedürfnis nach einer weitge¬henden Vereinheitlichung der deutschen Schriftsprache und ihrer Orthographie. Selbstverständlich war in die¬sem Entwicklungsgang der Streit unterschiedlicher Rich¬tungen nicht zu vermeiden. Eine historische Richtung ( Jakob Grimm ) suchte in der Schreibung der Wörter vor¬rangig die Veranschaulichung der Abstammung und Her¬leitung ( Etymologie ) durchzusetzen, während eine pho¬netische Richtung der unzweideutigen Darstellung von Sprache mit den einfachsten Mitteln den Vorzug gab. Die nach der Reichseinigung von 1871 im Januar 1876 in Berlin einberufene „Konferenz zur Herstellung größe¬rer Einigung in der deutschen Orthographie" konnte erstmals viele schwankende Schreibungen durch die Aufstellung einheitlicher Regeln beseitigen. Das von Konrad Duden 1880 herausgegebene „Vollständige Or¬thographische Wörterbuch der deutschen Sprache" schuf auf dieser Grundlage ein zumindest für die deut¬schen Druckereien brauchbares Regelwerk, das jedoch noch keineswegs eine amtliche Verbindlichkeit bean¬spruchen konnte. Während die Durchsetzung der Berliner Vorgaben seitens der Schriftsteller und der Tagespresse nur schleppend voranging, wurde doch immerhin seit 1879 seitens der preußischen, bayerischen und sächsischen Regierungen eine einheitliche amtliche Schulorthographie durchgesetzt. Doch erst mit der viel grundsätzlicher angelegten Re¬form zu Beginn unseres Jahrhunderts, die übrigens auf einer Vereinbarung zwischen den deutschen Bundesre¬gierungen und der k.k.österreichischen Regierung ba¬sierte, war der Durchbruch zu einer wirklich praktika¬blen Rechtschreibung der deutschen Sprache gelungen. Es bleibt zu hoffen, daß bei der weiteren Diskussion über die gegenwärtige Rechtschreibrefonn der vorhan¬dene Fundus sinnvoller Regeln und Festlegungen auf¬merksamer in Betracht gezogen wird und nur dort Ver¬änderungen vorgenommen werden, wo überzeugende Gründe für eine Korrektur sprechen.

76 Seiten / pages
Format ca. 12 x 20 cm
Fraktur Druck - altdeutsche Schrift

Kartoncover - paperback
sehr guter Zustand - very good condition

sehr informativ zu lesen - auch für Nichtmünchner ! Für den Heimatsammler
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