Substral RaupenEx 8 x 2,5 g Schädlingsfrei
Careo Eco Pflanzengesundheit
• Hochwirksames biologisches Präparat gegen freifressende
Schmetterlingsraupen an Buchsbaum, sowie Eulenarten (jeweils frühe Larvenstadien)
an Kohlgemüse und Traubenwickler an Wein
• Auf Basis von Bacillus thuringiensis
• Vorportioniert in praktischen Einzelsäckchen
• Zum Spritzen
SUBSTRAL® RaupenEx Schädlingsfrei
CAREO® ECO ist ein Insektizid zur biologischen Bekämpfung von Buchsbaumzünsler
und freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und
Zierpflanzenbau. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungsart: Spritzen Freifressende
Schmetterlingsraupen bedeutet, dass die Raupen sich auf der Oberfläche der
Pflanzen frei bewegen und nicht innerhalb der Pflanzenteile leben. Sie fressen
z.B. die Blätter, Stiele und/oder Früchte. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte
Anwendungsgebiete und -bestimmungen
• Weinreben*: Traubenwickler (sog.
Heu- und Sauerwurm)
• Kernobst*: Freifressende
Schmetterlingsraupen
• Zierpflanzen: Eulenraupen +
Schmetterlingsraupen (z.B. Zünsler)
• Kohlgemüse*: Freifressende Schmetterlingsraupen
*Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Gebrauchsanleitung
Anwendungsart:
Spritzen; Grunddosierung: Inhalt von 1 Säckchen (2,5 g) in 2,5 Liter
Wasser auflösen. Detaillierte Anwendungshinweise siehe beiliegendes Merkblatt.
Hinweise
zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere
unzugänglich aufbewahren. Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung
von Sensibilisierungsreaktionen enthalten. Die Richtlinie für die Anforderungen
an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels. Beim
Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Behandelte Flächen /
Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Nicht mit
UV-Stabilisatoren anwenden.
Hinweise
zum Schutz der Umwelt:
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und
Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen-
und Abwasserkanäle. Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz
von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die
zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige
Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar
an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig
davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu
Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld
bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel wird bis zu der
höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für
Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Aufgrund
der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen
nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und/oder
dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in
unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über
Hof und Straßenabläufe verhindern.)
Erste
Hilfe:
Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten
Gebrauch reinigen. Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mindestens 10-15 Minuten mit viel Wasser
ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt
hinzuziehen. Kontaktlinsen falls vorhanden entfernen. Nach Einatmen die
betroffene Person an die frische Luft bringen. Warm und ruhig halten. Bei
Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Verschlucken den Mund mit
Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. Eine bewusstlose Person nie zum Erbrechen
reizen oder ihr etwas durch den Mund einflößen.
Lagerung:
Kühl und trocken lagern. Im Originalbehälter an einem gut belüfteten
Ort aufbewahren. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Entsorgung:
Altbestände und Reste nicht mit dem Hausmüll, über das WC
oder die Kanalisation entsorgen. Sonderabfallsammler übergeben. Faltschachtel
der Wiederverwertung zuführen. Der Wirkstoff entspricht der Verordnung EG
834/2007 über die ökologische/biologische Produktion GHS07,
Achtung!
Verursacht schwere Augenreizung. Zur Vermeidung von
Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Bacillus
thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ist
ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch Hände
gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
Bei
Kontakt mit den Augen:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei
anhaltender Augenreizung:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
MERKBLATT: SUBSTRAL®
RaupenEx Schädlingsfrei CAREO ECO® ist ein Insektizid zur biologischen
Bekämpfung von Buchsbaumzünsler und freifressenden Schmetterlingsraupen im
Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Anwendung durch nichtberufliche
Anwender zulässig. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und
-bestimmungen: Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und
-bestimmungen Anwendungsart: Spritzen Anwendungsbereich
Kohlgemüse: Gemüsebau
(Freiland, HuK) | Freifressende Schmetterlingsraupen, ausgenommen Eulenraupen (Noctuidae)
| 6 g in mind. 6 l Wasser für 100 qm
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 6 für die
Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab
Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 - L3
Wartezeit: 9 Tage
*Kernobst: Obstbau (Freiland,
HuK) | Freifressende Schmetterlingsraupen | 5 g in mind. 5 l Wasser für 100 qm
und pro m Kronenhöhe, max. 15 g für 100 qm |
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 4 für die
Kultur bzw. je Jahr max. 4. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen
der ersten Larven, Larvenstadium L1 – L2
Wartezeit: 5 Tage
Weinreben: Nutzung
als Tafel- und Keltertraube Weinbau (Freiland, HuK) | Einbindiger
Traubenwickler [Eupoecilia ambiguella], Bekreuzter Traubenwickler [Lobesia
botrana] | Max. 16 g in 10 l Wasser für 100 qm (Berechnungsbasis)
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 3 für die
Kultur bzw. je Jahr max. 6 | Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab
Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 – L2 1. Generation; Stadium
Kultur: ab 3 Laubblätter entfaltet
Wartezeit: 6 Tage
Zierpflanzen:
Zierpflanzenbau (Freiland, Erwerbsanbau) | Freifressende Schmetterlingsraupen,
ausgenommen Eulenraupen (Noctuidae) | 6 g in 6 l Wasser (Pflanzenhöhe bis 50
cm) 9 g in 9 l Wasser; (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm); 12 g in 12 l Wasser
(Pflanzenhöhe über 125 cm) für 100 qm
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 6 für die
Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab
Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne
Bedeutung.
Zierpflanzen:
Zierpflanzenbau (Freiland, Erwerbsanbau) | Eulenraupen (Noctuidae) | 10 g in 6
l Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm); 15 g in 9 l Wasser (Pflanzenhöhe 50 bis 125
cm); 20 g in 12 l Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm); für 100 qm
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 5 für die
Kultur bzw. je Jahr max. 5 | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab
Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 – L4
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne
Bedeutung.
Weinreben
Nutzung als Tafel- und Keltertraube: Weinbau (Freiland, HuK) |
Einbindiger Traubenwickler [Eupoecilia ambiguella], Bekreuzter Traubenwickler
[Lobesia botrana] | Max. 16 g in 10 l Wasser für 100 qm (Berechnungsbasis).
Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 3 für die
Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf ab Schlüpfen
der ersten Larven. Von Larvenstadium L1 bis Larvenstadium L2 2. und 3.
Generation.; Stadium Kultur: Ab Beeren sind schrotkorngroß; Trauben beginnen
sich abzusenken. °Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 °°In Abhängigkeit
von der Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze wird
Aufwandmenge festgelegt: 4 g/100 qm: Basisaufwand 8 g/100 qm: Entwicklungsstadium:
61 (bis Fruchtansatz) 12 g/100 qm: Entwicklungsstadium: 71 (ab Fruchtansatz) 16
g/100 qm: Entwicklungsstadium: 75 °°°Mögliche Schäden an der Kultur liegen im
Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit
und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. *Auflagen
im Obstbau (Kernobst, Freiland, HuK): Die Anwendung des Mittels muss in einer
Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem
verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde
Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss
bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder
der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von
mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,
Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels
in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis
der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen
worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines
Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. siehe Anwendung: 1, 6. Die
Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern -
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger
Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind,
in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der
verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung
in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Abstand: 50% : 5m;
75% : 5m; 90% * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur
möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand
zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich
periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro
geahndet werden. Abstand: 10m **Auflagen im Zierpflanzenbau (Zierpflanzen,
Freiland, Erwerbsanbau): NT104 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite
von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem
verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde
Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %
eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss
bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege
und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der
Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von
mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,
Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels
in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
"Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7.
Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils
geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen
ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung
eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für:
Pflanzenhöhe über 125 cm. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft
von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber
einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem
Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom
14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden
Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten
Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*"
gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten. Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% *
Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% bzw. Abstand: Pflanzenhöhe
50 bis 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% * Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 50% : 5m
75%: 5m; 90% (Anwendung gegen Eulenarten (Noctuidae)) *NW606: Ein Verzicht auf
den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern -
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand:
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m bzw.,
Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 10 m Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 10
m (Anwendung gegem Eulenarten (Noctuidae). NW642: Die Anwendung des Mittels in
oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht
zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gültig für: Pflanzenhöhe bis 50 cm
Produkthinweise
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und
Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.
Deutschland: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch
nichtberufliche Anwender zulässig.
Zulassungsnummer DE: 024426-65
Wirkstoffe
/ Inhaltsstoffe: Bacillus thuringiensis var. aizawai
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H-Sätze:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P-Sätze:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz
tragen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat
einholen.
P305+P351+P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten
lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzendes
Kennzeichnungselement:
EUH208 - Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai.
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
die Gebrauchsanleitung einhalten.