Substral RaupenEx 8 x 2,5 g Schädlingsfrei Careo Eco Pflanzengesundheit


• Hochwirksames biologisches Präparat gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Buchsbaum, sowie Eulenarten (jeweils frühe Larvenstadien) an Kohlgemüse und Traubenwickler an Wein

• Auf Basis von Bacillus thuringiensis

• Vorportioniert in praktischen Einzelsäckchen

• Zum Spritzen

 

SUBSTRAL® RaupenEx Schädlingsfrei CAREO® ECO ist ein Insektizid zur biologischen Bekämpfung von Buchsbaumzünsler und freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Anwendungsart: Spritzen Freifressende Schmetterlingsraupen bedeutet, dass die Raupen sich auf der Oberfläche der Pflanzen frei bewegen und nicht innerhalb der Pflanzenteile leben. Sie fressen z.B. die Blätter, Stiele und/oder Früchte. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen

• Weinreben*: Traubenwickler (sog. Heu- und Sauerwurm)

• Kernobst*: Freifressende Schmetterlingsraupen

• Zierpflanzen: Eulenraupen + Schmetterlingsraupen (z.B. Zünsler)

• Kohlgemüse*: Freifressende Schmetterlingsraupen *Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

 

Gebrauchsanleitung


Anwendungsart: Spritzen; Grunddosierung: Inhalt von 1 Säckchen (2,5 g) in 2,5 Liter Wasser auflösen. Detaillierte Anwendungshinweise siehe beiliegendes Merkblatt.

 

Hinweise zum Schutz des Anwenders:

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.

 

Hinweise zum Schutz der Umwelt:

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)

 

Erste Hilfe:

Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten Gebrauch reinigen. Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mindestens 10-15 Minuten mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt hinzuziehen. Kontaktlinsen falls vorhanden entfernen. Nach Einatmen die betroffene Person an die frische Luft bringen. Warm und ruhig halten. Bei Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Verschlucken den Mund mit Wasser ausspülen und ärztlichen Rat einholen. Eine bewusstlose Person nie zum Erbrechen reizen oder ihr etwas durch den Mund einflößen.

 

Lagerung:

Kühl und trocken lagern. Im Originalbehälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

 

Entsorgung:

Altbestände und Reste nicht mit dem Hausmüll, über das WC oder die Kanalisation entsorgen. Sonderabfallsammler übergeben. Faltschachtel der Wiederverwertung zuführen. Der Wirkstoff entspricht der Verordnung EG 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion GHS07,

 

Achtung!

Verursacht schwere Augenreizung. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.

 

Bei Kontakt mit den Augen:

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.


Bei anhaltender Augenreizung:

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen.

Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.


MERKBLATT: SUBSTRAL® RaupenEx Schädlingsfrei CAREO ECO® ist ein Insektizid zur biologischen Bekämpfung von Buchsbaumzünsler und freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen Anwendungsart: Spritzen Anwendungsbereich


Kohlgemüse: Gemüsebau (Freiland, HuK) | Freifressende Schmetterlingsraupen, ausgenommen Eulenraupen (Noctuidae) | 6 g in mind. 6 l Wasser für 100 qm

Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 6 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 - L3

Wartezeit: 9 Tage


*Kernobst: Obstbau (Freiland, HuK) | Freifressende Schmetterlingsraupen | 5 g in mind. 5 l Wasser für 100 qm und pro m Kronenhöhe, max. 15 g für 100 qm |

Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 4 für die Kultur bzw. je Jahr max. 4. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 – L2

Wartezeit: 5 Tage


Weinreben: Nutzung als Tafel- und Keltertraube Weinbau (Freiland, HuK) | Einbindiger Traubenwickler [Eupoecilia ambiguella], Bekreuzter Traubenwickler [Lobesia botrana] | Max. 16 g in 10 l Wasser für 100 qm (Berechnungsbasis)

Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 3 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6 | Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 – L2 1. Generation; Stadium Kultur: ab 3 Laubblätter entfaltet

Wartezeit: 6 Tage


Zierpflanzen: Zierpflanzenbau (Freiland, Erwerbsanbau) | Freifressende Schmetterlingsraupen, ausgenommen Eulenraupen (Noctuidae) | 6 g in 6 l Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm) 9 g in 9 l Wasser; (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm); 12 g in 12 l Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm) für 100 qm

Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 6 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium

Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.


Zierpflanzen: Zierpflanzenbau (Freiland, Erwerbsanbau) | Eulenraupen (Noctuidae) | 10 g in 6 l Wasser (Pflanzenhöhe bis 50 cm); 15 g in 9 l Wasser (Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm); 20 g in 12 l Wasser (Pflanzenhöhe über 125 cm); für 100 qm

Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 5 für die Kultur bzw. je Jahr max. 5 | Bei Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, ab Schlüpfen der ersten Larven, Larvenstadium L1 – L4

Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.


Weinreben Nutzung als Tafel- und Keltertraube: Weinbau (Freiland, HuK) | Einbindiger Traubenwickler [Eupoecilia ambiguella], Bekreuzter Traubenwickler [Lobesia botrana] | Max. 16 g in 10 l Wasser für 100 qm (Berechnungsbasis).

Anwendungshäufigkeit: In dieser Anwendung max. 3 für die Kultur bzw. je Jahr max. 6. | Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf ab Schlüpfen der ersten Larven. Von Larvenstadium L1 bis Larvenstadium L2 2. und 3. Generation.; Stadium Kultur: Ab Beeren sind schrotkorngroß; Trauben beginnen sich abzusenken. °Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 °°In Abhängigkeit von der Bestandesdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze wird Aufwandmenge festgelegt: 4 g/100 qm: Basisaufwand 8 g/100 qm: Entwicklungsstadium: 61 (bis Fruchtansatz) 12 g/100 qm: Entwicklungsstadium: 71 (ab Fruchtansatz) 16 g/100 qm: Entwicklungsstadium: 75 °°°Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. *Auflagen im Obstbau (Kernobst, Freiland, HuK): Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im   "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. siehe Anwendung: 1, 6. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Abstand: 50% : 5m; 75% : 5m; 90% * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10m **Auflagen im Zierpflanzenbau (Zierpflanzen, Freiland, Erwerbsanbau): NT104 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für: Pflanzenhöhe über 125 cm. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% * Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% bzw. Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50% : 5m 75%* 90% * Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 50% : 5m 75%: 5m; 90% (Anwendung gegen Eulenarten (Noctuidae)) *NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m bzw., Abstand: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 10 m Abstand: Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m (Anwendung gegem Eulenarten (Noctuidae). NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gültig für: Pflanzenhöhe bis 50 cm

 

Produkthinweise


Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.

Deutschland: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.


Zulassungsnummer DE: 024426-65

Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: Bacillus thuringiensis var. aizawai


Signalwort: Achtung


Gefahrenhinweise:

H-Sätze:

H319 - Verursacht schwere Augenreizung.

 

Sicherheitshinweise:

P-Sätze:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.

P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.

P305+P351+P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

 

Ergänzendes Kennzeichnungselement:

EUH208 - Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.