Die Konturmarkierung ist in Deutschland seit dem 10.07.2011 und in ganz
Europa spätestens seit Oktober 2011 für Neuzulassungen bei LKW ab einem
zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und bei Anhängern ab 3,5 t
verpflichtend. Sie ist entsprechend der europäischen Vorschrift ECE 48
anzubringen. In der Bundesrepublik Deutschland sind bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach dem 10.07.2011 nach dem bundeseinheitlichen
Mängelkatalog bei der Hauptuntersuchung fehlende, beschädigte oder
nicht vorschriftsmäßig angebrachte Markierungen als erheblicher Mangel
einzustufen und entsprechend nachzurüsten.