Unterlegtrense EDELSTAHL

  •            einfach gebrochen, schwer, massiv
  •            sehr gut verarbeitet, rostfrei, aus Edelstahl


                   Hinweis:

                   Bei Zäumungen mit zwei Gebissen sind grundsätzlich Kombinationen unterschiedlicher Materialien, d.h. unterschiedlicher Metalle oder                      Metall und Kunststoff, zulässig. Die Größe/Weite sollte mindestens 5 mm über die Größe/Weite des Kandarengebisses hinausgehen.


LPO = Leistungs-Prüfungs-Ordnung = offizielles Regelwerk für den deutschen Turniersport:
Aktuell gültige Ausgabe: LPO 2013, inklusive offizieller Kalenderveröffentlichungen mit Änderungen,
Stand März 2015:

Das hier vorliegende Gebiss ist nach § 70 B Absatz II und den gültigen Durchführungsbestimmungen
zugelassen für alle
Dressur-Leistungsprüfungen der Klasse L bis S bei in der Ausschreibung vorgeschriebener Zäumung auf Kandare
,
• in Teilprüungen Dressur bei Vielseitigkeits-LP der Klasse L/M und höher
• sowie bei GVL und höher.
Das hier vorliegende Gebiss ist nach § 70 B Absatz IV und den gültigen Durchführungsbestimmungen
         zugelassen bei beliebiger Zäumung mit Gebiss und/oder gebissloser Zäumung in
• Spring-Leistungsprüfungen der Klasse M und S,
• Teilprüfungen Gelände und Springen bei Vielseitigkeits-Leistungsprüfungen VM und höher
                 • sowie Jagdpferde-Leistungsprüfungen der Klasse M u S

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