LPO = Leistungs-Prüfungs-Ordnung = offizielles Regelwerk für den deutschen Turniersport:
Aktuell gültige Ausgabe: LPO 2013, inklusive offizieller Kalenderveröffentlichungen mit Änderungen,
Stand März 2015:
Das hier vorliegende Gebiss ist nach § 70 B Absatz II und den gültigen Durchführungsbestimmungen
zugelassen für alle
Dressur-Leistungsprüfungen der Klasse L bis S bei in der Ausschreibung vorgeschriebener Zäumung auf Kandare
,
• in Teilprüungen Dressur bei Vielseitigkeits-LP der Klasse L/M und höher
• sowie bei GVL und höher.
Das hier vorliegende Gebiss ist nach § 70 B Absatz IV und den gültigen Durchführungsbestimmungen
zugelassen bei beliebiger Zäumung mit Gebiss und/oder gebissloser Zäumung in
• Spring-Leistungsprüfungen der Klasse M und S,
• Teilprüfungen Gelände und Springen bei Vielseitigkeits-Leistungsprüfungen VM und höher
• sowie Jagdpferde-Leistungsprüfungen der Klasse M u S
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